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TIERE & VERSUCHE
Neues Tier"schutz"gesetz Die Zahl der Versuchstiere sank in der
Bundesrepublik von 1989 bis 1995 von 2,6 auf 1,6 Millionen. Durch die im März beschlossene Novelle des Tier"schutz"gesetzes erwarten ExpertInnen jetzt wieder einen Anstieg um 10-15 Prozent. Besonders die
im neuen Gesetz ausdrücklich sanktionierte Züchtung transgener Tiere ist besonders "material- intensiv": beim Gen-Roulette werden pro geglückter Übertragung ca. 100 Tiere benötigt! Die im Gesetz
beschlossene Vereinfachung der Genehmigungsverfahren wird ebenfalls zu vermehrter Tierfolter führen. So gilt nun eine Genehmigung bereits als erteilt, wenn die zuständige Behörde über den Antrag nicht innerhalb von
drei Monaten entschieden hat. Wie Tierrechtler einwenden, kann die Prüfung eines Genehmigungs- verfahrens aber durchaus über ein Vierteljahr dauern, etwa wenn Sachverständige zur Unerläßlichkeit der Versuche
angehört oder alternative Test-Methoden geprüft werden müssen. Abänderungen bereits genehmigter Versuche brauchen gar nicht mehr beantragt zu werden, wenn sich die Anzahl der gequälten Tiere "nicht
wesentlich" erhöht. Einzige tierfreundliche Neuregelung: Tierversuche in der Kosmetik-Industrie sind nicht mehr erlaubt. Aber auch hier sind Ausnahmen möglich, z.B. wenn es gilt, "konkrete
Gesundheitsgefähr- dungen abzuwehren".
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