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STICHWORT BAYER 02/2011

DUOGYNON-Prozess

„Die Menschenwürde verjährt nicht!“

Tausende Kinder erlitten in den 1960er und 70er Jahren schwere Fehlbildungen durch hormonelle Schwangerschaftstests. Die von der seit 2006 zu BAYER gehörenden Firma SCHERING vertriebenen Präparate führten zu Totgeburten, Herzkrankheiten, fehlenden Gliedmaßen, Gaumenspalten und Nierenschäden. Die Betroffenen forderten vor Gericht Akteneinsicht. An der Verhandlung Mitte Januar 2011 in Berlin nahmen zahlreiche Geschädigte teil. Aber der Richter kannte kein Erbarmen und wies die Klage ab. Die Opfer gehen nun in Berufung.

Von Philipp Mimkes

„Wissen Sie, die Menschenwürde verjährt aber nicht!“, ruft die Sängerin Nina Hagen nach der Urteilsverkündung am Berliner Landgericht. Richter Udo Spuhl hatte soeben die Klage mehrerer DUOGYNON-Opfer auf Akteneinsicht wegen angeblicher Verjährung abgewiesen.
Zahlreiche Geschädigte, die zum Teil aus dem Ausland angereist waren, trugen während der Verhandlung T-Shirts mit der Aufschrift: „Wir sind nicht verjährt“. Die Betroffenen, die unter schweren Geburtsfehlern leiden, fordern von BAYER die Herausgabe aller firmeninternen Unterlagen zu dem hormonellen Schwangerschafts-Test DUOGYNON. In einem zweiten Schritt soll eine Schadenersatzklage geführt werden.
Eingereicht hat die Klage der 34-jährige Grundschullehrer Andre Sommer aus dem Allgäu. „Es kann nicht sein, dass uns der BAYER-Konzern die Wahrheit vorenthält und keine Antwort darauf gibt, ob DUOGYNON an den schrecklichen Missbildungen, an Fehlgeburten und dem Tod von Kindern Schuld hatte. Die Auswirkungen auf die Familien waren unbeschreiblich, die Menschen leiden noch heute“, sagt er zur Begründung des Schrittes. Sommer, bei dem sich inzwischen rund 300 Geschädigte gemeldet haben, fordert BAYER auf, endlich die Archive zu öffnen und die Opfer zu entschädigen: „Ab wann wusste SCHERING von den fruchtschädigenden Wirkungen von DUOGYNON? Und warum ließ SCHERING das Medikament trotzdem bis 1980 auf dem Markt?“.
Auch Anwalt Jörg Heynemann ist empört: „BAYER SCHERING arbeitet nachweisbar mit Lügen und Halbwahrheiten. Der Konzern geht auf Tauchstation und versucht die Angelegenheit auszusitzen. Dies darf nicht gelingen!“. Heynemann kündigte nach der Urteilsverkündung an, dass die Betroffenen in Berufung gehen. Man werde das Berliner Kammergericht anrufen und zur Not den Bundesgerichtshof einschalten. „BAYER SCHERING kann bis heute nicht erklären, aus welchem Grund derselbe Konzern in England auf den Packungsbeilagen im Jahr 1970 einen deutlichen Warnhinweis anbrachte und in Deutschland die Indikation erst Jahre später änderte“, so Heynemann weiter. Das Unternehmen habe daher treuwidrig gehandelt. Angesichts zahlreicher Todesopfer könne man sogar von versuchtem Totschlag sprechen - wofür es keine Verjährung gibt. Der Anwalt hatte BAYER einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach der Kläger auf Schadensersatzansprüche verzichte, falls BAYER alle gewünschten Auskünfte erteile. BAYER hatte hierauf nicht reagiert.

Gefahr intern bekannt
In den 1960er und 70er Jahren hatten viele Mütter, deren Kinder mit schweren Fehlbildungen wie Wasserkopf, offenem Bauch, offenem Rücken oder Missbildungen der inneren Organe und Extremitäten geboren wurden, von ihren FrauenärztInnen in der Frühschwangerschaft DUOGYNON verordnet bekommen (Stichwort BAYER berichtete). Es dauerte aber bis zum Jahr 1980, bis SCHERING das Hormonpräparat, das auch bei Menstruationsbeschwerden Anwendung fand, vom Markt nahm.
Eltern, die gesundheitliche Schäden bei ihren neugeborenen Kindern auf die Einnahme von DUOGYNON zurückführten, hatten sich bereits 1978 zusammengeschlossen und Strafanzeige gestellt. Das Verfahren wurde allerdings 1981 eingestellt - mit der Begründung, dass es für Föten keinen Lebensschutz gebe. Die Eltern gaben danach ihren Kampf auf. Detaillierte Statistiken über die verheerenden Folgen des Präparates existieren nicht. Auch deshalb klagen die Betroffenen nun auf Einsicht in die Akten des BAYER-Konzerns, der SCHERING im Jahr 2006 übernommen hat. Wie aufschlussreich das sein kann, demonstrierte jüngst der Spiegel. Das Nachrichtenmagazin veröffentlichte einen Briefwechsel von SCHERING-WissenschaftlerInnen aus den Jahren 1967 bis 1969, in denen sich die britischen und deutsche ForscherInnen über schwere Missbildungen bei Neugeborenen und möglichen Risiken von DUOGYNON austauschten. Während das Medikament daraufhin in Großbritannien nicht mehr als Schwangerschaftstest zum Einsatz kam, blieb in Deutschland alles beim Alten.

Spenden für Prozess
Als Konsequenz aus dem Fall fordert die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) gesetzliche Regelungen, die eine Verjährung bei dauerhaften Schädigungen durch Medikamente generell ausschließen.
Die CBG hatte die DUOGYNON-Kampagne vor zwei Jahren ins Rollen gebracht, unter anderem durch die Einladung von zwei Geschädigten zur BAYER-Hauptversammlung. Zuvor war es um das Präparat fast 30 Jahre lang still: Nachdem die Ansprüche gerichtlich abgewiesen worden waren – ebenfalls in Berlin – fehlte den betroffenen Eltern die Kraft, weiter zu kämpfen. Eine Generation später fordern die Geschädigten nun selbst Aufklärung.
Um ihr Anliegen zu unterstützen, informierte die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN die Öffentlichkeit, was zu zahlreichen Reportagen führte: Spiegel, stern, Süddeutsche Zeitung, heute journal, Tagesthemen und viele andere Medien berichteten. Auch übernahm die CBG einen Teil der Anwaltskosten. Andre Sommer bedankt sich für die Solidarität: „Die Coordination hat uns DUOGYNON-Opfer von Anfang an maßgeblich unterstützt. Bitte helfen Sie mit einer Spende an das Netzwerk, damit diese wertvolle Arbeit fortgeführt werden kann!“.
Unterstützung erhalten die Geschädigten auch von Nina Hagen: Im Gespräch mit Stichwort BAYER kritisiert die Sängerin: „Ich bin entsetzt über die Ignoranz und Dreistigkeit der verantwortlichen Konzerne gegenüber den leidgeprüften DUOGYNON-Opfern und ihren Eltern! Ich hoffe sehr, dass die deutsche Gerichtsbarkeit letztlich gerecht urteilen wird und dass die Opfer endlich eine Entschuldigung und gerechte Entschädigung bekommen!“. Hagen kündigte an, auch an künftigen Prozessen teilzunehmen.

Das TV-Magazin Klartext führte zum DUOGYNON-Prozess ein Interview mit einem BAYER-Sprecher, der alles andere als Klartext sprach. SWB dokumentiert.

Oliver Renner, BAYER SCHERING PHARMA: „Für die Akteneinsichtnahme hat der Gesetzgeber ja ein Verfahren vorgesehen und genau daran halten wir uns selbstverständlich“.
Klartext: „Das ist Ihr juristischer Anspruch zu sagen: ‚Das ist verjährt, deswegen machen wir es nicht‘. Aber man kann doch auch sagen, dass es so eine Art moralischen Anspruch gibt“.
Renner: „Der Gesetzgeber - wie gesagt - hat das geregelt und genau an dieses Verfahren halten wir uns und wir warten jetzt auf die Entscheidung des Richters“.
Klartext: „Leisten Sie damit nicht auch noch Verschwörungstheorien Vorschub, wenn Sie sagen: ‚Nö, ist verjährt‘ und sich so sehr auf den juristischen Anspruch versteifen?“
Renner: „Der Gesetzgeber, wie gesagt, hat diesen Rechtsweg vorgegeben, an den halten wir uns und wir warten auf die Entscheidung des Richters“.
Klartext: „Also, gibt es da keinen Spielraum eventuell schon allein aus Imagegründen zu sagen: ‚Ok, guckt in die Akten rein, da ist nichts dran‘“.
Renner: „Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren vorgesehen, an das wir uns selbstverständlich halten, und der Richter wird das entscheiden und wir warten auf seine Entscheidung“.