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Primodos / Duogynon

22. Juni 2010

Solidaritätsadresse

Das Contergannetzwerk erklärt sich mit den Duogynon-Opfern und insbesondere mit der Interessengemeinschaft duogynongeschädigter Kinder e.V. solidarisch.

I. Staatliches Fehlverhalten
Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend ihre unheilvolle Allianz mit der pharmazeutischen Industrie aufzugeben und sich der Verantwortung zu stellen, die sich aus der Verletzung der Schutzpflichten aus Art. 2 Abs 2 i.V. mit Art 1 des Grundgesetzes zum Erlass adäquater Arzneimittelschutzvorschriften ergeben.

Der Staat ist nicht nur verpflichtet, Schutzvorschriften zu erlassen, sondern auch eine adäquate Marktüberwachung zu gewährleisten.

Sowohl bei den durch „Duogynon“, als auch bei den durch „Contergan“ Geschädigten hat der Staat einseitig die Interessen der pharmazeutischen Industrie befördert und hierbei nicht nur die Interessen der betroffenen Kinder vernachlässigt, sondern in Sachen Contergan seine wahren Intensionen offenbart, indem er sämtliche Ansprüche der betroffenen Kinder gegen ihre Schädigungsfirma Grünenthal per Bundesgesetz /(§23 I des Errichtungsgesetzes der Conterganstiftung) ausgeschlossen hat. Wenn aufgrund dieses gesetzlichen Ausschlusses die Conterganopfer wenigstens noch ein Almosen – bis zum 01.07.2008 (für Schwerstgeschädigte ohne Arme und/oder ohne Beine) in Höhe von höchstens € 545,-- und aufgrund des Fernsehfilms „Eine einzige Tablette“ nunmehr höchstens € 1.116 (Schwerstopfer) erhalten, bekommen die Duogynon-Geschädigten nichts!
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich um die rd. 3000, als embryonalgeschädigte Kinder Geborenen, für die der Staat aufgrund der oben aufgezeigten Umstände eine besondere Verantwortung trägt, in angemessener Weise zu kümmern!
Nachdem nun auch das Bundesverfassungsgericht den Conterganopfern nicht weitergeholfen hat, werden Conterganopfer des Contergannetzwerkes den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen!
Es ist schlicht unerhört und unanständig, dass der Staat den Banken Milliarden zur Verfügung stellt, es aber nicht einmal für nötig befindet, seine Schulden bei seinen Opfern zu bezahlen!

II. Verantwortung der Pharmaunternehmen
Die deutschen Pharmaunternehmen genießen zwar übermäßigen staatlichen Schutz, sind aber keineswegs aus ihrer moralischen und gesellschaftspolischen Verantwortung entlassen. Auch die Schädigungsfirmen Grünenthal und Bayer Schering Pharma AG sind nachhaltig aufzufordern, auf die von ihnen angerichteten Schäden angemessene Leistungen zu erbringen!

Contergannetzwerk
73760 Ostfildern

Vorsitzender: Christian Stürmer
Weiherhagstr. 6
Email: recht@contergannetzwerk.de
Tel.: 0711/3101676
www.contergannetzwerk.de