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Nazis

Presseerklärung vom 20. Januar 2005

Nazi-Demonstration in Leverkusen am 29. Januar

"Polizei muss strafbare Handlungen vor Ort unterbinden"

Erneut haben Neonazis in Leverkusen eine Kundgebung angemeldet - ausgerechnet unter dem Rosa Luxemburg-Motto "Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden". Für die Demonstration am 29. Januar mobilisieren die rechtsextremen Gruppierungen Leverkusener Aufbruch und Aktionsbüro Westdeutschland sowie der Bergheimer Neonazi Axel Reitz. Antifaschisten kündigten Gegenaktionen an.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Polizei auf, gegen Rechtsverstöße während der Demonstration vorzugehen. Philipp Mimkes von der CBG: "Slogans wie Die schönsten Nächte sind aus Kristall oder Ruhm und Ehre der Waffen-SS stellen eine Billigung von Straftaten und eine Störung des öffentlichen Friedens dar. Die Polizei muss solche strafbaren Handlungen direkt vor Ort unterbinden". Die CBG fordert zudem schärfere Auflagen: "Die Gerichte müssen ein eindeutiges Verbot der Glorifizierung und Verharmlosung des Dritten Reichs aussprechen", so Mimkes weiter.

Bereits am 9. November waren Rechtsextreme durch Leverkusen marschiert. Der Kölner Anwalt Eberhard Reinecke hatte daraufhin für die Coordination gegen BAYER-Gefahren Strafanzeige gegen die Organisatoren gestellt. In der Anzeige hieß es, "mit dem Sprechchor sind die früher als "Reichskristallnacht" verharmlosend titulierten Progrome, angefangen vom Landfriedensbruch bis hin zu Totschlag und Mord, gemeint. Wer also ruft "Die schönsten Nächte sind aus Kristall", bringt seine Billigung mit den am 9.11.1938 stattgefundenen schweren und schwersten Straftaten zum Ausdruck".

Die CBG weist auch darauf hin, dass in den letzten Jahren mehrfach Mitarbeiter des BAYER-Werks Leverkusen offen für rechtsextreme Ziele warben:

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert den BAYER-Konzern auf, aktiv gegen rechtsextreme Propaganda im Betrieb vorzugehen. Der Verein fordert zudem eine angemessene Entschädigung aller IG FARBEN-ZwangsarbeiterInnen und ihrer Hinterbliebenen durch die IG FARBEN sowie ihrer Nachfolgefirmen.

Rechtsanwalt Eberhard Reinecke: Tel. 0221-9215 130
Fax. 0221-9215 139
Coordination gegen BAYER-Gefahren: Tel. 0211-333 911