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STICHWORT BAYER 03/2008

Neue Beweise im Fall „Süllhöfer“

Ein BAYER-Mann packt aus

Der Patentstreit zwischen Heinz Süllhöfer und dem Leverkusener Multi um die Erfindung einer Maschine zur Herstellung von Kunststoffplatten beschäftigt die Gerichte bereits 41 Jahre. Jetzt dürfte neue Arbeit auf sie zukommen: Süllhöfer erhielt ein anonymes Schreiben eines BAYER-Ehemaligen mit geheimen Unterlagen, die weitere Beweise für BAYERs Patentklau liefern.

Von Jan Pehrke

„Ich habe gelesen, dass Sie wieder gegen BAYER prozessieren. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, denn ich bin sicher, dass man Ihnen Unrecht getan hat“ - mit diesen Worten beginnt ein seine Identität nicht preisgebender Ehemaliger des Leverkusener Multis sein Schreiben an den Düsseldorfer Erfinder Heinz Süllhöfer. In der Anlage: Zahlreiche geheime Unterlagen über die Unrechtshandlungen des Konzerns im Zusammenhang mit dem Patentstreit um eine Maschine zur Herstellung von Kunststoffplatten.
Im Jahre 1965 hatte der Düsseldorfer Erfinder Heinz Süllhöfer eine solche Apparatur zum Patent angemeldet. Der Chemie-Riese, dessen Tochterfirma HENNECKE eine ähnliche, technisch aber unterlegene Maschine vertrieb, befürchtete Millionenverluste durch wegbrechende Verkäufe und Lizenz-Einnahmen. Deshalb entschloss er sich, die drohende Konkurrenz auszuschalten. Der Konzern reklamierte die Erfindung kurzerhand für sich und zog zum Beweis eine Konstruktionszeichnung nebst dazu passender Anlage aus dem Hut. Mit ihrer Hilfe machte der Konzern dann ein Vornutzungsrecht geltend und focht das Patent an. Und damit nahm die bisher längste gerichtliche Auseinandersetzung in der bundesdeutschen Justiz-Geschichte ihren Anfang.
Mit welch schmutzigen Tricks BAYER den heute 82-Jährigen im Laufe der Verfahren um die Früchte seiner Arbeit brachte, zeigen die neuen Dokumente. So befinden sich unter ihnen Angebotslisten mit detaillierten Beschreibungen der Machinen, die HENNECKE ab 1964 an verschiedene Firmen im In- und Ausland geliefert hat. Und diese Machinen entsprechen weder der Konstruktionszeichnung noch sind sie baugleich mit der Süllhöfer-Erfindung. Wo dessen Entwicklung am Rand einen Spalt aufwies, um zu verhindern, dass das die Kunststoffplatten umgebende Kaschiermaterial während des Herstellungsprozesses Falten wirft, weisen die HENNECKE-Apparaturen eine geschlossene Seitenabdichtung auf. Der Spalt stand also nur auf dem Papier, auf der Werkstattzeichnung 13/465.02, was nur einen Schluss zulässt: Er wurde nachträglich eingefügt, um die Anlage der Süllhöfer-Konstruktion anzugleichen und so vor Gericht die Vornutzung zu beweisen. „Der zeichnerisch mit arglistiger Täuschung einer Vorbenutzung dargestellte Spalt in der manipulierten Werkstattzeichnung 13/465.02 vom 2. 6. 1965 ist von 1967 bis heute ein durchgehender Prozessbetrug“, konstatiert Süllhöfer deshalb in seiner Presseerklärung.
Dem Global Player selbst erschien die Sache schließlich auch zu heikel. Darum machte der Konzern für die Zeichnung bei späteren Gerichtsterminen eine neue Maschine passend - die kleinere Maße aufweisende 63er DTG-Anlage. BAYERs Patentanwalt Joachim Strauss hatte den Unterlagen zufolge allerdings arge Bedenken, ob sich diese Beweisführung als gerichtsfest erweisen würde. „Die informatorische Anhörung der ggf. als Zeugen zu benennenden HENNECKE-Mitarbeiter erweckt bei mir Zweifel, ob der Umbau der 63er DTG-Anlage wirklich entspr. der für mich nicht eindeutig zuordenbaren Werkstattzeichnungen erfolgt ist“, schreibt er in einem Memo mit „vertraulich“-Vermerk. Abschließend resümiert der Jurist: „Die weitere Befragung/Vorbereitung unserer Zeugen auf Basis der Werkstattzeichnungen halte ich für äußerst riskant“. Er sieht sich deshalb zu der „dringenden Empfehlung“ veranlasst, eine andere Prozess-Strategie zu wählen. Aber die Chef-Etage befolgte seinen Rat nicht, weshalb Strauss Zweifel Zweifel sein ließ und die HENNECKE-Beschäftigten doch auf Basis der Konstruktionszeichnungen „vorbereitete“. Mit Erfolg, denn die Zeugen überzeugten das Gericht 1984, aber nicht mit rechten Dingen, das zeigt jetzt die Aktenlage. Für Süllhöfer steht nach der Lektüre der geheimen Aufzeichnungen fest, „dass Strauss für den BAYER-Konzern einen Meineid initiierte“. Einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Gelingen des Unterfangen dürften dabei auch die gutnachbarschaftlichen Beziehungen geleistet haben, die Strauss zu dem von 1981 bis 2004 mit dem Fall „Süllhöfer“ befassten Richter Gisbert Steinacker unterhielt.

„So was haben die mit mir gemacht“, entfährt es Heinz Süllhöfer einmal kopfschüttelnd beim Studium der brisanten Dokumente in seinem Düsseldorfer Bungalow. Aber er hält nicht lange inne, obwohl er allen Grund hätte zu resignieren, denn der Konflikt mit BAYER hat ihn sein gesamtes Vermögen und einen Gutteil seiner Gesundheit gekostet. Nach kurzer Zeit vertieft er sich wieder unverdrossen in die Akten-Berge, die sich während der 89 Prozesse in 41 Jahren aufgetürmt haben. Er bereitet nämlich gerade den Prozess Nr. 90 vor. Und das war offensichtlich auch das Anliegen des unbekannten Absenders. „Hoffentlich bekommen Sie endlich ihr Recht“, schließt sein Anschreiben. Und der Anonymus hat dafür nicht nur durch seine Post einige Vorarbeit geleistet, er ist so etwas wie ein lebendiger Beweis für die Richtigkeit von Süllhöfers Position. Bessere Zeugen als solche von BAYER selber kann es dafür nämlich nicht geben.

BAYER gegen Erfinder II
Heinz Süllhöfer ist kein Einzelfall. Dem Oerlinghausener Erfinder Iradj Hessabi hat der Leverkusener Multi die Rechte auf sein ökologisches Pflegemittel EXNA PETGUARD ebenfalls streitig gemacht. Und auch für das Verfahren, Tabakpflanzen zu Arzneifabriken umzuwandeln, mit dem BAYER sich in der Presse als innovatives Unternehmen feiern lässt, hat sich im September mit dem Ingenieur Günter M. Pruss jemand gemeldet, der Anspruch auf die Urheberschaft erhebt. Pruss hatte bereits 1999 eine Prozedur zur Veredelung von Kaffeepflanzen und eine Methode entwickelt, die Tabakpflanzen mit Hilfe von injizierten Vitaminen zur Produktion von weniger gefährlichem Nikotin anhält. „Beide Verfahren sind technisch mit dem von BAYER identisch“, sagte Pruss der Schleswig Holsteiner Zeitung.