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Kooperation BAYER - Uniklinik Köln

NRW Landesbeauftragte für Informationsfreiheit gibt Beschwerde statt

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Die Coordination gegen BAYER-Gefahren erhielt am 20. Mai einen Bescheid der NRW Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, in welcher der Beschwerde gegen die Nicht-Offenlegung des Vertrags zwischen Uniklinik Köln und Bayer AG stattgegeben wird.
Das Schreiben im Wortlaut:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) — Zugang zu der zwischen der Universität zu Köln und Bayer HealthCare getroffenen Rahmenvereinbarung

Sehr geehrter Herr Mimkes,

wir teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung des Vertragstextes der Auffassung der Universität, der Kooperationsvertrag falle in den vom IFG NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre, nicht gefolgt wird. Der Vertragstext, dessen Inhalt Ihnen durch die Universität im Wesentlichen stichwortartig wiedergegeben wurde, bezieht sich auf Regelungen zu organisatorischen Fragen, die in keiner Weise einzelne Forschungsprojekte konkret festlegen oder inhaltlich bestimmen. Die Rahmenvereinbarung enthält vielmehr Regelungen die von der Universität zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe, eine Zusammenarbeit mit Bayer so zu gestalten, dass der Forschungs- und Lehrauftrag der Hochschule nicht beeinträchtigt wird.

Somit war der Auffassung der Universität zu widersprechen und darzulegen, welche Gesichtspunkte bei der Frage des Informationszuganges zu erwägen sind. Insbesondere gehört hierzu die Prüfung, ob Geschäftsgeheimnisse der Bayer HealthCare unzulässigerweise durch Einsichtnahme offenbart würden. Gegebenenfalls muss das Unternehmen noch angehört werden. Die Universität zu Köln ist um ergänzende Stellungnahme gebeten worden.

Sobald die Stellungnahme hier vorliegt, wird eine abschließende Bewertung vorgenommen, von der Sie unaufgefordert unterrichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
(Horst Dressler)

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