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WASSER, BODEN & LUFT
Emissionen der Verbrennungsanlagen Nach dem Bundesemissionsschutz-Gesetz
sind die Unternehmen verpflichtet, die am Kamin der Sondermüll-Verbrennungsanlagen ermittelten Werte für Schadstoffe zu veröffentlichen. In BAYERs Anlage in Leverkusen-Bürrig überschritten die Mess-Daten für
Stickstoffdioxid zweimal, die für Schwefeldioxid im Jahr 2000 viermal den Grenzwert für den Halbstunden-Mittelwert. Die Mess-Werte für Quecksilber erfasste der Konzern bis zum Dezember 1999 nur diskontinuierlich.
Seither wurden die Grenzwerte zu “99 Prozent” eingehalten, versichert der Chemie-Multi. Darüber hinaus gelangen durch die Schlote Staub-Partikel, Kohlenstoffe, Chlorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Fluorwasserstoff,
Cadmium, Thallium, Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Cobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Vanadium und Zinn in die Luft. Dafür hielt der Konzern zwar die vorgeschriebenen Richtwerte ein, aber Schaden richten die
Emissionen trotzdem an, da die Obergrenzen willkürlich festgelegt sind und die gesundheitsschädliche Wirkung von Substanzen nicht erst bei Überschreitung eines bestimmten Wertes beginnt.
Gesundheitsrisiko Schwebstäube Nach neuesten Untersuchungen von
UmweltmedizinerInnen gelten nicht mehr die Stoffe Ozon, Stickoxid oder Schwefeldioxid als Hauptauslöser von Krankheiten, die von Luftverschmutzung herrühren, sondern Feinstäube. Sie entstehen als
Verbrennungsrückstände im Auto- Verkehr, bei Heizungsanlagen und in Industrie-Anlagen. Nach dem Responsible Care-Bericht 1999 bläst BAYER jährlich 1.300 Tonnen Staub-Partikel in die Luft. In den Filter-Anlagen
verfangen sich nämlich nur die groben Teile, die kleineren, gefährlicheren gelangen hingegen nach draußen. Die Feinstäube setzen sich auch mit Leichtigkeit über die Schutzfilter des menschlichen Organismus hinweg
und können die Atmungsorgane schädigen, Herz/Kreislauf-Krankheiten verursachen und sogar Herzinfarkte auslösen. Die Zahl der Todesfälle beläuft sich in Europa mittlerweile auf 100.000. Trotzdem existiert in der
Bundesrepublik noch kein Erfassungssystem, das es erlaubt, Partikel einer Größe von unter zehn Mikrogramm zu messen. Die in den USA gebrauchten Instrumente reagieren hingegen auf Stäube bis zu einer Größe von 2,5
Mikrogramm. Dort ist auch die staatliche Umweltbehörde schon auf das Problem aufmerksam geworden. Sie hat einen 1.200 Seiten dicken Staub-Report erstellen lassen. Zitieren darf man daraus allerdings nicht. Da BAYER
& Co. die Ergebnisse gerichtlich anfechten, steht auf jeder Seite ein Vermerk, der dieses untersagt.
Gesundheitsrisiko “Nanotechnologie” Nicht nur die BAYER-Tochter H. C. STARCK (siehe SWB 4/97), auch der Konzern selber setzt mehr und mehr auf die Nano-Technologie. Produkte oder Projekte mit Nano-Partikeln, winzig kleinen Material- Teilchen, nehmen
dabei den größten Umfang ein. Mit Vorprodukten für die Reifen-Industrie, die Nano-Teilchen enthalten, macht der Chemie- Multi bereits Geschäfte. Zudem betreibt das Unternehmen eine intensive Forschung in dem
Bereich. Es testet die Verwendung von Nano- Materialien bei der Kautschuk-Herstellung und arbeitet an Nano- Bestandteilen in Auto-Reifen zur Verringerung des Roll-Widerstands. In Lacken sollen sie zukünftig für
Kratzfestigkeit und Transparenz sorgen sowie vor UV-Einstrahlung schützen, in Kunststoff-Folien zur Verpackung von Lebensmitteln das Durchdringen von Sauerstoff verhindern und die Nahrungsmittel so länger haltbar
machen. Darüber hinaus arbeiten die BAYER-ForscherInnen an Nano-Produkten für die Halbleiter-Industrie, die Silizium-Scheiben polieren. Die “Zukunftstechnologie” hat nur einen gravierenden Nachteil: Bei der
Fertigung der winzigen Substanzen entstehen ebenso winzige Stäube, die alle Filter-Anlagen passierend in die Luft gelangen und über den eingeatmeten Sauerstoff auch leicht in den menschlichen Organismus gelangen und
dort Gesundheitsschäden verursachen können (s. o.).
Neue Lösemittel-Verordnung Der BAYER-Konzern setzt in vielen chemischen
Herstellungsprozessen, etwa bei der Produktion von Medikamenten, Lösemittel ein. Diese sind gesundheitsschädlich und feuergefährlich. Zudem belasten sie die Gewässer. Darum hat es sich die EU zum Ziel gesetzt, die
Lösemittel- Emissionen um jährlich 250.000 t zu senken und zu diesem Zweck eine Lösemittel-Richtlinie verabschiedet. Sie ist beim Bau neuer Produktionsanlagen zu berücksichtigen; bereits bestehende Fertigungsstätten
müssen ihr ab 2007 entsprechen.
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