SWB 01/99

Standort-Recht oder: Wo liegt die Macht?

Der Staatsanwalt des Holzgifte-Prozesses
zieht Bilanz

Von Udo Hörster

Es war das größte Umwelt-Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik: Die beiden Geschäftsführer der BAYER-Tochter DESOWAG waren angeklagt, wissentlich gesundheitsgefährdende "Holzschutz"mittel produziert zu haben, die über 200.000 Menschen krank gemacht hatten. Der Staatsanwalt des Verfahrens, Erich Schöndorf, erzählt in seinem Buch "Von Menschen und Ratten" über die 12 Jahre währende Kraftprobe zwischen dem engagierten Frankfurter Umweltdezernat und der Phalanx aus Wirtschaft, Politik, gekaufter Wissenschaft und willfährigem Justizapparat.

Unbedarfte stellen es sich so vor: Es taucht ein Problem auf, "Schadinsekten" befallen Industrie-Hölzer. Firmen nehmen sich der Sache an, forschen & entwickeln und bringen nach einiger Zeit einen für die menschliche Gesundheit unbedenklichen, wirksamen Stoff auf den Markt.

Aber weit gefehlt! Der Geburt des chemischen "Holzschutzes" lag kein Schadinsekten-Problem zugrunde - durch Zentralheizungen war Holzpilz und Holzbock das lebensnotwendige feuchte Klima längst genommen-, sondern ein Müll-Problem. Die Industrie-Manager grübelten nämlich darüber, was sie mit ihren hochgiftigen, nur schwer und teuer zu entsorgenden Produktionsabfallstoffen Chlor und Naphthalin anstellen sollten. Und da diese Substanzen so ziemlich alles umhauen, also auch Holzfresser, verfielen sie auf die profitträchtige Idee, daraus ein "Holzschutzmittel" zu mixen. Den Rest übernahm die Werbe-Abteilung.

Mitte der 70er Jahre weitete sich der Markt durch den Heimwerker-Boom noch aus. Da die alten Holzgifte für die Verwendung in Innenräumen zu sehr stanken, änderten die Chemie-LaborantInnen die Rezeptur und ersetzten das Naphthalin durch Lindan und billiges, ungereinigtes Pentachlorphenol (PCP), das noch das spätere Seveso-Gift Dioxin enthielt. In der Folge machten die DESOWAG-Produkte XYLADECOR und XYLAMON sowie andere Holzgifte über 200.000 Menschen krank. Die Symptome reichten von Akne, Allergien über Muskelkrämpfe und epileptische Anfälle bis hin zu Hirnfunktionsstörungen und Krebs. Etliche Menschen machte ihr Leiden, für das zunächst noch kaum ein Hausarzt eine Erklärung wusste, so verzweifelt, dass sie sich das Leben nahmen.

Erst allmählich wurde MedizinerInnen der Zusammenhang dieser Gesundheitschäden mit dem Verstreichen von Holzgiften deutlich. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN brachte das Problem auf die BAYER-Hauptversammlung. Der damalige Vorstandsvorsitzende Prof. Grünewald diffamierte die vorgetragene Kritik als "größte Lüge von der Nordsee bis zu den Alpen". Wenig später schlossen sich die ersten Holzgift-Opfer in einer Selbsthilfegruppe zusammen. Im Frühjahr 1984 schliesslich reichte die Interessengemeinschaft Holzschutzmittel-Geschädigter (IHG) eine Klage gegen die BAYER-Tochter DESOWAG, den größten Hersteller der Gifte, sowie gegen ein Konkurrenz-Unternehmen ein. Um sich dem Zugriff des Leverkusener Chemie-Multis auf die NRW-Staatskanzlei und das Oberlandesgericht zu entziehen, wählte die IHG nicht den Sitz der DESOWAG, Düsseldorf, als Gerichtsstand, sondern Frankfurt, wo gerade ein Umweltdezernat eingerichtet worden war. Dort begannen dann die Ermittlungen gegen die Giftmischer in Nadelstreifen, die das längste Umweltstrafverfahren in der bundesrepublikanischen Justizgeschichte ins Rollen brachten.

Es wurde ein medizinisch-toxikologischer Indizien-Prozess, der gut und gerne schon im Stand der Vorermittlungen hätte eingestellt werden können - und von den meisten anderen Gerichten wohl auch eingestellt worden wäre. Einer der DESOWAG-Anwälte präsentierte Schöndorf nämlich bereits bei einem ersten Zusammentreffen "wissenschaftliches" Entlastungsmaterial, das einen langwierigen Gutachter-Schlagabtausch mit ungewissem Ausgang erwarten ließ. Die angeführten Expertisen hätten ausgereicht, den Prozess mit der Standardbegründung abzublasen, der Kausalzusammenhang zwischen den Holzgiften und Erkrankungen wäre nicht "mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit" gegeben.

Aber der Staatsanwalt vom Umweltdezernat wählte den schwierigeren Weg, auch gegen den versteckten oder offenen Widerstand von Vorgesetzten und übergeordneten Institutionen wie der Generalstaats-
anwaltschaft. Schöndorf und seine Kollegen setzten alle Hebel in Bewegung. Sie beauftragten das Bundeskriminalamt mit Ermittlungen, fuhren zum Bundesgesundheitsamt nach Berlin und nahmen Kontakt mit WissenschaftlerInnen auf. Um sich einen Überblick über die Erkrankungsquote nach "Holzschutzmittel"-Gebrauch zu verschaffen, vertraute das Frankfurter Umweltdezernat nicht auf die routinemäßig durchgeführten Erhebungen des Statistischen Bundesamtes, sondern arbeitete selbst einen detaillierten Fragebogen aus. Sogar Hausbesuche bei einigen betroffenen Familien machte der Staatsanwalt. Schließlich wurde der Eifer der beamteten Umweltdetektive belohnt. Eine Hausdurchsuchung bei der DESOWAG förderte Belastungsmaterial zutage: dicke Aktenordner mit 4.000 Briefen, in denen Holzgifte-AnwenderInnen über ihre gesundheitlichen Beschwerden klagten. Nach einem Urteil in einem ähnlichen Fall, dem sog. Lederspray-Verfahren, hätten diese alarmierenden Meldungen die beiden Geschäftsführer der DESOWAG zu einem Rückruf von XYLADECOR und XYLAMON veranlassen müssen. Fritz Hagedorn und Kurt Steinberg entschieden sich aber laut internem Aktenvermerk im Mai 1977 dafür, die Rezeptur der Mittel nicht zu ändern und eine "Vorwärtsstrategie" zu fahren, um Schadensersatzansprüchen zu entgehen. Den Opfern ließen sie Standardbriefe zukommen, erstellt von einem ehemaligen Malermeister und einer kaufmännische Angestellten. Die Produkte seien völlig unbedenklich, bisher habe es noch keine Schadensmeldungen gegeben, hieß es in ihnen dreist. Dieses Vorgehen der Manager erlaubte eine Anklage wegen Körperverletzung
.

Im Dezember 1991 begann endlich die Verhandlung. Die von BAYER-DESOWAG eingekauften Wissenschaftler zogen alle Register. Sie verwiesen auf die nicht überschrittenen Grenzwerte, den fehlenden Zusammenhang zwischen Dosis und Wirkung, die mangelnde Spezifität der Symptome, auf das natürliche Vorkommen von PCP und führten andere Ursachen für die Krankheitserscheinungen an. Betroffene anzuhören, hielten die Gutachter unterdessen nicht für nötig.
Ihre "Expertisen" stützten sich allein auf die wissenschaftliche Literatur und auf Tierversuche.

Dem Richter reichte das nicht. Er sah den Beweis für Körperverletzung und die Freisetzung von Giften in 29 Fällen als erbracht an und verurteilte Hagedorn und Steinberg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und zu einer Zahlung von 240.000 Mark.

BAYER hatte sich inzwischen von der DESOWAG verabschiedet, um die eigenen Manager aus dem Verfahren herauszuhalten und um einer möglichen Rückgriffshaftung zu entgehen. Dass der Rückzug allein aus wohl kalkulierten prozesstaktischen Gründen erfolgte, wird daran deutlich, dass BAYER-DESOWAG-Produkte im Ausland, vornehmlich in Ländern der sog. Dritten Welt, bis heute noch verkauft werden, während in Deutschland die Etiketten entsprechend der neuen Firmierung nur noch mit "DESOWAG" beschriftet wurden.

Doch die "neue" Holzgiftfirma gab sich auch ohne offizielle BAYER-Unterstützung noch lange nicht geschlagen und beauftragte einen Rechtsanwalt, ein Revisionsverfahren anzustrengen, also die 366 Seiten Urteilsbegründung und die Protokolle der 76 Prozesstage nach juristischen Formfehlern zu durchkämmen. Der auf solche Jobs spezialisierte Winkeladvokat wurde schließlich fündig. Der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofes schloss sich seiner Ansicht an, ein Gutachter der Anklage sei befangen gewesen, weil er sich vor Prozessbeginn in einem Schreiben an das Gericht als Holzgifte-Kritiker ausgewiesen hatte.

Damit war klar, dass eine Neuauflage des Prozesses zu einem milderen Richterspruch führen würde. Das Verfahren wurde dann gegen die Zahlung von je 100.000 Mark an die Gerichtskasse eingestellt. Die DESOWAG musste vier Millionen Mark für die Einrichtung eines Lehrstuhls für Toxikologie der Innenraumluft aufbringen. Für die Holzgift-Geschädigten hatte dieser Ausgang verheerende Auswirkungen, denn nur ein Schuld-Urteil hätte ihren zivilrechtlichen Klagen auf Schadensersatz einige Aussicht auf Erfolg verschafft. Die Industrie konnte aufatmen, denn eine Verurteilung der beiden Manager hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. "Dann brechen die Dämme", hieß es in einem internen Aktenvermerk. Und in der Tat: Die Produkthaftung wäre durch eine solche Rechtsprechung auf ein solides Fundament gestellt worden und hätte die Unternehmen dazu gebracht, schon bei den geringfügigsten "Nebenwirkungen" ihrer Erzeugnisse mit Rückrufen zu reagieren. Diese Leitwirkung musste mit allen erdenklichen Mitteln verhindert werden. Was der DESOWAG mit Hilfe eines geschickt geknüpften Netzwerkes aus gekaufter Wissenschaft, dem Bundesgesundheitsamt (BGA) und konservativen Justizkreisen schließlich auch gelang.

"Noch heute abend treffe ich in Bonn den Schäuble. Dann sind Sie erledigt!" Mit diesen Worten drohte der BAYER-Justitiar dem Staatsanwalt, als dieser beim Mutterkonzern der DESOWAG eine Hausdurchsuchung vornahm. Erledigt ist für Schöndorf bald darauf wirklich etwas: Das Beschwerdegericht untersagt ihm eine Einsicht in die sichergestellten Akten. Leichtes Spiel hatte die DESOWAG auch mit dem Bundesgesundheitsamt. Sie stellte der Behörde 240.000 Mark für eine Holzgifte-Studie zur Verfügung, die diese mit einem Tarnnamen versah, um den Industrie-Einfluss zu kaschieren. Öffentliche Aussagen zum Thema "Holzgifte" stimmte man bis ins Detail miteinander ab. Wie gefügig das BGA war, das eigentlich nur der Gesundheit der BürgerInnen verpflichtet sein sollte, dokumentieren Firmen-Unterlagen, auf denen es lapidar heißt, man müsse bei den Berliner Gesundheitsbürokraten in Sachen Lindan "die Weichen stellen".

Die Wissenschaft war ebenfalls billig zu haben. Einem Professor reichten Zuwendungen für sein Institut, um seinen Forschungsdrang zu dem XYLADECOR-Inhaltsstoff Dioxin erlahmen zu lassen. Warum ein Wissenschaftler, der BAYER noch selber in einem Brief auf die Gefährlichkeit der Holzgifte aufmerksam gemacht hatte, plötzlich nicht mehr bereit war, vor Gericht aufzutreten, offenbarte sich Schöndorf erst viel später. In den Akten fand sich ein Schreiben, in dem der Professor sich bei BAYER für die alljährliche Weihnachtsgabe, "einen Karton erlesener Weine", bedankte.

Und der Prozess-Armada der BAYER-Tochter - zwei Rechtsanwälte, von denen einer sich schon im CONTERGAN-Fall "bewährt" hatte, eigene StenographInnen, ein selbst herausgegebenes Prozess-Journal - stand keineswegs eine unabhängige Justiz gegenüber. Schöndorf schreibt in seinem Buch, dass Auseinandersetzungen mit seinen Dienstherren ihn ein Großteil seiner Energie gekostet hätten. Immer wieder wurde der Staatsanwalt zu seinen Vorgesetzten zitiert, zum Einlenken aufgefordert und zum Abfassen von Prozessberichten genötigt. Dem Justiz-Apparat ging es dabei nicht nur um die DESOWAG, sondern ums Prinzip. Den mehrheitlich konservativen Juristen passt nämlich das ganze sog. moderne Staatsrecht nicht. Denn gegen Wirtschaftskriminalität oder Umweltvergehen vorzugehen, ist teuer, kompliziert, langwierig und wirkt sich kaum positiv auf die Kriminalstatistik aus. Hühnerdiebe machen es einem da leichter, man sitzt in den entsprechenden Verfahren überdies nicht wie bei der Weiße-Kragen-Kriminalität über seine eigenen Klassenbrüder und Schwestern vor Gericht.

Schöndorfs Bilanz des Umweltstrafrechts, das mit großen Vorschusslorbeeren bedacht worden war, fällt ernüchternd aus. Große Verbrechen gegen Mensch und Umwelt kamen kaum vor Gericht, Bagatell-Fälle wie Sperrmüll-Diebstahl oder Ölwechsel in der Walachei um so mehr. Erich Schöndorf quittierte nach dem "Holzschutz"mittel-
Verfahren frustiert seinen Dienst und ist seither in Frankfurt als Professor für Umweltrecht tätig. In einem Fernseh-Interview beklagte er sich öffentlich über den Einfluss von BAYER auf den ganzen Prozessverlauf: "Ich frage mich, wo die Macht liegt, in Bonn oder in Leverkusen."

Interview mit Erich Schöndorf

?: Was genau hat Sie zu dem Ausspruch veranlasst, heutzutage wisse man nicht mehr, ob die Macht in Bonn oder in Leverkusen liege?

Schöndorf: Das Auftreten des fraglichen Mitarbeiters des großen Konzerns bei der Hausdurchsuchung war in einer ganz auffälligen Weise rechtsstaatswidrig. Es drängte sich der Verdacht auf, dass man die Konzern-Bereiche für rechtsfreie Räume hält, in denen Staatsanwälte nichts zu suchen haben, selbst wenn sie mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss kommen.

?: Ging es konkret auch um die Drohung des Firmen-Justitiars: "Noch heute abend treffe ich den Schäuble in Bonn. Dann sind Sie erledigt."?

Schöndorf: Ja, der Herr Schäuble, so wurde vorgegeben, ist in der Lage, mich als hessischen Staatsanwalt abzulösen. Das kann ja wohl nur über rechtswidrige, verfassungswidrige Verbindungen zwischen der Bonner Politik und dem hessischen Justizminister möglich sein.

?: Sie schreiben, daß die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, das Holzgifte-Urteil wieder aufzuheben, eigentlich schon ein Jahr vorher feststand.

Schöndorf: Ich habe das in der besagten Weise geschrieben und habe Interpretationsräume gelassen. Es wird nicht definitiv behauptet, dass es ein Jahr vorher feststand, es wird aber angedeutet. Mehr will ich dazu auch nicht sagen.

?: Sie betonen in Ihrem Buch immer wieder den Unterschied zwischen dem modernen Strafrecht, das sich mit Wirtschaftskriminalität und Umweltstrafsachen beschäftigt, und dem konventionellen Strafrecht.

Schöndorf: In unseren Köpfen spuckt eine bestimmte Vorstellung von Kriminalität herum. Wenn wir "Kriminalität" sagen, dann meinen wir immer den Mörder mit der Pistole, den Dieb, der nachts über den Zaun steigt. Wir haben Schwierigkeiten zu verstehen, dass in einer modernen, dynamischen Welt ganz andere Formen von Kriminalität auftauchen. Das klassische Körperverletzungsdelikt ist ein Schlag mit der Faust, der Schlag mit einem Baseball-Schläger vielleicht noch, aber ein Körperverletzungsdelikt mittels einer ganz normalen Haushaltschemikalie, eines Ledersprays, eines Holzschutzmittels oder Medikaments, das will uns nicht in den Kopf. Jedenfalls haben wir Probleme, das als ganz normale Kriminalität zu werten, obwohl die Definition von Kriminalität darauf zutrifft, da kriminelles Verhalten sozial schädliches Verhalten ist, Verhalten, das Rechtsgüter verletzt. Und Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit sind allgemein anerkannt. Nur die Begehungsweise des Verbrechens irritiert uns. Die Folge davon ist, daß wir bei der Strafverfolgung Probleme haben. Wir suchen immer einen Fluchtweg, wie kann ich das Verfahren einstellen, wie kann ich die Klage abweisen.

SWB: Und je mehr Umwelt-Verfahren eingestellt werden, desto schwieriger wird es.

Schöndorf: Die Industrie kann sich schon ziemlich sicher sein, daß ihr nichts geschieht. Das Holzschutz-Verfahren hatte die Chance, diese Verhältnisse umzukehren, den Leuten zu sagen: "Passt auf, jetzt wird´s eng für Euch. Ihr müsst aufpassen, was Ihr auf den Markt bringt!" Das ist wieder weg, es paßt wieder kein Mensch mehr auf. Man weiß ganz genau, man braucht nachher ein paar gute Anwälte, man braucht das Argument der Arbeitsplätze, man braucht die Standort-Diskussion. Und dann ist das Risiko eigentlich gering.

?: Mit den 4.000 Briefen an das Unternehmen, in denen Holzgift-AnwenderInnen über gesundheitliche Beeinträchtigungen klagten, lagen die Beweise doch eigentlich auf dem Tisch.

Schöndorf: Wir hatten im Holzschutzmittel-Verfahren ein großes Arbeitspensum geleistet, was die Auswertung der sichergestellten Unterlagen anbelangte. Wir haben monatelang Hunderte von Leitzordnern durchgesehen, haben daraus vielleicht 35 Leitzordner gemacht mit konzentrierten Beweismitteln. Und da war in der Tat deutlich geworden, was die Leute damals alles schon wussten. Das heißt, dieser Fall war gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Schuld bei den Verantwortlichen. Trotzdem lautete die Strafe auf ein Jahr mit Bewährung. Ein Jahr auf Bewährung gibt es normalerweise für einen Diebstahl im zweiten Wiederholungsfall, wenn der Täter Glück hat.

?: Sie schreiben, dass Sie anfangs große Hoffnungen in das neue Umweltstrafrecht gesetzt hatten. Warum haben die sich nicht erfüllt?

Schöndorf: Der Gesetzgeber hat eigentlich ganz gut reagiert. Aber es ändert sich nichts in den Köpfen der Rechtsanwender. Das ist das Besondere, da steckt das Problem. Im Holzschutzmittel-Fall, da ging es ja um Körperverletzung, ein uraltes Delikt. Aber trotzdem konnte man diesen Straftatbestand kaum anwenden, weil, wie gesagt, in den Köpfen, da knirscht es.

?: Reagiert die Justiz auch auf politische Veränderungen, beispielsweise auf das Zurückdrängen ökologischer Fragen im Zuge der Standort-Debatte?

Schöndorf: Das ist ein weiterer Punkt, den ich für ganz entscheidend halte. Die Justiz ist - und da steht sie in einer bestimmten Tradition - obrigkeitshörig. Sie gehorcht ihrem Herrn. Der Herr, das ist der politische Vorgesetzte, aber es sind auch die anderen Machtpositionen innerhalb der Gesellschaft, die wirtschaftlichen Machtpositionen, die Konzerne halt. Da macht die Justiz eine ganz schlechte Figur. Und das hat man in den letzten Jahren gesehen, es geht immer mehr gesellschaftliche Macht an die Konzerne. Wir brauchen keine Propheten zu sein, um zu sagen, wenn das so weitergeht, gibt der Staat das Zepter ab.

?: Es scheint ja eine Art Automatismus in Umwelt-Strafsachen zu geben. Geht es um gesundheitsschädliche Chemikalien-Wirkungen, geht es um Wissenschaft. Dann kommen die industriefreundlichen Gutachter ins Spiel und vor Gericht läuft es dann günstigstenfalls auf eine Patt-Situation hinaus.

Schöndorf: Ja, mittlerweile ist bekannt, die Wissenschaft horcht auf die Stimme der Wirtschaft. Es gibt den Begriff - der wird demnächst noch Karriere machen - der Wissenschaftskriminalität. Das weiß aber die Justiz jetzt auch. Und sie ist dieser Wissenschaftskriminalität nicht hoffnungslos ausgeliefert. "Wir konnten nicht anders, der Sachverständige hat es uns so gesagt", das ist Quatsch. Jedes Gericht kann sich auf diesen Feldern selbst kundig machen, wenn es die Zeit investiert. Man kann Gutachten ja auch mal lesen, kann sie nachvollziehen und die Schwachstellen erkennen. Wir haben es ja im Holzschutz-Verfahren auch gemacht. Das Super- Gutachten von Professor Schlatter zum PCP-Problem (PCP= Pentachlorphenol, SWB) war schlicht eine Niete! Das konnte die Justiz erkennen mit einem bisschen an toxikologischer Vorbildung. Und dann fragt man sich natürlich auch, warum bestellen eigentlich die Richter immer wieder Sachverständige, von denen sie wissen, dass sie interessensmäßig an die Hersteller-Seite gebunden sind. Warum holen sie sich nicht andere, Umweltärzte beispielsweise, die sich seit Jahr und Tag mit Umweltkranken befassen. Nein, sie holen experimentelle Toxikologen, Lehrstuhlinhaber, die nie einen Patienten gesehen haben.

?: Nach Ihrem Buch scheint die NRW-Justiz bekannt dafür zu sein, industriefreundliche Entscheidungen zu fällen.

Schöndorf: Das ist eine Einstellung von mir. Ich weiß nicht, ob es durchgehend so gesehen wird. Aber dieses klassische Industrieland Nordrhein-Westfalen, da hat es in der Vergangenheit selten Verfahren gegeben, die auf die besondere Problemlage dort hingewiesen hätten. Politik und Wirtschaft haben sich arrangiert, und da gehörte die Justiz mit dazu. Die hat da nicht weiter stören wollen.

?: Die Holzgifte-Geschädigten haben ja ihre Klage auch bewußt nicht in Düsseldorf eingereicht.

Schöndorf: Die wussten natürlich, wie der Hase läuft. Denen war die enorme Bedeutung des Konzerns in der Region bekannt. Und damit war ihnen auch klar, wer die Zügel - auch die juristischen - in der Hand hat.

Das Buch "Von Ratten und Menschen" von Erich Schöndorf kann bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren, Postfach 15 04 18, 40081 Düsseldorf für DM 24,80 zzgl. 5,-- DM Versand bestellt werden.
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