SWB 01/2002 -Ticker

RECHT & UNBILLIG

EuGH billigt “Patente auf Leben”
Der BAYER-Konzern hält zahllose Patente auf Bestandteile von Menschen, Tiere und Pflanzen. Die EU-Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen sichert solche “Patente auf Leben” rechtlich ab. Die niederländische Regierung sah in dieser Regelung die Menschenwürde verletzt und leitete gegen sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) juristische Schritte ein. Erwartungsgemäß wiesen die RichterInnen die Klage ab. Durch die Vorgaben, nur Projekte, die natürliches “Ausgangsmaterial” mit technischen Verfahren koppelten oder auf neue Formen der Gen-Analyse nebst Plan zur kommerziellen Verwertung verweisen könnten, hätten einen Anspruch auf Erteilung eines Patentes, sahen sie skandalöserweise den Respekt vor dem menschlichen Körper in ausreichendem Maße gewährleistet.

Neues Arzneimittel-Haftungsgesetz
Wäre das vom Bundesjustizministerium geplante Arzneimittel- Haftungsgesetz schon im Sommer 2001 in Kraft gewesen, wären auf den BAYER-Konzern angesichts der über 100 LIPOBAY-Toten und der Unzahl der durch den Cholesterinsenker Geschädigten wahrscheinlich hohe finanzielle Belastungen zugekommen. Es schreibt nämlich einen Schmerzensgeld-Anspruch selbst dann fest, wenn einem Pharma- Unternehmen keine Schuld nachgewiesen werden kann. Diese Regelung soll langwierige Prozesse mit endlosen GutachterInnen-Streits wie sie in der Folge des Pharma-Skandals um die von BAYER und anderen Unternehmen hergestellten AIDS-verseuchten Blut-Präparaten und des Contergan-Falls aufgetreten sind, vermeiden helfen.
Der Vorsitzenden des BUNDESVERBANDES DER VERBRAUCHER-
ZENTRALEN UND VERBRAUCHERVERBÄNDE, Edda Müller, geht das Gesetzes-Vorhaben allerdings nicht weit genug. Sie forderte eine Erhöhung der avisierten Haftungsgrenze von 120 Mio. Euro und über die vorgesehenen Regelungen hinaus eine Vorschrift zur Einrichtung eines Haftungsfonds durch BAYER & Co. sowie eine Festschreibung der Auskunftspflicht über Nebenwirkungen von Medikamenten.

Italien: Ermittlungen wg. LIPOBAY
Hinterbliebene einer Frau in Turin, die an den Nebenwirkungen von BAYERs Cholesterinsenker LIPOBAY gestorben ist, haben eine Klage gegen den Chemie-Multi eingereicht. Die italienische Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen gegen fünf führende BAYER-Manager eingeleitet.

England: Klage wg. LIPOBAY
22 englische LIPOBAY-Geschädigte wollen gegen BAYER prozessieren. In ihrer Sammelklage machen sie eine Schadensersatz- Forderung in Höhe von mehreren Millionen Pfund geltend.

LIPOBAY-Klage in Spanien
Obwohl der BAYER-Konzern im Sommer 2001 schon genau um die gesundheitsgefährdenden Nebenwirkungen seines Cholesterinsenkers LIPOBAY wusste, hat er in Spanien noch bis zum August klinische Studien mit dem Präparat durchgeführt. Deshalb haben spanische LIPOBAY-Geschädigte eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht.

Missstände bei Betriebskrankenkasse
Ein ehemaliger leitender Angestellter der BAYER-Betriebskrankenkasse klagt vor einem Arbeitsgericht gegen seine Entlassung und erhebt dabei schwere Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Er wirft ihm vor, ihn entlassen zu haben, weil er illegale Praktiken wie die Abrechnung von Honoraren nicht kassen-zugelassener MedizinerInnen nicht mittragen wollte. Das Bundesversicherungsamt als oberste Aufsichtsbehörde der Krankenkassen hat einen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen angefertigt, den sie der Öffentlichkeit allerdings nicht zur Verfügung stellen will. Dafür wird es schon einen Grund geben.

Lifestyle-Präparate auf Rezept
Lifestyle-Medikamente wie Diät-Pillen oder Potenzmittel - ein Markt- Segment, das auch der BAYER-Konzern mit seiner VIAGRA-Konkurrenz VARDENAFIL bald erobern will - kommen den Krankenkassen teuer zu stehen. Deshalb einigten sie sich mit Ärzte-VertreterInnen darauf, für diese Präparate künftig nicht mehr zu zahlen. Aber BAYER & Co. klagten erfolgreich gegen dieses Vorgehen. Auch die in Arbeit befindliche Positiv-Liste des Bundesgesundheitsministeriums schließt Lifestyle-Präparate bisher nicht von der Kosten-Erstattung aus.