SWB 03/01 - Ticker

RECHT & UNBILLIG

GAUCHO-KritikerInnen verklagt
Immer wieder versucht BAYER, KritikerInnen durch juristische Schritte mundtot zu machen. Gleich bei mehreren französischen Gerichten reichte der Leverkusener Chemie-Multi Ende Juli Klagen gegen Personen ein, die behaupten, das Insektizid GAUCHO würde Bienenstöcke verseuchen. GAUCHO steht in Frankreich seit längerem in der Kritik (siehe SWB 1/01). ImkerInnen machen den Einsatz des Mittels auf Sonnenblumen-Feldern für das größte Bienensterben der vergangenen Jahrzehnte verantwortlich. 40 Prozent aller französischen Bienenvölker verendeten nach der Markt-Einführung der Agro- Chemikalie. Darum verbot das französische Landwirtschaftsministerium die Ausbringung des BAYER-Produkts auf Sonnenblumen-Kulturen zunächst bis Ende 2002.

Prozess wg. Wasserabsenkung
Der Wasser-Bedarf des BAYER-Werkes in Brunsbüttel ist enorm. Für die Landwirtschaft in der Umgebung hat das fatale Folgen. Durch die immensen Wasser-Fördermengen sinkt der Grundwasserspiegel und trocknen Gräben aus, so dass das Vieh nicht mehr getränkt werden kann. Desweiteren kommt es zu Gebäudeschäden und zu Bodensackungen, die den Graswuchs beeinträchtigen. Aus diesem Grund hat der Bauer Hans Möller das Wasserwerk Wacken, dessen Hauptabnehmer BAYER ist, 1986 erstmals verklagt (SWB 1/98). Es folgte ein Gerichtsverfahren nach dem anderem, jetzt machten die AnwältInnen erstmals ein Vergleichsangebot. Da dem Landwirt ein weiteres Prozessieren aussichtslos erschien, stimmte er zu, obwohl die vereinbarte Summe nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten deckt. "Ich habe (...) erkennen müssen, dass es vor deutschen Gerichten sehr schwierig ist, Recht zu bekommen. Die Tragweite wäre wahrscheinlich für die Industrie zu groß gewesen, einem einfachen Bürger Recht zu geben", resümiert Möller. Trotzdem will er sich nicht unterkriegen lassen. Er kündigte an, das im Jahr 2004 anstehende Verfahren zur erneuten Genehmigung der Wasser-Förderung in der Region sehr kritisch zu begleiten.

BAYER unterliegt im Patent-Streit
Bereits seit 1998 gibt es zwischen BAYER und SYNGENTA (damals in Teilen noch zur Agro-Sparte von NOVARTIS gehörig), gerichtliche Auseinandersetzungen darüber, wer den Insektizid-Wirkstoff Thiamethoxam entwickelt hat. In diesem Streit hat SYNGENTA nun einen vorläufigen Sieg errungen. Ein US-Gericht bescheinigte dem Konzern, das geistige Eigentum an der Substanz zu besitzen. Damit hoben die RichterInnen die Entscheidung einer anderen Jury auf, die kurz zuvor einen Patent-Antrag von BAYER zu Thiamethoxam anerkannt hatte.

Ermittlungen wg. LIPOBAY
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Anfang September Ermittlungen im Fall "LIPOBAY" wg. des Anfangverdachts auf Verstoß gegen das Arzneimittel-Gesetz eingeleitet.