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Unbekannte Risiken
Nano-Partikel unter Verdacht
Stahlwerke, Kokereien und der Straßenverkehr erzeugen Jahr für Jahr Tausende Tonnen Staub. Seit einigen Jahren richtet sich das Augen- merk auf die
kleinsten Bestandteile dieser Emissionen, die sogenannten Nano-Partikel. Dabei handelt es sich um ultrafeine Stäube mit Durch- messern von 5 bis 100 Nanometern - bis zu hundertmal kleiner als ein Grippevirus (1
Nanometer entspricht einem Millionstel Millimeter). Ärzte sprechen in diesem Zusammenhang von unbekannten Risiken und fordern niedrigere Emissionen. Bei der BAYER-Tochter HC STARCK werden seit 1996 Nanopulver
hergestellt, eine Ausweitung der Produktion ist für 1998 geplant.
Von Philipp Mimkes
Städte wie Duisburg, in denen Stahlindustrie und Kokereien tonnen-
weise Metallstaub in die Luft blasen, liegen bei der Lungenkrebsmor- talität ganz oben. Besonders gefährlich für die Gesundheit sind dabei Partikel unterhalb von 10µm (= 10 Tausendstel Millimeter), denn diese
können die Bronchien durchdringen und sich in den Lungen anlagern. Es gilt: Je kleiner die Teilchen, desto schwerer sind sie zu filtern - sowohl für technische Filteranlagen als auch für den menschlichen Organismus.
Denn die Evolution war schlichtweg nicht auf derart winzige Partikel vorbereitet, besonders die ultrafeinen Metallpartikel zeigen daher eine ausgesprochen aggressive Wirkung auf Zellstrukturen. Selbst vor der
Bluthirnschranke, einer wichtigen Schutzbarriere unseres Gehirns, machen Nanopartikel nicht halt, bei entsprechend ungünstigen Bedingungen können Nanopartikel ins menschliche Gehirn eindringen. Weitere Hinweise auf
Gesundheitsgefahren sollen sich aus Tierver- suchen ergeben haben, sofern mensch Ergebnisse aus Tierfolter für auf den Menschen übertragbar hält. (Die COORDINATION lehnt Tierfolter aus methodischen und ethischen
Gründen ab.)
- Die immens kleinen Teilchen werden in die tiefsten Lungenbereiche eingeatmet und verbleiben dort zu ca. 50%.
- Der Atemtrakt zeigt Entzündungsreaktionen, die bei chronischem Fortbestehen zu gefährlichen Lungenveränderungen führen können. - Das Abwehrsystem wird teilweise außer Kraft gesetzt.
- Nanopartikel können Zellbarrieren durchwandern und dabei in gewissen Fällen zusätzlich an ihnen angelagerte Schadstoffe wie Gase, Metalle oder Säuren in den menschlichen Organismus
einschleusen.
Auf einem internationalen Symposium über Luftschadstoffe Ende Februar 1997 in Hannover wurde festgestellt, daß ultrafeine Partikel im menschlichen Atemtrakt
eine massivere Beeinträchtigung verursachen können als grössere Partikel. Übereinstimmend stellten Ärzte und Wissenschaftler die Vermutung auf, daß Nanopartikel ursächlich an der Erkrankungs- und Sterberate in
Bevölkerungsgruppen mit vorgeschädigtem Atemtrakt beteiligt sind.
Seit dem Sommer 1996 stellt die 100%ige BAYER-Tochter H.C. STARCK in Laufenburg am Hochrhein extrem feine Metall- und Keramikpulver her, die auch zu den
Nanopulvern gehören. Zunächst ist nur eine Pilotanlage in Betrieb, geplant ist aber ab 1998 eine Produktion von jährlich mehreren hundert Tonnen. Gegen die beantragte Genehmigung erhob eine in Südbaden ansässige
Gruppe von ÄrztInnen in Laufenburg Einspruch. Im Rahmen des Einspruchverfahrens wurde von der Genehmigungsbehörde eine Stellungnahme des Baden- Württembergischen Landesgesundheitsamtes angefordert. Hier findet sich
folgende Aussage: "Angesichts der bislang vorliegenden Erkenntnisse über Wirkungen von inhalativ aufgenommenen Mikro- stäuben kommt das Landesgesundheitsamt zu der Auffassung, daß die Emissionen ultrafeiner
Metallstaubpartikel für den Menschen von gesundheitlicher Bedeutung sind." Trotzdem wurde schließlich die Inbetriebnahme der neuen Anlage gutgeheißen, da "nach dem derzeitigen Stand der Kenntnisse eine
akute Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb der genannten Anlage eher unwahrscheinlich" ist.
Nur indirekt geht das Landesgesundheitsamt auf die Bedeutung möglicher chronischer Effekte ein: "Dennoch muß darauf hingewiesen werden, daß uns bislang
keine gesicherten Daten zur Dosiswirkungs- beziehung für eine chronische inhalative Aufnahme von Mikrostäuben in Konzentrationen von 105 Partikeln pro Kubikmeter Atemluft vorliegen, insbesondere in Hinblick auf
die Anreicherungen im Lungen- und Lymphgewebe". Das heißt auf gut deutsch: Nichts genaues weiß man nicht. Nicht nur die ÄrztInnen fragen sich, ob das die Basis für eine Genehmigung sein kann.
Auch Prof. Greim, der Vorsitzende der deutschen Forschungsgemein- schaft zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, die die MAK-Werte festlegt,
wurde im Verlauf des Erörterungsverfahrens hinzugezogen. Er empfiehlt, nur den Probebetrieb der Anlage zu genehmigen und unbedingt weitere Messungen vorzunehmen. Trotzdem genehmigte das Regierungspräsidium kurze
Zeit später ohne die empfohlenen Einschränkungen Greims die Inbetriebnahme der Nanopulveranlage. Bis heute gilt aber, daß
- keine Empfehlung der MAK-Kommission zu Nanopartikeln vorliegt, - keine einheitlichen Messverfahren für Nanostäube bestehen,
- keine ausreichenden toxikologischen Erkenntnisse über die ultrafeinen Partikel existieren.
Hinzu kommt, daß die Pulver hochreaktiv sind und an der Luft explodieren können. Daher müssen sie in edelgasmoderierten Behältern gelagert und transportiert
werden.
Die Verteidiger der Anlage merken an, daß sich die Wirkungen unterschiedlicher Nanopartikel nicht gleichsetzen lassen. Die Metall- stäube werden in einer
Argonatmosphäre verarbeitet und würden an der Luft sofort verbrennen. Zudem seien die Emissionen sehr viel geringer als die von Stahlwerken und Straßenverkehr. Die Kritiker fordern trotzdem Klarheit über die Fragen:
- Wie werden die Nanopulver gelagert, transportiert und in die Reaktion eingebracht? - Wie sehen die Sicherheitsvorkehrungen aus, wenn der Reaktor explodiert?
- Was passiert, wenn die unter Argon stehenden Vakuumpumpen ausfallen? - Wie werden verschüttete Suspensionen, Produktionsabfälle oder schiefgelaufenen Chargen entsorgt?
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