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Veröffentliche Beiträge in “Presse-Infos”

Jan Pehrke
Chefredakteur SWB
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presse@cbgnetwork.org

Pressestimmen: Die Arbeit der Coordination im Spiegel der Medien.

Im Namen BAYERs

CBG Redaktion

EU-Menschenrechtsgerichtshof weist Versammlungsrechtsbeschwerde ab

Im März diesen Jahres hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde in Sachen „Versammlungsrecht“ eingereicht. Hintergrund war, dass der BAYER-Konzern im Jahr 2017 bei seiner Hauptversammlung zusammen mit den städtischen Behörden und der Polizei eine von der CBG angemeldete und genehmigte Protest-Kundgebung praktisch verunmöglicht hat. Diese drohte nämlich für eine schlechte Presse zu sorgen, stand an dem Tag doch die skandalträchtige „Gift-Hochzeit“ mit MONSANTO auf der Tagesordnung.

Die CBG sah in dem Vorgehen eine unzulässige „Privatisierung“ des gesetzlich verbrieften Versammlungsrechts. Der EGMR wies die Beschwerde jedoch als „unzulässig“ ab. „Eine glatte Fehlentscheidung. Die RichterInnen überlassen BAYER & Co. damit praktisch die Verfügungsgewalt über demokratische Grundrechte und über öffentlichen Raum“, kritisiert Brigitte Hincha-Weisel.

Der Leverkusener Multi hatte damals mit Verweis auf eine angebliche Terror-Gefahr den Bonner Tagungsort seiner Aktionärshauptversammlung in eine wahre Festung verwandelt. Die Einlass-Kontrolle zur Aktionärsversammlung verlegte er aus Sicherheitsgründen in ein riesiges Zelt vor dem Eingang und umgab es zusätzlich noch mit einem hohen Zaun. Das alles nahm schließlich einen großen Teil des „Platzes der Vereinten Nationen“ in Beschlag, was auch Sinn der Übung war. Der CBG blieb damit nämlich für ihre Kundgebung bloß noch ein vom Schauplatz weit entfernter Bereich, ohne Möglichkeit, mit den AktionärInnen in Kontakt zu kommen und etwa Flugblätter zu verteilen. „Jeder Konzern kann sich künftig auf eine Terror-Gefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu verhindern“, kommentierte die „taz“.

Zwar konnte die CBG per einstweiliger Verfügung erreichen, dass die Versammlung wieder etwas näher an der von BAYER abgesperrten Zone stattfinden konnte, aber der in Komplizenschaft mit den Behörden und der Polizei erfolgte schwerwiegende und komplett widerrechtliche Eingriff des BAYER-Konzerns in das per Grundgesetz geregelte Versammlungsrecht blieb. 

Dagegen ging die CBG juristisch vor und reichte nach der Hauptversammlung entsprechende Feststellungsklagen ein. Im Zuge dieser Verfahren kam dann auch noch ans Licht, dass die Polizei als Versammlungsbehörde sich mit der Gefahren-Analyse des Agro-Riesen gar nicht näher befasst hatte. Ihr reichte die Kenntnis einiger „Eckpunkte“, um die Terrorgefahr-Einschätzung des Konzerns zu übernehmen. Passend dazu wurden alle Schriftsätze der städtischen Behörden und der Polizei NICHT von eigenen AnwältInnen, sondern von BAYERs RechtsvertreterInnen, der hochkarätigen Anwaltskanzlei REDEKER SELLNER DAHS, verfasst.

An all dem nahm bis zum Bundesverfassungsgericht hinauf keine Instanz Anstoß, und jetzt entscheidet auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Sinne BAYERs. „Die Justiz kapituliert vor dem Kapital“, resümiert Hincha-Weisel.

Die IG FARBEN im Spanischen Bürgerkrieg

CBG Redaktion

Am 17. Juli 1936 nahm der Spanische Bürgerkrieg seinen Anfang. Zum 90. Jahrestag möchte die CBG noch einmal auf einen Artikel verweisen, der 2011 zum 75. Jahrestag im Stichwort BAYER erschien.

Vor 75 Jahren begann der Spanische Bürgerkrieg. Die von BAYER mitgegründete IG FARBEN ergriff dabei auf allen erdenklichen Wegen Partei für die Putschisten um General Franco, wie die 1966 erschienene Untersuchung „Die Herren Generale“ von Dr. Janis Schmelzer erhellt.

Am 17. Juli 1936 erhoben sich die Truppen Francisco Francos gegen die demokratisch legitimierte Volksfront-Regierung. Aber die Bevölkerung setzte sich zur Wehr und verteidigte die Republik. Unterstützung erhielt sie von Freiwilligen aus ganz Europa, während die faschistischen Regime in Deutschland und Italien sich auf die Seite der Putschisten stellten. Hitler sollte sich später brüsten, dass es „ohne die Hilfe der beiden Länder (...) heute keinen Franco“ (1) gäbe.

Einen bedeutenden Anteil daran hatte die von BAYER mitgegründete IG FARBEN. Der mit Abstand größte ausländische Investor in Spanien, der im Land 14 Niederlassungen unterhielt, stand den Putschisten treu zur Seite. Die Volksfront, die als Sieger aus den Wahlen im Februar 1936 hervorgegangen war, bereitete dem Konzern nämlich so einige Sorgen. „Von einer ungezügelten Flut sozialer extremer Bestrebungen“ (2) sprach der Bericht „Über soziale Kämpfe der Gegenwart in Spanien“, knapp sechs Wochen nach dem Erfolg der Koalition aus SozialistInnen, KommunistInnen und RepublikanerInnen verfasst von den IG-Statthaltern in Flix nahe Barcelona. „Die Einführung der Krankenkassen und andere schöne Dinge mehr“ wie die Verkürzung der Arbeitszeit, eine Sozialgesetzgebung und Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit versetzten die Managern nicht weniger in Unruhe als die Aussicht auf eine Stärkung der Selbstständigkeit Kataloniens.

Die IG flieht
Bereits unmittelbar nach dem Putsch verließen sämtliche deutschen Angestellten die Niederlassungen in Flix und Bearcelona - im Stammland der Volksfront mochten sie sich nicht länger aufhalten. Das Auswärtige Amt hatte, von der „Wirtschaftspolitischen Abteilung“ der IG FARBEN um eine Einschätzung der Situation gebeten, zwar versichert, die Regierungskoalition „sei bemüht, Zwischenfälle zu vermeiden“, aber das beruhigte das Personal offenbar nicht. So begab es sich in die von Franco kontrollierten Gebiete oder „Heim ins Reich“, wobei einige der Beschäftigten als Transportmittel das Panzerschiff „Deutschland“ benutzt haben dürften. Auf solche Vorkehrungen hatte die „Wirtschaftspolitische Abteilung“ gegenüber den deutschen Stellen nämlich gedrungen, weshalb sie nach Spanien vermelden konnte: „Das Oberkommando der Kriegsmarine ist auf die Lage der in Flix befindlichen IG-Herren vom Auswärtigen Amt besonders hingewiesen worden und hat entsprechende Anweisungen an die in Spanien befindlichen Kriegsschiffe gegeben“ (3).

Die 3-köpfige Geschäftsleitung von AGFA-FOTO blieb vorerst. Aber Ende September 1936 beorderte die Zentrale zwei von ihnen in die Heimat zurück. Zwei Wochen später ging auch der Geschäftsführer Enrique Herold, nicht ohne 815.000 Peseten, den Tresor-Schlüssel und wichtige chemische Formeln mitzunehmen. Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen mit dem neuen Aufsichtsgremium, welches das katalonische Wirtschaftsministerium geschaffen hatte. Die IG-Manager sahen in dem gewählten Kontroll-Komitee das Schreckgespenst der Kollektivierung aufsteigen, obwohl sich die Schockeffekte sehr in Grenzen hielten und die angeblich so bösen Geister partout nicht von den guten Geistern verlassen werden wollten. Der nunmehr mit der Leitung des Unternehmens betraute Betriebsrat arbeitete zwar „mit allen Mitteln für die antifaschistische Sache“, warf den Managern in einem Brief aber gleichzeitig vor, „zu einer Zeit, wo es gerade besonders nötig und angebracht gewesen wäre, das neue geschäftliche Leben zu organisieren und aufzubauen“, geflohen zu sein (4). Die Gewinne führte die AGFA-Niederlassung ebenfalls ganz ordnungsgemäß ab.

So war es denn auch weniger der Sozialismus, den das damals größte europäische Unternehmen fürchtete, als vielmehr die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtsstaates. Der hatte nämlich ausländischen Firmen schon vor der Volksfront-Zeit verboten, über eine bestimmte Grenze hinaus spanische Firmen aufzukaufen, um die heimische Wirtschaft zu schützen. Darum hatte die IG - wie andere deutsche Konzerne auch - ihren Besitz in dem Land Strohmännern übertragen. Und genau darauf war das Kontroll-Komitee gestoßen. „Das Comité verlangt für heute Auskunft über verschiedene die finanzielle Struktur der AGFA-FOTO betreffende Fragen“, verlautete aufgeregt aus Barcelona (5). „Da es mit Rücksicht auf mögliche spätere außerordentlich hohe Forderungen des Steuerfiskus vorerst unter keinen Umständen konveniert, zuzugeben, dass sich das gesamte Aktien-Kapital der AGFA-FOTO in den Händen der I.G., also einer ausländischen Firma, befindet“, erhielt Enrique Herold zunächst den Rat, auf Zeit zu spielen. Irgendwann aber wurde der Boden für ihn zu heiß.

Auch aus solchen Gründen schlug sich die IG auf die Seite Francos. Sie leistete ihm auf jede erdenkliche Art Beistand. Die Gesellschaft spendete dem General und seinem Anhang mehrmals Beträge in Höhe von 100.000 Peseten und bedachte dabei militärische Erfolge mit Sonderprämien. Gemeinsam mit SIEMENS und anderen deutschen Unternehmen unterstützte der Mörder-Konzern die „Legion Vidal“, die Sanitätstruppe der Putschisten, und rüstete die Kämpfer aus. „Während der ganzen Dauer des spanischen Bürgerkriegs hat Deutschland und innerhalb Deutschlands 100-prozentig die AGFA es fertiggebracht, Spanien, d. h. die spanische Wehrmacht mit den unbedingt erforderlichen Mengen (...) zu versorgen“, verkündete der Multi stolz (6). Von Zellwolle für die Uniformen bis hin zu Quecksilber und Experten für den „chemischen Kriegsdienst“ des Francisco Franco lieferte die IG FARBEN alles. Zufrieden meldete der den Schwermetall-Deal betreuende Generalstabsoffizier - und in Diensten der IG stehende - Luis Muntatas seinem Chef: „Dieser Bitte wurde in Deutschland ohne weiteres nachgegeben, weil man es für eine selbstverständliche Pflicht hielt, der Regierung Franco in jeder Weise behilflich zu sein“ (7).

In internen Schreiben rühmten IG-Manager den „vorbildliche(n) Kampfesmut“ der Franco-Schergen und erklärten die Eroberung von Toledo zum „Ruhmesblatt in der Geschichte Spaniens“ (8). Entsprechend unterteilten sie ihre Belegschaft in „gute Elemente“ und „Rote“. Zu diesem Zweck führte die Direktion Fragebogen-Aktionen durch und legte Schwarze Listen an. Auf einer solchen erschien etwa Tomas de V. Gali, der 2. Kommandant des republikanischen Schlachtschiffes „Gravina“, als besonders verdächtige Person. AgentInnen der Geschäftsleitung spürten solche unsicheren Kantonisten auf, von denen es eine ganze Menge gab. Zwei Drittel der Belegschaftsangehörigen standen den Spitzel-Berichten zufolge auf der Seite der Republik. Diejenigen, „die zur anderen Seite neigen bzw. zu uns halten“, erhielten unter einer Deckadresse Anweisungen zur Sabotage. Sogar in Führungspositionen gelangten die Undercover-Leute: Juan Trilla Buxeda leitete den Betriebsrat. Zudem hatte die IG Nazi-Spione wie Friedrich Lippenheide, Richard Modenhaus, Heinrich C. Langenbein, Rolf Rüggeberg und Albrecht von Koss in ihren Reihen. Insgesamt 104 solcher Personen identifizierte die US-Regierung bei den IG FARBEN, anderen Firmen wie MAN, LUFTHANSA, TELEFUNKEN oder bei den deutschen Konsulaten (9).

Handfeste Interessen
Dabei trieb nicht einfach faschistisches Kameradschaftsgefühl das Nazi-Regime und seinen größten Konzern an. Hitler und die IG verfolgten vielmehr handfeste Interessen. Sie konnten sich in dem Staat an der Zurückdrängung der „roten Gefahr“ versuchen und sich durch den „Weltkrieg im Kleinen“, wie es ein IG-Manager ausdrückte, auf den großen Waffengang vorbereiten. Spanien bot nicht nur Gelegenheit, die Allianz mit Benito Mussolini zu festigen, es diente auch als Truppenübungsplatz und als Rohstoff-Reservoir für die deutsche Wehrwirtschaft.

Diese zu stärken, hatte sich der Vierjahresplan von 1936 zur Aufgabe gemacht. Er leitete die Umstellung zu einer Ökonomie ein, die ihren Schwerpunkt auf die Erzeugung von Rüstungsgütern legt und sich unabhängig insbesondere von Rohstoff-Lieferungen aus dem Ausland macht. Die Blaupause für den Plan hatte die IG FARBEN geliefert. Hatte der Konzern in der Anfangszeit des Faschismus noch auf Freihandel gesetzt, so drängte ihn seine Devisen-Knappheit ab 1935, Niederlassungen in Übersee zu schließen und auf einen Autarkie-Kurs zu setzen. Passgenau für ihre Bedürfnisse schneiderten die IG-Experten das Konzept zurecht, das als Grundlage für den Vierjahresplan diente, weshalb er bald „IG-FARBEN-Plan“ hieß. Auch über die Umsetzung wachten zahlreiche, in die neue Vierjahresplan-Behörde abgestellte Konzern-Beschäftigte. So flossen 90 Prozent des Gesamtetats in den Chemie-Bereich und davon wiederum 72,7 Prozent in die eigenen Kassen weiter. Und bei der „Erweiterung des Lebensraums bzw. der Rohstoff- und Ernährungsbasis unseres Volkes“, wie Hitler in seiner Denkschrift zum Vierjahresplan formulierte, kam auch Spanien eine Rolle zu, verfügte das Land doch über wichtige Bodenschätze.

Rohstoff-Reservoir
Ob „wir unsere Hilfeleistungen nach Spanien als erfolgreich oder misslungen bezeichnen können“, machte Johannes Bernhardt als Görings Wirtschaftsstatthalter in dem Land nicht etwa von einem Sieg der Truppen Francos abhängig, sondern ganz profan von der „Lösung oder dem Scheitern unserer Bemühungen im spanischen Bergbau“ (10). Der IG-Direktor Heinrich Gattineau, im Konzern auch Verbindungsmann zur Nazi-Regierung, machte sich gleich im Herbst 1936 auf nach Spanien, um die Lage zu sondieren. Ihn trieb die Sorge um, durch den Bürgerkrieg von der Versorgung mit wichtigen Rohstoffen abgeschnitten zu sein. So warnte er in seinem Reisebericht „vor der sehr gefährlichen Situation, nicht mehr genügend Schwefelkies für die Schwefelsäure-Produktion einführen zu können“. Über die Hälfte des Bedarfs an diesem auch Pyrit genannten Minerals deckte das „Deutsche Reich“ aus spanischen Quellen. Aber die sprudelten entgegen Gattineaus Befürchtungen schon bald wieder. Über 200.000 Tonnen Schwefelkies akquirierten die deutschen Stellen bereits im Oktober 1936. Ein Großteil davon ging an die IG FARBEN; über die Jahre lag ihr Anteil am Gesamt-Import bei 80 Prozent. Auch Wolfram und Eisenerz, das Hitler 1937 in einer Rede als Hauptgrund für das Engagement im Bürgerkrieg genannt hatte, gelangte in ausreichenden Mengen nach Deutschland.

Durch den Rohstoff-Hunger des „3. Reiches“ wandelten sich die bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern fundamental. Der Anteil von Schwefelkies, Eisenerz & Co. an den Importen stieg binnen weniger Jahre von 35 auf 80 Prozent und verdrängte landwirtschaftliche Produkte wie Wein und Obst von den Spitzenplätzen - nicht unbedingt zum Gefallen Francos. Auch formell veränderte sich einiges. Das gesamte Ein- und Ausfuhrgeschäft lief über die beiden sich ergänzenden Institutionen HISMA und ROWAK ab, „weil mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Vierjahresplans eine restlose Erfassung der in Spanien zur Verfügung stehenden und für die deutsche Wirtschaft lebensnotwendigen Rohstoffe und Nahrungsmittel anders nicht gesichert erschien“ (11). Die Putschisten verfügten nämlich nicht über genug Gold- oder Devisenreserven, um beispielsweise Waffen zu kaufen und so etablierte Göring über HISMA/ROWAK ein Tauschsystem, in dem Kriegsgerät etwa gegen Bergbau-Konzessionen verrechnet wurde. Später überschrieb Franco zur Zahlung seiner Kriegsschulden in Höhe von 480 Millionen Reichsmark sogar sechs Minen ganz an seinen Bündnispartner.

Die Monopolstellung der neuen Organisation fand nicht die ungeteilte Zustimmung der IG FARBEN, nicht nur wegen der Vermittlungsgebühr, die für jeden über die Einrichtung abgewickelten Deal zu zahlen war. Der Konzern arbeitete lieber selbstständig. „Die Abteilung Exportförderung versucht zur Zeit, private Verrechnungsgeschäfte ohne Einschaltung der ROWAK/HISMA zustande zu bringen“, heißt es in einem Firmen-Dokument vom Dezember 1936 (12). So hatte Heinrich Gattineau auf seiner Spanien-Reise gleich das Hauptquartier der Franco-Schergen in Burgos aufgesucht, um eigenmächtig über die Lieferung von Stickstoff für den militärischen Bedarf zu verhandeln. Aber es gelang schließlich nicht, die ROWAK dabei zu umgehen, wie auch später kaum. Nur beim Export von Farben und Pharmazeutika in geringeren Mengen konnte das Unternehmen die mächtige Institution außen vor halten.

Guernica
Die bürokratischen Umwege, welche die IG FARBEN gehen musste, beeinträchtigten die Geschäfte indes kaum. Besonders die Nord-Offensive Francos vom Frühjahr 1937, die für immer mit dem Namen „Guernica“ verbunden bleibt, feuerte die Rohstoff-Exporte an, gelang es den Putschisten doch, Kontrolle über bodenschatz-reiche baskische Industrie-Regionen zu bekommen. Die Eisenerz-Ausfuhr verdreifachte sich von 1937 auf 1938, während die entsprechenden Lieferungen nach England einbrachen. Auch die Schwefelsäure-Exporte zogen an.

Dafür leistete der Chemie-Verbund Franco beträchtliche Schützenhilfe, denn bei den Luftangriffen der „Legion Condor“ auf Guernica und andere baskischen Städte kam die IG-Brandbombe B1E zum Einsatz. Sie entwickelte beim Einschlag eine Hitze von bis zu 2.400 Grad und entfachte eine Feuersbrunst, der mit Löschwasser nicht beizukommen war. Es zersetzte sich unter solch hohen Temperaturen sofort in Wasserstoff und Sauerstoff und bildete explosives Knallgas.

Die genaue Zerstörungsleistung - allein in Guernica starben an einem einzigen Tag fast 1.700 Menschen - untersuchten Experten minutiös; Spanien galt den Nazis nämlich auch als gigantischer Truppenübungsplatz. Und „Folgerungen im Hinblick auf einen europäischen Krieg“ ergaben sich gleich mehrere. Die Zivilbevölkerung sei „durch fortdauernde Angriffe kleinerer Einheiten (...) tief beeindruckt und verängstigt“ worden, protokollierten die Berichterstatter und prognostizierten: „In einem europäischen Krieg können Städte mit Holzfachwerk-Bau durch die Brandbombe angesteckt werden“ (13). Das tat der Legionsstabschef Wolfram Freiherr von Richthofen mit seinen Spanien-erprobten Geschwadern dann auch später bei seinen Weltkriegseinsätzen über Wielu, Minsk, Witebsk, Orscha und anderen polnischen oder sowjetischen Städten.

Nach dem Bürgerkrieg
Zum Ende des Bürgerkriegs zog die IG eine positive Bilanz. „Die zukünftige Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen Spanien und Deutschland wird positiv gesehen“, heißt es im Report „Spaniens Wirtschaftskräfte“ (14). „Deutschland ist in der Position, spanische Rohstoffe in ansehnlichen Mengen zu importieren“, konstatiert er und macht sich Hoffungen darauf, nicht nur vom Krieg, sondern auch vom Wiederaufbau profitieren zu können. Die große Bedeutung des Landes für Nazi-Deutschland strich im selben Jahr noch einmal der IG-Obere Carl Krauch heraus, der in der Vierjahrsplan-Administration inzwischen zum mächtigsten Mann aufgestiegen war. In einem unverhohlen kolonialistischen Memorandum empfahl er, dass „das Wirtschaftsgebiet zunächst friedlich auf den Balkan und auf Spanien ausgedehnt wird, entsprechend den verbesserten Rohstoff-Verhältnissen unserer Bundesgenossen“ (15).

In der Zeit nach dem Ende des Bürgerkriegs entfaltete die IG FARBEN eine rege Wirtschaftstätigkeit. Da der Heimatmarkt kaum noch lukrative Anlage-Möglichkeiten bot, suchte sie - wie andere deutsche Konzerne auch - anderweitig nach lohnenden Investitionsobjekten. So nahmen die FLIX-Werke 1941 eine Kapitalerhöhung vor. 1943 wollte die Niederlassung nochmals zunächst von neun auf zwölf Millionen Peseten und dann sogar auf 40 Millionen aufstocken. Die Nazi-Behörden erlaubten das jedoch nicht, zu sehr litt das „Deutsche Reich“ mittlerweile an der Kapitalflucht.

Nach dem Weltkrieg
Im Zweiten Weltkrieg focht das faschistische Spanien nicht mit den Achsenmächten. Vom Bürgerkrieg ausgepowert, wahrte es Neutralität, wobei diese sich jedoch - je nach Frontverlauf - mal mehr zu der einen und mal mehr zu der anderen Seite neigte. Ab 1944 wandte das Land sich verstärkt den Alliierten zu und machte auch entsprechende Zugeständnisse wie etwa die Einstellung der Wolfram-Exporte nach Deutschland.

Der Franco-Staat blieb aber immer ein unzuverlässiger Partner. Er konfizierte zwar die Geschäftsvermögen der IG FARBEN und anderer deutscher Firmen auf Geheiß der USA, tat das aber auf eine Weise, die den Schaden in Grenzen hielt (16). Weil das Außenministerium das wahre Ausmaß des deutschen Firmenbesitzes in Spanien vor den Siegermächten verbarg, vermochte diese nur 27 Prozent der eigentlich angesetzten Summe zu beschlagnahmen . Vor allem sorgte die zuständige Kommission dafür, dass die IG und andere Unternehmen nie ganz den Zugriff auf ihre spanischen Latifundien verloren. Die mit der Versteigerung der Betriebe betraute Bank URQUIJO erteilte nämlich mit Vorliebe spanischen Statthaltern oder früheren Angestellten den Zuschlag. Damit diese Übergabe reibungslos vonstatten gehen konnte, hatte das Außenministerium die Ausweisung nicht weniger deutscher Manager, Politiker oder Spione verhindert. Auch der Spanien-Chef der IG, Ferdinand Birk, verschwand so von der Schwarzen Liste der Alliierten, angelegt, um das Land nicht zu einem Rückzugsort für deutsche Nazis werden zu lassen. Er stieg stattdessen zum Leiter von UNICOLOR auf. Die AGFA-Foto ging an ihren ehemaligen Geschäftsführer Enrique Herold. Der spanische IGler José Luis Gallego durfte gleich zwei Niederlassungen vorsitzen, während sein Bruder mit finanzieller Hilfe von BAYER und SCHERING das „Instituto Farmacológico Español“ aufbaute.

Die Herren taten alles dafür, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten wieder zu normalisieren. Besonders Birk legte sich mächtig ins Zeug. Er nahm die spanische Staatsbürgerschaft an, stand an der Spitze der deutschen Handelskammer und hielt nicht nur in dieser Funktion die Gemeinde der „MigrantInnen“ zusammen. Die beiden HistorikerInnen Núria Puig und Rafael Castro bezeichnen ihn als „Master of Ceremony“ des Comebacks der deutschen Wirtschaft in dem europäischen Land. Das größte Hindernis dafür wurde 1958 aus dem Weg geräumt. In diesem Jahr schlossen Bonn und Madrid ein Abkommen, das die Rückgabe-Frage klärte und den deutschen Firmen zehn Prozent der nach 1945 konfizierten Vermögenswerte zurückerstattete. Franco war daran gelegen, Investoren ins Land zu locken, weshalb er ein Jahr später auch seinen Botschafter austauschte. Neuer Chef-Diplomat wurde mit Luis de Urquijo y Landecho der Vizepräsident der URQUIJO-Bank. Die Konzerne ergriffen sofort die Chance und brachten sich nach und nach auch offiziell wieder in den Besitz ihrer Firmengüter. Und so nahmen die IG-FARBEN-Nachfolger unter den größten deutschen Firmen in Spanien bald wieder Spitzenplätze ein. 1972 führte BAYER vor HOECHST die Rangliste an, und nach der AEG und SIEMENS folgte die BASF auf Position fünf. Von Jan Pehrke

Quellen:
=> “Die Herren Generale” (1966), Dr. Janis Schmelzer (eine Kopie senden wir gerne zu)
=> French and German Capital in Nineteenth- and Twentieth-Century Spain, Núria Puig and Rafael Castro http://www.h-net.org/ business/bhcweb/publications/BEHonline/2006/puigandcastro.pdf
=> DIE ZEIT zur Zerstörung von Guernica

ANMERKUNGEN
(1) Der Spanische Bürgerkrieg in der internationalen Politik, Hg: Wolfgang Schieder u. Christof Dipper, München 1976, S.15
(2) Dr. Janis Schmelzer, Die Herren Generale, Halle-Wittenberg, 1966, S. 13
(3) a.a.O, S. 23
(4) a.a.O, S. 83
(5) a.a.O, S. 68
(6) a.a.O, S. 25
(7) a.a.O, S. 27
(8) a.a.O, S. 68
(9) Robert H. Whealey, Hitler and Spain: The Nazi Role in the Spanish Civil War, Kentucky 2005, S. 144
(10) Schieder, S. 176
(11) a.a.O, S. 176
(12) Schmelzer, S. 76f
(13) Hannes Heer, Straße um Straße in DIE ZEIT Nr.17 vom 19.04.2007
(14) Christian Leitz, Economic relations between Nazi Germany and Franco's Spain: 1936-1945, S. 98
(15)Nuremberg Trials. War Crimes and International Law, Ergänzte Sonderausgabe, Übersetzung aus dem Englischen von Ruth Kempner, Zürich 1951, S. 92
(16) Zum Folgenden: Núria Puig und Rafael Castro, Changing and Persisting Patterns of International Investment: French and German Capital in Nineteenth- and Twentieth-Century Spain, Business and Economic History online, Volume 4, 2006, S. 18ff

Urteil zum Glyphosat-Dekret

CBG Redaktion

Am 18. Februar 2026 hat US-Präsident Donald Trump das BAYER-Pestizid Glyphosat und sein Vorprodukt Phosphor per Dekret unter besonderen besonderen Schutz gestellt. Dabei gilt seine Executive Order explizit auch für die militärische Nutzung der beiden Substanzen. Phosphor etwa bezeichnet sie als „in Verteidigungslieferketten allgegenwärtig und daher von entscheidender Bedeutung für die militärische Einsatzbereitschaft und die nationale Verteidigung“ und hält fest: „Eine zukünftige Verringerung oder die Einstellung der inländischen Produktion von elementarem Phosphor und glyphosat-basierten Herbiziden würde die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten ernsthaft gefährden.“ 

Das CENTER FOR BIOLOGICAL DIVERSITY wollte nun wissen, ob der BAYER-Konzern mit dem Dekret die Ernte für seine millionen-schwere Pflege der politischen Landschaft eingefahren hat. Darum stellte sie unter Berufung auf den „Freedom of Information Act“ eine Anfrage zum Zustandekommen der Executive Order. Da die staatlichen Stellen die entsprechenden Dokumente nicht herausrücken wollten, zog das Center vor Gericht – und bekam Recht. Nun erwartet die Initiative die Überstellung der angeforderten Unterlagen.

Bündnis dokumentiert Folgen der EU-Deregulierungen

CBG Redaktion

Keine Aufweichung der Schutzrechte!

Eine Woche nach der Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung gegen den schleichenden Abbau von Schutzrechten in Europa, die von 150 Unterstützenden getragen wurde, legen zivilgesellschaftliche Organisationen und Bündnisse aus Deutschland und Österreich nach. In dem heute veröffentlichten Briefing „Wir werden überrollt – die europäischen Omnibusgesetze und ihre Folgen für Menschenrechte, Umweltschutz und VerbraucherInnen” weisen Anders Handeln Österreich, ATTAC Deutschland, ATTAC Österreich, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die Bürokratiemonster, FIAN Deutschland, Forum Umwelt & Entwicklung, GLOBAL 2000, Kettensäge stoppen!, LobbyControl, PowerShift e. V. und das Pestizid Aktions-Netzwerk auf die Gefahren der sich aktuell auf EU-Ebene vollziehenden Deregulierungsagenda hin. 

Das Papier bietet einen Überblick über die Entstehung sowie die Inhalte der zehn Omnibus-Gesetzespakete, die wichtige Änderungen der europäischen Gesetzgebung zu Umwelt-, Klima-, Daten- und VerbraucherInnenschutz betreffen. Es benennt die Treiber dieser Agenda und zeigt auf, welche Folgen sie für die Menschen in der Europäischen Union haben. 

„Was als Vereinfachung und Bürokratieabbau verkauft wird, entpuppt sich als Sprengsatz für europäische Schutzstandards. Diese ‚Omnibusflotte‘ überrollt hart erkämpfte Gesetze und Regulierungen zugunsten einseitiger Unternehmensinteressen, und das alles im Eiltempo. Obwohl die Änderungen uns alle betreffen, wissen bislang nur die wenigsten Menschen darüber Bescheid. Das soll sich mit diesem Papier ändern”, so Bettina Müller, Referentin für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift e. V. 

„2024 hatten die Chemie-Konzerne in ihrer ‚Antwerpener Erklärung‘ Omnibus-Gesetzespakete ‚zur Korrektur aller einschlägigen bestehenden EU-Regulierungen‘ gefordert und damit den Anstoß zu der Deregulierungsinitiative gegeben. Dementsprechend zählen BAYER & Co. zu den Hauptprofiteuren. Von einem erleichterten Umgang mit gefährlichen Chemikalien über schnellere Anlagen-Genehmigungen und weniger Auflagen bei der Umwelt-Berichterstattung bis zu auf Dauer gestellten Pestizid-Zulassungen reichen die ‚Entbürokratisierungen‘“, kritisiert Jan Pehrke (Coordination gegen BAYER-Gefahren).

„Um Menschenrechte durchzusetzen, müssen das Handeln und die Wertschöpfungsketten von Wirtschaftsunternehmen transparent sein”, insistiert Gertrud Falk von FIAN Deutschland. „Mit der Verringerung von öffentlichen Berichtspflichten verhindert die EU, dass Betroffene von Rechtsverletzungen die Verantwortlichen entlang von Wertschöpfungsketten identifizieren können. Gleichzeitig beraubt sie sich auch ihrer Glaubwürdigkeit, Menschenrechte und Umwelt zu schützen.” 

„Der Abbau von Schutzstandards unter dem Deckmantel der ‚Entbürokratisierung‘ trifft uns alle. Wenn giftige Pestizide dauerhaft zugelassen werden oder der Datenschutz unter die Räder kommt, sind unsere Gesundheit, unsere Umwelt und unsere Demokratie in Gefahr. Deshalb bündeln wir die Kräfte der Zivilgesellschaft: Gemeinsam fordern wir unsere Regierungen auf, unsere wertvollen Schutzstandards zu verteidigen”, so Magdalena Pitzer, Koordinatorin der Plattform Kettensäge Stoppen! in Österreich.

Die Veröffentlichung kann hier heruntergeladen werden: https://power-shift.de/eu-omnibusgesetze/ 

Freispruch für Glyphosat

CBG Redaktion

BAYERs Extrem-Lobbyismus zahlt sich aus

Das oberste Gericht der USA hat eine Grundsatz-Entscheidung in Sachen „Glyphosat“ gefällt. Der Supreme Court schloss sich der Argumentation der BAYER-VerteidigerInnen an, wonach die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten den Konzern nicht mit dem Verweis darauf, nicht ausreichend vor den Krebsgefahren durch Glyphosat gewarnt zu haben, zu Schadensersatz-Zahlungen verurteilen dürfen, wenn die staatliche Umweltbehörde EPA eine solche Krebsgefahr in Abrede stellt.

„Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für BAYER und eine große Niederlage für alle jetzigen und zukünftigen Geschädigten. Die Millionen Dollar, die der Leverkusener Multi in Lobby-Arbeit investiert  hat, blieben offenbar nicht ohne Wirkung“, stellt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest.

Der Leverkusener Multi hatte den Wahlkampf von Donald Trump mit 122.000 Dollar gefördert. Zudem war BAYER-Chef Bill Anderson der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der persönlich an der Feier zur Amtseinführung Trumps teilnahm. Damit nicht genug, gehörte der Agro-Riese auch noch zu den Sponsoren der Veranstaltung.

So unterstützte die Trump-Admininstration dann auch das Begehr BAYERs, den Fall „Glyphosat“ vor das oberstes Gericht zu bringen. Der Generalanwalt Dean John Sauer sprach im Januar 2025 eine entsprechende Empfehlung aus. 

Die Vorgänger-Regierung hatte das noch abgelehnt. Es stehe den einzelnen Bundesstaaten frei, spezielle Vorschriften zu erlassen, wenn diese dem US-amerikanischen Pestizid-Gesetz FIFRA nicht explizit widersprächen, erklärte Bidens Generalanwältin Elizabeth Prelogar im Jahr 2022. „Die Genehmigung der EPA für eine Kennzeichnung, die nicht vor bestimmten chronischen Risiken warnt, bedeutet nicht, dass eine amtliche Anordnung, die solche Warnungen vorsieht, außer Kraft gesetzt wird“, so Prelogar damals. Sie berief sich überdies darauf, dass die EPA in der Vergangenheit Anträge von von anderen Glyphosat-Herstellern, die von sich aus vor Krebs warnen wollten, um Haftungsansprüchen zu entgehen, positiv beschieden hatte.

Trumps JuristInnen aber sahen das nicht nur anders, sie mischten sich darüber hinaus auch noch in das Verfahren ein. Sauers Stellvertreterin Sarah M. Harris verwandte sich in einer Eingabe an das Gericht ausdrücklich für den Agro-Riesen. Die nötige Expertise dazu besaß sie: Harris war vorher für die Großkanzlei Williams & Connolly tätig, die BAYER nicht nur in Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat schon oft vertreten hatte.

Im Februar 2026 stellte Donald Trump das umstrittene Herbizid und sein Vorprodukt Phosphor zudem per Executive Order unter besonderen Schutz. Das Dekret galt dabei nicht nur zivilen, sondern ausdrücklich auch militärischen Nutzungen. „Förderung der Landesverteidigung durch die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit elementarem Phosphor und Herbiziden auf Glyphosat-Basis“, war es überschrieben. „[D]as wohl stärkste politische Signal zur Sicherung der Zukunft von Glyphosat“, befand das „Handelsblatt“. 

Vergeblich hatten die AnwältInnen der Kläger-Seite die RichterInnen des Supreme Courts bei der Anhörung davon abzubringen versucht, das Recht der Bundesgerichte zu beschneiden. Sie führten dazu etwa die Notwendigkeit an, auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Ashley Keller nannte dabei wissenschaftliche Studien. In den letzten Jahren haben aber auch interne Dokumente der BAYER-Tochter MONSANTO, die Gegenstand der Entschädigungsverfahren waren, die Sicht auf Glyphosat verändert. In diesen Memos nämlich bezeichneten MONSANTO-ToxikologInnen das Mittel selbst als gesundheitsschädlich. Zudem geht aus den Unterlagen hervor, wie massiv MONSANTO Wissenschaftsbetrug betrieben hat. So schrieben die Beschäftigten Studien eigenhändig und kauften anschließend ForscherInnen ein, die dann nur noch ihren Namen unter den Text setzten.

Keller äußerte auch Zweifel an der Arbeit der EPA. Ihm zufolge kommt die Behörde ihrem staatlichen Auftrag nicht nach, Pestizide alle 15 Jahre zu prüfen. Er zitierte überdies ein Gerichtsurteil vom 17. Juni 2022, das die Glyphosat-Zulassungsverlängerung von 2020 teilweise für ungültig erklärt hatte. „Die Fehler der EPA bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit sind schwerwiegend“, konstatierte der „9th U.S. Circuit Court of Appeals“. Den RichterInnen zufolge hatte die Behörde bei dem Genehmigungsverfahren gegen ihre eigenen Richtlinien zum Umgang mit Studien und zur Einschätzung von Krebsgefahren verstoßen und sich zudem über Bedenken des eigenen wissenschaftlichen Beirats hinweggesetzt.

Wenige Wochen danach konnte sich Keller bestätigt fühlen. Wie das das Magazin „Mother Jones“ am 23. Juni enthüllte, stützte sich die EPA 2020 bei ihrer Entscheidung nicht zuletzt auf eine Studie, von der sie genau wusste, dass MONSANTO-Beschäftigte sie undercover verfasst hatten – mittlerweile der zweite öffentlich bekanntgewordene Fall von Ghostwriting.

In den USA stieß das Urteil des Supreme Court auf massive Kritik. Neben Umweltinitiativen und Verbraucherschutzgruppen protestierten auch AnhängerInnen der „Make America Healthy Again“-Bewegung, die den Republikanern nahesteht. Zen Honeycutt warf Trump Verrat vor und sprach von einem „Chemie-Krieg gegen die amerikanische Bevölkerung“. Und ihre Kollegin Vani Hari kündigte an, Glyphosat werde nun „zu dem Thema der midterm-Wahlen“.

Phosgen-Störfall im Dormagener Chem„park“

CBG Redaktion

Die CBG fordert Aufklärung

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert die Behörden auf, alle Informationen zum Phosgen-Austritt im Chem„park“ Dormagen am Samstagmorgen zur Verfügung zu stellen. „Über 20 Personen wurden mit Verdacht auf Phosgen-Vergiftung in die Krankenhäuser eingeliefert. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Werk sich der Störfall ereignet hat und was genau passiert ist. Das verantwortliche Unternehmen muss sich erklären und darf nicht die Currenta als Chem‚park‘-Betreiber vorschieben“, sagt Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

Auf keinen Fall will die Coordination die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Ursache des Vorfalls abwarten. „Wir haben keine fünf Jahre Zeit“, so Hincha-Weisel mit Verweis auf die immer noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen zur 2021 erfolgten Explosion im Leverkusener Chempark.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat in der Vergangenheit immer wieder auf das Gefährdungspotenzial von Phosgen aufmerksam gemacht. Zahlreiche Störfälle mit dem Stoff, der im Ersten Weltkrieg als Kampfgas Verwendung fand, dokumentierte sie. Darum wandte die CBG sich auch gegen die 2008 bekanntgewordenen Pläne BAYERs für ein neues Kunststoff-Werk am Standort Dormagen. In den Genehmigungsverfahren drang sie darauf, den Konzern zur Prüfung von Herstellungsverfahren zu verpflichten, die kein Phosgen benötigen. Aber das geschah nicht. Die Anlage zur Produktion von Toluylendiisocyanat (TDI) ging 2014 mit Phosgen als Reaktionssubstanz in Betrieb.

In dieser Fertigungsstätte, die heute im Besitz der BAYER-Abspaltung Covestro ist, könnte das Phosgen in die Umgebung gelangt sein. Dafür kämen aber auch die Pestizid-Produktion von BAYER CROPSCIENCE oder andere Betriebe in Frage. „Wo auch immer die Freisetzung stattgefunden hat – sie zeigt, wie wichtig eine strenge Kontrolle der Chemie-Produktion ist. Profit darf nicht vor Sicherheit gehen. Vor diesem Hintergrund lehnt die CBG die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ab, wie sie die Bundesregierung derzeit im Zuge der Implementierung der EU-Industrieemmissionsrichtlinie in deutsches Recht plant“, hält Hincha-Weisel abschließend fest.

Keine Lockerung der Gentechnik-Gesetze!

CBG Redaktion

CBG zur Abstimmung des EU-Parlaments

Am kommenden Mittwoch stimmt das Europäische Parlament über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur Aufweichung der Bestimmungen für gentechnisch manipulierte Pflanzen ab. Nach der im Juli 2023 präsentierten Vorlage fallen die neuen Verfahren wie etwa CRISPR/Cas nicht mehr unter Gentechnik, sofern die mit diesen Methoden produzierten Ackerfrüchte natürlichen oder konventionell gezüchteten Exemplaren gleichen. Nur wenn die Unternehmen die Genscheren zum Einbau fremden Erbguts nutzen oder mehr als 20 Eingriffe vornehmen, will Brüssel die Gewächse nicht mehr in die Kategorie I einordnen. Diese Gen-Konstrukte gehören dann zur Kategorie 2, die nach wie vor Risiko-Prüfungen und Kennzeichnungspflichten vorsieht. 

„Der Verordnungsvorschlag der EU ignoriert die von den Neuen Gentechniken ausgehenden Gefahren und gefährdet die bisherige Koexistenz zwischen der ökologischen und der konventionellen Landwirtschaft. Zudem nimmt er den VerbraucherInnen durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht die Wahlfreiheit im Supermarkt. Darum müssen die Abgeordneten mit ‚Nein‘ stimmen“, fordert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Mitnichten können die von den Genscheren eingeleiteten Veränderungen nämlich so „präzise kontrolliert werden“, wie der BAYER-Konzern behauptet, der mit Hilfe der Schnippel-Techniken unter anderem eine Vitamin-D-Tomate, einen Kurzhalm-Mais, einen Senfblätter-Salat und ein Acker-Hellerkraut entwickelt bzw. schon fertiggestellt hat. Allzu oft kommt es bei den Operationen an den beabsichtigten Stellen zu unbeabsichtigten Mutationen und an unbeabsichtigten Stellen zu den beabsichtigten Mutationen. 

Nicht zuletzt deshalb hält das „Bundesamt für Naturschutz“ (BfN) die mittels der Neuen Gentechniken (NGT) hervorgebrachten Gewächse nicht für harmloser als die durch Gen-Übertragungen geschaffenen. „Nach Ansicht des BfN trifft die Aussage, dass NGT-basierte Pflanzen generell weniger Risiken bergen, nicht zu“, erklärt die Behörde. Zudem hält sie fest: „Auch die Art und der Umfang der Veränderung sind nicht geeignete Kategorien, um per se von einem geringen Risiko auszugehen.“

Der BAYER-Konzern hingegen macht gleich die ganze Zukunft der europäischen Landwirtschaft von einer Lockerung der bisherigen Regelungen abhängig. In altbekannter Manier preist er CRISPR/Cas & Co. als Allheilmittel gegen Ernährungskrisen, Klimawandel und übermäßigen Pestizid-Gebrauch. Dabei gibt es noch gar keine Pflanzen mit solchen Wunderkräften. Weltweit stehen gerade einmal drei Laborfrüchte auf den Äckern, während zahlreiche andere die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllten. Auch der Leverkusener Multi macht bisher keine Anstalten, seinen Senfblätter-Salat zu vermarkten.

Gleichwohl betreibt er in Brüssel Extrem-Lobbying. Der Global Player sprach sogar schon persönlich bei Irene Sacristán Sánchez vor, die bei der Generaldirektion Gesundheit die Verantwortung für die Neuen Gentechniken trägt. Überdies gelang es ihm in Tateinheit mit anderen Agro-Riesen bereits, die EU-Kommission zu Änderungen ihres Entwurfs zu bewegen. So wollte diese ursprünglich Laborfrüchte mit eingebauter Immunität gegenüber Glyphosat und anderen Herbiziden weiter Genehmigungsverfahren durchlaufen lassen, weil sie sich vor Auskreuzungen und dem Heranwachsen von Superunkräutern fürchtete. Doch nach der Intervention von BAYER & Co. waren diese Ängste plötzlich verflogen.

Aus all diesen Gründen wendet sich die Coordination gegen die Deregulierung der bisherigen Vorschriften.

Dementsprechend gehört sie auch mit zu den Organisationen, die am Vortag der Abstimmung zur Demonstration in Straßburg aufrufen. Sie beginnt um 8 Uhr vor dem Europäischen Parlament.

Warken schont BAYER & Co.

CBG Redaktion

Arznei-Kosten kaum gedeckelt

An diesem Freitag beraten Bundestag und Bundesrat über das „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Obwohl die Krankenkassen nur für die Krankenhaus-Behandlungen noch mehr Geld aufbringen als für Medikamente, müssen die Pharma-Konzerne nur einen geringen Beitrag zur Sanierung der Budgets leisten. „Gesundheitsministerin Nina Warken hat dem Lobby-Druck von BAYER & Co. nachgegeben“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Auf ganzseitigen Zeitungsannoncen hatte die Branche im Falle allzu drastischer Spar-Vorgaben mit Abwanderung und mit einer Arzneimittel-Unterversorgung gedroht. BAYER-Chef Bill Anderson erdreistete sich sogar, noch höhere Pillen-Preise zu fordern. „Alle europäischen Regierungen wünschen sich Pharma- und Biotech-Arbeitsplätze. Aber wenn es um die Preise von innovativen Medikamenten geht, akzeptieren sie nur einen Bruchteil dessen, was die USA zahlen. Das ist nicht hinnehmbar“, sagte er in einem t-online-Interview.

Dabei stiegen die Ausgaben der Kassen für Pharmazeutika im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr bereits um fünf Prozent auf 58,5 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte davon ging für neue, patentgeschützte Präparate drauf, obwohl deren Anteil an den Verschreibungen nur bei 7,1 Prozent lag. Der Leverkusener Multi etwa verlangt für eine Packung seines Krebsmittels NUBEQA mit 112 Tabletten rund 3.500 Euro.

Vor diesem Hintergrund hatte die Finanzkommission Gesundheit diverse Vorschläge für Etat-Entlastungen gemacht, von denen Nina Warken aber längst nicht alle umgesetzt hat. So schreckte die CDU-Politikerin davor zurück, den Hersteller-Rabatt, den die Unternehmen den Krankenversicherungen gewähren müssen, von sieben auf 14 Prozent anzuheben. Auch mochte sie nicht an dem Sonderstatus für Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen rütteln. Die damit verbundenen Fehlanreize bleiben bestehen. Weil durch ein beschleunigtes Zulassungsverfahren und ein längeres Exklusivrecht für die Vermarktung Extra-Profite locken, überbieten sich die Pillenriesen geradezu bei der Produktion sogenannter Orphan Drugs, während sie für die Entwicklung dringend benötigter, aber weniger rendite-trächtiger Mittel wie etwa Antibiotika Subventionen verlangen.

Damit nicht genug, will Warken der Industrie überdies noch einen langgehegten Wunsch erfüllen und die Leitplanken einreißen, die vor finanziellen Belastungen durch neue Arzneien mit gar keinem oder nur geringem Zusatznutzen schützen. Die Deckelung der Aufwendungen für diese Pharma-Flopps bzw. „Schritt-Innovationen“ (BAYERs Arznei-Chef Stefan Oelrich) auf die Kosten einer vergleichbaren Therapie entfällt. 

Konsequenterweise schätzt der Gesetzes-Entwurf den Effekt der verschiedenen Maßnahmen auf dem Pillen-Sektor selbst als gering ein. „Es ist auch weiterhin mit einem Anstieg der Arzneimittel-Ausgaben zu rechnen“, heißt es auf der Seite 145. Ein Offenbarungseid.

„Was Ministerin Warken BAYER & Co. nicht abverlangt, holt sie sich bei den gesetzlich Versicherten, den ÄrztInnen, Kliniken und Krankenhaus-Trägern. Das ist inakzeptabel. Darum unterstützt die Coordination gegen BAYER-Gefahren alle Proteste gegen das Gesetzes-Vorhaben“, so Hincha-Weisel abschließend.

EU geißelt Glyphosat-Einsatz im Nahost-Krieg

CBG Redaktion

Jetzt muss BAYER handeln!

Die Europäische Union hat die Verwendung des Herbizids Glyphosat und seines Vorprodukts Phosphor als Chemiewaffen im Südlibanon und Syrien verurteilt. „Der Einsatz chemischer Waffen durch irgendjemanden, irgendwo, zu welcher Zeit und unter welchen Umständen auch immer stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar“, hielt die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas im Namen der EU-Kommission fest. In ihrer Antwort auf eine Anfrage von EU-ParlamentarierInnen der „The Left“-Fraktion verwies sie dabei auf die UN-Konvention zum „Verbot der militärischen oder sonstigen feindlichen Nutzung umweltverändernder Techniken“ (ENMOD), welche die Vereinten Nationen 1976 unter dem Eindruck der verheerenden Auswirkungen des „herbicidal warfare“ mit Agent Orange im Vietnam-Krieg verabschiedet hatten.

Im Süden des Libanons nutzt die israelische Armee Glyphosat und weißen Phosphor, um das Grenzgebiet zwecks Schaffung einer „Sicherheitszone“ unbewohnbar zu machen. So dienen die Stoffe dazu, Ackerflächen zu zerstören und den LandwirtInnen auf diese Weise ihre Lebensgrundlage zu rauben. Der weiße Phosphor steckt zudem in Artillerie-Geschossen, die in der Luft explodieren und als Rauch- und Brandbomben wirken. „Human Rights Watch“ dokumentierte einen solchen Angriff am 3. März in der Gegend um Yohmor, dem eine Aufforderung an die BewohnerInnen der Stadt sowie von 50 Dörfern der Umgebung vorausging, ihre Häuser zu verlassen.

Auch 2023 und 2024 hat die israelische Armee im Libanon solche Operationen durchgeführt. Für 2023 ist die Art und die Herkunft der weißen Phosphor enthaltenen Geschütze eindeutig belegt. Recherchen von Amnesty International zufolge handelte es sich um 155mm-Artillerie-Geschosse der M825-Serie aus US-amerikanischer Produktion.

In den Vereinigten Staaten produziert einzig die BAYER-Tochter MONSANTO Phosphor und Glyphosat. Darum hat US-Präsident Donald Trump beide Substanzen in seiner Executive Order vom 18. Februar auch als systemrelevant für das Militär eingestuft und unter besonderen Schutz gestellt. „Eine zukünftige Verringerung oder die Einstellung der inländischen Produktion von elementarem Phosphor und glyphosat-basierten Herbiziden würde die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten ernsthaft gefährden“, heißt es in dem Dekret. 

„Wir teilen diese Ansicht und werden die Verordnung umsetzen“, sagte BAYER-Chef  Bill Anderson auf der Bilanzpressekonferenz des Konzerns im März. Auf der Hauptversammlung einige Wochen später bestätigte das der Vorstand noch einmal, bestritt aber, die US-Armee vorher schon beliefert zu haben. Dabei taucht MONSANTO in Ausschreibungen des Verteidigungsministeriums zur Beschaffung von weißem Phosphor ganz offiziell als Produzent auf. „Auf Grundlage der Bestimmung in der staatlichen Beschaffungsverordnung (…) ist diese Beschaffung auf autorisierte Händler von weißem Phosphor beschränkt, der von MONSANTO innerhalb der Vereinigten Staaten, in angrenzenden Regionen sowie in Kanada hergestellt wird“, hält das Dokument aus dem Jahr 2020 fest.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert den Leverkusener Multi auf, dem Trump-Dekret nicht Folge zu leisten, Pestizide nur für zivile Zwecke zu fertigen und sich eindeutig zur ENMOD-Konvention und zum Chemiewaffen-Übereinkommen zu bekennen.

„BAYER hat 1914 mit Dianisidin eine der weltweit ersten Chemie-Waffen entwickelt. Es folgten weitere Kampfstoffe wie Blausäure, Lost, Sarin, Tabun. Im Kalten Krieg liefen die Forschungen weiter, und zu der chemischen Kriegsführung in Vietnam leistete  ebenfalls einen Beitrag. Es wird Zeit, dass der Konzern endlich aus der Geschichte lernt“, so Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

Die CBG zum Tag der Befreiung

CBG Redaktion

Am heutigen 8. Mai jährt sich der Tag zum 81. Mal, an dem die Alliierten dem Zweiten Weltkrieg und der faschistischen Gewaltherrschaft ein Ende setzten. 

Der BAYER-Konzern hatte einen wesentlichen Anteil an dieser Gewaltherrschaft. Die von ihm mitgegründete I.G. FARBEN diente dem Hitler-Regime durch üppige Parteispenden an die NSDAP als Steigbügelhalter und bildete fortan das industrielle Rückgrat der Diktatur. I.G.-Obere übernahmen wichtige Funktionen im NS-Staat. So fungierten sie beispielsweise als Wehrwirtschaftsführer. Überdies arbeitete die Interessensgemeinschaft die Blaupause für den Vierjahresplan aus, mit dem Hitler & Co. die Wirtschaft kriegstüchtig machten. Als es dann 1939 soweit war, konnte das Unternehmen die Armee fast alleine ausstatten. Im Schlepptau der Raubzüge nahm es sofort die chemischen Anlagen der überfallenden Länder in Beschlag. Zudem betätigten sich Beschäftigte der Auslandsniederlassungen als Spione und fertigten Karten-Material für Bombenangriffe an. 

An der NS-Vernichtungspolitik wirkte die I.G. FARBEN ebenfalls mit. Ihre Tochterfirma DEGESCH lieferte den Nazis mit Zyklon B die grausamste Mordwaffe. Zudem errichtete der Konzern in unmittelbarer Nähe zu Auschwitz ein eigenes Werk, um beim Bau auf ZwangsarbeiterInnen zugreifen zu können. Später unterhielt er in der Nähe der Baustelle sogar ein firmen-eigenes KZ. Damit nicht genug, nutzte die I.G. die Häftlinge auch noch als Versuchskaninchen für medizinische Experimente. 

„Sollte es zu Wirtschaftsklagen kommen, würde das Material den Verteidigern den Schlaf rauben“, schwante deshalb dem I.G.-Vorstandsmitglied Georg von Schnitzler. Und zunächst sah es auch ganz danach aus. Aber es kam anders. Die Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse widmeten der I.G. FARBEN zwar einen eigenen Verfahrensstrang, und von den 23 angeklagten Managern landeten auch 13 im Gefängnis, sie mussten ihre Haftstrafen allerdings nicht voll abbüßen. 

Der Anklagepunkt „Teilnahme am Massenmord“ führte für keinen von ihnen zu einer Verurteilung. Die I.G.-Vorstände Carl Wurster, Wilhelm-Rudolf Mann und Heinrich Hörlein sagten vor Gericht aus, von dem Verwendungszweck von Zyklon B nichts gewusst zu haben. Was die florierenden Auschwitz-Geschäfte mit dem Stoff anging, seien sie von einer „Insektenplage im Osten“ ausgegangen, behaupteten Wurster & Co. – und kamen damit durch.

Auch kam es im Zuge des Kalten Krieges nicht wie ursprünglich vorgesehen zu einer radikalen Zerschlagung des Mörder-Konzerns. Es blieb bei einer Entflechtung, die die tragenden Säulen BAYER, BASF und HOECHST unangetastet ließ. Resultat: Kaum 20 Jahre nach dem Neustart erreichten die drei Gesellschaften für sich allein eine Größe, die derjenigen der I.G. FARBEN in ihren besten Zeiten entsprach. 

EU-Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft

CBG Redaktion

Scharfe Kritik vom Netzwerk Gerechter Welthandel

Die Europäische Kommission und die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay werden den Handelsteil des umstrittenen EU-Mercosur-Abkommens ab dem 1. Mai 2026 anwenden. Damit schafft die Kommission Fakten, noch bevor der Gerichtshof der Europäischen Union seine Stellungnahme vorgelegt und das Europäische Parlament sein Votum abgegeben hat. Dabei hatte das Parlament bereits am 21. Januar 2026 beschlossen, das Abkommen dem Gerichtshof zur rechtlichen Prüfung vorzulegen.

Das bundesweite Netzwerk für Gerechten Welthandel und seine Mitgliedsorganisationen schließen sich der transatlantischen Kritik zahlreicher Umwelt-, Landwirtschafts-, Entwicklungs- und Verbraucherverbände an.

„Die Vorab-Inkraftsetzung des umstrittenen EU-Mercosur-Abkommens, ohne die Entscheidung des Europäischen Parlaments und die Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof abzuwarten, ist nicht nur kurzsichtig, sondern demokratieschädlich.“

Ludwig Essig, Koordinator des Netzwerks Gerechter Welthandel

„BAYER, VW, Thyssenkrupp & Co. haben die entsprechenden Sektoren in den Mercosur-Staaten nichts entgegenzusetzen. Darum dürfte sich der Deindustrialisierungsprozess noch einmal beschleunigen, weshalb sich der länderübergreifende lateinamerikanische Gewerkschaftsdachverband CCSCS auch klar gegen den Deal aussprach. Es ist ein Hohn, dass der Handelskontrakt ausgerechnet am 1. Mai vorläufig in Kraft tritt.“

Jan Pehrke (Coordination gegen BAYER-Gefahren)

„Indigene Gemeinschaften drohen zu den größten Verlierern dieses Abkommens zu werden. Während in Europa über wirtschaftliche Vorteile diskutiert wird, nehmen vor Ort Landverlust, Vertreibung und Umweltzerstörung zu. Aus indigenen Territorien wird wirtschaftlicher Profit gezogen, ohne dass die Gemeinschaften fair in Entscheidungen einbezogen werden." 

Jan Königshausen (Referent für Indigene Völker, Gesellschaft für bedrohte Völker) 

Mit der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommen leistet die EU-Kommission den Arbeiter*innen beiderseits des Atlantiks einen Bärendienst. Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Mercosur stehen auf dem Spiel, während Beschäftigte in der europäischen Landwirtschaft um ihre Existenz bangen. Dieses Abkommen an einem 1. Mai in Kraft zu setzen, ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich für gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne einsetzen. 

Bettina Müller, Referentin für Handels- und Investitionspolitik bei PowerShift e.V.

Zum Hintergrund

Der Gerichtshof der Europäischen Union prüft nach dem Parlamentsbeschluss im Januar drei Kernfragen:

erstens, ob die Aufspaltung des Abkommens in einen Handels- und einen politischen Teil die Beteiligungsrechte nationaler Parlamente umgeht;

zweitens, ob der sogenannte Rebalancing-Mechanismus europäische Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetze unter Druck setzt, weil bereits neue Schutzregeln bei angeblicher Beeinträchtigung von Handelsvorteilen Gegenmaßnahmen auslösen könnten;

drittens, ob dadurch das europäische Vorsorgeprinzip geschwächt wird.

Gerade der Rebalancing-Mechanismus ist hoch umstritten: Er schafft bestehende Standards nicht automatisch ab, kann aber einen erheblichen Abschreckungseffekt auf künftige Gesetzgebung erzeugen. Neue Regeln – etwa zur EU-Entwaldungsverordnung, zu Lieferketten oder Agrarimporten – könnten aus Angst vor Streitverfahren oder handelspolitischen Gegenmaßnahmen verzögert oder abgeschwächt werden.

In der Kritik steht das Abkommen insgesamt wegen drohender Entwaldung und Klimafolgen, wachsendem Preisdruck auf bäuerliche Betriebe, unzureichendem Schutz von Arbeits- und Menschenrechten, möglichem Druck auf Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie eines wahrgenommenen Demokratiedefizits durch die Vertragsaufspaltung.

CBG reicht Gegenanträge ein

CBG Redaktion

10 Einsprüche gegen BAYERs Profit-Jagd

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat zur Hauptversammlung des BAYER-Konzerns, die am 24. April stattfindet, zehn Gegenanträge eingereicht. 

Gleich zwei davon setzen die Verwendung von Glyphosat als Chemie-Waffe auf die Tagesordnung. Im Südlibanon will die israelische Armee mit Hilfe des Herbizids eine menschenleere Pufferzone schaffen. Sie gebraucht die Substanz, um Äcker zu zerstören und den LandwirtInnen so ihre Lebensgrundlage zu nehmen. Dem „Euro-Med Human Rights Monitor“ zufolge fielen dem schon Anbau-Flächen in einer Größenordnung von 9.000 Hektar zum Opfer. 

Das Glyphosat-Vorprodukt Phosphor dient ebenfalls dazu, aus dem Grenzgebiet im Südlibanon eine „Sicherheitszone“ zu machen. Zu weißem Phosphor verarbeitet, steckt es in Artillerie-Geschossen, die in der Luft explodieren und als Rauch- oder Brandbomben wirken. Human Rights Watch dokumentierte eine solche Detonation am 3. März in der Gegend um Yohmor, der eine Aufforderung an die BewohnerInnen der Stadt sowie von 50 Dörfern der Umgebung vorausging, ihre Häuser zu verlassen. „Die brandfördernde Wirkung von weißem Phosphor kann zum Tod oder zu grausamen Verletzungen führen, unter denen die Betroffenen ihr Leben lang leiden“, warnt die Organisation.

Der zweite Gegenantrag zum Thema befasst sich mit Brasilien als Einsatzort von Glyphosat als Chemie-Waffe. Dort lassen GroßgrundbesitzerInnen das Mittel von Flugzeugen oder Drohnen aus versprühen, um Indigene zu vertreiben und sich deren Land anzueignen.

Agrochemikalien widmen sich darüber hinaus noch zwei weitere Gegenanträge der CBG. Einer hat das Gefährdungspotenzial derjenigen Mittel zum Gegenstand, die zu den PFAS gehören, ein anderer beschäftigt sich konkret mit der Pestizid-Nebenwirkung „Parkinson“. Auch zur politischen Landschaftspflege des Leverkusener Multis bei der EU in Brüssel und dem vom Konzern mit besonderem Lobby-Einsatz bedachten EU-Mercosur-Vertrag legte die Coordination Gegenanträge vor. Zusätzliche stellte sie zu den von BAYER bis in die 1970er Jahre hinein betriebenen Arznei-Tests mit Heimkindern, den Aufsichtsratswahlen und den virtuellen Hauptversammlungen, zu denen die CBG keinen Anlass mehr sieht.

„Unsere Gegenanträge greifen die unterschiedlichsten Missstände auf, eines aber verbindet diese: Sie sind zurückzuführen auf BAYERs gnadenlose Profit-Jagd“, so Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.

Kundgebung zur BAYER-Hauptversammlung

CBG Redaktion

BAYERs Hauptversammlung naht. Am. 24. April ist es wieder so weit. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) steckt mitten in den Vorbereitungen. Wir tun alles dafür, damit der Leverkusener Multi sich an dem Tag wieder mit einer kraftvollen Konzern-Kritik konfrontiert sieht, obwohl er sich davor mit einer Hauptversammlung im Online-Format zu wappnen gedenkt. 

Dazu brauchen wir bei der CBG aber Unterstützung. Wir wollen trotz allem auch Protest in Präsenz zeigen und halten vor der Unternehmenszentrale eine Kundgebung ab. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat ihr Kommen bereits angekündigt. Auch Vertreter*innen des „Vereins zum Erhalt der Nutzpflanzen-Vielfalt“ (VEN) und von IFOAM, der „Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbau-Bewegungen“, stoßen wieder mit dazu. 

Das Schwerpunkt-Thema der CBG dieses Mal: „Glyphosat als Chemie-Waffe“. Neben allem anderen gehört das Herbizid nämlich auch noch zu den Dual-Use-Gütern. Momentan kommt es im Nahost-Krieg zum Einsatz. Und in Brasilien lassen Großgrundbesitzer*innen Glyphosat versprühen, um Indigene zu vertreiben und sich deren Land anzueignen. Dazu werden CBG-Aktivist*innen sprechen. Zu dem Krieg, den BAYER gegen die Natur führt, wird es ebenfalls eine Rede geben. Die Eingriffe zu ihrer „Verbesserung“ mittels Gen-Manipulationen stehen im Mittelpunkt eines weiteren Beitrags. 

Die Redeliste ist noch nicht geschlossen. Bei Interesse bitte bei der CBG melden.

Also kommt zahlreich! Stellt den BAYER-Konzern bei seiner Flucht ins World Wide Web durch Protest in Präsenz! 
Kundgebung vor der Konzernzentrale: 24.04.2026
10.00 Uhr
Kaiser-Wilhelm-Allee 3, Leverkusen
S-Bahn-Haltestelle Leverkusen-Chempark
Wegbeschreibung: die Otto-Bayerstr. hochgehen, nach rechts in die Düsseldorferstr. einbiegen und dann die erste Straße links
Die Stiftung GEKKO unterstützt die Aktionen.

CBG ruft zu den Ostermärschen auf

CBG Redaktion

Glyphosat als Chemie-Waffe im Einsatz

Presse-Information vom 01.04.26

„Kriege verweigern – Frieden schaffen“ – unter diese Losung hat das Netzwerk Friedenskooperative die diesjährigen Ostermärsche gestellt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), die dem Bündnis angehört, ruft zur Teilnahme auf. Sie selbst schließt sich am 4. April den Protesten in Bonn an.

„Die Coordination gegen BAYER-Gefahren war bei vielen Friedensdemonstrationen der letzten Zeit dabei und hat in diesem Jahr noch einen Grund mehr, auf die Straße zu gehen, denn Glyphosat kommt  im Nahost-Krieg als Chemie-Waffe zum Einsatz“, so Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der CBG.

Die israelische Armee zerstört mit dem Herbizid im Südlibanon Ackerflächen, um aus dem Grenzgebiet eine große Pufferzone zu machen. Laut „Euro-Med Human Rights Monitor“ fielen dem schon 9.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zum Opfer. Nach Ansicht des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte stellt dieses Vorgehen „ein ernsthaftes humanitäres Risiko“ für die dort lebende Zivilbevölkerung dar.

Dem Zweck der Errichtung eines Niemandslandes zwischen dem Libanon und Israel dient auch die Verwendung des Glyphosat-Vorprodukts Phosphor. Zu weißem Phosphor verarbeitet, steckt es in Artillerie-Geschossen, die in der Luft explodieren und als Rauch- und Brandbomben wirken. Human Rights Watch dokumentierte einen solchen Angriff am 3. März in der Gegend um Yohmor, dem eine Aufforderung an die BewohnerInnen der Stadt sowie 50 Dörfern der Umgebung vorausging, ihre Häuser zu verlassen. 

„Der rechtswidrige Einsatz von weißem Phosphor durch das israelische Militär über Wohngebieten ist äußerst alarmierend und wird schwerwiegende Folgen für die Zivilbevölkerung haben“, hält Ramzi Kaiss von Human Rights Watch fest. „Die brandfördernde Wirkung von weißem Phosphor kann zum Tod oder zu grausamen Verletzungen führen, unter denen die Betroffenen ihr Leben lang leiden“, warnt er.

Auch 2023 und 2024 hat die israelische Armee im Libanon solche Operationen durchgeführt. Für 2023 wies Amnesty International die Herkunft der Artillerie-Geschosse detailliert nach. Sie stammten aus den USA. Und damit führt die Spur zum BAYER-Konzern, denn dieser ist dort der einzige Phosphor-Produzent. 

Aus ebendiesem Grund hat Donald Trump BAYERs Glyphosat-Produktion in Soda Springs und die nahe gelegene Phosphorerz-Mine am 18. Februar per Dekret unter besonderen Schutz gestellt. „Eine zukünftige Verringerung oder die Einstellung der inländischen Produktion von elementarem Phosphor und glyphosat-basierten Herbiziden würde die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten ernsthaft gefährden“, heißt es in seiner „Executive Order“.  Unter der Überschrift „Förderung der Landesverteidigung durch die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit elementarem Phosphor und Herbiziden auf Glyphosat-Basis“ bezeichnet sie Phosphor als „in Verteidigungslieferketten allgegenwärtig und daher von entscheidender Bedeutung für die militärische Einsatzbereitschaft und die nationale Verteidigung“.

„Immer noch betätigt sich der der BAYER-Konzern als Waffen-Lieferant. Das zeigt, dass er aus seiner unheilvollen Geschichte nichts gelernt hat“, konstatiert Hincha-Weisel.

Der Leverkusener Multi hatte 1914 mit Dianisidin eine der weltweit ersten Chemie-Waffen entwickelt. Es folgten weitere Kampfstoffe wie Chlorkohlenoxyd, Blausäure, Tabun, Sarin und Lost. Auch im Kalten Krieg liefen die Forschungen weiter, und zum „herbicidal warfare“ im Vietnam-Krieg leistete der Global Player ebenfalls seinen Beitrag. 

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren wird das Thema am 24. April auf die Tagesordnung der BAYER-Hauptversammlung setzen und vom Vorstand Antworten zur Chemie-Waffe Glyphosat verlangen.

In Sachen „Versammlungsrecht“

CBG Redaktion

CBG reicht Beschwerde vor EU-Menschenrechtsgerichtshof ein

Bereits seit 2017 prozessiert die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), weil der BAYER-Konzern auf seiner damaligen Hauptversammlung in Zusammenarbeit mit der Stadt Bonn und der Polizei das grundgesetzlich verbriefte Versammlungsrecht aushebelte. In allen bislang gelaufenen Verfahren schlossen sich die bundesdeutschen Gerichte in skandalöser Weise den Argumenten des Leverkusener Multis an. Und das Bundesverfassungsgericht nahm den Fall überhaupt gar nicht erst an. Darum zog die Coordination jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und reichte eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht ein. Juristische Unterstützung erhielt sie dabei von Dr. Remo Klinger, der für die Deutsche Umwelthilfe schon diverse Klima-Klagen zum Erfolg führte.

Zum Hintergrund: Im April 2017 erwartete BAYER zur Hauptversammlung seiner AktionärInnen wegen der „Gift-Hochzeit“ mit dem MONSANTO-Konzern eine große Protest-Demonstration vor den Türen des „World Conference Center Bonn“ (WCCB). Die CBG hatte ordnungs- und fristgerecht bei Stadt und Polizei eine entsprechende Kundgebung auf dem öffentlichen Platz vor dem WCCB angemeldet. Dabei gab es keinerlei Bedenken von Seiten der Behörden, die CBG startete also mit ihren Vorbereitungen. Doch einige Wochen nach der unwidersprochenen Anmeldung wiesen die Behörden der CBG-Kundgebung unmittelbar vor dem Termin einen weit von der Hauptversammlung entfernten Platz zu. 

Die CBG zog trotz der sehr knappen Zeit bis zur Hauptversammlung direkt vor die Gerichte und erwirkte einen Eilbeschluss, der die Kundgebung wieder zurück vor die Tore der HV holte. Der ursprünglich beantragte Platz jedoch war inzwischen von BAYER mit einem Riesenzelt belegt und mittels eines meterhohen Zauns weiträumig abgeriegelt worden.

Nach der HV ging die CBG dann in die Hauptverfahren gegen die skandalöse „Privatisierung des Versammlungsrechts“. Gegner waren die Stadt Bonn und die Polizei als Versammlungsbehörde. Doch diese sorgen nicht etwa selbst für ihren Rechtsbeistand. Sie ließen sich ohne jeden Skrupel durch alle Instanzen hindurch ihre Schriftsätze von den AnwältInnen des „beigeladenen“ BAYER-Konzerns schreiben. Der Briefbogen der Kanzlei Redeker Sellner Dahs war auf dabei auf der Rückseite jeweils mit weit mehr als 100 Namen von Professoren und Doktoren der Rechtswissenschaften gefüllt. 

BAYER berief sich in seinen Begründungen auf „Terror-Gefahr!“ und meinte „aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohungslage“ dürften die Aktionen nicht so wie von der CBG geplant und angemeldet stattfinden. Dazu brachten die Konzern-JuristInnen sie in Zusammenhang mit dem Anschlag am Brüsseler Flughafen und dem Angriff auf den Mannschaftsbus von Borussia Dortmund.  Die Großkanzlei unterstellte, dass sich derartige Gewaltakte auch aus den von der CBG angekündigten Protesten heraus entwickeln könnten, wenn keine Vorsorge getroffen werde. Kurzerhand machte BAYER aus ImkerInnen, die in den Vorjahren in voller Montur und mit Rauchbläsern ausgestattet gegen die bienengefährlichen BAYER-Pestizide protestierten, einen „Gas-Angriff von Vermummten“.

Im Ergebnis folgten die JuristInnen der Gerichte diesen Vorgaben, die CBG bekam kein Recht zugesprochen. Heraus allerdings kam im Zuge der Verfahren z. B., dass sich die Polizei mit den von BAYER vorgelegten Dokumenten zu „Terrorgefahr“ und „Sicherheitskonzepten“, die die Verdrängung der CBG-Kundgebung auf dem öffentlichen Platz vor den Räumen der HV in Bonn begründete, nicht einmal genauer befasst hatte. Nachdem die CBG vor Gericht darauf aufmerksam machte, hielten auch die RichterInnen es „zur Beurteilung der Sachlage“ nicht für nötig, Einblick in diese Dokumente zu nehmen. 

Darum setzt die CBG nun auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Vor diesem macht sie einen Verstoß gegen den Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantierten Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Dort heißt es nämlich: „Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind (…).“

„In Straßburg streitet die CBG nicht nur für sich selbst. Sie strebt eine gerichtliche Entscheidung an, die alle politischen Gruppen vor der Willkür der Konzerne schützt“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren abschließend.

Die Glyphosat-Bilanz

CBG Redaktion

Hohe Rückstellungen infolge der Entschädigungsklagen

Auch in diesem Jahr bestimmt Glyphosat wieder BAYERs Geschäftsbilanz. Während die Umsätze und Erlöse sich für 2025 auf dem Vorjahres-Niveau bewegen, verhageln die vorgenommenen Rückstellungen für die Prozess-Risiken das Ergebnis. Diese „Sonderaufwendungen“ in Höhe von rund 6,2 Milliarden Euro führen unter dem Strich zu einem Minus von 3,6 Milliarden Euro.

Jetzt aber wähnt sich der Konzern auf einem guten Weg zur Beilegung der Klagen und einer Vergleichslösung. So hofft er auf ein positives Urteil des Obersten Gerichtshof der USA in Sachen „Glyphosat“, denn laut BAYER-Chef Bill Anderson gab es „starke Unterstützung durch Stellungnahmen von der US-Regierung, von 15 US-Bundesstaaten, der US-Handelskammer und vielen anderen“. Überdies versucht der Agro-Riese auf bundes- und zentralstaatlicher Ebene mit einigem Erfolg Gesetze zu lancieren, die dem umstrittenen Herbizid Immunität verschaffen. Und zuletzt hat US-Präsident Donald Trump Glyphosat per Executive Order als systemrelevant eingestuft. „Wir teilen diese Ansicht und werden die Verordnung umsetzen“, bekundete Anderson. 

„Das wirft einige Fragen auf, denn die Verordnung gilt auch für den militärischen Gebrauch von Glyphosat und seinen Vorprodukten wie Phosphor“, erklärt Brigitte Hincha-Weisel von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Phosphor kann Hincha-Weisel zufolge zur Herstellung von Rauchbomben oder Blendgranaten dienen und das Herbizid selbst als Chemie-Waffe eingesetzt werden. Gegenwärtig tut das Israel im Südlibanon, um Ackerflächen zu zerstören. Zudem lassen lateinamerikanische GroßagrarierInnen das Mittel zur Vertreibung indigener Gemeinschaften versprühen.

„Unsere mehrgleisige Strategie kommt insgesamt gut voran“, resümierte Anderson indes. „Das alles hat der BAYER-Konzern nur einem extremen Lobbyeinsatz zu verdanken. Er will Glyphosat schlicht freikaufen“, kritisiert Hincha-Weisel. Bill Anderson war der einzige Vorstandsvorsitzende eines deutschen DAX-Unternehmens, der der feierlichen Amtseinführung Donald Trumps beiwohnte. Damit nicht genug, sponserte der Global Player den Event auch noch. Insgesamt hat er die politische Landschaft in den Vereingten Staaten mit mehr als neun Millionen Dollar gepflegt und baute dabei gezielt auf LobbyistInnen aus dem Trump-Umfeld. Dazu zählten unter anderem BeraterInnen aus der ersten Amtsperiode Trumps wie Daniel McFaul, Mike Rubino und Hunter Morgen sowie Brian Ballard, Fundraiser für den 2024er Wahlkampf.

Selbst die Klimabilanz BAYERs prägte Glyphosat. Neben allem anderen ist das Herbizid nämlich auch noch ein veritabler Klima-Killer. Weil der Produktionsprozess enorm viel Energie erfordert, hat das Mittel einen wesentlichen Anteil an den direkten Treibhausgas-Emissionen des Konzerns. „Besonders energie-intensiv ist unsere Rohstoff-Gewinnung einschließlich Aufbereitung und Weiterverarbeitung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittel-Vorprodukten von Crop Science – daher entfällt der größte Anteil unserer Treibhausgas-Emissionen auf diese Division“, heißt aus diesem Grund ein ums andere Mal in den Geschäftsberichten der Aktien-Gesellschaft.

„Es gibt kein Pestizid mit so vielen Risiken und Nebenwirkungen wie Glyphosat. Deshalb muss es sofort vom Markt“, fordert Hincha-Weisel abschließend.

Solidaritätserklärung in Sachen „Debanking“

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren erklärt sich mit allen Parteien, Gruppen und Privatpersonen solidarisch, denen die Banken kommentarlos ihre Konten gekündigt haben. 

Gesellschaftliche Teilhabe ist unverzichtbar für ein demokratisches Land, und dafür wiederum ist der Zugang zum Finanzverkehr unabdingbar. Wird dieser erschwert oder gar verunmöglicht, so werden die Existenz, die Arbeit und die gesellschaftliche Wirksamkeit zivilgesellschaftlicher, politischer und oppositioneller Gruppen bedroht.  Gleiches gilt für Einzelpersonen. Debanking ist ein Angriff auf demokratische Grundrechte.

Wir müssen in diesem Zusammenhang auch die Sanktionen ansprechen, welche die Europäische Union in etlichen Fällen gegen kritische Menschen verhängt hat. Beispielsweise trafen im Mai 2025 sie den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru und stellten ihn wirtschaftlich total ins Abseits – eine Kaltstellung ohne ein rechtsstaatliches Verfahren.

Zunehmend scheint sich das Debanking als gängige Praxis durchzusetzen und wird insbesondere gegen kritische JournalistInnen und linke Gruppierungen und Medien angewandt. 

Warum? Sie prangern gesellschaftliche Missstände an, sind solidarisch mit Menschen in Not, erstreiten für mehr Transparenz Zugang zu wichtigen Unterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz wie die Journalistin Gaby Weber oder arbeiten für Menschenrechte und Klimagerechtigkeit, gegen Rassismus, Faschismus und Machtstrukturen, die demokratische Prozesse unterminieren.

Ihre Konten wurden unbeanstandet und oft seit Jahren und Jahrzehnten geführt wie das der VVN-BdA bei der Postbank, das der Roten Hilfe bei der Stadtsparkasse Göttingen oder das der DKP bei der GLS Bank.

Warum also?

Weil Arbeit und Haltung der Organisationen oder Einzelpersonen im Widerspruch zu den Interessen und Risikobewertungen der Banken stehen? 

Weil sie im Konflikt mit wirtschaftlichen oder politischen Interessen der „etablierten“ Kundschaft der Banken stehen?

Weil sie manchmal unbequeme Wahrheiten ans Licht bringen, die auch die Banken in Schwierigkeiten bringen könnten?

Weil es Bedenken gibt hinsichtlich regulatorischer oder Compliance-Anforderungen – etwa weil eine ausländische Regierung Sanktionen verhängen könnte?

Weil die Banken mit Risikobewertungen arbeiten, die so angelegt sind, dass sie gelegentlich überkritisch urteilen: Wer Demos organisiert oder investigativ arbeitet und dafür Spenden sammelt, könnte ja ein Risiko darstellen?

Weil Linke und kritische Stimmen die bestehenden Machtverhältnisse hinterfragen und/oder herausfordern und Debanking da ein probates Mittel darstellt, diese Stimmen zu unterdrücken oder gar mundtot zu machen?

Dies sind alles keine akzeptablen Gründe!

Wir stellen uns solidarisch auf die Seite aller, gegen die Debanking eingesetzt wurde, seien es AktivistInnen, Vereine und Vereinigungen oder kleine Unternehmen. Unsere Gesellschaft lebt von Meinungsvielfalt und kultureller Vielfalt, politischem Diskurs, Transparenz und Engagement. Finanzielle Ausgrenzung untergräbt all das und schafft Ungleichheit, vereinzelt, wo Zusammenhalt nötig ist.

Wir fordern die Banken auf, die Kontokündigungen rückgängig zu machen, denn diese Form der Ausgrenzung verstößt gegen die demokratischen Grundrechte. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat sich den Protesten angeschlossen, den offenen Brief „Debanking stoppen“ unterschrieben und wird weiter entschieden für diese Forderung eintreten.

BAYER präsentiert Vergleichsvorschlag in Sachen „Glyphosat“

CBG Redaktion

Viele Fragen offen

BAYER hat mit AnwältInnen von Glyphosat-Geschädigten einen Vergleichsvorschlag erarbeitet. Demnach will der Konzern über einen Zeitraum von 21 Jahren hinweg 7,25 Milliarden Dollar zur Beilegung vorliegender und zukünftiger Klagen zahlen, wobei die Summen Jahr für Jahr abnehmen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) überzeugt das Angebot nicht. „Diese Vorlage enthält einige heikle Regelungen und lässt viele Fragen offen“, konstatiert Brigitte Hincha-Weisel von der CBG.

So begrenzt der geplante Sammel-Vergleich die Haftung auf kaum mehr als 2 Dekaden. Zudem bleibt mit fortschreitender Zeit immer weniger Geld für neu Erkrankte übrig. „Das Gefährdungspotenzial von Glyphosat kennt kein Ablauf-Datum, also muss der Anspruch auf Entschädigung so lange bestehen, wie das Mittel auf dem Markt ist. Eine Deckelung mag BAYER zwar die erhoffte ‚finanzielle Planungssicherheit‘ bescheren, das darf aber hier nicht der Maßstab sein“, so Hincha-Weisel.

Darüber hinaus gilt die Vereinbarung nur für KlägerInnen, die am Non-Hodgkin-Lymphom – einer bestimmten Form des Lymphknoten-Krebses – leiden, Geschädigte mit anderen Tumor-Diagnosen gehen leer aus. Auch tritt sie nur in Kraft, wenn ihr genügend Betroffene zustimmen und der überwiegende Teil der  67.000 noch zur zur Verhandlung anstehenden Fälle damit ad acta gelegt werden kann. Überdies müssen die Gerichte das Ganze noch absegnen.

Der Global Player aber gibt sich optimistisch. Im Verbund mit der bald erwarteten Entscheidung des Supreme Courts über die Rechtmäßigkeit von Klagen in Sachen „Glyphosat“ trotz einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA hofft er auf ein Ende der juristischen Auseinandersetzungen. Das Kalkül: Der Supreme Court verschafft dem Herbizid für alle Zeiten Immunität, und die Rechtsrisiken der näheren Zukunft wendet der Vergleich ab.

„Damit verspekuliert sich BAYER. Es existiert nur eine Möglichkeit, die Akte „Glyphosat“ zu schließen: ein Stopp der Vermarktung“, hält Brigitte Hincha-Weisel abschließend fest.

CBG unterstützt die Antilobby-Aktion in Brüssel

CBG Redaktion

Extinction Rebellion blockiert Sitz von Chemie-Verband

Presse-Information vom 09.02.26

Am heutigen Montag hat Extinction Rebellion, unterstützt von der belgischen Greenpeace-Sektion, den Sitz des Europäischen Chemie-Verbandes CEFIC in Brüssel blockiert. „Sein toxisches Lobbying vergiftet unser Wasser, unsere Körper und unsere Demokratie“, erklärte die Gruppe zur Begründung. Auch der BAYER-Konzern ist von der Aktion betroffen, denn sein sogenanntes Verbindungsbüro befindet sich im selben Haus.

„Von dem Gebäude in der Rue Belliard 40 aus betreiben BAYER & Co. ihre Einflussarbeit mit viel Geld. Vor allem die Vereinfachungspakete der EU zur Aufweichung von Gesundheits- und Umweltschutzstandards prägten sie maßgeblich mit, ohne dafür durch demokratische Prozesse legitimiert zu sein. Darum hält die Coordination gegen BAYER-Gefahren das Protest-Mittel des zivilen Ungehorsams, zu dem Extinction Rebellion gegriffen hat, für angebracht“, so Brigitte Hincha-Weisel vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren.

Auf 45 Millionen Euro belief sich der Lobby-Etat der CEFIC im vergangenen Jahr. BAYER kam auf über sechs Millionen Euro. 61 LobbyistInnen arbeiteten für den Leverkusener Multi in Brüssel. Auf nicht weniger als 74 Politikfelder erstreckten sich 2025 ihre Tätigkeiten. Von der „Farm to Fork“- und der Biodiversitätsstrategie über die Wasser- und Industrieemissionen-Richtlinie bis hin zur PFAS-Regulierung und den „Vereinfachungspaketen“ reichte die Palette.

33 Mal trafen sich BAYER-EmissärInnen direkt mit EU-KommissarInnen oder deren KabinettsvertreterInnen. Auf der Tagesordnung standen dabei Themen wie BAYERs Afrika-Strategie, das Verhältnis der EU zu den USA, die Chemikalien-Regulierung, die Neuen Gentechniken, Künstliche Intelligenz, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharma-Industrie und der Clean Industrial Deal. 

Die meisten Meetings fanden jedoch zu den Vereinfachungspaketen statt. Und hier lieferte die EU dann auch im Rekordtempo. Im letzten Jahr hat sie zahlreiche Vorhaben zur Aufweichung von Gesundheits- und Umweltvorschriften auf den Weg gebracht oder schon beschlossen. Unter anderem nahm sich die Europäische Union die Regelungen zum Umgang mit Chemikalien, den neuen Gentechniken und dem Schadstoff-Ausstoß von Industrie-Anlagen vor. Auch die Bestimmungen zum Schutz von Gewässern, Feuchtgebieten und Mooren stehen zur Disposition. 

Mit dem bisher letzten „Omnibus-Vereinfachungspaket“ wollen von der Leyen & Co. sogar Ackergift-Genehmigungen entfristen und auf Dauer stellen. Da bleibt der Beifall von BAYER nicht aus. „BAYER betrachtet den Omnibus zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit als eine willkommene Gelegenheit, den derzeitigen Rahmen für den Pflanzenschutz zu modernisieren und zu verbessern“, hieß es aus Leverkusen. „Wir sind der Ansicht, dass im Agrarsektor ein erhebliches Potenzial besteht, Verfahren zu straffen, Komplexität zu reduzieren und Innovationen in kritischen Technologien wie dem Pflanzenschutz zu fördern“, bekundete der Global Player. 

„Die EU hat sich auf Druck von BAYER & Co. vom Green Deal verabschiedet und dereguliert nun ohne Rücksicht auf Verluste für Mensch, Tier und Umwelt. Sie kann nicht erwarten, dass das einfach so durchgeht“, hält Hincha-Weisel abschließend fest.

Die CBG lehnt EU-Initiative ab

CBG Redaktion

Die EU hat in letzter Zeit nicht nur zahlreiche Vorhaben zur Aufweichung von Gesundheits- und Umweltstandards an den Start gebracht, sie will auch die Voraussetzung dafür schaffen, dass diese Projekte in Brüssel schneller durchgehen. Dazu dient die Initiative zu einer „besseren Rechtsetzung“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lehnt diese entschieden ab und formulierte ihre Kritik im Rahmen des Beteiligungsprozesses, den das EU-Reglement bei legislativen Akten vorsieht. Im Folgenden die CBG-Eingabe.

Im letzten Jahr hat die Europäische Union in einem atemberaubenden Tempo zahlreiche Vorhaben zur Aufweichung von Gesundheits- und Umweltvorschriften auf den Weg gebracht oder sogar schon beschlossen. Dazu zählen unter anderem Regelungen zum Umgang mit Pestiziden, Chemikalien, den neuen Gentechniken und dem Schadstoff-Ausstoß von Industrie-Anlagen. 

Das Mittel der Wahl ist dabei zumeist ein „Omnibus-Vereinfachungspaket“. „Wir können nicht erwarten, dass wir weltweit konkurrieren können, während wir uns gleichzeitig mit unnötigen Beschränkungen und Einschränkungen überfrachten“, schrieb der für Wirtschaft, Produktivität, Implementierung und Vereinfachung zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in einem Beitrag für die Zeitung „FAZ“ zur Begründung.

Die EU gibt damit dem Lobby-Druck der Industrie nach. Der BAYER-Konzern zum Beispiel hat immer wieder eine Aufweichung der Pestizid-Regularien gefordert und begrüßte dementsprechend die entsprechenden Bestimmungen im Omnibus-Vereinfachungspaket zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. „Bayer betrachtet den Omnibus zur Vereinfachung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit als eine willkommene Gelegenheit, den derzeitigen Rahmen für den Pflanzenschutz zu modernisieren und zu verbessern“, hieß es aus Leverkusen. „Wir sind der Ansicht, dass im Agrarsektor ein erhebliches Potenzial besteht, Verfahren zu straffen, Komplexität zu reduzieren und Innovationen in kritischen Technologien wie dem Pflanzenschutz zu fördern“, bekundete der Agro-Riese. 

Und jetzt will die Europäische Union BAYER & Co. noch weiter entgegenkommen und eine Schnellstraße für die Omnibusse bauen, damit sie in Brüssel schneller durchkommen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren lehnt diese Initiative für eine angeblich „bessere Rechtsetzung“ entschieden ab. Die veränderte geopolitische Lage darf nicht als Vorwand dafür dienen, Vorschriften zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu deregulieren – und das auch noch mittels beschleunigter Verfahren.