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RECHT & UNBILLIG
Urteil gegen LIPOBAY Das Landgericht Köln untersagte BAYER die Behauptung, sein
Cholesterin-Senker LIPOBAY
könne im Vergleich zu anderen Präparaten um das 25fache niedriger dosiert werden. Diese großen Töne spuckte BAYER anläßlich der Produkteinführungskampagne von LIPOBAY in der Bundesrepublik. Das Gericht sah in der Suggestion, das Medikament besitze eine "hohe absolute Wirkung" eine wettbe-
werbswidrige Handlung und gab mit seinem Urteil dem Kläger, dem Arzneimittelhersteller PARKE DAVIS recht. In der Forschung sind cholesterinsenkende Mittel umstritten. Das JOURNAL OF THE AMERICAN MEDICAL
ASSOCIATION bezeichnete sie als krebserregend.
BAYER gegen Bayern Gegen die Gründerin der BIA, der "Bayer.
Innovations-Agentur", strengte Bayer wegen einer möglichen Verwechselung mit ihrem eingetragenen Markenzeichen einen Prozeß an. Obwohl freistaatliche Solidaritätsappelle fruchteten und Bayer. Staatskanzlei,
Bayer. Justizministerium, Bayer. Kultusministerium und die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer der Frau Beistand gewährten, wird die Machtprobe wohl zugunsten des preußischen Multis ausgehen. Die
Unternehmerin scheut das Kostenrisiko von 100.000 DM und wird aller Voraussicht nach einem Vergleich zustimmen. Bayern darf aber vorerst "Bayern" heißen bleiben, trotzdem es nur ein "n" von
"Bayer" scheidet.
Betrug in PR-Abteilung von BAYER Nachdem schon gegen acht Beschäftigte der
BAYER-Bauabteilung wg. Bestechlichkeit firmenintern ermittelt wird, ist jetzt ein Betrugsfall in der 200(!)köpfigen PR-Abteilung bekannt geworden. Ein Angestellter soll bei der Abrechnung von Aufträgen manipuliert
und dem Konzern damit einen Schaden von 1,5 Millionen DM zugefügt haben. Ja, wo hat der Mann bloß das Manipulieren gelernt?
Pharma-Lobby erwirkt Verbot des Arzneiverordnungsreports Aufgrund einer Klage
dreier Pharma-Hersteller ist die Auslieferung des "Arzneiverordnungsreport ´97" in erster Instanz gerichtlich gestoppt worden. Den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung als Herausgebern
wurde untersagt, Arzneimittel und Arzneimittelgruppen als "umstritten" zu bezeichnen. In dem Buch unterzogen Pharmakologen bestimmte Medikamentengruppen (keine Einzel-Präparate) einer Wirksamkeitsprüfung
und kamen zu dem Schluß, daß 42 Medikamentengruppen mit einem Umsatz von 7,1 Milliarden DM als unwirksam einzustufen seien. Würden diese nicht mehr verschrieben, ergäbe sich für die Krankenkassen ein Einspar-Volumen
von 4,2 Milliarden DM. Daß es unwirksame Medikamente auf dem Markt gibt, ist dem Arzneimittelgesetz zuzuschreiben. Bis 1978 genügte eine Überprüfung von Qualität und Unbedenklichkeit, um eine Zulasssung für ein
Präparat zu erhalten. Erst ab 1978 mußte für Neu-Medikamente auch ein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden, vor diesem Datum zugelassene Arzneien dürfen allerdings noch bis zum Jahr 2004 im Verkehr bleiben. Die
Berliner Ärztekammer sieht in dem einstweiligen Verbot des Buches einen "gesundheitspolitischen Skandal" und wirft der Pharma-Industrie vor, ihre Umsatz-Interessen rücksichtslos gegen die
Versichertengemeinschaft durchzusetzen.
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