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Presse-Information CBG vom 27.04.23

Keine Flucht ins Internet mehr!

Bündnis aus NGOs und Vereinen kritisiert virtuelle Hauptversammlungen

Im Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was KonzernkritikerInnen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird.

Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus, um statt in Präsenz eine reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Am 13. Juli 2022 lag die vor-virtuelle Normalität nun schließlich weit genug zurück, um eine Änderung von provisorischen, an der Pandemie orientierten Richtlinien in dauerhafte Gesetze umzusetzen. In einer Änderung des Aktiengesetzes wurde den Konzernen die Option gegeben, weiterhin rein virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.“. Zudem wurden ihnen Einschränkungen der optional einzureichenden Fragen zugestanden, was Ihnen die Möglichkeit gibt, unbequeme Themen und Fragen nicht zu berücksichtigen. Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von AktionärInnen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können.

Diese Möglichkeit wird von den Führungsebenen dankbar genutzt. Das dies keine Notwendigkeit ist, sondern pure Willkür, zeigt der europäische Vergleich: Neben Deutschland sind nur noch in Italien virtuelle Hauptversammlungen an der Tagesordnung, in allen anderen Ländern ist die Präsenz-Hauptversammlung wieder Standard. Selbst in Deutschland machen zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW vor, dass Hauptversammlungen weiter problemlos in Präsenz möglich sind. BAYER hingegen geht den gegenteiligen Weg und hält am virtuellen Format fest. Auf der diesjährigen Hauptversammlung möchte der Vorstand von den AktionärInnen die Zustimmung zu einem Vorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. BAYER schöpft noch nicht einmal die ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, zugunsten seiner AktionärInnen aus. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben.

Deswegen muss im Vorfeld der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung ganz klar gefordert werden: Schluss mit den virtuellen Hauptversammlungen! Diese schließen KleinaktionärInnen effektiv aus und schaden damit dem Bisschen an AktionärInnendemokratie, das bisher verbrieftes Recht war. Diese Offensive des Kapitals, um Mitbestimmung und Möglichkeiten einer kritischen, demokratischen Öffentlichkeit einzuschränken, kann zurückgedrängt werden, wenn ein breiter zivilgesellschaftlicher Druck erzeugt wird, um auf den Rechten von KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen zu bestehen!

Wir fordern auch, dass eine Reform des Aktienrechts zur Stärkung der AktionärInnenrechte stattfindet. Es muss zudem Schluss sein mit den forcierten Sprachbarrieren auf den Hauptversammlungen: BAYER und Co. müssen internationale RednerInnen zulassen und Übersetzungsmöglichkeiten für sie bereitstellen. Denn die meisten Menschen, die die giftigen Konsequenzen von deren Konzernpolitik tragen müssen, kommen aus dem globalen Süden.

Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen.

„Hauptversammlungen leben auch vom Austausch der AktionärInnen untereinander, die auch konzernkritischen Stimmen zuhören und sich eine Meinung bilden. Dies ist auf den virtuellen Hauptversammlungen ausgeschlossen“, kritisiert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die virtuellen Hauptversammlungen laufen auch technisch oft nicht rund. Nach Siemens Energy und TUI hatte auch Covestro große technische Probleme, AktionärInnen zu Wort kommen zu lassen und musste die Hauptversammlung lange unterbrechen.“

Dachverband der kritischen Aktionärinnen und AktionäreIm Jahr 2023 finden die Hauptversammlungen deutscher Konzerne bis auf wenige Ausnahmen online statt. Es hat sich realisiert, was KonzernkritikerInnen schon 2020 prophezeit hatten. Die unmittelbare Bedrohung durch die Pandemie ist vorbei, aber die Konzerne flüchten weiterhin in den virtuellen Raum. Schon 2020 hatte sich abgezeichnet, dass die virtuelle Hauptversammlung zwar aufgrund der Notwendigkeit in der Pandemie eingeführt werden, diese aber einen Präzedenzfall schaffen würde, von dem nie mehr abgewichen wird.

Im Jahr 2020 nutzte der BAYER-Konzern erstmals das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 (im Folgenden kurz: „Pandemie-Notstandsgesetz“) aus, um statt in Präsenz eine reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Am 13. Juli 2022 lag die vor-virtuelle Normalität nun schließlich weit genug zurück, um eine Änderung von provisorischen, an der Pandemie orientierten Richtlinien in dauerhafte Gesetze umzusetzen. In einer Änderung des Aktiengesetzes wurde den Konzernen die Option gegeben, weiterhin rein virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.“. Zudem wurden ihnen Einschränkungen der optional einzureichenden Fragen zugestanden, was Ihnen die Möglichkeit gibt, unbequeme Themen und Fragen nicht zu berücksichtigen. Das neue Gesetz überlässt es den Aktiengesellschaften, wie gut die Frage- und Informationsrechte von AktionärInnen auf virtuellen Hauptversammlungen wahrgenommen werden können.

Diese Möglichkeit wird von den Führungsebenen dankbar genutzt. Das dies keine Notwendigkeit ist, sondern pure Willkür, zeigt der europäische Vergleich: Neben Deutschland sind nur noch in Italien virtuelle Hauptversammlungen an der Tagesordnung, in allen anderen Ländern ist die Präsenz-Hauptversammlung wieder Standard. Selbst in Deutschland machen zahlreiche Unternehmen wie Aurubis, BASF, Deutsche Post, Deutsche Telekom, Henkel und VW vor, dass Hauptversammlungen weiter problemlos in Präsenz möglich sind. BAYER hingegen geht den gegenteiligen Weg und hält am virtuellen Format fest. Auf der diesjährigen Hauptversammlung möchte der Vorstand von den AktionärInnen die Zustimmung zu einem Vorratsbeschluss erhalten, um die Web-Option auch in den nächsten zwei Jahren unabhängig von pandemischen Lagen wählen zu können. BAYER schöpft noch nicht einmal die ohnehin schon spärlichen Alternativen, die der Gesetzgeber eröffnet, zugunsten seiner AktionärInnen aus. Fragen vorab einzureichen und die Antworten dann schon verschriftlicht vor der Hauptversammlung zu erhalten – das geht bei BAYER nicht. Wenn alles schwarz auf weiß vorliegen müsste, käme der Konzern nämlich nicht mehr drum herum, wirklich Auskunft zu geben und Klartext zu sprechen. Zu den sonst üblichen Ausflüchten könnte er nicht mehr greifen, ohne sich eine Blöße zu geben.

Deswegen muss im Vorfeld der diesjährigen BAYER-Hauptversammlung ganz klar gefordert werden: Schluss mit den virtuellen Hauptversammlungen! Diese schließen KleinaktionärInnen effektiv aus und schaden damit dem Bisschen an AktionärInnendemokratie, das bisher verbrieftes Recht war. Diese Offensive des Kapitals, um Mitbestimmung und Möglichkeiten einer kritischen, demokratischen Öffentlichkeit einzuschränken, kann zurückgedrängt werden, wenn ein breiter zivilgesellschaftlicher Druck erzeugt wird, um auf den Rechten von KleinaktionärInnen und KonzernkritikerInnen zu bestehen!

Wir fordern auch, dass eine Reform des Aktienrechts zur Stärkung der AktionärInnenrechte stattfindet. Es muss zudem Schluss sein mit den forcierten Sprachbarrieren auf den Hauptversammlungen: BAYER und Co. müssen internationale RednerInnen zulassen und Übersetzungsmöglichkeiten für sie bereitstellen. Denn die meisten Menschen, die die giftigen Konsequenzen von deren Konzernpolitik tragen müssen, kommen aus dem globalen Süden.

Um die Relevanz der Hauptversammlung und die Mitspracherechte der Aktionär:innen zu stärken, sollte der Hauptversammlung das Recht zugestanden werden, über zentrale strategische Ausrichtungen zu entscheiden. Darunter sollten auch beispielsweise Maßnahmen zum Klimaschutz fallen. Dazu sollte es möglich sein, entsprechende Anträge zu Fragen der Geschäftsführung oder strategischen Ausrichtung der Aktiengesellschaft als Punkte auf die Tagesordnung zu setzen.

„Hauptversammlungen leben auch vom Austausch der AktionärInnen untereinander, die auch konzernkritischen Stimmen zuhören und sich eine Meinung bilden. Dies ist auf den virtuellen Hauptversammlungen ausgeschlossen“, kritisiert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. „Die virtuellen Hauptversammlungen laufen auch technisch oft nicht rund. Nach Siemens Energy und TUI hatte auch Covestro große technische Probleme, AktionärInnen zu Wort kommen zu lassen und musste die Hauptversammlung lange unterbrechen.“

Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre
Aurelia Stiftung
March against Bayer and Syngenta
BdD - Bund der Duogynongeschädigten e.V.
Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)