SWB 03/2003 - Ticker

RECHT & UNBILLIG

Klagen wegen ALKA-SELTZER
Scheinbar harmlose, frei verkäufliche Erkältungspräparate wie BAYERs ALKA-SELTZER bergen ebenso wie appetit-hemmende Pillen ein großes Gesundheitsrisiko (siehe auch SWB 1/01). Der in ihnen oft enthaltene Pharmastoff Phenylpropanolamin (PPA) erhöht nach wissenschaftlichen Studien die Schlaganfall-Gefahr beträchtlich. Deshalb forderte die US-Gesundheitsbehörde FDA den Leverkusener Chemie-Multi und andere Hersteller im Jahr 2000 zu einem „freiwilligen Rückruf“ auf. Gegen BAYER und elf andere Pharma-Riesen haben in den USA mittlerweile 1.100 PPA-Opfer Klagen eingereicht.

Anfechtungsklage gegen HV-Beschlüsse
Einfallsreiche GeschäftemacherInnen haben seit einiger Zeit eine lukrative Einnahme-Quelle entdeckt. Sie gehen mit Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der großen Konzerne vor und spekulieren von vornherein auf einen für sie lukrativen außergerichtlichen Vergleich, weil sie mit dem juristischen Vorgehen die Umsetzung wichtiger Unternehmensentscheidungen blockieren. Mit der OCP OBAY CAPITAL POOL VERMÖGENSVERWALTUNGS GmbH hat nun auch BAYER einen solchen Kläger am Hals. Die Gesellschaft hat vor Gericht Einspruch gegen die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie gegen die Ausgliederung von Unternehmensteilen erhoben. Damit konnte der Leverkusener Chemie-Multi die Änderungen in der Unternehmensstruktur nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Am 19. September verhandelt nun das Landgericht Köln über die Anfechtungsklage.

BAYER vs. GENENTECH
Das gentechnisch produzierte Blutgerinnungspräparat KOGENATE stammt nicht aus BAYER-Labors. GENENTECH-ForscherInnen entwickelten die Methode; der Leverkusener Chemie-Multi kaufte dem Unternehmen die Erfindung ab. Um die Bedingungen des Deals ist jetzt eine Auseinandersetzung entbrannt. GENENTECH wirft dem Pharma- Riesen vor, zu wenig Lizenz-Zahlungen geleistet zu haben. BAYER wiederum ging in die Offensive und hat die Biotech-Firma verklagt. RichterInnen sollen jetzt in dem Streit das letzte Wort haben.

GAUCHO: Imker gewinnt Prozess
In Frankreich und zunehmend auch in anderen Ländern fordern ImkerInnen das Verbot des BAYER-Ackergifts GAUCHO, weil es für den Tod zahlreicher Bienenvölker verantwortlich ist. In der Auseinandersetzung mit den KritikerInnen scheut der Leverkusener Chemie-Multi vor keinem Mittel zurück. So verklagte er den 76-Jährigen Bienenzüchter Maurice Mary, der ehemals Vize-Präsident des französischen ImkerInnen-Verbandes war, wegen „Verunglimpfung“. Aber der Konzern hatte die Rechnung ohne das Gericht von Châteauroux gemacht. Es sprach den Imker frei. Marys Forderungen nach Schadensersatz und Veröffentlichung des Urteils wiesen die RichterInnen allerdings ab.

„MediCaid“-Rabatte bald 20 %?
Das US-amerikanische Arznei-Programm für sozial Schwache, „MediCaid“, stellt als Groß-Abnehmer von Medikamenten einen großen Umsatz-Faktor für die Pharma-Riesen dar. BAYER und andere Unternehmen haben diese Einnahmen durch falsche Abrechnungen mit den „MediCaid“ gewährten Rabatten noch gesteigert (SWB 4/02). Nicht zuletzt deshalb könnte es für BAYER & Co. mit den goldenen „MediCaid“-Zeiten bald vorbei sein. Der US-Bundesstaat Maine zog vor Gericht, um den Multis Abschläge auf den Großhandelspreis der Pharmazeutika in Höhe von 20 Prozent abzuverlangen - und bekam erst-instanzlich Recht. Das Handelsblatt befürchtet schon „heftige Verluste“ für „Big Pharma“, sollten die weiteren Instanzen das Urteil bestätigen.

ADALAT-Streit: Gutachten stützt BAYER
Spanische GesundheitspolitikerInnen haben Arznei-Preise festgelegt, die deutlich unter denen in anderen europäischen Staaten erhobenen liegen, um eine kostengünstige Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen. Die Pharma-GroßhändlerInnen des Landes profitierten davon und exportierten unter anderem BAYERs ADALAT zu günstigen Konditionen ins Arznei-Hochpreisland Großbritannien. Daraufhin belieferte der Leverkusener Chemie-Multi diese nur noch mit geringen Mengen. Die HändlerInnen klagten dagegen, und die EU-Kommission gab ihnen Recht. Sie belegte den Konzern mit einer Strafe in Höhe von fast drei Millionen Euro ( Ticker 2/00). Ende Oktober 2000 hob der Europäische Gerichtshof dieses Urteil auf (Ticker 1/01). Die EU-Kommission legte Berufung ein. Der Gutachter beim Europäischen Gerichtshof, Generalanwalt Antonio Tizzano, hat jetzt dafür plädiert, den Einspruch abzulehnen. Die RichterInnen brauchen dem Experten-Rat zwar nicht unbedingt zu folgen, haben dies aber bisher zumeist getan.

Über 10.100 LIPOBAY-Klagen
Der BAYER-Cholesterinsenker LIPOBAY ist für den Tod von über 100 Menschen verantwortlich. Die Zahl der durch die Nebenwirkung „Muskelschwäche“ Geschädigten geht in die Zehntausende. Darum steigt die Zahl der Klagen ständig. Über 10.100 Schadensersatz- Forderungen sind bereits bei den Gerichten eingegangen.