SWB 02/2002 - Ticker

RECHT & UNBILLIG

CIPROBAY-Prozess: BAYER mauert
Bei Arzneimittel-Tests in Großbritannien mit dem Antibiotikum CIPROXIN (= CIPROBAY) in oraler Dareichungsform hatte es viele Zwischenfälle gegeben. Einige ProbandInnen starben sogar an Infektionen, weil das Präparat nicht antibiotisch wirkte (SWB berichtete mehrfach). BAYER verschwieg die Vorfälle den Behörden. Der an den Voruntersuchungen beteiligte britische Arzt Dr. Steven Karren hat deshalb unmittelbar nach der vorletzten Hauptversammlung eine Klage gegen BAYER bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingereicht.
Der Leverkusener Chemie-Multi versucht, die Ermittlungen so gut es geht zu behindern. Statt der Behörde wie gefordert Unterlagen über die Todesfälle zukommen zu lassen, stellte er ihr lediglich nichtssagende Dokumente zur Verfügung. In England haben unterdessen Ermittlungen gegen zwei an der CIPROBAY-Studie beteiligte Ärzte begonnen.

Neue GAUCHO-Klage
Französische ImkerInnen machen die Ausbringung des BAYER- Pestizids GAUCHO auf Sonnenblumen-Feldern für das größte Bienensterben der vergangenen Jahrzehnte verantwortlich. 40 Prozent aller französischen Bienenvölker verendeten nach der Markt-Einführung der Agrochemikalie (siehe SWB 4/00). Die Proteste der GAUCHO- GegnerInnen führten zu einer vorläufigen Aufhebung der Zulassung;  ein endgültiges Urteil soll dann nach dem Vorliegen von wissenschaftlichen Untersuchungen gefällt werden. Um einem endlosen GutachterInnen- Streit zu entgehen, versuchen die BienenzüchterInnen, den GAUCHO- Stopp noch auf einem anderen juristischen Weg zu erreichen. Sie haben eine Klage angestrengt, da das BAYER-Produkt weder den französischen noch den Zulassungsbedingungen der EU entspricht. Unterdessen werfen die ImkerInnen BAYER vor, mit Bestechung, Lobbyismus, politischen Manipulationen und anderen mafiösen Methoden eine Entscheidung im Konzern-Sinn herbeiführen zu wollen.

Neue EU-Produktsicherheitsrichtlinie
Die neue Produktsicherheitsrichtlinie der Europäischen Union will durch verschärfte Auflagen, ein verbessertes Kontroll-System und eine Informationspflicht der Hersteller mehr VerbraucherInnenschutz gewährleisten. Wäre sie im Sommer 2001 schon in Kraft gewesen, hätte BAYER die Studien zur Gefährlichkeit von LIPOBAY nicht so lange geheim halten können. In den Bestimmungen der Richtlinie heißt es nämlich: „Wer weiß oder hätte wissen müssen, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt eine Gefahr darstellt, muss dies unverzüglich den nationalen Behörden melden.“ Künftig soll für solche gesundheitsgefährdenden Produkte auch umgehend ein Export-Verbot in Kraft treten.

Arzneiversorgungsreport-Urteil gekippt
1998 hatten mehrere Pharma-Firmen gegen den „Arznei-Verordnungs-
report 97“ geklagt. Angeblich sei die Objektivität des Reports nicht gewährleistet, da das Zahlen-Material von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt worden sei, brachten sie vor. Mit dieser juristischen Finte versuchten die klagenden Arzneimittelhersteller, den brisanten Inhalt des Buches nicht an die Öffentlichkeit kommen zu lassen.
Die Autoren, allesamt renommierte PharmakologInnen, publizierten darin nämlich sehr unangenehme Wahrheiten für BAYER und die anderen Pillen-Produzenten. Sie kamen zu dem Schluss, dass 42 Medikamen-
tengruppen mit einem Umsatz von sieben Milliarden Mark als unwirksam einzustufen seien. Nach vierjähriger Prozess-Dauer hat das Düssel-
dorfer Gericht jetzt endlich grünes Licht für eine Veröffentlichung des Reports ohne die zwangsweise eingeschwärzten Stellen gegeben.

LIPOBAY-Klagen ohne Ende
Auf 720 ist die Zahl der LIPOBAY-Sammelklagen schon angestiegen. Jetzt plant auch eine Opfer-Initiative aus Brandenburg, in den USA gerichtliche Schritte gegen BAYER einzuleiten.

Regress wg. LIPOBAY gefordert
Die Krankenkassen haben Ansprüche an BAYER wg. der Behand-
lungskosten für LIPOBAY-Opfer geltend gemacht. „Wir sprechen über Millionen-Beträge“, sagte ein Vertreter der BARMER ERSATZKASSE nach Angaben der Zeitschrift Max.

LIPOBAY: Schweiz klagt
In der Schweiz plant die Regierung des Kantons Tessin eine Klage gegen BAYER. Die Verantwortlichen werfen dem Leverkusener Chemie-Multi vor, die Nebenwirkungen des Cholesterin-Senkers LIPOBAY bewusst verharmlost zu haben.

LIPOBAY: Frankreich klagt
In Frankreich hat der LIPOBAY-Skandal bereits zu 400 Klagen geführt. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre in der Nähe von Paris (und des Sitzes der französischen BAYER-Labors) hat sie gesammelt und Anfang April Ermittlungen gegen den Leverkusener Chemie-Multi wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung aufgenommen.

Witti bereitet LIPOBAY-Klage vor
Der Münchner Rechtsanwalt Michael Witti, der auch in den Verhand-
lungen um die Entschädigungen von ZwangsarbeiterInnen aktiv war, bereitet gemeinsam mit einem US-Kollegen in den Vereinigten Staaten eine Sammelklage von 4.000 LIPOBAY-Opfern vor. BAYER fürchtet die hohen Entschädigungssummen, zu deren Zahlung US-amerikanische Gerichte in vergleichbaren Fällen Tabak-Konzerne und andere Unternehmen verurteilt haben und erklärt einen Gerichtsstand in den USA als unzulässig. Streitigkeiten zwischen deutschen Staatsange-
hörigen und deutschen Unternehmen seien vor deutschen Gerichten unter Anwendung deutschen Rechts auszutragen, argumentiert der Leverkusener Chemie-Multi in nicht unberechtigter Hoffnung auf mildere Richter-Sprüche „made in Germany“.

BAYER verklagt CHIRON
BAYER hat den US-amerikanischen Pharma-Konzern CHIRON auf Schadensersatz in Höhe von mehreren Millionen Dollar verklagt.
Der Leverkusener Chemie-Multi wirft dem Unternehmen vor, ihn beim Verkauf der Diagnostika-Sparte getäuscht zu haben. So habe der Pharma-Riese Probleme mit RAPIDPOINT 400 verheimlicht. Das in der Intensiv-Medizin eingesetzte Gerät zur Bestimmung des Sauerstoff- Gehaltes im Blut hatte immer wieder falsche Ergebnisse angezeigt, weshalb BAYER es schließlich zurückrufen musste. Zudem hielt nicht CHIRON selbst das Patent auf die Diagnose-Apparatur, sondern die University of California, die dem Leverkusener Unternehmen gegenüber dann auch prompt Ansprüche geltend machte.