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Hauptversammlung 1998

Presseerklärung vom 24. März 1998

Millionenschweres Aktienpaket: Kritiker übergeben Erweiterung der Tagesordnung

Die Kritischen BAYER Aktionäre übergeben heute dem Vorstand des Leverkusener Chemiemultis Ergänzungen für die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung am 30. April. Hierzu befähigt sie das umfangreiche Aktienpaket der Familie Nold, die ihre Stimmrechte den Kritikern zur Verfügung stellt, für eine Erweiterung der Tagesordnung werden Aktien im Nennwert von 1 Mio DM benötigt. Zu den einzelnen Punkten werden die Kritiker auf der Hauptversammlung ausführlich Stellung nehmen, auch ein Gast aus den USA wird sprechen. Die Kritiker stellen auch über 30 Gegenanträge. Im einzelnen wird gefordert, die BAYER-Satzung wie folgt zu erweitern:

1. "Die Gesellschaft leistet umfassende finanzielle Entschädigungen an alle Personen, die durch Geschäftsaktivitäten oder durch Produkte gesundheitlich geschädigt wurden. Eine rückwirkende Produkthaftung wird unbefristet übernommen. Bluter, die durch Faktor VIII-Präparate mit dem Aids-Virus infiziert wurden, werden weltweit auf der Basis des in Japan geschlossenen Vergleichs finanziell entschädigt."

2. "Die Gesellschaft garantiert ihren Beschäftigten weltweit in allen Niederlassungen weitestgehende gewerkschaftliche Freiheit, insbesondere Organisations- und Versammlungsfreiheit, Kündigungsschutz für Belegschaftsvertreter und Mitspracherechte der Beschäftigten bei allen arbeitnehmerspezifischen Belangen. In Staaten, in denen sie diese Rechte nicht garantieren kann, unterhält sie keine Niederlassungen oder Beteiligungen."

3. "Die Gesellschaft entwickelt und produziert keine Güter, die für militärische Zwecke verwendet werden können. Sie beliefert weder Armeen noch Rüstungskonzerne."

4. "Die Gesellschaft verpflichtet sich dem Ziel der umfassenden Schadstoff- und Risikominimierung. Hierzu gehören der Einsatz chlorfreier Verfahren in der Polyurethan-Produktion, der sofortige Verzicht auf die Produktion von Pestiziden der WHO-Toxizitätsklassen Ia und Ib sowie der Verzicht auf gentechnische Forschung und gentechnisch hergestellte Produkte."

5. "Die Gesellschaft anerkennt ihre Verantwortung für die IG Farben-Geschichte - insbesondere für das den Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern sowie den Opfern von Menschenversuchen zugefügte Unrecht. Sie entschädigt die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter bzw. die Hinterbliebenen auf Basis des vorenthaltenen Lohns zuzüglich entgangener Zinsen."