SWB 03/2003

Lobby-Arbeit von BAYER & Co. macht´s möglich:

EU-Verfassung nach Maß

Die großen Lobby-Verbände der Konzerne in Brüssel hatten großen Einfluss auf die Ausarbeitung der EU-Verfassung. BAYER und andere Mitgliedsunternehmen des "European Roundtable of Industrialists" sorgten sogar dafür, dass "die unternehmerische Freiheit" Verfassungsrang erhält. Garantierte soziale Rechte fehlen in dem Entwurf dagegen.

In dem Entwurf der EU-Verfassung steht das Recht auf Eigentum ganz oben, soziale Rechte dagegen werden in letzter Instanz den Belangen "der Wirtschaft" unterstellt. Mit dem Verfassungsvertrag sind fast alle Regierungen und großen Lobbyorganisationen der Wirtschaft äußerst zufrieden. Doch nicht alle teilen die Freude über die künftige Verfasstheit: Friedensinitiativen kritisieren die dort festgeschriebene Militarisierung der EU, RadikaldemokratInnen die Entstehungsweise des Verfassungsvertrags. Ganz besonders fällt aber auf, dass es keine garantierten sozialen Rechte gibt.

Die im Teil eins des Verfassungsvertrages integrierte Grundrechte- Charta erscheint beim oberflächlichen Lesen zwar angemessen und erwähnt sogar einige soziale Bereiche. Demnach gibt es ein Recht auf den Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit, unter anderem bei Mutterschaft, Krankheit, Alter und Arbeitsunfällen. Sogar eine "Unterstützung für die Wohnung" soll all denjenigen zustehen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Ernüchterung stellt sich allerdings ein, wenn man auf die Feinheiten der Formulierungen achtet und die Erläuterungen im Teil II des Verfassungsvertrages liest: Es gibt in der Verfassung kein garantiertes Recht auf eine Rente und auch keinen garantierten Schutz im Fall von Erwerbslosigkeit. Verliert jemand seine Erwerbsarbeit, soll lediglich der kostenlose Zugang zu Einrichtungen der Arbeitsvermittlung sichergestellt sein. Im zweiten Teil des Vertragsentwurfs und in den Grundrechtserläuterungen des Konvents werden sogar die in der Grundrechte-Charta erwähnten sozialen Rechte relativiert. Sie stehen samt und sonders unter Finanzierungsvorbehalt. In der Sprache der EU-BürokratInnen hört sich das so an: Diese Rechte dürfen nicht die "Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union" untergraben, sie dürfen "das finanzielle Gleichgewicht nicht beschädigen" oder die "Leistungen der Daseinsvorsorge sollen mit den Vorschriften des Binnenmarkts vereinbar sein".

Im Gegensatz dazu genießen die Rechte des wirtschaftsorientierten Binnenmarktes oberste Priorität. Das bedeutet unter anderem freie Fahrt für die weitere Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge - außer Rente sind davon auch die Wasserversorgung sowie das Bildungs- und Gesundheitssystem betroffen. In einigen EU-Mitglieds-
ländern wurden bereits die Energie-Versorgung, die Verkehrssysteme und Teile der Altersvorsorge in die Hände privater Konzerne und Versicherungsgesellschaften gelegt. Der Verfassungstext mahnt zwar eine qualitativ gute Versorgung an, aber die bisher gemachten Erfahrungen - zum Beispiel in Großbritannien - sprechen hier eine andere Sprache. Bahn-Fahrten sind auf der Insel die teuersten in der EU und gleichzeitig die schlechtesten und gefährlichsten. Von der privaten Altersvorsorge, meinen viele, haben dort nur die Versicherungsgesell-
schaften profitiert - nicht aber diejenigen, die ihnen ihr Geld anvertraut haben, um im Alter ohne Armut leben zu können.

Im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz kennt die künftige EU- Verfassung keine soziale "Verpflichtung des Eigentums" mehr. Das "Recht auf Eigentum" wird sogar durch ein weiteres Grundrecht, das ein juristisches Novum darstellt, ergänzt: Die "Unternehmerische Freiheit". Sie erhält Verfassungsrang. Was das konkret bedeuten wird, ist noch schwer auszumachen. Aber StrategInnen und AnwältInnen aus den Chefetagen der Großkonzerne und Banken werden dieses Grundrecht sicher weit auszulegen wissen.

Fazit: Soziale Rechte und öffentliche Daseinsvorsorge werden der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes untergeordnet.
Der Verfassungsvertrag schreibt die neoliberale Ideologie als einen Grundpfeiler der EU fest. Während in Deutschland dazu kaum kritische Stimmen zu hören sind, artikuliert sich vor allem in den Mittelmeerländern und in Belgien lautstarker Protest von großen Gewerkschaftsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und linken Parteien. Ende des Jahres wollen einige von ihnen eine alternative Verfassung vorlegen, die sich an den Bedürfnissen der Bevölkerungsmehrheit in der EU orientiert. 
Aus Deutschland wird sich daran aber keine der im Bundesparlament vertretenen Parteien beteiligen.

Von Gerhard Klas (Rheinisches Journalistenbüro)