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Gegenanträge Bayer HV

12. April 2011

Duogynon-Opfer reichen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung ein

Die Opfer des hormonalen Schwangerschaftstests Duogynon haben einen Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung eingereicht. Wörtlich heißt es darin:

Bereits in den 80er Jahren wurde durch Tierversuche nachgewiesen, dass Duogynon fruchtschädigend wirkt. Schering soll laut Auskunft ehemaliger Mitarbeiter selbst entsprechende Tierversuche durchgeführt haben. Die Ergebnisse dieser Tierversuche werden jedoch offensichtlich unter Verschluss gehalten. Die Existenz dieser Tierversuche wurde von Bayer – bisher jedenfalls – nicht bestritten. Über den Pressesprecher des Unternehmens wurde stets verkündet, dass ein Zusammenhang zwischen den Missbildungen der Föten und der Duogynon®-Einnahme der Mütter nicht positiv habe festgestellt werden können. Vor diesem Hintergrund kann man es den betroffenen Geschädigten aber auch der gesamten Öffentlichkeit nicht plausibel machen, warum denn dann das Unternehmen die Akten nicht offenlegt. Es ist bekannt, dass die Frage der Offenlegung der Akten zu Duogynon auch unternehmensintern kontrovers diskutiert wird.

=> Bitte lesen Sie hier den vollständigen Gegenantrag (Download: Gegenantrag_Duogynon.pdf)
=> alle Infos zur Hauptversammlung