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TIERE & VERSUCHE
Tierschutz in Verfassung verankert Der Leverkusener Chemie-Konzern wird
in seinen Pharma-Labors Tierversuche bald nicht mehr ganz so leicht durchführen können. Der Tierschutz hat in der Bundesrepublik jetzt nämlich Verfassungsrang inne. Der Bundestag hat im Mai 2002 den Artikel 20a des
Grundgesetzes „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ um den Passus „und die Tiere“ ergänzt. Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast rechnet
deshalb mit restriktiver gehandhabten Tierversuchs-Genehmigungen bei der Erprobung von leichten Medikamenten. Auch die Grundlagen-Forschung ist nicht mehr Tabu. TierschützerInnen haben nun die Möglichkeit, die
Notwendigkeit von Tierversuchen in diesem Bereich zu überprüfen. Aber ihnen reicht die Gesetzes-Initiative nicht. Sie fordern ein Verbandsklage- recht, das AktivistInnen erlaubt, auch vor Gericht für die Rechte
der Tiere zu kämpfen.
Zweifel an Tierversuchen BAYER & Co. benutzen in ihren Labors Mäuse
als Versuchstiere, weil ihre Erbanlagen denen der Menschen stark ähneln. Die Krebs- Forschung an den Nagetieren konzentrierte sich bisher auf das angeblich für die Tumor-Bildung verantwortliche Ras-Gen. Die
ForscherInnen-Gruppe um Christopher Counter von der „University of North Carolina“ in Chapel Hill hat jetzt massive Zweifel an der Übertragbarkeit der Untersuchungsergebnisse aufkommen lassen. Die Gene der
beiden Spezies stimmten zwar weitgehend überein, aber ihre jeweiligen Funktionen wichen voneinander ab, so die Wissen- schaftlerInnen. Sie fanden heraus, dass bei der Bildung von Krebszellen im menschlichen
Organismus die Ral-GEF-Molekülgruppe eine entscheidene Rolle spielt, die bei Mäusen nicht diese Wirkung entfaltet.
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