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Oberlandesgericht, mit dem Heinz Süllhöfer den Leverkusener Patent- Räubern die Verbreitung von wahrheitswidrigen Aussagen über den Sachverhalt
verbieten lassen wollte. In dem Urteil vom 21. März 2002 entsprach das Gericht diesem Ansinnen in wichtigen Teilen. Es verbot BAYER unter Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro, weiterhin zu behaupten,
Süllhöfer sei nicht der Erfinder der Maschine, der Konzern hätte eine entsprechende vor dessen Konstruktion entwickelt und der Düsseldorfer hätte sie bei einem Besuch des Werkes gesehen und nachgebaut.
Die BAYER-Anwälte versuchten auch gar nicht mehr ernsthaft, Süllhöfers Version des Tatbestandes zu widerlegen. Schon in einem früheren Verfahren
gelang es ihm nämlich, das Lügen-Gebäude des Kunststoff- Riesen zum Einsturz zu bringen. Anhand eines Gutachtens der TU Aachen wies er detailliert nach, dass das Unternehmen den Beweis dafür, seine Maschine sei
älteren Datums als die Süllhöfers, mit rückdatierten, also gefälschten Konstruktionszeichnungen geführt hat (SWB 2/02). Vor dem Oberlandesgericht behaupteten sie dreist, das Chemie-Unternehmen hätte sich in der
Auseinandersetzung mit Süllhöfer nie auf diese technischen Zeichnungen als Beleg für die Richtigkeit seiner Angaben gestützt. Die Konzern-Juristen verlegten sich auf eine andere Strategie; sie strebten eine
Einstellung des Verfahrens wg. Verjährung an. Darauf ließen sich die Richter allerdings nicht ein.
Die fingierten Konstruktionspläne haben für den Konzern jetzt ein Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Ermittlungen wegen
Prozess-Betruges aufgenommen und die Kriminalpolizei Leverkusen eingeschaltet. Sollte es in diesem Fall zu einer Klage-Erhebung kommen, wäre der zwischen beiden Parteien vereinbarte Vergleich seiner Grundlage
beraubt und wie alle anderen in dieser Sache ergangenen Urteile anfechtbar.
Diesen juristischen Weg bereitet der Erfinder vor. Allerdings sind die Kosten dafür aufgrund des hohen Streitwertes so immens, dass er sie nicht
alleine tragen kann. Die Rechtschutz-Versicherung DAS hat das Prozess-Risiko abgewogen und sieht gute Chancen für Süllhöfer. Sie ist bei einer Absicherung aber an die Obergrenze von 2,5 Mio. Euro gebunden, die in
diesem Fall überschritten wäre. Darum sucht Süllhöfer derzeit noch andere Unterstützer. Zivilrechtlich kann der Düsseldorfer aber jetzt schon weiter gegen BAYER vorgehen und Schadensersatz einklagen, was er
ebenfalls anstrebt. Parallel dazu hat der unermüdliche Kämpfer dem Leverkusener Chemie-Multi aufgrund der veränderten Sachlage eine außergerichtliche Einigung vorgeschlagen. Eine Antwort hat er bis Redaktionsschluss
nicht erhalten. So wird der Chemie-Multi mit weiteren gerichtlichen Vorladungen rechnen müssen. Sein in einem Strategie-Papier vom 28. 7.67 formuliertes Ansinnen, ”Süllhöfer zum Schweigen zu bringen”, hat er also
auch nach 35 Jahren noch nicht erreicht.
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