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Störfälle

23. Juli 2001

Zwei Jahre nach dem Chemie-GAU in Wuppertal:

Strafanzeige gegen Staatsanwalt

Zwei Jahre nach dem Chemie-GAU im Wuppertaler BAYER-Werk, bei dem am 8. Juni 1999 ein Reaktor explodierte und mehr als 100 Personen verletzt wurden, hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) Strafanzeige gegen den ermittelnden Oberstaatsanwalt wegen des Verdachtes auf Strafvereitelung und Begünstigung gestellt.
In der Anzeige wird der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, trotz eines Gutachtens des Chemikers Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, in dem ein "Organisationsverschulden" der Werksleitung festgestellt wurde, "keine Ermittlungen aufgenommen und lediglich eine abschlägige Stellungnahme" abgegeben zu haben.

CBG-Rechtsanwalt Wolfgang Diesing in seinem Schriftsatz:
"Die Verfahrensbeendigung mit einem Strafbefehl für den Schichtleiter über 5.000 Mark lässt vermuten, dass die wirklich Verantwortlichen auf der Führungsebene bei BAYER einer strafrechtlichen Verantwortung nicht unterzogen werden sollten." Die völlige Nichteinbeziehung eines von der CBG ins Verfahren eingebrachten Nebenklägers durch den Staatsanwalt sei, so Diesing, "gesetzeswidrig".

Die COORDINATION äußert Zweifel an der Objektivität des ermittelnden Staatsanwaltes, da dem Nebenkläger erst nach (!) Abschluss des Verfahrens Akteneinsicht gewährt wurde. Der ermittelnde Staatsanwalt war der Strafanzeige gegen den BAYER-Vorstand wegen des Verdachts der schweren Gefährdung durch Freisetzung von Giften und der Körperverletzung in keiner Weise nachgegangen.

"Anzeichen einer unerträglichen Kumpanei zwischen der Strafverfolgungsbehörde und dem mächtigen BAYER-Konzern" vermutet daher CBG-Sprecher Axel Köhler-Schnura. Eine Antwort des Leiters der Staatsanwaltschaft Wuppertal auf die Strafanzeige sowie ein rechtsmittelfähiger Bescheid stehen bislang aus.