SWB 02/98 - Ticker

RECHT & UNBILLIG

Arznei-Verordnungsreport, die zweite
In einem Berufungsverfahren hob das Düsseldorfer Oberlandesgericht die einstweilige Verfügung gegen den "Arznei-Verordnungsreport 97" auf. Mehrere Pharma-Firmen hatten gegen seine Veröffentlichung geklagt. Angeblich sei die Objektivität des Reports nicht gewährleistet, da das Zahlen-Material von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wurde. Mit dieser juristischen Finte versuchten die klagenden Arznei-
mittelhersteller, den brisanten Inhalt des Buches nicht an die Öffentlichkeit kommen zu lassen. Die Autoren, allesamt renommierte Pharmakologen, kamen nämlich zu dem Schluß, daß 42 Medikamenten-
gruppen mit einem Umsatz von sieben Milliarden Mark als unwirksam einzustufen seien. Würden diese nicht mehr verschrieben, könnten die Krankenkassen 4,2 Milliarden Mark sparen. Eine letztinstanzliche Entscheidung über die Klagen gegen das Buch steht allerdings noch aus.

BVG gibt BAYER recht
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde von BAYER, HOECHST, BASF & Co. gegen Sondermüllabgaben stattgegeben, wie sie unter anderem die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen erheben. Diese Quellensteuer für umweltgefährdende Abfälle wie z. B. Klärschlamm, die die Konzerne durch finanzielle Sanktionsmaßnahmen zu einer umweltschonenderen Produktionsweise anhalten wollte, behagte den Oberen des BAYER-Werks Brunsbüttel gar nicht. Jetzt darf man sich zum Umweltschutz wieder selbstverpflichten - was natürlich zu nichts verpflichtet.

Klage von Holzgift-Opfern abgewiesen
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts im Holzgifte-Prozeß abgewiesen.
Eine betroffene Familie hatte gegen die beiden Geschäftsführer der Herstellerfirma DESOWAG, einer ehemaligen BAYER-Tochter, geklagt. Zwar konnten im Wohnraum zweifelsfrei BAYER-Gifte nachgewiesen werden, aber dem Gericht reichte das nicht. Es verlangte von den Opfern, den Beweis zu erbringen, daß in dem betreffenden Zeitraum von 1973 bis 1988 unzulässig hohe Konzentrationen der Giftstoffe aufgetreten seien und diese zu konkreten Schäden geführt hätten. Das ist wissenschaftlich schlicht unmöglich. Auf die noch gerichtsnotorischen 100 anderen Klagen von Holzgift-Opfern könnte dieser Spruch des Bundesgerichtshofs verheerende Folgen haben. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN fordert eine Umkehr der Beweislast. Die Hersteller sollen zweifelsfrei beweisen müssen, daß ihre Produkte unbedenklich sind (siehe auch SWB 4/97).