SWB 01/2002

BAYER will Emissionsdaten geheim halten

Klage gegen UmweltschützerInnen

Von Harald Gülzow (VSR)

Der Leverkusener Chemie-Multi gehört zu den zehn größten Schadstoff- Direkteinleitern in der Bundes-
republik. Allein die Uerdinger Niederlassung leitete 1997 sieben Kilogramm Quecksilber, 300 Kilogramm Nickel und 500 Kilogramm Blei in den Rhein, dazu Unmengen an Stickstoff. An dieser Belastung des Flusses beabsichtigt der Konzern nichts zu ändern, aber daran, dass die Öffentlichkeit davon erfährt: Er will dem VEREIN ZUM SCHUTZ DES RHEINS UND SEINER NEBENFLÜSSE (VSR) den Zugang zu den entsprechenden Informationen gerichtlich untersagen lassen.

Gerade seit die Konzerne ihre Abwasser-Rohre weit in die Flüsse hinein bauen, entzieht sich deren schädliche Fracht der unmittelbaren Wahrnehmung. Unsere Flüsse sehen immer "sauberer" aus, denn im Gegensatz zur ausgasenden Salpetersäure des Uerdinger Tankschiffs hinterlassen die meisten still eingeleiteten Giftstoffe keine so sichtbaren roten Fahnen im Wasser. Als man die Ladung des Schiffes in den Rhein abpumpte, wurde die Gefahr eines Fischsterbens durch die veränderten pH-Werte diskutiert - Langzeitschäden durch die gleichzeitige Erhöhung der Stickstoff-Fracht oder durch die Mobilisierung der im Fluss-Grund vorhandenen Schwermetalle wurden nicht problematisiert.

Mit gerichtlichen Schritten versucht der BAYER-Konzern in Leverkusen derzeit, die Aufklärungsarbeit des VEREINS ZUM SCHUTZE DES RHEINS UND SEINER NEBENFLÜSSE (VSR) über diese unsichtbaren Gift-Ströme zu verhindern. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, so BAYERs Verlangen, soll dem Staatlichen Umweltamt Krefeld untersagen, Informationen über die Zusammensetzung des im Uerdinger Werk erzeugten und dem Rhein zugeleiteten Abwassers an den VSR weiterzugeben.

Was momentan nur wie ein spezieller Fall, ein lokales Problem aussieht, hat tatsächlich weit reichende Konsequenzen: Das noch zu Zeiten der Regierung Kohl vom Bundestag beschlossene Umweltinformations- gesetz (UIG) steht auf dem Prüfstand. BAYER fürchtet durch die Umsetzung dieses Gesetzes wirtschaftliche Einbußen, die möglichen gesundheitlichen Schäden der Bevölkerung und erst recht die Umweltschäden scheinen der Betriebsleitung egal zu sein. Sollte BAYER obsiegen, könnten künftig alle Industriezweige verhindern, dass UmweltschützerInnen die vorhandenen Daten sichten dürfen. Das UIG wäre dann nur noch auf nicht gewinn-orientierte Unternehmen anwendbar.

1999 deckten die UmweltschützerInnen des VSR die Einleitung gen-toxischen Abwassers aus dem Wuppertaler BAYER-Werk auf. Im vergangenen Frühjahr führten die Recherchen der Gewässerschütze-
rInnen zu einem zur Zeit noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Werks Dormagen.
Über Wochen war das Abwasser dort mit sehr hohen Quecksilber- Konzentrationen belastet, ohne dass die flussabwärts liegenden Wasserwerke hierüber informiert worden waren; ihre laufende Gewinnung von Trinkwasser aus dem Rhein hatten sie daher auch nie unterbrochen. Vor diesem Hintergrund ist jedem klar, dass BAYER Angst hat, noch weitere Umweltvergiftungen bekannt werden zu lassen. Als sich der VSR nun auch noch für das Abwasser der Uerdinger Produktion zu interessieren begann, wurde es der Werksleitung zu bunt. Sie schaltete die Justiz ein und versucht nun, der Überwachungsbehörde die rechtskonforme Weitergabe von Informationen zu verbieten.

Was war geschehen? - Anfang Februar 2000 beantragten Mitglieder des VSR Einsicht in die Überwachungsunterlagen der Abwasser-Ströme von BAYER-Uerdingen. Im Januar 2001 wurde der Antrag dann vom zuständigen Amt teilweise genehmigt. Die Beschränkungen bezogen sich auf mögliche existierende Betriebsgeheimnisse bei der im Werk angesiedelten Firma KERR MCGEE PIGMENTS GmbH & Co KG.
Aber bevor die GewässerschützerInnen die Möglichkeit hatten, die Werte durchzusehen und zu bewerten, machte BAYER bei der nächsthöheren Instanz Druck. Als auch diese, die Bezirksregierung in Düsseldorf, das Ansinnen des Konzerns auf grundsätzliche Geheim-
haltung zurückwies, trat die Betriebsleitung den Weg vor die Gerichte an. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens, das sich über Jahre hinziehen kann, bleiben die Unterlagen geheim. Einer der ersten Anträge der BAYER-Anwälte zielt auch schon deutlich auf diese Verschleppungs-
taktik hin: Obwohl die Konzern-Spitze schon seit mehr als anderthalb Jahren vom aktuellen Fall Kenntnis hat, beantragt sie die Einräumung einer großzügigen Klagebegründungsfrist.

Bezeichnend ist auch die Wahl der Argumente im Widerspruch von BAYER gegen den Bescheid des Staatlichen Umweltamtes Krefeld.
Der Konzern behauptet, seine im Grundgesetz (GG) Art. 12 und 14 garantierten Rechte würden verletzt. So sieht sich der Vorstand unter anderem in seiner unternehmerischen Betätigungsfreiheit eingeschränkt, die er in Artikel 12 GG verfassungsmäßig garantiert wähnt. Man muss annehmen, dass BAYER befürchtet, Informationen über die Umwelt-
schädlichkeit seiner Produktion könnten die Öffentlichkeit dazu bewegen, Konkurrenten den Vorrang beim Einkauf zu geben. Und dies würde möglicherweise zu so großen finanziellen Verlusten führen, dass der Vorstand gezwungen wäre, seine Unternehmenspolitik zu überdenken. Die Angst ist verständlich. Im November vorigen Jahres wurden vom Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen einer Studie (1) die zehn größten industriellen Direkteinleiter für Stickstoff publiziert.
Der Konzern BAYER belegte dabei mit seinen Werken Leverkusen und Dormagen die Plätze zwei und drei. Vom Werk Uerdingen ist in dieser Liste keine Spur zu finden, obwohl es nach Schätzungen des VSR den Platz neun belegen müsste. Wie ist dies möglich? Bei der im Auftrag des UBA durchgeführten Studie wurden nur Veröffentlichungen über Einleitungen ausgewertet. Betriebe, die in der Lage waren, dies zu verhindern, tauchen natürlich dann in derartigen Rankings nicht auf.

Was der Uerdinger Betrieb schon damals nicht verhindern konnte, waren Informationen über die Schwermetallbelastung seines Abwassers. So führte das Werk am Niederrhein 1997 dem Fluss sieben Kilogramm Quecksilber, 300 Kilogramm Nickel und 500 Kilogramm Blei zu. Bei diesen drei Stoffen gehört diese Produktionsstätte des BAYER- Konzerns nach Angaben des Umweltbundesamtes jeweils zu den zehn größten Einleitern in der Bundesrepublik Deutschland. Für den Umweltschutz es natürlich wichtig zu wissen: "Wie hat sich die Situation bei BAYER entwickelt?" Sind die Belastungen noch größer geworden oder haben sie sich verringert? Und dies geht nicht ohne Einblick in die Einleiter-Daten. Im Hinblick auf den Aufbau des von der Europäischen Kommission geforderten Schadstoff-Emissionsregister (2) ist es wichtig, dass die Abwasser-Daten öffentlich zugänglich bleiben. Gerade diese Zusammenstellung gibt den Betrieben die Möglichkeit, Fortschritte in ihrer Abwasser-Reinigung zu dokumentieren - aber nur, wenn man Fortschritte erreichen will. Betriebe, denen die Umwelt weniger wert ist als die finanziellen Einnahmen, werden natürlich dann immer wieder als Spitzenreiter der Verschmutzung auffallen.

Die Frage nach dem Vertrauen der BürgerInnen in das verantwortungs-
volle Handeln von BAYER wird von der Geschäftsleitung scheinbar nicht mehr gestellt. Wahrscheinlich hat die Öffentlichkeit dies auch schon weitgehend verloren - zu viele Skandale und Unfälle sind passiert.
Was ist aus der von der Chemischen Industrie immer wieder behaupteten Dialogbereitschaft geworden?

Umweltschutz scheint, sieht man von so spektakulären Bränden wie jetzt auf der Reede von BAYER ab, in der öffentlichen Bewertung an Bedeutung zu verlieren. Dies nimmt BAYER zum Anlass, gerichtlich gegen das Recht des Einzelnen auf seine Gesundheit vorzugehen und die von der Produktion in den BAYER-Werken ausgehende Gefahr zu verheimlichen.

Anmerkungen:
1. Umweltbundesamt: Emissionsinventar Wasser für die Bundesrepublik Deutschland, UBA-Text 53 / 2000.
2. Europäische Kommission: Entscheidung vom 17. Juli 2000 über den Aufbau
eines Europäischen Schadstoffregisters (EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC).