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Beitrag veröffentlicht im Januar 2002

UK

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 28. Januar 2002

GENTECHNIK-GEGNER BESETZEN BRITISCHE BAYER-ZENTRALE

Anlässlich des Börsengangs der Bayer AG an der New Yorker Wall Street haben Gentechnik-Gegner die britische Zentrale des Unternehmens besetzt. 60 Aktivisten blockierten rund sechs Stunden den Eingang des Firmengebäudes in Newbury. Auf Transparenten wurde der Ausstieg aus der Gentechnik gefordert.

John Locke, Sprecher der Demonstranten: „In der langen Bayer- Geschichte sind Profite stets wichtiger gewesen als die Sicherheit der Verbraucher. Sollen wir ausgerechnet diesem Unternehmen bei der Herstellung von Nahrungsmitteln trauen?“ Die Mehrheit der britischen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Unter www.bayerhazard.com haben die Kritiker eine neue homepage mit Informationen zu Bayer veröffentlicht.

Bayer steigt durch die Übernahme der Aventis Cropscience AG zum führenden Gentechnik Unternehmen Europas auf, Aventis ist verantwortlich für den Großteil der umstrittenen Freisetzungsversuche in England.

Die Coordination gegen BAYER- Gefahren e.V. hat sich im Sommer 2000 an einer Blockade der Bayer- Zentrale in Leverkusen durch Gentechnik-Kritiker beteiligt. Die CBG begrüßt die Aktionen in England ausdrücklich.

Patentraub

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 9. Januar 2002

Wende im Patentraub-Prozess gegen BAYER AG

Verfahrenstermin: Donnerstag, 10. Januar 2002, 10 Uhr
OLG Düsseldorf, Saal A 107, Cecilienallee 3
Pressegespräch ab 9.30 Uhr und nach der Verhandlung

In der längsten gerichtlichen Auseinandersetzung seit Bestehen der Bundesrepublik ist eine sensationelle Wende eingetreten: Der BAYER- Konzern widerruft gegenüber dem OLG Düsseldorf eine Behauptung, mit der die Weltfirma 34 Jahre lang die Patentansprüche des Düsseldorfer Unternehmers Heinz Süllhöfer abwehrte.

Seit den frühen 60er Jahren verwendet BAYER eine von Süllhöfer entwickelte Maschine zur Weiterverarbeitung von Schaumstoffen zu Dämmplatten. Um die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung zu begründen, berief sich der Konzern auf eigene Konstruktionspläne, die vor der Patentanmeldung von Süllhöfer entstanden sein sollten. Damit sei das Süllhöfer-Patent nichtig.

So heißt es beispielsweise im Schriftsatz eines zentralen Verfahrens vom 31. Mai 1983: „Dazu ist auf ... Werkstattzeichnung 13/465.02 ... zu verweisen.“ Auf der Basis dieser Behauptungen konnte BAYER das milliardenschwere Süllhöfer-Patent für die eigene Kunststoff-Herstellung lizenzfrei einsetzen. Die bisherigen Versuche von Süllhöfer, den Patentraub des Konzerns zu stoppen, scheiterten.

Jetzt aber schreibt BAYER an das Gericht: „.... dass der Umbau ... nicht nach Maßgabe der Werkstattzeichnung 13/465.02 .. vorgenommen worden ist.“ Der überraschende Rückzug erfolgte unter dem Eindruck neuer Beweise:

1. Ein Gutachten der TH Aachen
2. Staatsanwaltschaftlich beschlagnahmte Dokumente
3. Benennung von Zeugen aus dem BAYER-Konzern durch Süllhöfer

Das Patentamt, die Gerichte bis hinauf zum europäischen Gerichtshof, die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit wurden augenscheinlich durch BAYER vorsätzlich getäuscht. Süllhöfer: „Die BAYER-Verant-
wortlichen sind vor keiner kriminellen Hürde zurückgeschreckt.“ So seien von BAYER nicht nur Dokumente verfälscht und falsche Behauptungen aufgestellt worden, sondern es seien von BAYER auch Zeugen benannt worden, die aufgrund verfälschter Urkunden vor Gericht falsche Aussagen machten. Der Konzern habe in der Öffentlichkeit den Ruf des Unternehmers geschädigt, ihn um Lizenzgebühren in Milliardenhöhe betrogen und ihn persönlich und gesundheitlich ruiniert.

Die von BAYER eingeräumten wahrheitswidrigen Vorträge haben Süllhöfer veranlasst, Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt Düsseldorf und bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einzureichen.
Die „Coordination gegen BAYER-Gefahren“ (CBG) begleitet das Verfahren seit fast 20 Jahren. Axel Köhler-Schnura, Vorstand der CBG: „Die Macht der Konzerne beruht wesentlich auf Patenten. Rücksichtslos und mit offenkundig erheblicher krimineller Energie begehen die Verantwortlichen des BAYER-Konzerns Patentraub im Interesse ihrer Profite und der eigenen Vormachtstellung.“

Ein interessanter Nebenaspekt: Der Vorsitzende Richter, Gisbert Steinacker, wohnte einst in Leverkusen Opladen Haus an Haus mit dem im Fall Süllhöfer federführend tätigen BAYER-Justitiar und heutigen Leiter der Rechtsabteilung des Konzerns, Charbonnier. Es gab Gerüchte, dass die von ihm verhängten Süllhöfer-Urteile „bei BAYER gefällt“ worden seien. Kurz nach dem letzten Urteil im Sinne des Konzerns bezog er eine neue Villa in Wittlar. Wohin mag er nach seinem nächsten Urteil im diesem Verfahren ziehen??

Weitere Informationen erhalten Sie von:
Heinz Süllhöfer: 0211 - 43 40 80 / mobil 0177 - 43 40 801

Ten Worst Corporations

CBG Redaktion

Pressemitteilung vom 7. Januar 2002

„Ten Worst Corporations of 2001“

Bayer in Negativliste ganz oben

Die amerikanische Fachzeitschrift Multinational Monitor hat die Bayer AG in die Liste der „10 schlechtesten Unternehmen des Jahres 2001“ aufgenommen. Die Aufstellung umfasst Firmen, die „Verbraucher betrügen, die Umwelt verseuchen und Arbeiterrechte mißachten“.
Das Unternehmen erhält die zweifelhafte Ehrung knapp drei Wochen vor dem mehrmals verschobenen Börsengang an der New Yorker Wall Street am 24. Januar.

Der Multinational Monitor nennt mehrere Skandale, die zu der erstmaligen Nominierung des Konzerns führten: nach den Milzbrand-
Anschlägen in den USA verlangte Bayer von der amerikanischen Regierung Milliardenbeträge für Antibiotika, obwohl die Herstellungs-
kosten nur Bruchteile dieser Summe ausmachten. Gleichzeitig zahlte das Unternehmen mehrere hundert Millionen Dollar an Konkurrenzfirmen, damit diese keine billigeren Alternativen auf den Markt bringen. In der US-Öffentlichkeit steht Bayer seitdem als „Kriegsgewinnler“ da.

Im August des vergangenen Jahres zog Bayer den Cholesterinsenker Lipobay vom Markt, weil dieser mit mindestens 52 Todesfällen in Verbindung gebracht wird. Bayer hatte die Gefahren jahrelang gekannt, jedoch erst auf eine Drohung der amerikanischen Aufsichtsbehörden hin den Verkauf gestoppt. Die anschließende Talfahrt des Aktienkurses führte zur Verschiebung der Notierung an der New Yorker Börse.

Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA fordert von Bayer einen Verkaufsstop von Tierantibiotika, welche identisch mit Antibiotika sind, die in der Humanmedizin eingesetzt werden. Bayer weigert sich, der Forderung nachzukommen. Verbraucherschützer und Ärzte befürchten, dass die Substanzklasse in wenigen Jahren wegen Resistenzbildungen in der Humanmedizin nicht mehr eingesetzt werden kann.

Als vierten Grund für die Aufnahme in den Index wird der Umgang von Bayer mit Kritikern genannt: im Sommer hatte der Leverkusener Konzern der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) wegen Verbreitung kritischer Informationen im Internet einen Prozess und hohe Strafen angedroht. Die Anwaltskosten bedrohen bis heute die Existenz des Vereins. Nach Ansicht des Multinational Monitor werden solche „juristischen Einschüchterungsversuche die Reputation des Unternehmens nicht wieder herstellen.“

Die vollständige Auflistung des Multinational Monitor findet sich unter: www.essential.org/monitor