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RECHT & UNBILLIG
BAYER wg. Vergiftung angeklagt Die Schwiegermutter eines ehemaligen Mitarbeiters
der BAYER-Tochter EC ERDÖLCHEMIE hat gegen die Geschäftsleitung Strafanzeige wegen wissentlicher Vergiftung gestellt. Sie hält es für erwiesen, dass die Chemikalien-Konzentration, der ihr Schwiegersohn am
Arbeitsplatz ausgesetzt war, seinen frühen Tod mit 41 Jahren herbeigeführt hat. Sie stützt ihre Beschuldigungen unter anderem auf medizinische Untersuchungen, die der Neurologe Dr. Peter Binz durchgeführt hat. Die
Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion angeordnet und Verantwortliche des Werkes befragt. Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen lassen aber kein Urteil gegen die Firmen-Bosse erwarten.
EU-Gerichtshof hebt Strafe auf Spanische GesundheitspolitikerInnen haben
Arzneipreise festgelegt, die deutlich unter denen in anderen europäischen Staaten erhobenen liegen, um eine kostengünstige Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen. Die Pharma- GroßhändlerInnen
des Landes profitierten davon und führten unter anderem BAYERs ADALAT zu günstigen Konditionen nach Großbritannien ein. Daraufhin belieferte der Leverkusener Chemie-Multi sie nur noch mit geringen Mengen. Die
HändlerInnen klagten dagegen, und die EU-Kommission belegte den Konzern mit einer Strafe in Höhe von fast sechs Millionen Mark (siehe auch Ticker 2/00). Ende Oktober letzten Jahr hob der Europäische Gerichtshof
dieses Urteil auf. Wenn sich der freie Markt zu Ungunsten der großen Unternehmen auswirkt, müssen diese vor ihm geschützt werden, meinten die Straßburger Richter offenbar. Die EU-Kommission erwägt nun, einen
Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Sie werde in Europa auch künftig keinen fragmentierten Pharma-Markt dulden, erklärte ein Sprecher.
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