|
"Der FARDIP-Ausschuß soll aus erstklassigen Fachleuten der Chemie, der Rechts-, Finanz- und Wirtschaftswissenschaft bestehen. Eine Besetzung des Gremiums
mit politisch abgestempelten Persönlichkeiten soll vermieden werden. Da die Entflechtung im Augenblick als eine der bedeutendsten politischen Fragen betrachtet werden muß, ist es notwendig mit den Vertretern der
Politik und den Vertretern der möglicherweise hier aufkommende Interessen Fühlung zu halten." In einer weiteren Beratung, zu der auch Bankier Hermann Josef Abs hinzugezogen wurde, kam es zur erwarteten
Bestätigung der General- linie. Sie fand lediglich eine Erweiterung hinsichtlich der "Beteiligung und Berücksichtigung von Gewerkschaften und Verbänden", entsprechend des Grundsatzes, die
Zusammensetzung des Ausschusses nur "rein fachlich" vorzunehmen. Zur politischen Abschirmung sollte eigens ein "Beirat" geschaffen werden (2). Die erste, am 6. September 1948 eingereichte
Personalliste des Verwaltungsrates der Bizone FARDIP enthielt noch die Namen des Kriegsverbrechers Hermann Josef Abs und des ehemaligen Nazi-Wehrwirtschaftsführers und Vorstandsvorsitzen- den der VEREINIGTEN
GLANZSTOFF-FABRIKEN AG, Dr. Ernst H. Vits. Die Auswahl sei unter Berücksichtigung des "allgemeinen Ansehens, das sie in weitesten Kreisen des deutschen Volkes und der Wirtschaft genießen" erfolgt und der
"besonderen Kenntnisse und Erfahrungen, die sie auf dem allgemein wirtschaftlichen, rechtlichen, finanziellen, betriebswirtschaftlichen oder chemisch-technischen Gebiet besitzen", hieß es zur Begründung.
(3)
FARDIP nahm zahlreiche Neuordnungsvorschläge entgegen, so von Aktionärsvereinigungen, Vertretern der Gründerfamilien und Gewerk- schaften. Aus der Reihe
der Besetzungsvorschläge, die an FARDIP herangetragen wurden, erscheint der von Dr. Leisler-Kiep (Taunus) am bemerkenswertesten. Leisler-Kiep sprach sich unverblümt für den status quo ante aus, d. h. für die
Wiederherstellung des Zustandes, wie zur Gründung der IG-FARBEN im Jahre 1925. Dieser, aus dem März 1948 stammende Vorschlag, werde, so hieß es, vom Vorsitzenden des Decartellisations-Branch unterstützt, der sich
"von dem großen geschäftlichen Wert der Firmennamen der Gründer, HOECHSTER FARBENWERKE, BAYER, BASF, überzeugt habe und infolgedessen ihr Wiedererstehen zulassen würde". (4) Voraussetzung für die
Realisierung dieses Vorschlages sei, daß die Initiative von den Eigentümern der IG-FARBEN ausgehen müsse. Ein solcher Schritt würde einen ungeheuren Eindruck in der US-amerikanischen Öffent- lichkeit auslösen,
den Vertretern der Morgenthau-Pläne den "Wind aus den Segeln" nehmen, aber vor allem die IG-FARBEN "privatwirtschaft- lich unantastbar" machen. (5) Am 29. Juni 1950 unterbreitete FARDIP
ihre "Grundlinien eines Gesamtplanes zur Entflechtung der IG-FARBEN-Industrie i. A." (6). Die Leitgedanken dieses Gesamtplanes beruhten im wesentlichen auf dem Vorschlag der IG-FARBEN
"Beschleunigte Aufteilung statt Chemietreuhandverband", ausgearbeitet und vorgelegt durch die "Arbeitsgemeinschaft der Schutzvereinigungen für Wertpapierbesitz, Düsseldorf" vom Dezember 1949. (7)
Als Alternative zum Gewerk- schaftsvorschlag wurden folgende Nachfolgegesellschaften genannt:
1. die BASF mit den Werken Ludwigshafen und Oppau; 2, die Farbenfabriken BAYER mit den Werken Leverkusen, Dormagen, Uerdingen und Wuppertal-Elberfeld;
3. die Farbwerke HOECHST mit den Werken Frankfurt-Hoechst/Main, Griesheim, Mainkur und Offenbach.
Diese Gliederung entsprach der bis zum Zusammenbruch des Hitlerfaschismus bestehenden Einteilung des Gesamtbetriebes des Konzerns in die
Betriebsgemeinschaften Oberrhein, Niederrhein und Mittelrhein (Maingau). Die weiteren nicht genannten ehemaligen Betriebsgemeinschaften "Mitteldeutschland" und "Berlin" lagen im Gebiet der
sowjetischen Besatzungszone.
Vom Herbst 1950 bis Dezember 1951 leistete die Bonner Bundes- regierung einen enormen Arbeitsaufwand, um mit den westlichen Besatzungsmächten Einzelheiten
über die Zusammensetzung der großen Nachfolgegesellschaften der IG FARBEN zu regeln. Auffallend ist, daß der damit befaßte Personenkreis weitgehend mit dem identisch war, der bereits ein Jahr vor der Gründung der
BRD die Interessen der IG FARBEN direkt vertrat. Prof. Dr. Erhard und Dr. Brentzel (vor 1945 führender Mitarbeiter im IG FARBEN-Büro "Berlin NW 7" und im "Ostministerium" sowie zeitweilig
Oberkriegs-Verwaltungsrat bei der Hitlerschen Militärregierung in Prag) waren 1948 als Leiter der "Verwaltung für Wirtschaft" der Bizone tätig. W. A. Menne (späteres Vorstandsmitglied der FARBWERKE
HOECHST), Dr. Erlenbach und Dr. Haberland (Generaldirektor der BAYER-WERKE) waren 1948 Vertreter der "Arbeitsgemeinschaft Chemie".
Im Zentrum der Verhandlungen in dieser Etappe stand das von den Vertretern der IG FARBEN erarbeitete Dokument zur "Aufteilung der IG-FARBENINDUSTRIE
AG", das im Oktober 1950 als Entwurf der "Vorschläge der Bundesregierung an die Alliierte Hohe Kommission" (AHK) (8) vorlag und im Dezember 1950 als "Memorandum der Bundesregierung" vom
Bundeskanzler Adenauer an den Geschäfts- führenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission, Botschafter Francois-Poncet übermittelt wurde. (9) Adenauer bat in seinem Anschreiben darum, den Aufteilungsplan
zum Gegenstand von Besprechungen zwischen den Sachverständigen des Bonner Wirt- schaftsministeriums und den beteiligten Stellen des AHK werden zu lassen. So nahmen auch am 29. Mai 1951 an der erbetenen Beratung
außer Prof. Erhard allein drei Vertreter der ehemaligen IG FARBEN teil. Laut Protokoll gab Prof. Erhard folgende Erklärung ab: "Die Verantwortung für das Gesetz Nr. 35 - auch vor der Geschichte - könne die
Bundesregierung nicht übernehmen." (10)
In der am 27. September 1951 erneut angesetzten Beratung des gleichen Gremiums, an der auch Abs teilnahm, sprach sich Prof. Erhard erneut gegen das
Kontrollrat-Gesetz aus. Dieses Mal ging es um die noch übliche Auslegung des Artikels 10, nach der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der früheren IG FARBEN von der Aufnahme in die Organe der
Nachfolgegesellschaften ausgeschlossen werden sollten, da nach diesem Artikel Kriegsverbrecher auszuschließen seien. Erhard setzte sich für eine grundsätzliche Klärung der Personal- fragen ein. Um eine
konkurrenzfähige Wirtschaft zu gewährleisten, seien die ehemaligen "leitenden Herren der IG" gerade die "besten Männer" für eine Übernahme der Nachfolgegesellschaften. Sie seien "am
geeignetsten für die Liquidation und Führung der Nachfolgegesell- schaften", zumal diese Herren schon selbst Entflechtungspläne entworfen hätten. Prof. Erhard sprach sich hinsichtlich der Besetzung für eine
sofortige stabile Lösung aus. Abschließend äußerte er sich noch einmal zur Frage der früheren Vorstandsmitglieder des Kriegsverbre- cherkonzerns wie folgt: "... bei vielen Deutschen (sei) eine innere
Wandlung erfolgt ... Im Himmel sei mehr Freude über einen reuigen Sünder als über 1.000 Gerechte. Er schlage einen kleinen Ausschuß für die Regelung der Personalfragen vor ..." (11)
Der ehemalige Mitarbeiter der Abteilung für Entkartellisierung der US-Militärregierung in der BRD, J. Martin, charakterisierte diese Situation folgendermaßen:
"Die Veränderungen in der amerikanischen Wirtschaftspolitik gegenüber Deutschland, die Wiedereinsetzung der Nazis in ihre alten Stellungen, die Förderung der Kartelle, die Spaltung Deutschlands durch die
Bildung Bizoniens und dann Trizoniens - das alles sind eigenartige Gegenmaßnahmen, die die Erlangung der deutschen Unterstützung gegen Rußland zum Ziele haben." (12) Am 14. Dezember 1951 eröffnete W. A. Menne
in der Rhein-Main-Bank in Frankfurt/Main die erste Sitzung des Aufsichtsrates der IG-Nachfolge- gesellschaft FARBWERKE HOECHST. Menne erklärte, daß die Verhandlungen in den letzten Wochen mit westdeutschen und
alliierten Stellen erfolgreich gewesen seien. Zwar müßten formell für eine gewisse Übergangszeit noch Treuhänder in Funktion bleiben, der Vorstand könne aber faktisch so handeln, als ob er bereits die volle
Verantwortung trage. (13)
Bemerkenswert offen ist das von H-D. Kreikamp formulierte Resümee der Entflechtung. Die formale Auflösung des IG FARBEN-Monopols hätte "keine
grundsätzliche Entscheidung gegen Monopolbildung in der westdeutschen Wirtschaft" bewirkt, sondern solche Strukturen sogar begünstigt. Die Bemerkung, eine Wiedergeburt der IG FARBEN, die den Wünschen der IG
FARBEN entsprochen hätte, sei selbst nicht erfolgt, da nur weniger als die Hälfte des Besitzes in den Westzonen lag, weist auf den revanchistischen Anspruch auf die in den sozialistischen Ländern verlorengegangenen
Werke hin. "Formell waren an die Stelle eines Monopol-Unternehmens mehrere zumindest den Binnenmarkt beherrschende Großgesellschaften getreten, die hinsichtlich ihrer Zielsetzung die Unternehmenspolitik 'im
alten Geist' fortführen." (14) Darüber hinaus blieben die Besitzverhältnisse unangetastet und "werden maßstabsgetreu auf die Neugründungen übertragen." (15)
Konzerne schreiben ihre eigene Geschichte (swb) Die Konzerne schreiben ihre Geschichte selbst. Statt sich der Verantwortung zu stellen und endlich, 50 Jahre nach Kriegsende, umfangreiche Entschädigungszahlungen
an die Zwangsarbeiter und ihre Hinterbliebenen zu zahlen, werden historische Wahrheiten umgedeutet und verschleiert. Diesem Ziel dient die 1976 gegründete "Gesellschaft für Unternehmensgeschichte", die mit
Hilfe "renommierter" Historiker noch vor einem Jahr als "Gegenpol zur marxistisch orientierten Betriebsgeschichte der DDR" auftrat und heute gegen "ideologisch befrachtete Historiker in
West-Deutschland" Front macht. Der konzerngewogene Unternehmensgeschichtler Peter Hayes etwa behauptet, es sei nicht beweisbar, daß die IG AUSCHWITZ mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Sklavenarbeiter
gegründet worden sei (16), ein wichtiges Argument gegen Entschädigungsforderungen, die BAYER-Chef Manfred Schneider etwa auf nahezu jeder Konzernhaupt- versammlung äußerst rüde und kaltherzig abgelehnt hat.
Hayes also behauptete unlängst vor der "Gesellschaft für Unternehmensgeschichte": "Entgegen der weitverbreiteten Auffassung hatte die Auswahl des Werksgeländes Auschwitz wahrscheinlich wenig mit der
Nähe des später berüchtigten Konzentrationslagers zu tun." Der Industrie-Historiker hat übrigens als Kuratoriumsmitglied das ehemals ehrwürdige Fritz-Bauer-Institut quasi unterwandert. Fritz Bauer war
"jener hessische Generalstaatsanwalt, der als Außenseiter der von Altnazis beherrschten bundesdeutschen Justiz dafür gesorgt hatte, daß der Auschwitz-Prozeß stattfinden konnte" (17).
Anmerkungen: 1) Trouet, Klaus. Der HOECHST-Konzern entsteht. Die Verhandlungen über die Auflösung von IG-FARBEN und die Gründung der FARBWERKE
HOECHST AG 1945 bis 1953. Teil I. Dokumente aus HOECHST-Archiven. Beiträge zur Geschichte der Chemischen Industrie. HOECHST AG, Frankfurt/M. 1978. Dokument Nr. 6, S. 29ff.. Dok. Nr. 7. S. 32-35.
2) ebd. Dok. Nr. 9. S. 38. ff. 3) ebd. S. 40 4) ebd. Dok. 13. S. 51 5) ebd. S. 47ff. 6) ebd. Dok. Nr. 18 7) ebd. Dok. Nr. 15. S. 54ff. 8) ebd. Dok. Nr. 21. S. 70-82 9) ebd. Dok. Nr. 29. S. 126
10) ebd. Dok. Nr. 40. S. 161 11) ebd. Dok. Nr. 48. S. 182f. 12) Martin, J. All Honorable Men. New York 1950. 13) Trouet, Klaus. a.a.O. Dok. Nr. 52. S. 189-192 14) Kreikamp, Hans-Dieter. Die
Entflechtung der IG-FARBENINDUSTRIE AG und die Gründung der Nachfolgegesellschaften. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Stuttgart, 1977/2, S. 250 15) ebd. 16) Otto Köhler in KONKREIT 8/97, S. 30
17) ebd.
|