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Beitrag veröffentlicht im November 2000

[Störfall] Störfall Wuppertal

CBG Redaktion

29. November 2000

Chemie-GAU in Wuppertal im Juni 1999 muss neu bewertet werden

Konsequenzen für Staatsanwaltschaft und Bayer-Vorstand gefordert

18 Monate nach dem Chemie-GAU im Wuppertaler Bayer-Werk fordert Wolfgang Diesing, Rechtsanwalt der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG), eine Neuaufnahme des Verfahrens gegen die Verantwortlichen der Bayer AG. Diesing übersandte heute ein Gutachten des Chemikers Professor Jürgen Rochlitz, welches gravierende Sicherheitsmängel aufdeckt, an die Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Demnach mangelte es bei Bayer an einer angemessenen Unterweisung der Mitarbeiter und an einer effektiven Überwachung gefährlicher Reaktionen. Zudem habe das Management eine gründliche Untersuchung des Unfalls behindert. Am 8.6. 1999 waren bei einer Explosion eines Reaktors mehr als 100 Menschen verletzt worden, der Sachschaden betrug rund 200 Millionen DM - nur durch ein Wunder gab es keine Toten.
Prof. Rochlitz: „Auch in NRW müssen endlich Konsequenzen aus den Großunfällen bei Bayer und Hoechst gezogen werden. Die Regierung muss ein umfassendes Umwelthaftungsrecht einführen.“ Rochlitz kritisiert, dass Bayer keine Lehren aus dem Störfall bei Hoechst im Frühjahr 1993 gezogen hat, der ähnliche Ursachen hatte - dort wurde ein Chlornitrobenzol mit Alkali umgesetzt. „Die verantwortlichen Chemiker bei Bayer hätten wissen müssen, dass die Reaktion von 2,5-Chlornitrotoluol mit Alkali dieselben Risiken besitzt“, so Rochlitz.
Rechtsanwalt Diesing, der nach dem Unfall im Auftrag der CBG Anzeige gegen die Werksleitung erstattet hatte, ergänzte heute auf einer Pressekonferenz: „Wir verlangen eine Reaktion der Wuppertaler Staatsanwaltschaft auf unsere Strafanzeige.“ Diesing bemängelt, dass die Staatsanwaltschaft einen untergeordneten Schichtmeister verurteilt hat und die Verantwortlichen im Betrieb unbehelligt ließ.
Hubert Ostendorf von der CBG fordert den Rücktritt der Wuppertaler Werksleitung und des Bayer-Vorstandsvorsitzenden Dr. Manfred Schneider. Er kritisiert, dass nach dem Unfall nach Stoffen gesucht wurde, die mit den freigewordenen Stoffen nichts zu tun hatten, wodurch eine sinnvolle Behandlung der Verletzten nicht möglich war.

Wuppertal Juni 1999 : Neubewertung des Chemie-GAUs bei B A Y E R

Gutachten von Prof.Dr.Jürgen Rochlitz

Burgwald, den 9.11.2000

Gutachterliche Stellungnahme nach Akteneinsicht

Leider erst nach Abschluß des Prozesses gegen den Chemiemeister Puschmann u.a.(Bayer AG) - also über ein Jahr nach dem Chemie-Unglück im Juni 1999 in Wuppertal - hat die Staatsanwaltschaft die Akten an die Anwälte der Coordination gegen Bayer-Gefahren herausgerückt. Deswegen können wir erst jetzt eine völlige Neubewertung des Unglücks und seiner Folgen vornehmen.

Man hat den Eindruck, dies sollte so sein, denn die wahren Hintergründe des Unglücks wurden von der Fa. Bayer mit hoher Raffinesse verschleiert.
Die Rechtsbeistände der an der Verursachung beteiligten Personen waren Juristen des Konzerns, die schon dafür sorgten, daß alle die Aussage verweigern konnten, die unmittelbar mit der Explosivreaktion zu tun hatten. Lediglich der Meister Puschmann, verurteilt zu DM 5000.- Strafe, hatte sich erst Tage später gegenüber Bayer-Managern und Juristen als verantwortlich für das Unglück geoutet. Ein weiterer Mitarbeiter hatte ihm kurze Zeit vor der Explosion mitgeteilt, daß nicht die für die Reaktion vorgesehene Pottasche (Kaliumcarbonat) sondern Ätzkali (Kaliumhydroxid) bereitgestellt worden war. Puschmann wies ihn dennoch an, die falsche Chemikalie einzufüllen. Seinen Vorgesetzten gegenüber erklärte er dies als Versehen und Verwechslung.
Mit dieser Erklärung fängt die Reihe der Dubiositäten an.
Der angebliche black-out des Meisters Puschmann und der seines Mitarbeiters, einen falschen Stoff in einen Reaktor zu geben, ist mindestens so ungewöhnlich wie der berühmte black-out des ehemaligen Kanzlers Kohl vor dem Untersuchungsausschuß in Koblenz 1984. Jeder in der Chemie nur einigermaßen Unterrichtete kennt die Grundregel aller Chemie-Reaktionen, daß wenn A mit B reagieren sollen, unmöglich statt B der falsche Stoff C eingesetzt werden darf.
Doch bei allem Zweifel an dem Wahrheitsgehalt dieser Erklärung, müssen wir, solange keine weiteren Fakten bekannt werden, unsere Einschätzung zunächst darauf aufbauen. Allerdings müssen wir in diesem Zusammenhang dem Meister Puschmann den Vorwurf machen, daß er nicht schon am Unglückstag sein Eingeständnis vorgebracht hat. Er müßte es sofort nach der Explosion gewußt haben, daß es sein Fehler war. Sein Zögern führte dazu, daß die Mitexplosion bis zu einer halben Tonne des stark ätzenden Kaliumhydroxid unbeachtet blieb. - Behandlung und Prophylaxe von Leichtverletzten, insbesondere diejenigen mit Augenreizungen, hätten zielsicherer erfolgen können.

Die Selbstbezichtigung des Meisters Puschmann kam jedenfalls dem Management der Bayer AG sehr gelegen, lenkte es doch von seinen eigenen Versäumnissen ab. Dabei geht es um folgende:

1) Weder der Betriebschemiker noch dessen Vorgesetzte haben in der Betriebsanweisung oder bei der Sicherheitsbelehrung zu der geplanten Reaktion auf die Parallelität dieser Reaktion mit der analogen beim Störfall der Hoechst AG vom 22.2.1993 hingewiesen. Damals wurde das verwandte 1,2- Chlornitrobenzol mit Alkali/Methanol umgesetzt; nachdem die Rührung nicht rechtzeitig eingeschaltet worden war, kam es zur katastrophalen Explosion mit der Freisetzung von 10 t Reaktionsmasse, teilweise als „gelber Regen“ über den Nachbarorten. End- wie auch Ausgangsprodukt besitzen kreberregendes Potential, das letztere ist im Tierversuch eindeutig krebserregend. Seine Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung ist bis heute nicht endgültig geklärt. Der Störfall hat zu erheblichen Turbulenzen nicht nur bei der Hoechst AG geführt (u.a. Ablösung des Vorstandsvorsitzenden), sondern überall in Deutschland wurde das Risiko ähnlicher, exothermer Reaktionen diskutiert - auch in NRW.

Bei Bayer haben die verantwortlichen Chemiker wissen müssen, daß die analoge Reaktion des 2,5-Chlornitrotoluols mit Alkali ähnliche Risiken besitzt wie die Hoechster Reaktion. Möglicherweise wurde deswegen hilfsweise auf die weniger reaktive Pottasche zurückgegriffen. Jedenfalls hätten weitergehende Sicherheitsmaßnahmen stattfinden müssen. So hätte die Reaktion mit höchster Präzision und Aufmerksamkeit über die Daten der Meßwarte kontrolliert werden müssen - hiervon war nicht einmal ansatzweise die Rede. Und es hätten vor allem weitergehende Unterrichtungen stattfinden müssen - mit der Quintessenz : Kontrolle von Temperatur, Rührung ist hochsensibel; alles vermeiden, was zu schärferen Reaktionsbedingungen führt (d.h. auch niemals das reaktivere Ätzkali statt Pottasche einsetzen!).
Schließlich hätte eine Bayer-interne Reaktionsinventur nach dem Hoechster Störfall stattfinden müßen, ja auch vom NRW-Umweltministerium angeordnet werden müssen, wie dies z.B. seinerzeit in Hessen geschah. Dabei wäre man auch auf die Sensibilität der Produktion von Baycoxnitroether gestoßen. Von daher kann auch die Aufsichtsbehörde nicht von Versäumnissen freigesprochen werden.

2) Mit der Explosion bei Bayer-Wuppertal am 8.6.1999 wurden knapp 2,7 t des Reaktionsgemischs freigesetzt, das nicht nur das verwechselte stark ätzende Ätzkali enthielt, sondern die Reaktionskomponenten 2-Chlor-5-nitro-toluol und Trifluomercaptophenol, sowie ihre Reaktionsprodukte 2-Methyl-4-nitrophenol und Baycoxnitroether und sicherlich auch die entsprechenden substituierten Aniline. Alle diese Stoffe sind toxikologisch relevant, ihre Relevanz reicht vom karzinogenen Potential (ähnlich wie beim Hoechster Unfall) bis hin zum sicher auch nicht ganz ungefährlichen Mittel gegen Parasiten (Baycox).
Skandalös ist nun, daß bei den direkt nach der Explosion erfolgten Luftmessungen lediglich die klassischen Schadstoffe gemessen wurden und kein Versuch unternommen wurde, nach dem Verbleib der gefährlichen Inhaltsstoffe des explodierten Reaktors zu fahnden. Selbst die Hinweise von Verletzten auf eine „gelbe Wolke“ wurden vom Sachverständigen Schweers mit den klassischen Stickoxiden erklärt. An die freigesetzten gelbgefärbten Nitroverbindungen und die mit ihnen entstandenen Aniline dachte niemand. Vor allem unterließen es die Bayer-Chemiker nach ihrer ersten Unsicherheit über den explodierten Reaktor, die untersuchenden Stellen auf das freigesetzte Inventar hinzuweisen. So war auch eine verbindliche Prophylaxe bei der Behandlung der Verletzten nicht möglich. Es ist nicht auszuschließen, daß bei ihnen auch Langzeitschäden verursacht worden sind.Auch die involvierten staatlichen Ämter haben bei ihren Luft- und Staubuntersuchungen nicht die Inhaltsstoffe des Reaktors und ihre Reaktionsprodukte im Visier gehabt. Und kamen daher zu dem absurden Ergebnis, daß „Schadstoffe in bedeutendem Umfang nicht freigesetzt wurden“.

3) Zu den Methoden, die Hintergründe des Unfalls zu verschleiern, gehört schließlich eine besonders dreiste Manipulation. Staatsanwaltschaft und Behörden wurde durch nachträgliche Versuche vorgemacht, bei Bayer wäre die „stürmische“ Reaktion bei Einsatz von Kaliumhydroxid nicht bekannt gewesen. Aus Sicht eines ehemaligen Forschungschemikers liegt klar auf der Hand, daß jeder Chemiker, der die Synthese des Baycoxnitroethers entwickelt und untersucht, auch die kleine Variation mit Kaliumhydoxid ausprobiert. Hierbei muß schon früher bei den Vorarbeiten zur endgültigen Produktionsanweisung bekannt gewesen sein, daß Kaliumhydroxid ungeeignet ist - wegen zu stürmischen Verlaufs der Reaktion. Auch mit dieser Manipulation sollte die Verantwortung für den GAU von den Chemikern und den Führungsebenen abgelenkt werden.

Insgesamt haben wir zudem den Eindruck gewonnen, daß sämtliche staatlichen Investigatoren von den Chemikern bis zu den Kriminalpolizisten und Staatsanwälten fachlich in der Lagebeurteilung überfordert waren und vollständig abhängig von den Informationen der Fa. Bayer. Und dieser war vor allem daran gelegen, alles zu vermeiden, was zu Folgen wie in Hoechst 1993 führen könnte. Daher wurde ein Schuldiger von der untersten Ebene relativ schnell präsentiert; ansonsten war die Fa. daran interessiert, daß die Leitungsebene unbehelligt blieb und die Faktenlage darüber hinaus undurchsichtig blieb.

Fazit:

Das Wuppertaler Unglück muß durch die Staatsanwaltschaft und durch die staatlichen Aufsichtsbehörden neu bewertet werden. Dabei müssen die Versäumnisse des Managements, des Betriebschemikers und seiner unmittelbaren Vorgesetzten aber auch der Werksleitung und des Vorstands unter besonderer Berücksichtigung des analogen Störfalls von 1993 bei der Hoechst AG durchleuchtet werden. Da die aufgezeigten Manipulationen und Verschleierungen nur von höchster Ebene angeordnet oder wenigstens gebilligt worden sein können, sollten die Zuständigen in Werksleitung und Vorstand die Konsequenzen ziehen.

Zusammenfassung:

Es gab erhebliches Organisationsverschulden der Führungsebenen
(Betriebschemiker, Sicherheitsbeauftragter,Werksleiter,Vorstand):
* Die Verwechslung von Pottasche und Ätzkali hätte organisatorisch und technisch ausgeschlossen werden müssen.
* Die Meßwarte hätte besetzt sein müssen.*)
* Eine schärfste Kontrolle der Reaktion und ihrer Komponenten hätte angeordnet sein müssen
* Die Arbeitsanweisung hätte Hinweise auf die mögliche Explosivität der Reaktion enthalten müssen.

Denn die explosive Reaktion vom 8.´6.99 ist nicht irgendeine 08-15-Reaktion, sondern eine sehr ähnliche wie beim Explosions-Störfall 1993 bei Hoechst, als dort 10 Tonnen Reaktionsmasse zum „gelben Regen“ über der Nachbarschaft wurden.
Die genannten Maßnahmen hätten die Folgerungen aus dem Störfall bei der Hoechst-AG sein müssen, wie sie auch seinerzeit von der damaligen Oppositionspolitikerin Bärbel Höhn, jetzt Umweltministerin, gefordert wurden.
Der damalige Chemie-GAU führte zu erheblichen Turbulenzen bei der Hoechst AG (Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden Hilgers) und in der Chemischen Industrie Hessens. So wurde die Chemische Produktion im städtischen Umfeld selbst vom nachfolgenden Vorstandsvorsitzenden Jürgen Dormann („stadtnahe Chemie“) problematisiert.
Für die Bayer-AG und den Spezialfall Wuppertal wäre eine soche Debatte längst überfällig - gerade deswegen mußte sie in der Folge des 8.6. im Keim erstickt werden.
Das Trauma des Hoechster GAU bestimmte das Verhalten des Bayer-Managements: Es mußte alles, aber auch alles getan werden, um ähnliche Folgen zu verhindern:
* durch schnellste Präsentation eines Schuldigen von der unteren Ebene,
* durch Vermeidung einer analytischen Suche nach dem freigesetzten Reaktionsinventar - wegen dessen ähnlicher Carcinogenität verglichen mit den bei Hoechst freigesetzten Stoffen. Also suchte und fand man nur die klassischen Schadstoffe.
Die Hinweise von Zeugen auf die „gelbe Wolke“ (Mischung aus
Nitro- und Aminoverbindungen) wurden unbeachtet gelassen.
* Abschottung sämtlicher betroffener Mitarbeiter vor Kreuzverhören durch Aussageverweigerungen,
* Schnelle Präsentation eines Beweises, daß die verwechselte Chemikalie die Explosion auslöste - ein Faktum, das den Chemikern, die die Reaktion entwickelt hatten, bekannt gewesen sein muß.

Wir stellen fest:
Bayer wollte jeden Eklat um seine miserable Sicherheits-Organisation vermeiden. Die verantwortlichen Chemiker, Betriebs- und Werksleitung sollten daher verschont werden vor heiklen Fragen.
Bayer wollte sich hinziehende Debatten um die gesundheitlichen Folgen der herausgeschleuderten Inhaltsstoffe erst gar nicht entstehen lassen.
Bayer wollte jeden Ansatz einer Debatte um riskante Produktionen im engen Wuppertal in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnbebauung verhindern.
Sowohl Bayer als auch die Landesregierung haben offensichtlich nicht die Konsequenzen aus dem Hoechster Störfall gezogen.

Jetzt sind Staatsanwaltschaft und kontrollierende Landesbehörden gefordert, das Verfahren neu aufzurollen.

*) Der seinerzeit von den Behörden eingesetzte Gutachter kam zu dem Ergebnis, daß bei einer besetzten Meßwarte der ungewöhnliche Verlauf der Reaktion mit frühzeitig ansteigender Temperatur noch rechtzeitig hätte erkannt werden können, um mit Gegenmaßnahmen die Explosion zu verhindern!

AIDS

CBG Redaktion

23. November 2000

Entschädigung AIDS-kranker Bluter:

Bayer AG soll Stiftung finanzieren

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert das Unternehmen Bayer auf, die Rentenzahlungen an HIV-infizierte Bluter vollständig zu übernehmen. Die im Jahr 1995 eingerichtete Stiftung für die Opfer von verseuchten Blutkonserven steht vor dem Aus, da ihr Grundkapital größtenteils aufgebraucht ist. Bayer war als Weltmarktführer für Faktor VIII-Präparate verantwortlich für die HIV-Infektion Tausender Bluter.
Hubert Ostendorf von der CBG: „Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags hat eindeutig bestätigt, dass die Aids-Gefahr für Bluter frühzeitig bekannt war. Lediglich aus Kostengründen wurden die bestehenden Sicherungsverfahren damals nicht eingesetzt - Tausende von Blutern mussten dieses Versäumnis mit ihrem Leben bezahlen.“ Obwohl Mitarbeiter von Bayer intern bereits 1983 vor einer „gigantischen Epidemie“ warnten, weigerte sich das Unternehmen lange, entsprechende Tests und eine Hitze-Behandlung der Gerinnungspräparate einzuführen. Als diese Verfahren in den USA obligatorisch wurden, setzte Bayer die unbehandelten Produkte weiter in Japan und Lateinamerika ab. Ostendorf fordert daher neben der Übernahme der Rentenzahlungen durch die Bayer AG auch eine strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Manager.
Während der Leverkusener Konzern allen japanischen Opfern auf Druck der dortigen Regierung 630.000 Mark Entschädigung, eine monatliche Rente und alle Behandlungskosten bezahlt, wurde in Deutschland lediglich eine Stiftung gegründet, die eine Minimalrente garantiert. Die Kosten dafür trägt zum größten Teil die Allgemeinheit - Bayer beteiligte sich lediglich mit 18 Millionen Mark. Der Leverkusener Konzern setzt jährlich fast eine Milliarde Mark mit Faktorpräparaten um, die Behandlung eines einzigen Patienten kann jährlich 300.000 Mark verschlingen.

Patentraub

CBG Redaktion

16. November 2000

BAYER muss wahrheitswidrige Behauptungen unterlassen:

Teilerfolg für Süllhöfer im Patentraub-Verfahren

Der Düsseldorfer Unternehmer und Erfinder Heinz Süllhöfer hat in dem langjährigen Patentraub-Verfahren gegen den BAYER-Konzern einen Teilerfolg errungen. Das Düsseldorfer Landgericht untersagte dem Leverkusener Unternehmen heute, weiterhin die Behauptung aufzustellen: “Süllhöfer hat bei seinen mehrfachen Besuchen in Leverkusen diese neue Technik (zur kontinuierlichen Herstellung von Polyurethan-Hartschaumplatten) kennen gelernt und danach schnell ein eigenes Patent für seine spezielle Variante des Herstellungsverfahrens angemeldet (...)”. Sollte BAYER diese Aussage wiederholen, so muss der Konzern mit einer Strafe von bis zu 500.000 Mark oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten rechnen.
“Damit darf BAYER nicht mehr sagen, ich hätte nicht das Patent”, freut sich der Unternehmer. Seit dreißig Jahren fordert Süllhöfer vom BAYER-Konzern Lizenz-Gebühren für die Nutzung eines Maschinen-Patents zur Herstellung von Kunststoff-Platten. Die Forderungen belaufen sich auf mehrere Hundert Millionen DM.
Einem von Süllhöfer gestellten Beweisantrag gaben die Richter nicht statt. Grundlage dieses Antrages war ein Gutachten der Technischen Universität Aachen. Es belegt, dass BAYER an Konstruktionszeichnungen der Maschine nachträglich Manipulationen vorgenommen hat, um sie als eigene Erfindung ausweisen zu können. Hätte das Gericht diesem Begehren Süllhöfers stattgegeben, hätte das ganze Verfahren noch einmal aufgerollt werden müssen. Ermutigt vom Ausgang des Verfahrens kündigte der Unternehmer heute eine erneute Klage vor einem Kölner Gericht an.

Sponsoring

CBG Redaktion

13. November 2000

Zu den Präsidentschafts-Wahlen in den USA:

Bayer sponsorte Bush-Wahlkampf

Die Leverkusener Bayer AG hat mit sechsstelligen Summen den Wahlkampf des republikanischen Präsidentschafts-Kandidaten George W. Bush unterstützt. Bereits im Sommer wurden 120.000 US$ über das eigens eingerichtete Komitee BayPAC an Bush gespendet, weitere Zahlungen folgten in der heißen Phase des Wahlkampfes. Kritiker werfen dem Konzern vor, Einfluss auf die Politik auszuüben, um hohe Pharmapreise und niedrige Sicherheitsauflagen durchzusetzen. Gouverneur Bush ist verantwortlich für die niedrigen Umweltschutz-Standards der texanischen Chemie-Werke, sein designierter Vize Dick Cheney ist ehemaliger Manager der Öl-Industrie.
Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.: „George W. Bush vertritt ganz unverblümt die Interessen der Öl-, Pharma- und Chemie-Unternehmen. Auf der Strecke bleiben der Umweltschutz und die Interessen der Verbraucher. Aus dem hehren Ziel der amerikanischen Verfassung One man-one vote ist ein schnödes One Dollar-one vote geworden.“ Mimkes fordert das Unternehmen Bayer auf, alle Zahlungen an Parteien und Politiker einzustellen.
Da Spenden ausländischer Unternehmen in den USA verboten sind, wurden die Beträge über Umwege - deklariert als private Spenden von Mitarbeitern - überwiesen. Auf diese Weise spendete Bayer in den letzten fünf Jahren über 600.000 Dollar an US-Politiker, von den deutschen Firmen zahlten nur DaimlerChrysler und Heidelberger Zement mehr. Offen bekundet Ronald Docksai, Leiter des Lobby-Büros von Bayer: ”Jeder weiß, dass wir als Unternehmen mit einem Präsidenten Bush viel glücklicher wären als mit einem Präsidenten Gore”. Die Lobby-Aktivitäten der Pharma-Industrie stellen die aller anderen Industriezweige weit in den Schatten.
Der Kongress-Abgeordnete Bernhard Sanders aus Vermont: ”Es gibt eine direkte Verbindung zwischen den massiven Profiten der Arzneimittel-Industrie und der Tatsache, dass Amerikaner weltweit die höchsten Preise für Medikamente zahlen.” Mit Al Gore als Präsident könnten die goldenen Zeiten, die den Pillen-Produzenten hohe Gewinn-Spannen, Steuer-Erleichterungen, beschleunigte Arznei-Zulassungsverfahren und eine Stärkung des Pharmazeutika-Patentrechts bescherten, ein wenig Glanz verlieren.

Pestizide

CBG Redaktion

gem. Presseerklärung von Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V. (CBG), WWF Deutschland

„Fehler im Vegetations-Management bei der Bahn soll Pestizid-Einsatz rechtfertigen“

Umweltverbände kritisieren geplante Wiederzulassung von Diuron

(Hamburg, 2. November 2000): Das Pestizid Aktions-Netzwerk, WWF Deutschland und die Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisieren die geplante Wiederzulassung des Herbizids Diuron auf Gleisanlagen zur Bekämpfung des Pflanzenbewuchses. Die Umweltverbände halten eine Aufhebung des derzeit geltenden Anwendungsverbotes für nicht akzeptabel und fordern Maßnahmen, um die Diuron-Belastung in Grund- und Oberflächengewässern deutlich zu reduzieren.
Die geplante Wiederzulassung von Diuron wird mit dem verstärkten Wildpflanzenbewuchs der Gleise begründet. Diuron tötet jedoch nicht nur Pflanzen, sondern versickert im Boden und belastet Gewässer, Grund- und Trinkwasser. Es ist giftig für viele Wasserlebewesen und steht im Verdacht, beim Menschen Krebs auszulösen und das Hormonsystem zu beeinflussen. Das Umweltbundesamt hat die Wiederzulassung des u.a. von der Leverkusener Bayer AG vermarkteten Herbizids empfohlen, das Bundeslandwirtschaftsministerium legte kürzlich einen entsprechenden Entwurf vor.
In einer detaillierten Stellungnahme des Pestizid Aktions-Netzwerk heißt es, dass der Ruf nach Diuron auf Missmanagement bei der Bahn beruht. Der starke Bewuchs sei darauf zurückzuführen, dass die Bahn seit 1996 die Mittel für die Gleis- und Böschungspflege erheblich reduziert habe und bestehende ungiftige Alternativen nicht einsetzt. Die Bahnunternehmen der Schweiz und Österreichs betreiben bereits seit 1992 ihre Vegetationskontrolle ohne Bodenherbizide wie Diuron.
Die Deutsche Bahn hatte 1993 eine Studie beim Institut Fresenius in Auftrag gegeben, die die Grundwasserbelastung durch den Einsatz von Diuron exemplarisch an fünf Standorten untersucht. Die Studie erfasst jedoch weder die Gefährdung des Oberflächenwassers noch bewertet sie die zahlreichen vorliegenden Untersuchungen zur Gewässerbelastung durch Diuron. Der freiwillige Diuronverzicht der DB AG im Jahr 1996 und das Verbot der Anwendung von Diuron auf Gleisanlagen 1997 sind auf der Basis eines Kenntnisstandes getroffen worden, der nach Ansicht der Umweltverbände nichts an seiner Gültigkeit verloren habe.
Auch die Betreiber von Wasserwerken kritisieren die geplante Wiederzulassung. Ortwin Rodeck von der Gelsenwasser AG: „Bundesweit müsste ein dreistelliger Millionenbetrag aufgewendet werden, um das Diuron aus dem Trinkwasser zu filtern.“