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Presse-Information CBG vom 03.11.20

BAYER lässt Frist für Vergleichsvorschlag verstreichen

Die Glyphosat-Hängepartie geht weiter

Der BAYER-Konzern konnte seinen Vergleichsvorschlag zu den Schadensersatz-Prozessen in Sachen „Glyphosat“ nicht fristgerecht vorlegen. Er musste den von dem zuständigen Richter Vince Chhabria gesetzten Termin verstreichen lassen. Eine Einigung mit den RechtsanwältInnen, die rund 125.000 KlägerInnen vertreten, ist weiterhin nicht in Sicht. „Obwohl Fortschritte erzielt wurden, wird dieser Prozess mehr Zeit brauchen“, erklärte der Agro-Riese. Er vermochte noch nicht einmal die genaue Zahl der bisher geschlossenen Übereinkommen zu nennen. „Im Zusammenhang mit glyphosat-basierten ROUNDUPTM-Produkten hat das Unternehmen zu etwa 88.500 Klagen verbindliche Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen, ist derzeit dabei, diese abzuschließen oder hat sich dem Grund nach geeinigt“, heißt es lediglich.

Chhabria hatte diese Verhandlungen angeregt. Für die Dauer der Mediationsgespräche unter Leitung des Anwaltes Kenneth Feinberg verhängte er ein Moratorium über die laufenden Verfahren und setzte keine neuen Gerichtstermine an.

Einen ersten Vergleichsvorschlag hatte BAYER bereits Ende Juni 2020 eingereicht. Die Aktien-Gesellschaft bekundete seinerzeit, drei Viertel der vorliegenden Fälle geklärt zu haben. Auch für die neuen Klagen, mit denen zu rechnen war, weil der Global Player es ablehnt, Glyphosat vom Markt zu nehmen, präsentierte er eine Lösung. Der Konzern wollte diese der Zuständigkeit der Gerichte entziehen und einem unabhängigen Wissenschaftsgremium überantworten. Ein „Class Science Panel“ sollte in einem mehrjährigen Prozedere eruieren, ob von Glyphosat tatsächlich eine Krebs-Gefahr ausgeht und die KlägerInnen Anspruch auf Entschädigungen haben. „Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben“, meinte BAYER.

Später stellten sich die gemachten Angaben als falsch heraus. Bis Ende September existierten lediglich 48.000 Deals. Entsprechend ungehalten reagierte Chhabria. Auch das Ansinnen, künftigen Glyphosat-Geschädigten den Rechtsweg zu verbauen, fand seine Zustimmung nicht. Der Jurist stellte infrage, „ob es verfassungsgemäß (oder generell gesetzmäßig) wäre, die Entscheidung der Kausalitätsfrage ( d. h. ob – und wenn ja, ab welcher Dosis – ROUNDUP in der Lage ist, Krebs zu verursachen) über Richter und Jurys hinweg an ein Gremium von Wissenschaftlern zu delegieren“.

Darum akzeptierte er den Vergleichsvorschlag nicht und ordnete eine Überarbeitung bis zum 2. November an. Sollte BAYER bis dann nicht liefern, überlege er sich, das Prozess-Moratorium wieder aufzuheben, drohte Vince Chhabria damals.

„Es ist ein Skandal, dass BAYER die Glyphosat-Geschädigten so lange hängen lässt. Vor bald zweieinhalb Jahren begann der erste Prozess, und bis jetzt hat niemand der Krebskranken auch nur einen müden Dollar gesehen. Inzwischen sterben schon die ersten“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Pressekontakt
Marius Stelzmann 0211/33 39 11