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Gefahrenherd Rhein-Hochwasser
Anlagen von BAYER & Co. nicht hochwassersicher
Der Jahrhundert-Sommer mit den historischen Niedrigständen des Rheins und anderer Flüsse hat die Erinnerung an die Flut-Katastrophen der letzten Jahre
verblassen lassen. Präsent haben sie nur noch diejenigen, die um die Gefährlichkeit überschwemmter Chemie-Anlagen und unmanövrierbar gewordener Schiffe mit Gift-Ladung wissen.
Die Situation am Rhein Für die Anlieger am Rhein sind Hochwasser-Lagen nichts
Neues. Die Frage, ob ein Hochwasser derartigen Ausmaßes wie an der Elbe hier vorkommen kann, ist umstritten. Schaut man sich die Karten des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen für die Pegel-Höchststände der
letzten 200 Jahre an, so wären bei einem neuerlichen Ernstfall auch am Rhein und seinen Zuflüssen einige Industrieanlagen, insbesondere Chemieparks, betroffen. Ob Basel, Ludwigshafen, Frankfurt, Köln, Leverkusen,
Dormagen, Krefeld-Uerdingen, Duisburg, Rheinberg - alle Standorte nutzen die Nähe zum Wasser, um ihre Anlagen mit Kühlwasser zu ver- und ihre Abwässer zu entsorgen.
Derzeitige Rechtsgrundlage Industrie-Anlagen mit einem bestimmten
Gefahren-Potenzial unterliegen seit 1986 der Seveso-Richtlinie der Europäischen Union und der Störfall-Verordnung nach deutschem Recht. Auf dieser Rechtsgrundlage sind für Anlagen bzw. Betriebe mit einem besonderen
Gefahren-Niveau so genannte Sicherheitsanalysen bzw. Sicherheitsberichte zu erstellen. Diese sollen neben der Analyse einzelner Gefahrenpunkte und - situationen sowie ihren Auswirkungen auch die vom Betreiber für
notwendig erachteten Maßnahmen beschreiben.
Defizite Doch schon bei der Einschätzung möglicher gefährlicher Situationen kommt
es zu divergierenden Standpunkten: Ist der Betreiber der Meinung, dass ein Hochwasser - ähnlich wie ein Flugzeug-Absturz - unwahrscheinlich bzw. die Eintrittshäufigkeit zu gering ist, fällt es Behörden und
Nachbarschaft schwer, das Gegenteil zu beweisen. Denn die Datenlage ist häufig unbefriedigend, die Prognosen um zukünftige - insbesondere lokale - Auswirkungen des Klimawandels oder des zunehmenden
Luft-Verkehrs klaffen weit auseinander.
Die vom Betreiber zu ergreifenden Maßnahmen müssen "angemessen" sein. Dies lässt einen breiten Interpretationspielraum zu. Der Kenntnis einiger
dieser Analysen und Berichte entnimmt die Verfasserin folgende Defizite:
- In vielen Analysen wird ein Hochwasser, das ein Anlagengelände erreichen könnte, für unwahrscheinlich gehalten. In diesem Fall werden
Gefahrenszenarios mit entsprechenden Gegenmaßnahmen erst gar nicht beschrieben.
- Wird ein Hochwasser für möglich gehalten, werden meist nur die Organisationsstruktur zur Gefahren-Abwehr (wer ist für was Ansprechpartner) dargestellt und
Abschaltung der Produktion, ggfs. noch der Abtransport der Produkte in hochwasser-geschützte Gebiete in Aussicht gestellt. Wie in kürzester Zeit Reaktoren, Rohrleitungen und Lagerbehälter leer gepumpt oder zumindest
gegen eindringendes Flusswasser abgedichtet werden, wird ebenso wenig beschrieben wie Maßnahmen gegen den Abfluss von Abwasser aus Industrie-Kläranlagen.
- Deiche werden häufig als ausreichende Sicherung angesehen. Dass diese z. B. unterspült werden oder brechen können, lang anhaltender Regen auch den Boden
hinter den Deichen aufweicht und Druck von unten gegen eine Anlage zu verursachen in der Lage ist, wurde an keiner Stelle angesprochen.
Informationsrecht contra "Sicherheit" Die Gelegenheiten zur öffentlichen
Diskussion dieses Themen- Komplexes sind selten: Außerhalb von Genehmigungsverfahren waren Sicherheitsanalysen vor Änderung des Umweltinformationsgesetzes nicht zugänglich, seither wurde nur selten gezielt danach
gefragt. Hinzu kommt, dass die nach der geänderten Seveso-Richtlinie für den Gesamt-Betrieb zu erstellenden Sicherheitsberichte erst seit dem 3.2.02 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Nachfrage
hielt sich bisher in Grenzen. Aber Behörden und Betreiber sind auch nicht unbedingt daran interessiert, dass Defizite offen gelegt werden. So wird die Einsicht häufig mit Hinweis auf das Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis oder - seit dem 11.9.01 - auf die öffentliche Sicherheit verweigert. Wird einem Widerspruch stattgegeben, muss man schon mal mit Verzögerung von mehr als einem Jahr für die - dann reduzierte -
Einsicht rechnen. Kann man dann endlich die Unterlagen einsehen - wie z. B. in den Sicherheitsbericht der Fa. BAYER-Uerdingen - stellt man fest, dass dieser Standort angeblich nicht hochwasser- bedroht ist. Auf
die Havarie des Salpetersäure-Schiffes im November 2001 ging der Bericht nicht ein. Damals drohte wegen der starken Strömung infolge des hohen Wasserstands die Gefahr, dass die Tanks des verunglückten Tankers
bersten, weshalb die Feuerwehr 1.800 Tonnen Salpetersäure in den Rhein leiten musste!
Auch die Untertage-Deponie für Sonderabfälle im Bergwerk bei Rheinberg liegt im Hochwassergebiet. Im Genehmigungsverfahren wurde auf die Existenz eines
Deiches um den Schacht - der im Ernstfall abgedichtet werden könne - verwiesen. Nach den Erfahrungen an der Elbe fällt es schwer, an die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu glauben.
Vorsorge-Maßnahmen Die Forderung nach Renaturierung und Schaffung von Überflutungs-
flächen ist für die Umweltverbände obligatorisch, doch der Widerstand von Kommunen und Anliegern ist groß. Es reicht auch nicht, dass diese Räume nur in NRW geschaffen werden, denn sie wirken sich erst in den
Niederlanden aus. Für die Standorte Frankfurt, Köln oder Leverkusen aber müssten Flächen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen freigehalten werden: Der Rhein hat lt. "Internationaler Kommission zum
Schutz des Rheins" nur noch 15 % seiner früheren Überflutungsflächen, die Elbe immerhin 20 %.
Die effizienteste Maßnahme im Hinblick auf die Ansiedlung von gefährlichen Betrieben wäre eine entsprechende Bauleit-Planung. Demnach müssen ausreichende
Abstände zu Gefahren-Quellen und -Auswirkungen schon im Bebauungsplan festgesetzt werden. Diese Vorgabe des "Land-Use-Planning" bereitet derzeit vielen Gremien Kopfzerbrechen.
Und für die bereits bestehenden Anlagen-Standorte am Rhein kommt sie zu spät. Hier sollte zumindest bei jeder Erweiterung von Flächen und Anlagen geprüft
werden, ob ein weiterer Zubau noch verantwortbar und wie Hochwasser- und anderen Gefahren wie Sturm im Ernstfall zu begegnen ist. Bereits in den 80er Jahren meldete die chemische Industrie für die vergangenen 30
Jahre eine Verzehnfachung ihrer Produktion durch enormes Wachstum der Anlagen. Dieser Trend ist - meist nicht öffentlich genehmigt - ungebrochen. Bei den bestehenden Anlagen muss in vielen Fällen nachgerüstet
werden: Heute noch vielfach existente einwandige Tanks sollten schon aus Wasserschutz-Gründen mit einer 2. Ummantelung umgeben oder doppelwandig neugebaut werden. Reaktoren, Gehäuse und Rohrleitungen
sind auf ihre Hochwasser-Beständigkeit zu prüfen. In Lägern für gefährliche Stoffe wäre darauf zu achten, dass z. B. ortsfeste Behälter nicht aufschwimmen können und andere Behälter schnell abtransportierbar sind sowie Ausweichflächen vorgehalten werden.
Störfall-Maßnahmen Im Sicherheitsbericht sind auch Maßnahmen für den Ernstfall
darzustellen. Auf seiner Basis sollen die lokalen Katastrophenschutz- Behörden den umliegenden Städten und Gemeinden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erstellen, die u. a. Warnung, Information und Schutz der
Bevölkerung bis zur Evakuierung umfassen müssten. Doch hierfür fehlen konkrete Vorgaben. Ein besonderes Ärgernis für die Umweltverbände ist die häufig zögerliche, unvollständige oder gar fehlende Information über
freigesetzte Stoffe und deren Menge. Diese Angaben werden u. a. für die medizinische Hilfe, den Trinkwasser- und Bodenschutz und die Verursacher-Haftung dringend gebraucht. Sie dürfen nicht weiterhin dem
Unternehmenskalkül, der Ignoranz oder schlichtweg dem Vollzugsdefizit zum Opfer fallen. Ob nun in Bad Münder, an Elbe und Rhein oder in der Moskauer Oper: konkrete Angaben zu allen freigesetzten Stoffen sind überall
unabdingbar.
Von Angelika Horster (BUND NRW)
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