SWB 01/2004 - Ticker

RECHT & UNBILLIG

BAYER-Maulwürfe bei der EPA
US-amerikanische Umweltschutz-Gruppen haben einen Skandal aufgedeckt. BAYER, MONSANTO, DOW CHEMICAL und andere Chemie-Unternehmen trafen sich regelmäßig mit Verantwortlichen der Umweltschutz-Behörde EPA zu Geheim-Verhandlungen. Ziel der Multis war es, die Schutzbestimmungen für vom Aussterben bedrohte Tierarten auszuhöhlen, um verbesserte Zulassungsbedingungen für ihre Ackergifte zu erhalten. Deshalb versuchten sie mit Erfolg, den Einfluss der Naturschutz-Behörde “US Fish and Wildlife Service” bei den Genehmigungsverfahren zurückzudrängen. Mehrmals hat sich die EPA in der Vergangenheit bereits über das Votum der Behörde hinweggesetzt und kündigte zudem eine “Vereinfachung” des Prüf- Prozesses an. Da diese “Politik-Beratung” von BAYER & Co. gegen Gesetze verstößt, haben EARTHJUSTICE und andere Initiativen die EPA verklagt.

Ermittlungen gegen BKK
Die BAYER-Betriebskrankenkasse BKK praktizierte bis zum Jahr 2000 die “Zwei-Klassen-Medizin” systematisch. Prominenten BAYER- Versicherten von Chef-ManagerInnen bis zu BetriebsrätInnen bot sie eine Reihe von Sonderleistungen. Die Betreffenden erhielten Kur- Aufenthalte in italienischen 5-Sterne-Hotels bewilligt und bekamen Besuche bei HeilpraktikerInnen oder MedizinerInnen ohne Kassen- Zulassung bezahlt. Die Ehe-Frauen versicherte die BKK gleich mit - ob sie ein selbstständiges Einkommen hatten, interessierte die Krankenkasse nicht. Sie ersetzte auch die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie ASPIRIN - nicht einmal Papier-Taschentücher mussten die BAYER-Promis selber zahlen. In der “Sonderdienststelle 91” fasste die Zentrale die Elite-Kranken zusammen. Die MitarbeiterInnen mussten intern ein Schweige-Gelübde über diese Praxis ablegen. Aber schließlich kamen die Machenschaften doch ans Tageslicht. Im Dezember 2003 durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume und stellte Akten sicher. Nun ermittelt sie wegen “Untreue” gegen inzwischen entlassene oder in den Ruhestand gegangene BKK-ManagerInnen. Der Schaden ist nämlich groß. Ein guter Teil des offiziellen BKK-Schuldenbergs im Jahr 1999 von 11 Millionen Euro dürfte auf diese Art von Elite-Förderung zurückgehen. Das tatsächliche Defizit, das durch Bilanz-Tricks verschwand, war nach Aussage eines Ex-Beschäftigten noch einmal doppelt so hoch.

Durchsuchungen wg. GAUCHO
ImkerInnen machen die BAYER-Pestizide GAUCHO und REGENT TS, das der Konzern inszwischen an BASF verkauft hat, für ein Bienensterben in großem Ausmaß verantwortlich. Inzwischen ermittelt auch die französische Staatsanwaltschaft in der Sache. Bereits drei Mal haben FahnderInnen den Sitz von BAYER CROPSCIENCE in Lyon durchsucht und Akten-Material sichergestellt.

Pestizid-Werbung verboten
ImkerInnen in aller Welt machen BAYERs Insektizid-Wirkstoff Imidacloprid für ein Bienensterben in großem Ausmaß verantwortlich. Trotzdem bezeichnet der Agro-Multi die Substanz in Anzeigen als “umweltfreundlich” und “unschädlich für Mensch und Natur”. Die kanadischen Behörden haben dieses Vorgehen jetzt unterbunden. Sie folgten einem Antrag der Umwelt-Initiative EARTH ACTION und untersagten solch irre führende Werbung für Imidacloprid sowie andere Agro-Gifte und verhängten ein Bußgeld.

BAYER mal als Kartell-Opfer
Nach den Ereignissen vom 11. September haben alle Industrie- Versicherer die Prämien für BAYER & Co. erhöht. Bei dieser konzertierten Aktion scheint nicht alles mit rechten Dingen zugegangen zu sein. Das Bundeskartellamt hat Ermittlungen gegen ALLIANZ, GERLING, AXA und andere Konzerne wegen illegaler Preisabsprachen aufgenommen. Der Leverkusener Chemie-Multi hätte als GERLING- Kunde dem Betrug eigentlich schnell auf die Schliche kommen müssen, besitzt er doch selbst einschlägige Erfahrungen mit Kartell-Bildungen.

BAYER und MONSANTO einigen sich
BAYER und MONSANTO haben seit Jahren währende Rechtsstreitigkeiten um verschiedene Patente der “grünen Gentechnik” zum größten Teil beigelegt und vereinbart, sich gegenseitig Lizenzen auf verschiedene Pflanzen-Technologien zu gewähren (siehe GENE & KLONE).

Neues EU-Umwelthaftrecht
In Kürze tritt das neue Umwelthaftrecht der Europäischen Kommission in Kraft, wenn es nicht doch noch zu einem Vermittlungsverfahren kommt. Nach dieser Richtlinie müssen die Verursacher von Verschmutzungen für den Schaden aufkommen, wenn bestimmte Vogel-Arten oder besonders schützenswerte Landschaften davon betroffen sind. BAYER & Co. haben im Vorfeld massiv Einfluss auf die Regelung genommen. So erreichten sie, dass die einzelnen Staaten Umweltverschmutzer, deren Anlagen genehmigt sind, von der Haftpflicht entbinden können. Trotz solcher Nettigkeiten stimmte die Bundesrepublik dem Paragraphen-Werk nicht zu. Im EU-Vermittlungsausschuss einigten sich die PolitikerInnen darauf, die Konzerne von der Pflicht zum Abschluss entsprechender Haftpflicht- Versicherungen zu entbinden. Wieder einmal soll es die “Freiwillige Selbstverpflichtung” richten.

Umwelt-Aktivistin verurteilt
In den USA verschärft sich das Klima für politisch Engagierte zunehmend. Ein Gericht im texanischen Port Lavaca hat im Februar 2004 die Chemie-Kritikerin Diane Wilson zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt, nur weil sie auf dem Kühlturm eines DOW CHEMICAL-Werkes ein Transparent mit der Aufschrift “DOW verantwortlich für Bhopal” angebracht hatte. Sie wollte damit gegen die Weigerung des Unternehmens protestieren, sich in Indien einem Schadensersatz-Prozess zu stellen, obwohl der für Bhopal verantwortliche Konzern UNION CARBIDE seit geraumer Zeit zu DOW gehört. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) hat sich nach Kräften an der Solidaritätskampagne für Diane Wilson beteiligt.

Peru: Pestizid-Prozess eingestellt
Am 22. Oktober 1999 starben 24 peruanische Schulkinder aus Tauccamarca an einer Pestizid-Vergiftung. Die Frau eines Lehrers hatte das Gift versehentlich in die Schulmilch gemischt. Bei der Agrochemikalie handelte es sich um das BAYER-Produkt FOLIDOL mit einem Parathion-Wirkstoff. In den ländlichen Regionen Perus mit ihrer hohen AnalphabetInnen-Rate war eine solche Verwechslung vorprogrammiert (siehe SWB 1/00). Die Eltern der Kinder konnten sich keinen Anwalt leisten. Erst im Jahr 2001 haben sie ehrenamtlich arbeitende Rechtanwälte gefunden, die für sie Klage einreichten. Zu spät, urteilte das Gericht. Es stellte das Verfahren wegen Verjährung ein. BAYERs gute Beziehungen zu Politik und Justiz in dem Anden-Staat dürften nicht unwesentlich zu diesem Richter-Spruch beigetragen haben. Jetzt hat nur noch der Oberste Gerichtshof des Landes über eine Beschwerde der Angehörigen zu entscheiden.