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Preisabsprachen

Presse Info, 5. Dezember 2007
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Kautschuk-Kartell von BAYER, Dow, ENI, DuPont

Preisabsprachen: Strafrechtliche Konsequenzen gefordert

Erneut hat der BAYER-Konzern die Beteiligung an einem langjährigen Preiskartell zugegeben. Gemeinsam mit den Firmen ENI, DuPont, Dow, DuPont, Denka und Tosoh hat das Leverkusener Unternehmen von 1993 bis 2002 Liefermengen und Preise für Chloropren-Kautschuk abgestimmt. Chloropren ist ein synthetischer Kunststoff, der zur Herstellung von Kabeln, Schläuchen, Kondomen und Schuhsohlen verwendet wird.

Die EU-Kommission verhängte Strafen von insgesamt 243,2 Mio Euro. BAYER als Wiederholungstäter hätte eigentlich eine Buße von 200 Mio Euro erhalten. Die Firma blieb wegen einer Kronzeugenregelung jedoch straffrei.

„Es geht bei diesen Preis-Kartellen um Summen in dreistelliger Millionenhöhe. Es ist undenkbar, dass Entscheidungen in dieser Größenordnung ohne Wissen des Vorstands getroffen werden. Der Vorstandsvorsitzende und sein Vorgänger müssen persönlich in Haftung genommen werden. Erst wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen, kann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden“, so Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Aus juristischer Sicht handelt es sich bei den Kartell-Strafen bloß um Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten. Die CBG fordert die Politik daher auf, entsprechende Straftatbestände für Vorstandsmitglieder von Konzernen und ein allgemeines Unternehmensstrafrecht zu schaffen.

Nach Einschätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren bleibt die Mehrzahl illegaler Preisabsprachen unentdeckt. „Die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler“, so Mimkes weiter. „Es ist nicht einzusehen, dass die Verantwortlichen für Millionen-Betrügereien nicht strafrechtlich belangt werden.“ Die CBG stellte im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen die Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat des BAYER-Konzerns. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens jedoch mit teilweise absurden Begründungen abgelehnt. So hieß es in dem Ablehnungs-Bescheid, „es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“

Eberhard Reinecke, Anwalt der CBG: „Es handelt sich bei den aufgeflogenen Kartellen nicht um Ausrutscher, sondern um systematische Geschäftspolitik. Daher kann die Argumentation der Staatsanwaltschaft Köln nur als merkwürdig bezeichnet werden. Große Unternehmen werden hierdurch zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt.“

weitere Kartelle mit BAYER-Beteiligung
Absprache von Aspirin-Preisen

Von 1996 bis 2001 sprach der Leverkusener Konzern mit den Konkurrenten Flexsys und Crompton die Preise für Kautschuk-Chemikalien ab. Die EU-Kommission verhängte ein Bußgeld von 58,88 Mio Euro, in den USA zahlte BAYER zusätzlich 66 Mio Dollar

Im Herbst 2004 wurde BAYER in den USA zu einer Strafe von 33 Mio Dollar verurteilt. Zwischen 1998 und 2002 hatte sich der Konzern an einem Kartell für Polyole beteiligt

ebenfalls im Herbst 2004 wurde BAYER zu einer Strafe von 4,7 Mio Dollar verurteilt; hierbei ging es um Preisabsprachen beim Verkauf von Acrylonitril;

im Oktober 2005 wurde Bayer in Portugal und Brasilien zu Kartellstrafen verurteilt. In beiden Fällen ging es um Pharmazeutika. Die Strafe in Portugal betrug rund 5 Mio Euro, die Laufzeit des Kartells dort war 2001-2004 Infos zu dem Fall in Brasilien

in den USA hat BAYER über Jahre hinweg bei Lieferungen an die staatlichen Gesundheitsprogramme "Medicare" und "Medicaid" falsche Preise gemeldet. BAYER zahlte die Rekord-Strafe von 257 Mio Dollar

in Italien hat Bayer mit Konkurrenzfirmen die Preise für Diabetes-Tests abgesprochen. Bayer und vier weitere Unternehmen wurden 2003 zu Strafen von insg. 30 Mio verurteilt. Das Kartell lief von 1996 bis 2001 (www.cbgnetwork.de/1209.html)

1997 wurde die damalige BAYER-Tochter Haarmann+Reimer zu 50 Mio Dollar Strafe verurteilt, hinzu kamen Klagen von geschädigten Firmen. H+R hatte von 1991 bis 1995 den Preis für Zitronensäure mit Konkurrenten abgestimmt

Bereits in den 80er Jahren beteiligte sich BAYER an einem europaweiten Kartell für den Kunststoff Polyethylen. Preise und Quoten der Kartell-Teilnehmer wurden vorab exakt abgestimmt.

Lesen Sie auch die Anzeige gegen BAYER im Wortlaut