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RECHT & UNBILLIG
EuGH billigt “Patente auf Leben” Der BAYER-Konzern hält zahllose Patente
auf Bestandteile von Menschen, Tiere und Pflanzen. Die EU-Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen sichert solche “Patente auf Leben” rechtlich ab. Die niederländische Regierung sah in dieser Regelung
die Menschenwürde verletzt und leitete gegen sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) juristische Schritte ein. Erwartungsgemäß wiesen die RichterInnen die Klage ab. Durch die Vorgaben, nur Projekte, die
natürliches “Ausgangsmaterial” mit technischen Verfahren koppelten oder auf neue Formen der Gen-Analyse nebst Plan zur kommerziellen Verwertung verweisen könnten, hätten einen Anspruch auf Erteilung eines Patentes,
sahen sie skandalöserweise den Respekt vor dem menschlichen Körper in ausreichendem Maße gewährleistet.
Neues Arzneimittel-Haftungsgesetz Wäre das vom Bundesjustizministerium
geplante Arzneimittel- Haftungsgesetz schon im Sommer 2001 in Kraft gewesen, wären auf den BAYER-Konzern angesichts der über 100 LIPOBAY-Toten und der Unzahl der durch den Cholesterinsenker Geschädigten
wahrscheinlich hohe finanzielle Belastungen zugekommen. Es schreibt nämlich einen Schmerzensgeld-Anspruch selbst dann fest, wenn einem Pharma- Unternehmen keine Schuld nachgewiesen werden kann. Diese Regelung soll
langwierige Prozesse mit endlosen GutachterInnen-Streits wie sie in der Folge des Pharma-Skandals um die von BAYER und anderen Unternehmen hergestellten AIDS-verseuchten Blut-Präparaten und des Contergan-Falls
aufgetreten sind, vermeiden helfen. Der Vorsitzenden des BUNDESVERBANDES DER VERBRAUCHER- ZENTRALEN UND VERBRAUCHERVERBÄNDE, Edda Müller, geht das Gesetzes-Vorhaben allerdings nicht weit genug. Sie forderte
eine Erhöhung der avisierten Haftungsgrenze von 120 Mio. Euro und über die vorgesehenen Regelungen hinaus eine Vorschrift zur Einrichtung eines Haftungsfonds durch BAYER & Co. sowie eine Festschreibung der
Auskunftspflicht über Nebenwirkungen von Medikamenten.
Italien: Ermittlungen wg. LIPOBAY Hinterbliebene einer Frau in Turin,
die an den Nebenwirkungen von BAYERs Cholesterinsenker LIPOBAY gestorben ist, haben eine Klage gegen den Chemie-Multi eingereicht. Die italienische Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen gegen fünf führende
BAYER-Manager eingeleitet.
England: Klage wg. LIPOBAY 22 englische LIPOBAY-Geschädigte wollen gegen
BAYER prozessieren. In ihrer Sammelklage machen sie eine Schadensersatz- Forderung in Höhe von mehreren Millionen Pfund geltend.
LIPOBAY-Klage in Spanien Obwohl der BAYER-Konzern im Sommer 2001 schon
genau um die gesundheitsgefährdenden Nebenwirkungen seines Cholesterinsenkers LIPOBAY wusste, hat er in Spanien noch bis zum August klinische Studien mit dem Präparat durchgeführt. Deshalb haben spanische
LIPOBAY-Geschädigte eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht.
Missstände bei Betriebskrankenkasse Ein ehemaliger leitender
Angestellter der BAYER-Betriebskrankenkasse klagt vor einem Arbeitsgericht gegen seine Entlassung und erhebt dabei schwere Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Er wirft ihm vor, ihn entlassen zu haben, weil
er illegale Praktiken wie die Abrechnung von Honoraren nicht kassen-zugelassener MedizinerInnen nicht mittragen wollte. Das Bundesversicherungsamt als oberste Aufsichtsbehörde der Krankenkassen hat einen
Untersuchungsbericht zu den Vorfällen angefertigt, den sie der Öffentlichkeit allerdings nicht zur Verfügung stellen will. Dafür wird es schon einen Grund geben.
Lifestyle-Präparate auf Rezept Lifestyle-Medikamente wie Diät-Pillen
oder Potenzmittel - ein Markt- Segment, das auch der BAYER-Konzern mit seiner VIAGRA-Konkurrenz VARDENAFIL bald erobern will - kommen den Krankenkassen teuer zu stehen. Deshalb einigten sie sich mit
Ärzte-VertreterInnen darauf, für diese Präparate künftig nicht mehr zu zahlen. Aber BAYER & Co. klagten erfolgreich gegen dieses Vorgehen. Auch die in Arbeit befindliche Positiv-Liste des
Bundesgesundheitsministeriums schließt Lifestyle-Präparate bisher nicht von der Kosten-Erstattung aus.
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