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Diskriminierung

Frankfurter Rundschau, 23. März 2011

Bayer'sche Diskriminierung

Weil sie sich im Beruf diskriminiert fühlen, haben sechs Frauen Klage gegen die Bayers US-Tochter eingereicht. Im Unternehmen fürchtet man eine Klagewelle. Die Frauen sollen schlechtere Aufstiegschancen gehabt und deutlich weniger verdient haben als männliche Kollegen.

Die US-Tochter des Bayer-Konzerns fürchtet eine Sammelklage wegen sexueller Diskriminierung. Sechs frühere und aktuelle Arbeitnehmerinnen der Arzneimittelsparte haben Klage vor einem Gericht im Bundesstaat New Jersey eingereicht. Sie werfen dem Konzern vor, er stelle weibliche Angestellte unter anderem in Bezug auf Bezahlung und Beförderung schlechter als männliche. „Bayer hat von der Arbeit meiner Klientinnen profitiert, ohne diese Arbeit entsprechend anzuerkennen“, sagte die Anwältin der Klägerinnen.
Die Frauen verlangen stellvertretend für zahlreiche Betroffene insgesamt hundert Millionen Dollar für entgangene Lohnzahlungen und Anwaltskosten. „Bayer weist die Vorwürfe der sexuellen Diskriminierung zurück und wird sich mit aller Entschiedenheit gegen die Klage wehren“, erklärte eine Sprecherin. Der Konzern sei traditionell einer Gleichbehandlung seiner Angestellten verpflichtet.
In der Begründung der Klägerinnen heißt es, Bayer betreibe eine systematische Diskriminierung seiner weiblichen Angestellten. Ihnen werde weniger gezahlt als ihren männlichen Kollegen, außerdem würden ihnen Aufstiegschancen in besser bezahlte Positionen verwehrt. Das beschränke ihre Möglichkeiten und setze sie einer „anderen Behandlung sowie einer feindlichen Umgebung“ aus.

Diskriminierende Äußerungen
Zwei der Klägerinnen hätten rund 30000 Dollar weniger erhalten als ihre männlichen Kollegen in ähnlicher Position. Bayer habe zudem Artikel in einem internen Newsletter veröffentlicht, die nahe legten, dass Männer für Management-Positionen besser geeignet seien als Frauen, weil diese zu „Stimmungsschwankungen“ und „Hinterhältigkeit“ neigten. Leitende Angestellte hätten sich außerdem negativ gegenüber Mitarbeiterinnen geäußert, die Schwangerschaftsurlaub beantragt hätten.
Wichtig für den Chemiekonzern ist zunächst, ob das US-Gericht die Sammelklage überhaupt zulässt. Bislang sind die Regelungen für solche Fälle in den USA unzureichend. Ändern könnte sich das noch diesen Sommer. Dann entscheidet der Oberste Gerichtshof in Washington über einen ähnlichen Fall gegen den Einzelhandelsriesen Wal-Mart – und trifft damit auch eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Sammelklagen. Die Richter wollen klären, wie ähnlich gelagerte Fälle von Geschädigten sein müssen, um vor Gericht gebündelt werden zu dürfen und ob etwa die Ansprüche früherer Arbeitnehmer separat von denen aktueller Beschäftigter behandelt werden müssen. Im Fall von Wal-Mart hatten sechs ehemalige Mitarbeiterinnen den größten Arbeitgeber des Landes stellvertretend für rund 1,4 Millionen Frauen wegen Ungleichbehandlung vor den Kadi gezogen. Sollten sie Erfolg haben, könnten Milliardenzahlungen auf das Unternehmen zukommen. Wal-Mart zweifelt die Zulässigkeit als Sammelklage an.

Unternehmen fürchten Klagewelle
In den vergangenen Wochen hatten sich mehr als 20 weitere US-Unternehmen, darunter Bank of America, Microsoft und General Electric, öffentlich auf die Seite der Einzelhandelskette geschlagen. Sie fürchten, je nach Ausgang, eine Welle ähnlicher Prozesse. Am 29. März sind vor dem Supreme Court Anhörungen angesetzt. Ein Urteil über die Zulässigkeit der Sammelklagen wird im Juli erwartet.
„Sollte der Supreme Court die Sammelklage zulassen, könnte das die Unternehmenskultur in den USA nachhaltig ändern“, glaubt Anwalt Joseph M. Sellers. „Das würde den Angestellten eine ganz neue Macht geben.“ Doch auch, wenn das Oberste Gericht die Klagen der Wal-Mart-Beschäftigten in mehrere Dutzend Fälle aufspaltet, sei das für den Konzern nicht unbedingt von Vorteil. Denn dann müsste sich Wal-Mart mit mehreren Gerichten auseinandersetzen. Bis zu einem endgültigen Urteil über die eigentliche Klage wird es auch nach der Entscheidung im Juli noch weitere 18 Monate dauern, glauben Rechtsexperten. Der Einzelhandelsriese beschäftigt in seinen gut 3700 US-Filialen fast zwei Millionen Menschen.
Wie eine Sprecherin des Bayer-Konzerns erklärt, hätten die sechs Klägerinnen zunächst Beschwerde vor der Gleichstellungsbehörde eingereicht. Zwar habe sich das Unternehmen bereiterklärt, „vollständig zu kooperieren“, doch die Frauen hätten die Gespräche abgebrochen und Klage vor Gericht eingereicht. Die US-Tochter des Leverkusener Konzerns beschäftigt insgesamt rund 16000 Frauen und Männer.

22. März 2011, Focus

Diskriminierung

Sechs Frauen wollen von Bayer 100 Millionen Dollar

Die Anschuldigung könnte sehr teuer werden: Mitarbeiterinnen werfen dem Bayer-Konzern in den USA unter anderem vor, sie bei Beförderungen übergangen zu haben. Die Kanzlei, die die Frauen vertritt, hat Erfahrung mit solchen Klagen.
Die Welle an teuren Diskriminierungsklagen in den USA hat den deutschen Pharmakonzern Bayer erreicht. Sechs ehemalige und derzeitige Mitarbeiterinnen von Bayer HealthCare Pharmaceuticals bezichtigen die US-Tochtergesellschaft in einer am Montag eingereichten Klageschrift, Männer bei der Bezahlung und Beförderung zu bevorzugen und überdies Schwangere und Mütter unter Druck zu setzen. Die Frauen verlangen 100 Millionen Dollar (70 Millionen Euro).

„Bayer benachteiligt seine weiblichen Angestellten systematisch – besonders die mit familiären Verpflichtungen“, sagte Anwältin Katherine Kimpel. Sie will das Unternehmen nun mit einer der gefürchteten Sammelklagen unter Druck setzen. Dabei treten die Kläger stellvertretend für eine größere Gruppe auf, was die Schadenssumme in die Höhe treibt.

175 Millionen von Novartis
Der Konzern weist die Vorwürfe zurück und kündigte an, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Der Gegner ist allerdings nicht zu unterschätzen: Die Anwaltskanzlei Sanford Wittels & Heisler, die die Frauen vertritt, hatte dem Schweizer Pharmakonzern Novartis in einem ähnlichen Fall im Juli einen Vergleich über 175 Millionen Dollar abgetrotzt.

Nach Angaben der Anwaltskanzlei sind die Klägerinnen ehemalige Beschäftigte oder arbeiten noch bei Bayer in den USA in Führungspositionen. Der Konzern mit Sitz in Leverkusen beschäftigt in Nordamerika nach eigenen Angaben insgesamt 16 400 Menschen an mehreren Standorten. Die Klage ging im Bezirksgericht in Newark nahe New York City ein.

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