SWB 03/2003

Gefahrenherd Rhein-Hochwasser

Anlagen von BAYER & Co. nicht hochwassersicher

Der Jahrhundert-Sommer mit den historischen Niedrigständen des Rheins und anderer Flüsse hat die Erinnerung an die Flut-Katastrophen der letzten Jahre verblassen lassen. Präsent haben sie nur noch diejenigen, die um die Gefährlichkeit überschwemmter Chemie-Anlagen und unmanövrierbar gewordener Schiffe mit Gift-Ladung wissen.

Die Situation am Rhein
Für die Anlieger am Rhein sind Hochwasser-Lagen nichts Neues. Die Frage, ob ein Hochwasser derartigen Ausmaßes wie an der Elbe hier vorkommen kann, ist umstritten. Schaut man sich die Karten des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen  für die Pegel-Höchststände der letzten 200 Jahre an, so wären bei einem neuerlichen Ernstfall auch am Rhein und seinen Zuflüssen einige Industrieanlagen, insbesondere Chemieparks, betroffen. Ob Basel, Ludwigshafen, Frankfurt, Köln, Leverkusen, Dormagen, Krefeld-Uerdingen, Duisburg, Rheinberg - alle Standorte nutzen die Nähe zum Wasser, um ihre Anlagen mit Kühlwasser zu ver- und ihre Abwässer zu entsorgen.

Derzeitige Rechtsgrundlage
Industrie-Anlagen mit einem bestimmten Gefahren-Potenzial unterliegen seit 1986 der Seveso-Richtlinie der Europäischen Union und der Störfall-Verordnung nach deutschem Recht. Auf dieser Rechtsgrundlage sind für Anlagen bzw. Betriebe mit einem besonderen Gefahren-Niveau so genannte Sicherheitsanalysen bzw. Sicherheitsberichte zu erstellen. Diese sollen neben der Analyse einzelner Gefahrenpunkte und - situationen sowie ihren Auswirkungen auch die vom Betreiber für notwendig erachteten Maßnahmen beschreiben.

Defizite
Doch schon bei der Einschätzung möglicher gefährlicher Situationen kommt es zu divergierenden Standpunkten: Ist der Betreiber der Meinung, dass ein Hochwasser - ähnlich wie ein Flugzeug-Absturz - unwahrscheinlich bzw. die Eintrittshäufigkeit zu gering ist, fällt es Behörden und Nachbarschaft schwer, das Gegenteil zu beweisen. Denn die Datenlage ist häufig unbefriedigend, die Prognosen um zukünftige - insbesondere lokale - Auswirkungen des Klimawandels oder des zunehmenden Luft-Verkehrs  klaffen weit auseinander.

Die vom Betreiber zu ergreifenden Maßnahmen müssen "angemessen" sein. Dies lässt einen breiten Interpretationspielraum zu. Der Kenntnis einiger dieser Analysen und Berichte entnimmt die Verfasserin folgende Defizite:

- In vielen Analysen wird ein Hochwasser, das ein Anlagengelände erreichen könnte, für unwahrscheinlich gehalten. In diesem Fall werden   Gefahrenszenarios mit entsprechenden Gegenmaßnahmen erst gar nicht beschrieben.

- Wird ein Hochwasser für möglich gehalten, werden meist nur die Organisationsstruktur zur Gefahren-Abwehr (wer ist für was Ansprechpartner) dargestellt und Abschaltung der Produktion, ggfs. noch der Abtransport der Produkte in hochwasser-geschützte Gebiete in Aussicht gestellt. Wie in kürzester Zeit Reaktoren, Rohrleitungen und Lagerbehälter leer gepumpt oder zumindest gegen eindringendes Flusswasser abgedichtet werden, wird ebenso wenig beschrieben wie Maßnahmen gegen den Abfluss von Abwasser aus Industrie-Kläranlagen.

- Deiche werden häufig als ausreichende Sicherung angesehen. Dass diese z. B. unterspült werden oder brechen können, lang anhaltender Regen auch den Boden hinter den Deichen aufweicht und Druck von unten gegen eine Anlage zu verursachen in der Lage ist, wurde an keiner Stelle angesprochen.

Informationsrecht contra "Sicherheit"
Die Gelegenheiten zur öffentlichen Diskussion dieses Themen- Komplexes sind selten: Außerhalb von Genehmigungsverfahren waren Sicherheitsanalysen vor Änderung des Umweltinformationsgesetzes nicht zugänglich, seither wurde nur selten gezielt danach gefragt. Hinzu kommt, dass die nach der geänderten Seveso-Richtlinie für den Gesamt-Betrieb zu erstellenden Sicherheitsberichte erst seit dem 3.2.02 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Nachfrage hielt sich bisher in Grenzen. Aber Behörden und Betreiber sind auch nicht unbedingt daran interessiert, dass Defizite offen gelegt werden.
So wird die Einsicht häufig mit Hinweis auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder - seit dem 11.9.01 - auf die öffentliche Sicherheit verweigert. Wird einem Widerspruch stattgegeben, muss man schon mal mit Verzögerung von mehr als einem Jahr für die - dann reduzierte - Einsicht rechnen. Kann man dann endlich die Unterlagen einsehen - wie z. B. in den Sicherheitsbericht der Fa. BAYER-Uerdingen - stellt man fest, dass dieser Standort angeblich nicht hochwasser-
bedroht ist. Auf die Havarie des Salpetersäure-Schiffes im November 2001 ging der Bericht nicht ein. Damals drohte wegen der starken Strömung infolge des hohen Wasserstands die Gefahr, dass die Tanks des verunglückten Tankers bersten, weshalb die Feuerwehr 1.800 Tonnen Salpetersäure in den Rhein leiten musste!

Auch die Untertage-Deponie für Sonderabfälle im Bergwerk bei Rheinberg liegt im Hochwassergebiet. Im Genehmigungsverfahren wurde auf die Existenz eines Deiches um den Schacht - der im Ernstfall abgedichtet werden könne - verwiesen. Nach den Erfahrungen an der Elbe fällt es schwer, an die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu glauben.

Vorsorge-Maßnahmen
Die Forderung nach Renaturierung und Schaffung von Überflutungs-
flächen ist für die Umweltverbände obligatorisch, doch der Widerstand von Kommunen und Anliegern ist groß. Es reicht auch nicht, dass diese Räume nur in NRW geschaffen werden, denn sie wirken sich erst in den Niederlanden aus. Für die Standorte Frankfurt, Köln oder Leverkusen aber müssten Flächen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen freigehalten werden: Der Rhein hat lt. "Internationaler Kommission zum Schutz des Rheins" nur noch 15 % seiner früheren Überflutungsflächen, die Elbe immerhin 20 %.

Die effizienteste Maßnahme im Hinblick auf die Ansiedlung von gefährlichen Betrieben wäre eine entsprechende Bauleit-Planung. Demnach müssen ausreichende Abstände zu Gefahren-Quellen und -Auswirkungen schon im Bebauungsplan festgesetzt werden. Diese Vorgabe des "Land-Use-Planning" bereitet derzeit vielen Gremien Kopfzerbrechen.

Und für die bereits bestehenden Anlagen-Standorte am Rhein kommt sie zu spät. Hier sollte zumindest bei jeder Erweiterung von Flächen und Anlagen geprüft werden, ob ein weiterer Zubau noch verantwortbar und wie Hochwasser- und anderen Gefahren wie Sturm im Ernstfall zu begegnen ist. Bereits in den 80er Jahren meldete die chemische Industrie für die vergangenen 30 Jahre eine Verzehnfachung ihrer Produktion durch enormes Wachstum der Anlagen. Dieser Trend ist - meist nicht öffentlich genehmigt - ungebrochen. Bei den bestehenden Anlagen muss in vielen Fällen nachgerüstet werden: Heute noch vielfach existente einwandige Tanks sollten schon aus Wasserschutz-Gründen mit einer 2. Ummantelung umgeben oder doppelwandig neugebaut werden. Reaktoren, Gehäuse und Rohrleitungen sind auf ihre Hochwasser-Beständigkeit zu prüfen. In Lägern für gefährliche Stoffe wäre darauf zu achten, dass  z. B. ortsfeste Behälter nicht aufschwimmen können und andere Behälter schnell abtransportierbar sind sowie Ausweichflächen vorgehalten werden.

Störfall-Maßnahmen
Im Sicherheitsbericht sind auch Maßnahmen für den Ernstfall darzustellen. Auf seiner Basis sollen die lokalen Katastrophenschutz- Behörden den umliegenden Städten und Gemeinden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen, die u. a. Warnung, Information und Schutz der Bevölkerung bis zur Evakuierung umfassen müssten. Doch hierfür fehlen konkrete Vorgaben. Ein besonderes Ärgernis für die Umweltverbände ist die häufig zögerliche, unvollständige oder gar fehlende Information über freigesetzte Stoffe und deren Menge. Diese Angaben werden u. a. für die medizinische Hilfe, den Trinkwasser- und Bodenschutz und die Verursacher-Haftung dringend gebraucht. Sie dürfen nicht weiterhin dem Unternehmenskalkül, der Ignoranz oder schlichtweg dem Vollzugsdefizit zum Opfer fallen. Ob nun in Bad Münder, an Elbe und Rhein oder in der Moskauer Oper: konkrete Angaben zu allen freigesetzten Stoffen sind überall unabdingbar.

Von Angelika Horster (BUND NRW)