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BAYER-Werk Krefeld

13. Juni 2014

Ausfall der Rauchgasreinigung im BAYER-Werk Uerdingen

Am 24. April fiel im Werk Krefeld-Uerdingen die thermische Abgasreinigung aus. Die Produktion von Polyurethan (MDI) musste zunächst gedrosselt und dann für zwei Wochen ganz eingestellt werden.

Über eine Anfrage nach dem Umwelt-Informationsgesetz erhielt die Coordination gegen BAYER-Gefahren weitere Informationen zu dem Vorgang:

1. Was genau ist passiert? Welche Anlage war betroffen?
Im Bereich der Thermischen Abgasreinigung führten betriebliche Probleme dazu, dass diese abgefahren werden musste. Nach Untersuchung der Anlage wurde als Störungsursache ein irreparabel beschädigter Apparat identifiziert. Der beschädigte Apparat war der Dampfkessel der thermischen Abgasreinigung (TAR), in der die Abwärme der Abgasverbrennung genutzt wird, um Dampf zu erzeugen. In dem Apparat ist ein Rohrbündelwärmetauscher enthalten, in diesem waren drei Rohre undicht. Dadurch konnte Wasser (das verdampft werden soll) in den Befeuerungsraum gelangen.
Die betroffene Teilanlage gehört zu der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlage „Desmodur-Betrieb“ und befindet sich im Gebäude N 184, der zugehörige Kamin in N 223.

2. Wann genau fiel die Abgasreinigung aus?
Die Anlage fiel am 21.04.2012 um 11:07 Uhr aus.

3. Wie lange lief die Produktion noch nach dem Ausfall der Abgasreinigung?
Nach dem Ausfall wurde die Produktion innerhalb von 24 Stunden auf 2/3 der Maximalkapazität gedrosselt und innerhalb von weiteren 43 Stunden abgefahren.

4. Welche Schadstoffe sind in diesem Zeitraum in welcher Menge ausgetreten (Isocyanat, Salzsäure, Chlorbenzol etc)?
Die genauen Mengen sind mir nicht bekannt.
Aus den Genehmigungsunterlagen der aktuellen Betriebsgenehmigung ergeben sich bei Ausfall der Thermischen Abluftreinigung folgende maximale Emissionsfrachten:

Kohlenmonoxid 260,2 kg/h
Chlorwasserstoff 0,222 kg/h
Organisch gebundener Kohlenstoff 5,62 kg/h
Phosgen 1,405 g/h

Bei diesen Angaben handelt es sich um Obergrenzen, die aufgrund der Drosselung der Produktion und des späteren kompletten Abfahrens unterschritten wurden. Eine Nebenbestimmung lässt den Weiterbetrieb mit 2/3 der Kapazität bei Ausfall der Abgasreinigung über 24 Stunden hinaus zu, wenn die Funktionsfähigkeit innerhalb von 72 Stunden nach Ausfall wieder hergestellt werden kann.

5. Ist eine Störfallmeldung an das UBA gegangen?
Eine Meldung ist nicht ergangen, weil die in der Störfall-Verordnung festgelegten Meldekriterien nicht zutrafen. Nach der Verordnung werden z.B. die gesundheitliche Beeinträchtigung von Personen bzw. schwere Schäden für Personen, die Umwelt oder Sachwerte für eine Meldepflicht vorausgesetzt.

6. Wann wird die Anlage wieder angefahren?
Die thermische Abluftreinigung wurde am 02.05.2014 wieder in Betrieb genommen, die Produktionsanlage am 05.05.2014.