SWB 02/98

IG FARBEN vor Gericht

Zum 50. Mal jährt sich im Juli das Datum der Urteilsverkündung im Kriegsverbrecherprozeß gegen die IG FARBEN. Was damals als großangelegtes Verfahren gegen die NS-Verbrechen eines Großkonzernes begann, endete in den wichtigsten Anklagepunkten wie "Vorbereitung eines Angriffskrieges" und "Teilnahme am Massenmord" mit Freisprüchen für die 23 IG FARBEN-Verantwortlichen.
Von Dietrich Eichholtz

Zwölf Jahre NS-Diktatur und der von Deutschland entfesselte Eroberungs-, Vernichtungs- und Rassenkrieg forderte Dutzende Millionen Opfer. Der Ruf nach Bestrafung der Verantwortlichen für das Unheil, das die Deutschen unter Hitlers Führung über die Welt gebracht haben, erfaßte in dieser Zeit große Teile der Weltbevölkerung. Das dringende Bedürfnis der Menschheit, sich vor diktatorischen Regimen, vor Krieg, Massen- und Völkermord zu schützen, verlangte und verlangt nach neuen Formen internationalen Rechts und internationaler Politik. Das von den vier Alliierten eingesetzte internationale Militärtribunal und die vom Kontrollrat ausgearbeiteten völkerrechtlichen Richtlinien stellten in dieser Beziehung einen historischen Fortschritt dar.

Der Prozeß gegen 23 angeklagte Hauptvertreter des IG-Farben- Konzerns, darunter der Aufsichtsratsvorsitzende und alle Vorstandsmit-
glieder, begann am 27. August 1947 und endete mit der Urteilsverkün-
dung am 29. Juli 1948. Trotz der Vernichtung vieler belastender Akten und Dokumente durch die Deutschen kurz vor Kriegsende und trotz der kurzen Zeit, die den US-Rechercheuren zur Verfügung stand, war die Anklagevertretung ausgezeichnet vorbereitet. Ihr erdrückendes, in 95 Dokumentenbüchern aufbereitetes Beweismaterial überragte das der übrigen Verfahren des US-Militärgerichts bei weitem. Und trotzdem gelangten die drei amerikanischen Richter zu einem skandalös milden Urteil: zehn Angeklagte wurden freigesprochen, die übrigen zu Gefängnisstrafen zwischen anderthalb und acht Jahren verurteilt; von diesen wurden weitere vier sofort freigelassen. Die übrigen kamen zu Beginn der 50er Jahre frei.

Schon während des Hauptkriegsverbrecher-Prozesses hatte der Kalte Krieg mehr und mehr die internationale Politik bestimmt.
Die antifaschistischen Kräfte in der amerikanischen Untersuchungs- und Anklagebehörde verloren mehr und mehr an Boden. Sie wurden verdächtigt, Kommunisten zu sein oder einen jüdischen Rassismus zu praktizieren. Demgegenüber setzte sich die Linie der Schonung der deutschen Industriellen und Militärs immer mehr durch, da man sie als Bündnispartner brauchte.

Rechtlich wurde der politische Gnadenakt damit begründet, "daß die schuldige juristische Person, nämlich die IG, nicht vor dem erkennenden Gericht steht und in diesem Verfahren nicht den vom Strafgesetz angedrohten Stafen unterworfen werden kann".

Vom ersten Anklagepunkt, dem Verbrechen gegen den Frieden, wurden sämtliche Angeklagten freigesprochen. Nach Meinung des Gerichts waren sie an der Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Angriffskriegen nicht beteiligt. Die spitzfindige Begründung des Gerichts beruhte vor allem auf der Behauptung, die Angeklagten hätten alle "tief unter der Gruppe" um Hitler gestanden, die höchst geheim den Krieg plante. "Dem durchschnittlichen deutschen Bürger, sei er Akademiker, Bauer oder Industrieller, kann ... schwerlich die Kenntnis davon unterstellt werden, daß die Beherrscher des Reiches planten, Deutschland in einen Angriffskrieg zu stürzen", so das Gericht.

Doch die Dokumente der Anklagebehörde, auf Grund neuerer Forschungen in den realen historischen Zusammenhang gebracht, überführen diese Argumentation der Unwahrheit. Seit das Hitler-Regime installiert worden war, herrschte über bestimmte Expansionsziele Einigkeit in den Kreisen der Elite. Die Vierjahresplan-Denkschrift Hitlers vom August 1936 mit der Forderung, daß Wehrmacht und Wirtschaft binnen vier Jahren kriegsbereit zu sein hätten, entstand auf der Grundlage von Daten, die der damals vom "Führer" frisch ernannte Rohstoff- und Devisenkommissar Hermann Göring von IG-FARBEN- Experten erhalten hatte. Göring stieg daraufhin zum "Beauftragten für den Vierjahresplan" auf. Seine wichtigste Stütze war und blieb der ihm vom IG-FARBEN-Konzern zur Verfügung gestellte Expertenstab unter Leitung des Angeklagten Carl Krauch, seinerzeit Mitglied des Vorstands und des allmächtigen Zentralausschusses der IG. De facto trat Krauch seit 1938 in wichtige Vollmachten Görings ein.

Die Vierjahresplan-Organisation - ein militärisch-industrieller Komplex, in dem außer der IG FARBEN auch andere Rüstungskonzerne sowie höchste Parteistellen und Obere Reichsbehörden integriert waren - befand sich seitdem in entscheidenen wirtschaftspolitischen Kommandopositionen. Es war vor allen anderen die genannte IG FARBEN-Expertengruppe, die ihre wirtschaftlichen Planungen mit systematisch betriebenen, unmittelbar kriegsvorbereitenden wirtschaftsstrategischen Arbeiten verknüpfte. Davon sind für das Jahr 1938 zu nennen:

- die genaue Datierung eines vom Standpunkt der wirtschftlichen    Vorbereitungen frühestmöglichen Kriegsbeginns auf Herbst/Winter 1939 im Krauchschen "Schnellplan" für Pulver, Sprengstoffe und chemische Kampfstoffe

- die berüchtigten Giftgasdenkschriften aus der von Krauch geleiteten Reichsstelle für Wirtschaftsausbau mit der dringenden Empfehlung, im kommenden Krieg im größsten Stil Giftgas anzuwenden

Im April 1939 stellte Krauch in einem umfassenden Bericht an den Generalrat des Vierjahresplans mit großer Eindringlichkeit fest, die "wehrwirtschaftliche Autarkie der Antikomintern-Koalition", die in dem zu erwartenden Krieg "den Anstrengungen fast der ganzen übrigen Welt gewachsen" sein müsse, sei nur zu erreichen durch die "Schaffung eines einheitlichen Großwirtschaftsblocks der vier europäischen Antikomintern-Partner" (Deutschland, Italien, Ungarn, Spanien), "zu denen bald Jugoslawien und Bulgarien hinzutreten müssen" und der "seinen Einfluß ausdehnen (müsse) auf Rumänien, Türkei, Iran".

Mitte Mai 1939 faßte Krauch für Göring seine zentralen Expansionsforderungen als knappe Gedächtnisstütze zusammen: "Südosteuropa bietet: Mineralöl, Bauxit, dazu Chrom, Blei, Kupfer, Zinn, Quecksilber, Antimon, Bor; Spanien bietet: Quecksilber, Schwefelkies, dazu Blei, Kupfer, Zink, Eisenerze. Ukraine bietet: Eisenerze, Manganerze, sowie Erdöl.

Die strategische Planung, die in diesen Geheimdokumenten den politisch und militärisch Verantwortlichen vorgeschlagen wurde, war hinreichend klar: Der unvermeidliche Krieg gegen die Westmächte sollte zwecks Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis in Gestalt einer "Großraumwehrwirtschaft" möglichst noch herausgeschoben werden; "bei Aufrechterhaltung des Friedens im Mittelmeer" müsse die "günstige, noch nicht voll erschlossene Rohstoffbasis" Spaniens für Deutschland genutzt werden; im Osten sei vorerst der Handel mit der UdSSR zu intensivieren, "im Kriegsfall (gegen Westen) müsse man sich allerdings der Reichtümer der Ukraine bemächtigen. Mit diesem Programm harmonierte die reale Politik der anschließenden Monate eindrucksvoll, besonders Hitlers Entschluß, in Paktverhandlungen mit der Sowjetunion einzutreten, und die Aktivitäten von Görings Sonderemissär Helmuth Wohlthat und der Handelspolitischen Abteilung des Auswärtigen Amts.

Der die Verantwortlichen am schwersten belastende Anklagepunkt war der, daß beim IG FARBEN-Konzern Konzentrationslager-Häftlinge, Kriegsgefangene und Verschleppte aus den besetzten Gebieten Zwangsarbeit leisten mußten, mißhandelt und - in vielen zehntausenden Fällen - ermordet wurden. Hier waren die Beweise und die Zeugenaus-
sagen so erdrückend, daß das Gericht nicht umhin konnte, fünf der Angeklagten zu mehrjährigen Gefängnisstrafen zu verurteilen.

Im Verhältnis ist dieses Urteil vom heutigen Standpunkt aus allerdings besonders skandalös, da allein das Verhalten der IG im Fall Auschwitz nach der Todesstrafe für sämtliche Vorstandsmitglieder und direkt Beteiligten verlangt hätte. Die Ausführungen und Begründungen des Gerichts gerade in diesem Punkt erscheinen als Gipfel juristischer Spitzfindigkeit und Heuchelei.

Zunächst hatte das Gericht zwei Unterpunkte der Anklage als nicht genügend begründet zurückgewiesen. Im ersten Fall handelte es sich um die Mitverantwortung der IG für den Massenmord an den Juden und anderen KZ-Häftlingen durch das Giftgas Zyklon B, das von der IG Farben-Tochter DEGESCH hergestellt und vertrieben wurde. IG-Vorstandsmitglied Wilhelm Mann, der Verwaltungsratsvorsitzender der DEGESCH war, wurde freigesprochen.

Im zweiten Fall handelte es sich um medizinische Versuche an KZ-Häftlingen. Unter anderem wurden sie mit Fleckfieber infiziert, um bestimmte Medikamente zu testen. Das Gericht wies hier ebenfalls das Beweismaterial der Anklage zurück und folgte der Behauptung der Verteidigung, die Angeklagten hätten "berechtigterweise angenommen", daß in den KZs "ein berechtigtes Bedürfnis für diese Medikamente" bestanden hätte.

Im Jahre 1939 beschäftigte der Konzern 150.000 Menschen, 185.000 im Jahre 1942 und im Oktober 1944 schließlich rund 240.000, darunter 83.300 ausländische Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge. Das Zwangsarbeiterprogramm als Ganzes war den Unternehmern nach Meinung des Gerichts vom NS-Regime aufgezwungen worden. Angeblich war den IG-Verantwortlichen "eine dem Sittengesetz entsprechende Wahl", d.h. eine Ablehnung der Zwangsarbeit wegen der Terrorordnung von Gestapo und Justiz nicht möglich. Demzufolge ließen die Richter die Schutzbehauptung des "Notstands" als Strafmilderungsgrund sehr weitgehend gelten.

Im Fall Auschwitz sah sich das Gericht allerdings genötigt, ein aktives Mitwirken der IG FARBEN am Zwangsarbeiter-Regime festzustellen, da sie mit der SS gemeinsam den Bau des Außenlagers Monowitz betrieben hatte. "Die Verwendung von Konzentrationslagerhäftlingen und ausländischen Zwangsarbeitern in Auschwitz stellt, wenn man berücksichtigt, daß die leitenden Beamten der IG aus eigenem Antrieb Maßnahmen zur Beschaffung und Verwendung dieser Arbeitskräfte getroffen haben, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar und gleichzeitig, sofern es sich um Angehörige fremder Staaten handelt, auch ein Kriegsverbrechen, und insoweit greift die Berufung auf einen angeblich durch das Sklavenarbeitsprogramm des Reiches geschaffenden Notstand nicht durch."

Die Beschäftigung mit den Verbrechen des IG FARBEN-Konzerns ist alles andere als von rein akademischem, historischem Interesse. Die IG FARBEN-Liquidationsgesellschaft glaubt sich im Besitz von Eigentums-
ansprüchen im Osten Deutschlands, die längst verwirkt sind, aber durch den Zusammenbruch des "realexistierenden" Sozialismus wieder in den Bereich des möglichen Zugriffs, einer "modernen" Neuordnung gerückt scheinen. Bei sich bietender Gelegenheit werden unzweifelhaft auch Ansprüche auf weiter östlich gelegenes IG-"Eigentum" angemeldet werden.

Die eigentlichen Ansprüche, die zu stellen sind, sind aber diejenigen der vom Konzern Ausgebeuteten und Geschädigten. Soweit überhaupt diskutiert, werden diese Ansprüche von Liquidationsgesellschaft und Nachfolgegesellschaften vehement abgewehrt. Aber die Opfer der IG FARBEN-Verbrechen haben ein unverbrüchliches Anrecht auf Wiedergutmachung. Es ist, historisch gesehen, allerhöchste Zeit, daß der Auflösungsbeschluß von 1948 endlich realisiert wird und sämtliche verfügbaren Mittel der Liquidationsgesellschaft - vorbehaltlich der Ansprüche gegen die IG FARBEN-Nachfolgegesellschaften BAYER, BASF und Hoechst - in einen Fonds zur Entschädigung der Zwangsarbeiter und anderer Opfer eingebracht werden.