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WASSER, BODEN & LUFT
Stärkerer Wasserschutz gefordert Das Brüsseler EU-Parlament lehnte eine
vom Ministerrat vorgelegte Rahmen-Regelung zum Wasserschutz ab. Die Abgeordneten sahen die vorgesehene Übergangsfrist von 34 Jahren bei der Sanierung von Gewässern, die BAYER & Co. verunreinigt haben, als viel
zu lang an. Darüber hinaus forderten sie, dass die EU die Einleitung gefährlicher Stoffe in Flüsse, Seen oder Meere nur noch bis zum Jahr 2020 erlaubt.
DIURON & Co. vergiften Gewässer Nach Angaben des Umweltbundesamtes
gelangen jährlich 30.000 Kilogramm Pestizide in die Oberflächen-Gewässer. Das entspricht einem Promille der gesamten Anwendungsmenge. Diese hohe Gift-Belastung stellt eine große Gefahr für die aquatischen
Lebensgemeinschaften dar. Zudem erschwert sie die Trinkwasser- Gewinnung, da sie der Wasserwirtschaft aufwändige Verfahren zur Aufbereitung des verunreinigten Wassers abverlangt. Unter den üblichen Verdächtigen
waren natürlich auch wieder BAYER-Pestizide. Die Wissenschaftlerinnen stießen auf den Wirkstoff Parathion-methyl, enthalten in ME 605-Spritzpulver sowie auf DIURON, dessen Konzentration bei einem Drittel der 70
Messstellen über dem Trinkwasser-Grenzwert lag. Für das Umweltinstitut München zeigen diese Ergebnisse, dass die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen nicht in der Lage sind, die Oberflächen-Gewässer zu schützen.
Sie stellten deshalb eine Reihe von Forderungen auf. Unter anderem verlangen die WissenschaftlerInnen, Pestizide wie DIURON, die sich in Untersuchungen immer wieder unter den wasser-verunreinigenden Agrochemikalien
finden, zu verbieten.
Liberalisierte Wasser-Versorgung? Nach der Liberalisierung der Energie-
und Gas-Versorgung droht nun eine Liberalisierung der Trinkwasser-Versorgung. Wirtschaftsminister Werner Müller hat schon ein Gutachten über die möglichen Folgen einer Aufhebung der Gebietsmonopole in Auftrag
gegeben. Besonders die Trennung von Trinkwasser-Versorgung und Abwasser-Entsorgung sieht er als “mit den heutigen ganzheitlichen System- und Betreiber-Anforderungen auf dem Weltmarkt schwerlich vereinbar” an. Und
sein Ministerium erwartet von der Liberalisierung “in erster Linie eine Senkung der Preise für den Verbraucher”. Für die Trinkwasser-Qualität bedeutet diese Deregulierung eine große Gefahr. Die Aufbereitung des von
BAYER & Co. mit Pestiziden und anderen Chemikalien verseuchten Wassers erfordert nämlich eine so aufwändige und teure Technologie, dass sie sich kaum ein Billig-Anbieter wird leisten können.
Mehr Auflagen für neue Anlagen Die Umwelt-Gesetze der Bundesrepublik
sind stets nur auf jeweils ein Schutzgut bezogen. Deshalb können z. B. Vorschriften zur Luftreinheit zu Lasten der Wasser-Qualität gehen. Wenn nämlich der Entsorgungsweg “Luft” durch das Erreichen eines Grenzwerts
verstopft ist, wählen BAYER & Co. oftmals einfach den Entsorgungsweg “Wasser”. Die Umwelt-Gesetzgebung der EU hat aus diesem Grund einen umfassenderen Ansatz. Da ihre Umsetzung in bundesdeutsches Recht seit 12
(!) Jahren überfällig ist, droht der Bundesregierung schon die zweite Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Inzwischen existiert jedoch ein Gesetzes-Entwurf zur Übertragung der EU-Bestimmungen. Er geht in Teilen
sogar über die Brüsseler Anforderungen hinaus, weshalb BAYER & Co. dagegen Sturm laufen. Sie wettern gegen die im Entwurf festgeschriebene Grundpflicht, Rohstoffe sparsam zu verwenden und gegen das Gebot, der
Abfall-Vermeidung Vorrang vor einer möglichen Wiederverwertung einzuräumen. Zudem kritisierten sie den Plan vehement, die Umweltverträglichkeitsprüfungen auf mehr Anlagen-Typen auszudehnen.
Rotterdam einigt sich mit VCI Der Hafen von Rotterdam muss jährlich vier
Mio. Kubikmeter schadstoff-belasteten Schlick auf Spezial-Deponien entsorgen. Ein Großteil der sich im Hafenbecken ablagernden Gift-Frachten stammt von BAYER und anderen Chemie-Unternehmen, deren Produktionsstätten
am Rhein liegen. Deshalb wollte der Hafen von Rotterdam ursprünglich 50 Firmen auf Schadensersatz verklagen. Im November 2000 ließ er sich allerdings auf einen Deal mit dem “Verband der Chemischen Industrie” (VCI)
ein. Die dort organisierten Konzerne verpflichteten sich, die Einleitungen von Zink, Chrom, Kupfer, Nickel, Cadmium, Quecksilber, Blei, Arsen und organischen Halogenen in den Fluss um 50 bis 93 Prozent zu reduzieren
und müssen deshalb keine Prozesse mehr befürchten. BAYER überschreitet bei der Schadstoff-Entsorgung in den Rhein oftmals die Grenze des Erlaubten. So wies der VEREIN ZUM SCHUTZ DES RHEINS UND SEINER NEBENFLÜSSE
erst für Anfang 2000 wieder illegale Quecksilber- Einleitungen des Dormagener BAYER-Werkes nach (SWB 1/01).
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