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HV Gegenanträge

Gegenantrag zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April 2019

Hiermit zeigen wir an, dass wir zum Punkt 1der Tagesordnung den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats widersprechen und die anderen AktionärInnen veranlassen wollen, für den folgenden Gegenantrag zu stimmen.

Gegenantrag zu TOP 1: Verwendung des Bilanzgewinns

Wir beantragen die Kürzung der Dividende auf 10 Cent je Aktie. Die frei werdenden Gelder sollen verwendet werden:

>für den Erhalt und die Schaffung sicherer und umweltgerechter Arbeitsplätze und für die Zahlung sozial gerechter Löhne;

>für einen Fonds zum angemessenen Ausgleich von Schäden, die infolge der Geschäftstätigkeit an Mensch, Tierund Umwelt eingetreten sind;

>für den umfassenden ökologischen und sozialen Umbau des Konzernsohne doppelte Standards;

>zur Zahlung von Wiedergutmachungen an die Opfer und Nachkommen der Opfer des von BAYER mitgegründeten Konzerns IG FARBEN, der sich zur Zeit des Faschismus grausamer Verbrechen schuldig gemacht hat.

Es sei angemerkt, dass wirdurchaus auch den völligen Verzicht auf jeglicheDividenden-Ausschüttung beantragen würden, um die Mittel für die oben beschriebenenAufgaben einzusetzen, wenn dies gesetzlich möglichwäre. Aber leider ist das nicht der Fall.

Um Mitteilung dieses Gegenantragssowie der Begründung bittenwir gemäß §§ 125, 126 AktG.

Für den Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren e. V.