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EU-Gesetz stößt bei TierschützerInnen auf Kritik
Chemikaliensicherheit durch Tierversuche?
Die EU-Kommission hat vor einigen Wochen neue Richtlinien für die Zulassung von Chemikalien vorgelegt. BAYER & Co. sollen von 30.000 häufig verwendeten
Substanzen grundlegende Daten über Inhaltsstoffe und Risiken, geplante Anwendung und Produktionsmenge erheben. Bis 2018 nicht geprüfte Stoffe will sie verbieten. Der Industrie gelang es jedoch, die Regelung in
entscheidenden Punkten "nachzubessern". Zudem hat sie bei den verlangten Tests keine Alternativ-Verfahren zu Tierversuchen vorgeschrieben, weshalb viele Kreaturen unnötig leiden müssen.
Der ursprünglich ambitionierte Entwurf wurde durch Lobby-Arbeit der Industrie entscheidend geschwächt: Die Beweislast für die Sicherheit der Produkte wird
nicht auf die Hersteller übertragen, sondern bleibt bei Behörden und Umweltverbänden. Auch das ursprüngliche Vorhaben, risikoreiche Chemikalien nur dann zuzulassen, wenn keine sicheren Alternativen existieren,
ließen die EU-PolitikerInnen fallen. Lediglich das Ziel, 30.000 häufig verwendete Substanzen erstmals auf Gesundheitsrisiken hin zu untersuchen, bleibt bestehen. Bundeskanzler Schröder und Wirtschaftsminister
Clement waren auf Druck der Chemie-Konzerne mehrmals in Brüssel vorstellig geworden, um der Reform die Zähne zu ziehen - offenbar mit Erfolg. Die Industrie drohte zudem mit der Vernichtung hunderttausender
Arbeitsplätze, sollten die Pläne vollständig umgesetzt werden.
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN protestiert gegen diesen Fall von politischer Erpressung: Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf erlaubt der
Industrie auch künftig, Tausende gefährlicher Chemikalien zu verkaufen. Dabei wäre ein Auslichten im Chemie-Dschungel dringend erforderlich. Europa-weit haben von rund 100.000 produzierten Chemikalien erst 2.700 ein
Prüfverfahren durchlaufen. Selbst für großtechnisch hergestellte Stoffe liegen den Behörden in den meisten Fällen keinerlei Informationen über mögliche Umweltrisiken vor. Auch der BAYER-Konzern produziert eine lange
Liste hoch gefährlicher Chemikalien: Weichmacher, Chlororganika, das hormonaktive Bisphenol A und hunderte von Pestiziden. In der Vergangenheit mussten bereits zahlreiche BAYER-Produkte vom Markt genommen werden:
PCBs, Holzschutzmittel, Pentachlorphenol, etc. Nur eine Beweislastumkehr, nach der die Industrie die Ungefährlichkeit der von ihr verkauften Produkte beweisen muss, könnte künftige Chemie- Skandale verhindern. Die
COORDINATION fordert verbindliche, tierversuchsfreie Tests für alle Chemikalien, ein Verbot von gefährlichen und hormonaktiven Chemikalien sowie ein volles Informationsrecht für VerbraucherInnen darüber, welche
Chemikalien in Konsumgütern enthalten sind.
Das EU-Regelwerk enthält eine umfangreiche Liste von in der Regel überwiegend als Tierversuche durchzuführenden Tests. BAYER & Co. haben künftig
Chemikalien unter anderem auf ihre Krebs erregende und Allergien auslösende Wirkung, Schleimhautverträglichkeit und Umweltschädlichkeit hin zu untersuchen. Dabei müssen je nach hergestellter Menge mehr oder
weniger Tests durchgeführt werden. Je größer die Menge, desto mehr Tierversuche werden "benötigt". Die aufgeführten Tests sind die Standard-Tests, die je nach Substanz auch durch weitere Tierversuche
ergänzt werden.
Der BUNDESVERBAND MENSCHEN FÜR TIERRECHTE und die ÄRZTE GEGEN TIERVERSUCHE haben zum neuen EU-Regelwerk für Chemikaliensicherheit ausführlich Stellung
bezogen. Beide Verbände sind der Ansicht, dass das Chemikalienprogramm vollständig ohne Versuche an Tieren durchgeführt werden kann. Denn Tierversuche seien nicht nur ethisch nicht zu rechtfertigen, sondern zudem
ungeeignet, die Giftigkeit von Chemikalien für Mensch und Umwelt zu beurteilen. Mit modernen, tierversuchsfreien Testverfahren ließen sich im Gegensatz dazu die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren
zuverlässig, schnell, sicher und kostengünstig einschätzen.
Trotz dieser Grundposition werden von den TierversuchsgegnerInnen folgende Vorschläge zur Minimierung von Tierversuchen im Rahmen des Regelwerks
(REACH-System) gemacht:
So wird ein zwingender Datenaustausch zwischen den Chemiefirmen für alle zu prüfenden Chemikalien gefordert. Gemäß dem Entwurf der EU sollen die
Chemikalien-Hersteller, bevor Testverfahren mit Tierversuchen ins Auge
gefasst werden, nicht nur "alle notwendigen" Daten vorlegen. Alle anderen Informationsquellen zur Gewinnung von Daten müssen gründlich ausgeschöpft und nicht am lebendigen Objekt vorgenommene, so genannte In- vitro-Untersuchungen, vorgeschrieben werden.
Um Doppelversuche zu vermeiden, werden drastische Strafen vorgeschlagen,
falls sich eine Firma weigert, an Konsortien teilzunehmen oder anderweitig Ergebnisse auszutauschen.
NGOs und Tierschutz-/Tierrechtsorganisationen müssen Zugang zu diesem Prozess bekommen, um selbst Daten beitragen zu können.
Der Datenaustausch darf nicht auf Tierversuche beschränkt sein, sondern
muss auch Informationen aus Human-Studien, Computer-Analysen und In- vitro-Tests einbeziehen.
Im Zuge des Registrierungsverfahrens sollen ExpertInnen der EU- Mitgliedsstaaten auf Basis bereits vorhandener Daten sowie eines Testplans
prüfen, ob die von der Chemie-Industrie vorgeschlagenen Tierversuche wirklich durchgeführt werden müssen. Dies soll auch für niedrigvolumige Stoffe gelten, d.h. für Stoffe, die nur in geringen Mengen in Umlauf sind. Im Übrigen sind alle zu prüfenden Chemikalien - unabhängig von ihrer Tonnage - vorab zu registrieren.
Tierversuche mussten sich im Gegensatz zu modernen tierversuchsfreien Testverfahren nie einer Validierung, d.h. wissenschaftlichen Beurteilung
unterziehen. Die EU sollte eine Vorreiterrolle bei der Verwendung der
Alternativ-Verfahren übernehmen. Mit ihrer Hilfe können alle nötigen Informationen für die Klassifizierung und Regulierung von Chemikalien gewonnen werden. Neu entwickelte In-vitro-Methoden sind in das REACH- System einzubeziehen.
Für Chemikalien, die bekanntermaßen schädliche Eigenschaften haben,
dürfen keine weiteren Tierversuche durchgeführt werden. Solche Chemikalien müssen in ihrer Verwendung eingeschränkt oder ganz vom Markt genommen werden.
Fazit dieser Vorschläge: Das berechtigte Interesse der Menschen, vor schädlichen Chemikalien geschützt zu werden, kann nicht durch noch mehr Tierversuche
gelöst werden. Über viele der Chemikalien, die seit über 20 Jahren auf dem Markt sind, liegen bereits zahlreiche am Menschen gewonnene Daten vor. Außerdem besitzt die Industrie umfangreiche Daten aus
unveröffentlichten Testreihen. Dieses bereits vorhandene Wissen muss zunächst sorgsam ausgewertet werden.
Der EU-Kommission war dieses Problem bekannt: Es wird im vorgeschlagenen Regelwerk jedoch nur halbherzig angegangen. Eine wirksame - das heißt unabhängige -
Prüfung und Bewertung der Industrie-Daten ist auf Basis des REACH-Systems in vorliegender Form kaum möglich. Diesem auf Druck der europäischen Chemie-Konzerne entstandenen Entwurf muss Widerstand entgegegesetzt
werden. Und: Die EU-Kommission selbst muss zum Beispiel dafür sorgen, dass die aufgeführten Informationen allen Beteiligten zugänglich gemacht und dann auch verwendet werden.
Von Uwe Friedrich
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