SWB 03/00 - Ticker

UMWELT & SCHMUTZ

BAYERs Rüstungsaltlasten
Die chemischen Kampfstoffe und Sprengstoffe, die der BAYER-Konzern in seiner unrühmlichen Vergangenheit herstellte, haben im Ersten und Zweiten Weltkrieg den Tod hunderttausender Menschen verursacht. Und ihre verheerende Wirkung hält bis heute an. In der Nähe einstiger Produktionsstätten wiesen WissenschaftlerInnen immer noch Nitroaromate im Grundwasser nach. Nitroaromate sind der Grundstoff des Sprengstoffs TNT, von dem BAYER von 1914 bis 1918 rund ein Drittel des Gesamtbedarfs produzierte (siehe auch KONZERNE & VERGANGENHEIT). Diese Substanzen sind krebserregend, können Anämie (Blutarmut) auslösen und das zentrale Nervensystem schädigen. LOST, ein anderer Kampfstoff aus dem Hause BAYER, rief selbst im tiefsten Meer vor Dänemark versenkt noch Gesundheitsschäden hervor. Fischer, die über der Lagerstätte ihre Netze auswarfen, trugen schwerste Hautschäden davon.

Schärfere Prüfung von Chemikalien geplant
Bisher wurden nur 13 % der 20.000 zugelassenen chemischen Stoffe einer Risiko-Prüfung unterzogen. Dies soll sich jetzt ändern. Die EU plant den Aufbau einer zentralen Chemie-Agentur um "sicherzustellen, dass keine gefährlichen Stoffe auf den Markt gelangen", wie die EU- Umweltkommissarin Margot Wallström in einem Faz-Interview sagte. Ein zentrales Instrument wird dabei auch die Umkehr der Beweislast sein. Sie verlangt von BAYER & Co., die Ungefährlichkeit ihrer Produkte zu belegen. Eine solche Nachweispflicht hatten die COORDINATION GEGEN BAYER- GEFAHREN (CBG) und andere Initiativen bei juristischen Auseinandersetzungen zwischen Konzernen und Geschädigten wie dem Holzgifte-Prozess immer wieder gefordert. Eine europäische Chemie-Agentur mit einem derartigen umweltpolitischen Programm wäre wirklich ein großer Schritt nach vorne. Fraglich ist nur, ob es sich gegen den großen Einfluss der Brüsseler Chemie-Lobby durchsetzen lässt.

EU will mehr Umwelt-Informationen
Die EU will eine Richtlinie zum freieren Zugang zu Umwelt-relevanten Informationen verabschieden. In Zukunft soll es nicht mehr so leicht möglich sein, dass Behörden Auskünfte über Emissionen, Einleitungen oder die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen mit einem Hinweis auf das Geschäftsgeheimnis von Unternehmen verweigern. Es ist auch geplant, Verbänden oder Parteien zu ermöglichen, ein Gremium anzurufen, falls dem Auskunftsersuchen nicht in zufrieden stellender Weise nachgegeben worden ist. Der KGV-Rundbrief bewertet dies positiv als einen Schritt hin zur Einführung einer Verbandsklage in Umweltsachen. BAYER-Mann Peter Knopf warnte indessen vor der Einführung einer solchen Informationspflicht. "Zur Öffentlichkeit gehörten auch Verbände, die die chemische Industrie generell ablehnten, und die Konkurrenz. Deshalb sollten Informationen über bestimmte Verfahrensabläufe nicht veröffentlicht werden müssen", gab die Faz seine Befürchtungen wieder. Zu einem nicht geringen Teil gelten sie sicherlich der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG). Allzuviel Sorgen muss Knopf sich freilich nicht machen. Der EU-Umwelt-Generaldirektor Jürgen Wittich sicherte den Unternehmen weiterhin "Vertraulichkeit" zu.