Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 18. August 2015 die Berufung der //Coordination gegen BAYER-Gefahren// auf Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag der Uni Köln mit BAYER zurückgewiesen. Bitte lesen Sie hierzu:
=> Stellungnahme der CBG: „Informationsfreiheits-Gesetz erweitern“
=> SPIEGEL: Uni Köln und Bayer dürfen Vertrag geheim halten
=> Überraschung: Kooperation von Uni und BAYER beendet
=> NRW blickt durch: "Bayer-Urteil schreit nach Transparenzgesetz"
=> Ankündigung der CBG zum Prozess
=> Urteil des OVG: Kritik der Piraten an Landesregierung