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Beitrag veröffentlicht im Februar 2008

[Kartelle] Preisabsprachen

CBG Redaktion

Presse Info vom 21. Februar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Preisabsprachen: Manager-Haftung gefordert

Offener Brief an Justizministerin Brigitte Zypries / BAYER an zahlreichen Kartellen beteiligt

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert eine strafrechtliche Verfolgung von Kartell-Betrügern. In einem Brief an Justizministerin Brigitte Zypries schreibt der Verein, dass „erst dann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden kann, wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen.“ Der Verein bezeichnet es als eine „gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges“, dass Verstöße gegen Kartellvorschriften nur mit Bußgeldern belegt sind, nicht hingegen mit Strafen.

Allein der BAYER-Konzern wurde in den vergangenen Jahren mehr als zehnmal bei Absprachen mit der Konkurrenz erwischt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatte daher vor zwei Jahren Anzeige gegen das Management des Unternehmens gestellt. Wegen des fehlenden Straftatbestands wurde die Klage abgewiesen - mit geradezu grotesken Begründungen („es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden“).

Ob beim Verkauf von Zitronensäure, Kautschuk, Medikamenten oder Diabetestests - stets sprach BAYER mit der Konkurrenz Preise und Verkaufsquoten bis auf´s Prozent genau ab. Die Zeche zahlen die Verbraucher und der Steuerzahler. BAYER argumentiert öffentlich, dass das Management Kartelle ablehnt und von existierenden Kartellen nicht wüsste. Nach Meinung der CBG ist es jedoch undenkbar, dass Entscheidungen, bei denen es um Milliarden-Beträge geht, ohne Wissen der Konzernleitung getroffen werden.

Der Brief an Justizministerin Zypries im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

die BAYER AG wurde in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Fällen des Kartell-Betrugs überführt. Allein im Geschäftsjahr 2005 musste das Unternehmen 275 Millionen Euro zur Begleichung von Kartellstrafen zurückstellen. Der Konzern äußerte zwar mehrfach sein Bedauern, trotzdem kommt es laufend zu neuen Fällen.

Nach unserer Einschätzung bleibt die Mehrzahl solcher illegalen Preisabsprachen unentdeckt - die Zeche zahlen Verbraucher und Steuerzahler.

Der große Umfang derartiger Kartellabsprachen, die sich meist über mehrere Jahre hinziehen und die Dutzende von Treffen in allen Teilen der Welt beinhalten, sowie die Vorsorge in der Bilanzierung belegen eindeutig, dass es sich dabei nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um eine systematische Geschäftspolitik handelt. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat daher im April 2006 Strafanzeige gegen den Vorstandsvorsitzenden des BAYER-Konzerns, Werner Wenning, sowie gegen Aufsichtsrats-Chef Manfred Schneider gestellt. Wir werfen den Managern vor, die andauernde Beteiligung des Unternehmens an illegalen Preisabsprachen geduldet oder angeordnet zu haben. Zustimmung erhielt die CBG von der EU-Wettbewerbsbehörde, die die Strafanzeige uns gegenüber als „hilfreich“ und „sinnvoll“ bezeichnete.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren jedoch mit teilweise absurd klingenden Begründungen eingestellt. So heißt es beispielsweise, dass „bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen ist, dass ein weltweit agierender Konzern wie die BAYER AG letztlich durch Kartellabsprachen größere Gewinne erzielt, als wenn sie auf solche verzichten würde. (...) Es ist in Anbetracht des Umstandes, dass viele namhafte Unternehmen an den Absprachen beteiligt waren davon auszugehen, dass diese Vereinbarungen lediglich (!) in der Absicht einer sicheren Gewinnmaximierung getroffen wurden.“

Große Unternehmen werden durch eine solche Argumentation zu illegalen Handlungen geradezu ermutigt. Die Argumentation, wonach ein Rechtsverstoß dadurch gerechtfertigt wird, dass er der Gewinnmaximierung dient, läuft dem Rechtsempfinden des Normalbürgers vollkommen zuwider. Dennoch wurde eine Beschwerde unseres Anwalts von der Staatsanwaltschaft Köln abgewiesen.

Es stellt unserer Meinung nach eine gesetzgeberische Fehlleistung ersten Ranges dar, dass Verstöße gegen Kartellvorschriften nur mit Bußgeldern und evtl. zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen belegt sind, nicht hingegen mit Strafen. Angesichts der Gemeinschädlichkeit derartiger Absprachen und des dadurch verursachten enormen Schadens stimmt es merkwürdig, dass nicht einmal in schweren Fällen Straftaten vorliegen.

Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, entsprechende Straftatbestände zu schaffen. Erst wenn die verantwortlichen Manager Gefängnisstrafen fürchten müssen, kann von einem abschreckenden Effekt ausgegangen werden.

alle Informationen zur Kampagne

Trasylol

CBG Redaktion

15. Februar 2008

Arzt: Früherer Stopp von Bayer-Herzmittel hätte 22.000 Menschenleben gerettet

New York - Ein schnellerer Vermarktungsstopp des umstrittenen Bayer-Herzmittels Trasylol hätte nach Angaben eines amerikanischen Mediziners 22.000 Patienten das Leben retten können.
Die US-Behörden hätten das Präparat bereits im Januar 2006 vom Mart nehmen sollen, als er erstmals seine Studie zu dem Mittel veröffentlichte und darin auf Gefahren hinwies, sagte Dennis Mangano in einem Interview des US-Fernsehsenders CBS. Der Arzt sagte zudem, Bayer habe im September 2006 der US-Gesundheitsbehörde FDA bei einer Diskussion der Studie eigene Forschungserkenntnisse vorenthalten, die die von ihm aufgezeigten Gefahren bestätigten. Der Vorsitzende des FDA-Beratergremiums, William Hiatt, sagte CBS zufolge, er hätte sich dafür ausgesprochen, Trasylol vom Markt zu nehmen, wenn er von Bayers eigener Studie gewusst hätte.
Das Gespräch mit Mangano sollte am Sonntag in der Sendung „60 Minutes“ ausgestrahlt werden, „CBS News“ griff das Thema jedoch schon vorab in einem Bericht auf seiner Internet-Seite auf. Bayer-Sprecherin Meredith Fischer sagte, sie könne sich zu dem „60 Minutes“-Bericht nicht äußern, so lange er nicht ausgestrahlt worden sei.
Wegen zunehmender Hinweise auf ein erhöhtes Sterberisiko musste Bayer den Verkauf von Trasylol im November stoppen. Das Medikament, mit dem Bayer jährlich gut 150 Millionen Euro umsetzte, wurde bei bestimmten Herzoperationen eingesetzt, um den Blutverlust zu verringern. In den USA hatte Trasylol 1993 die Marktzulassung erhalten.

Finanz und Wirtschaft, 15. Feb. 2008
(....) Aktien von Bayer könnten ebenfalls Aufmerksamkeit finden. Händler verwiesen auf Medienberichte, wonach ein schnellerer Vermarktungsstopp des umstrittenen Herzmittels Trasylol durch die US-Gesundheitsbehörde FDA nach Angaben eines amerikanischen Mediziners 22.000 Patienten das Leben hätte retten können. Der Chemie- und Pharmakonzern hat die Trasylol-Vermarktung im November 2007 vorübergehend weltweit ausgesetzt. Zudem habe Bayer im September 2006 den US-Behörden bei einer Diskussion einer belastenden Studie eigene Forschungserkenntnisse vorenthalten. „Sicher keine erfreulichen Neuigkeiten“, sagte ein Börsianer. Gegen Bayer seien bereits mehrere Klagen im Zusammenhang mit Trasylol anhängig. Ihre Anzahl könnte steigen, sollte Bayer wirklich Informationen zu spät weitergeleitet haben.

weitere Informationen zu Trasylol:
=> Interview: „massive Nebenwirkungen von TRASYLOL lange bekannt“
=> Der Original-Bericht von CBS
=> BAYER nimmt TRASYLOL vom Markt
=> Artikel "BAYERs neuer Pharma-GAU

Lipobay

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Februar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Lipobay: BAYER muss erstmals Schadensersatz zahlen

Argentinisches Gericht schafft Präzedenzfall / strafrechtliche Konsequenzen gefordert

Ein Gericht in der argentinischen Stadt Rosario hat erstmals einem Lipobay-Geschädigten Schadensersatz zuerkannt. Der Kläger, Carlos Potocnik, litt nach Einnahme des Cholesterin-Senkers unter Muskelzerfall, der zu schweren Nierenschäden und einer dauerhaften Behinderung führte. In den bisherigen Verfahren war der BAYER-Konzern, der Hersteller von Lipobay, einer Verurteilung stets mit Hilfe von Vergleichen zuvorgekommen.

Die zuständige Richterin Sylvia Aramberri verwies darauf, dass die Firma BAYER die Nebenwirkungen von Lipobay im Vorhinein kannte, diese jedoch bewusst in Kauf genommen hat. Der Schadensersatz in Höhe von 160.000 Peso (knapp 40.000 Euro) setzt sich aus Schmerzensgeld, Behandlungskosten sowie entgangenem Lohn zusammen. Potocnik hatte ursprünglich 570.000 Peso gefordert.

Mindestens hundert Personen in aller Welt waren an Nebenwirkung von Lipobay gestorben. Tausende von Prozessen endeten mit Vergleichen, bei denen der Konzern offiziell keine Schuld anerkannte. Ein Vertrag, der kürzlich einer Lipobay-Geschädigten aus Bayern vorgelegt wurde, zeigt, wie die Betroffenen zum Schweigen verpflichtet werden. Darin heißt es: „Mit BAYER wurde ein Vergleich geschlossen. Über den Inhalt und die Umstände wurde Stillschweigen vereinbart. Weiter möchte ich daher zu dem Thema des Vergleichsabschlusses keine Stellung nehmen“. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Vertragsstrafe in Höhe des Abfindungsbetrages.

Die Entscheidung in Argentinien wirft auch Fragen nach der Verantwortung des Managements auf. Hubert Ostendorf von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Gericht hat eindeutig ein schuldhaftes Verhalten der Verantwortlichen bei BAYER festgestellt. Da es zu Dutzenden von vermeidbaren Todesfällen kam, müssen nun strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bemängelt, dass einseitige Gewinnmaximierung nicht Maxime des Gesundheitssystems sein dürfe. Der Verband fordert ein demokratisch kontrolliertes und ethisch vertretbares Gesundheitssystem.

BAYER hatte den von weltweit sechs Millionen Menschen eingenommenen Cholesterin-Senker im Jahr 2001 vom Markt genommen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Risiken lange bekannt gewesen. Bereits in der ersten Test-Phase hatte die Lipobay-Version mit einer 0,8 Milligramm-Dosis, wie sie auch Carlos Potocnik verschrieben wurde, zu Muskelzerfall und Nierenversagen geführt - etwa zehn mal häufiger als bei Produkten der Konkurrenz. In Japan klagten Probanden über so starke Nebenwirkungen, dass der leitende Arzt die Studie einstellen wollte. Selbst ein BAYER-Mitarbeiter riet angesichts des stark erhöhten Risikos dazu, „den Marketing-Enthusiasmus zu dämpfen“. Die Verantwortlichen im Konzern hatten sich davon unbeeindruckt gezeigt und Lipobay in den USA und Südamerika mit der 0,8 Milligramm-Dosis herausgebracht. In Europa blieb es bei der ungefährlicheren Dosis von 0,3 oder 0,4 Milligramm pro Tablette. Vergleiche und Entschädigungszahlungen kosteten BAYER bislang mehr als eine Milliarde Euro.

weitere Informationen:
Ein Artikel der argentinischen Zeitung La Capital
deutsche Übersetzung des Artikels von La Capital
Artikel „BAYER speist Pharma-Opfer ab“
Artikel der New York Times „Bayer Knew of Dangers of Its Cholesterol Drug”

[Avelox] Antibiotika

CBG Redaktion

12. Februar 2008
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Schwere Nebenwirkungen von Moxifloxacin (Avalox)

Der Einsatz des Antibiotikums Moxifloxacin (Handelsname Avalox/Avelox) kann zu schweren Leberschädigungen führen. Zudem bestht ein Risiko von lebensgefährlichen Hautreaktionen.

Moxifloxacin zählt wie Trovafloxacin zur vierten Generation der sogenannten Gyrasehemmer. Trovafloxacin war 1998 zugelassen worden, musste aber im folgenden Jahr wieder vom Markt genommen werden, nachdem 14 Patienten an einem schweren Leberversagen erkrankt waren. Sechs Patienten starben damals.

Moxifloxacin wurde 1999 eingeführt. Eine Kontraindikation besteht bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion. Eine fulminante Hepatitis ist als seltene Komplikation bekannt. Dass sie zu einer realen Gefährdung für die Patienten werden kann, ergab eine kürzlich durchgeführte Sicherheitsbewertung, auf die der Hersteller jetzt hinweist. Die Leberschädigungen traten in der Regel drei bis zehn Tage nach Beginn der Anwendung auf. Es wurden aber auch einzelne Fälle einer verzögerten Hepatotoxizität beobachtet, bei denen die Leberschädigung (fast immer) fünf bis 30 Tage nach Beendigung der Moxifloxacin-Therapie auftrat.

Nach Aussage des Ärzteblatts informierte Bayer Healthcare über acht Berichte tödlich verlaufender Leberschädigungen. Für einen Kausalzusammenhang sprach, dass es in einigen Fällen nach erneuter Anwendung wiederum zur Leberschädigung kam. Eine genaue Häufigkeitsangabe könne aus den vorliegenden Meldungen jedoch nicht abgeleitet werden.

Ebenfalls beobachtet werden Hautreaktionen wie das Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) oder die toxische epidermale Nekrolyse (TEN), die ebenfalls Gegenstand einer Sicherheitsbewertung waren. Nach Angaben des Herstellers standen mehrere Fällen einer TEN in einem „zumindest möglichen Kausalzusammenhang“ mit der Einnahme des Medikaments. Darunter waren zwei Todesfälle. Zusätzlich wurde mehr als 35 Einzelfälle von SJS berichtet, darunter drei tödlich und sieben lebensbedrohlich verlaufende Fälle. Bei drei der letztgenannten zehn Patienten mit schwerwiegendem SJS wurde eine Progredienz des SJS zur TEN dokumentiert.

Avalox wird aufgrund der massiven Werbekampagnen des BAYER-Konzerns massenhaft verschrieben. Während die dänischen Krankenkassen das Antibiotikum wegen seiner Nebenwirkungen und sich immer mehr ausbreitenden Resistenzen lediglich in Ausnahme-Fällen bezahlen, gehört die Substanz in der Bundesrepublik zu den Mitteln erster Wahl.

Im Jahr 2001 hatte BAYERs Antibiotikum CIPROBAY den Patentschutz verloren, womit es der Konkurrenz von billigeren Nachahmer-Produkten ausgesetzt wurde. Deshalb hatte der Pharma-Konzern mit AVELOX ein Antibiotikum auf den Markt gebracht, das auf einer geringfügig abgewandelten Rezeptur basierte (Moxifloxacin statt Ciprofloxacin als Wirkstoff). Bayer konnte konnte daraufhin wieder den profitablen Patentschutz in Anspruch nehmen. Beide Substanzen gehören zur Gruppe der Fluorochinolone.

Sehnen-Risse und weitere Nebenwirkungen von Avelox

Pestizide

CBG Redaktion

Der Tagesspiegel, 8. Februar 2008

Unser tägliches Gift

Um unser Fleisch steht es nicht gut, um Obst und Gemüse nicht viel besser. Wir bekommen immer mehr Gift in unserem Essen serviert. Zwei aktuelle Greenpeace-Studien bringen erschreckende Zahlen ans Licht.

Weltweit werden 1134 Pestizide eingesetzt, die unser Essen belasten können. Welche davon besonders gefährlich sind, zeigt die „Schwarze Liste der Pestizide in Lebensmitteln“ – eine Liste der Stoffe, die krebserregende, fortpflanzungsschädigende oder erbgutverändernde Wirkung haben. Das Ergebnis ist erschreckend: 327 Spritzmittel stehen auf der Liste, darunter 168 Mittel, die in der europäischen Union erlaubt sind. 13 der gefährlichsten Pestizide nehmen die Verbraucher häufig über das Essen auf. Dazu gehört das BASF-Produkt Iprodion, das trotz seiner vermutlich krebserregenden Wirkung zugelassen wurde und häufig in Trauben, Salat und Erdbeeren vorkommt. Oder Imazalil von Bayer, das in gespritzten Zitrusfrüchten zu finden ist, als akut giftig gilt und vermutlich Krebs auslösen und das Erbgut schädigen kann. „Chemikalien, die Krebs auslösen, das Fortpflanzungsvermögen beinträchtigen oder das Hormon- und Immunsystem schädigen können, gehören nicht auf unser Essen“, verlangt Manfred Krautter, Chemie-Experte von Greenpeace bei der Vorstellung der neuesten Studien.

Pestizid-Last im Essen weit unterschätzt
Ebenso unerfreulich ist das Ergebnis der zweiten Studie „Grenzen der Pestizidanalytik“. Die beschreibt, wie sehr die Sicherheit unter den Defiziten der konventionellen Lebensmittelkontrolle leidet: Die Hälfte der bislang 1350 bekannten Spritzmittel können von staatlichen Labors routinemäßig, d.h. mit geringem Zeit- und Budgetaufwand, nicht nachgewiesen werden. Die meisten Labors erkennen sogar weniger als 400 Wirkstoffe.

„Wir müssen davon ausgehen, dass weitaus mehr gesundheitsschädliche Spritzmittel in unserem Essen stecken, als bisher angenommen“, stellt Krautter fest. Dr. Günter Lach, Chemiker und Herausgeber der Studie fordert: „Es muss möglich sein, in jedem Lebensmittel eine Belastung zu erkennen - schnell und unter vertretbarem Kostenaufwand. Neue und optimierte Analyseverfahren müssen entwickelt werden.“

Giftig, unsichtbar, dennoch erlaubt
Allein in den vergangenen drei Jahren hat das zum Landwirtschaftsministerium gehörende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland 38 Wirkstoffe zugelassen, von denen zwölf durch die Routineuntersuchungen der Labors nicht erkannt werden. Dazu zählt beispielsweise das Spritzmittel Amitrol von Bayer, das hormonelle Störungen hervorrufen kann und im Anbau von Äpfel, Birnen und Wein erlaubt ist.

Forderungen an Politik und Wirtschaft
„Minister Seehofer muss die Zulassung für solche im Essen kaum kontrollierbaren Pestizide sofort widerrufen. Die EU muss ihr Zulassungsrecht so ändern, dass derartige Pestizide nicht mehr auf den Markt kommen“, so Krautter. Industrie, Landwirtschaft und Handel müssen gefährliche Pestizide der Schwarzen Liste auflisten und dafür Sorge tragen, dass diese „unsichtbaren“ Subtanzen nicht mehr zum Einsatz kommen, das Risiko sei einfach zu hoch und die Gesundheit der Verbraucher stehe auf dem Spiel.

Der Ratschlag der Experten an die Verbraucher ist eindeutig: Wer keine Pestizide in seinem Essen haben will, kauft Bioware, die komplett frei ist von künstlichen Pestiziden. Wer weiterhin im Supermarkt einkaufen geht, sollte den Einkaufsratgeber „Essen ohne Pestizide“ nutzen. Daraus geht hervor: Beim Einkauf kommt es auf den Supermarkt, das Herkunftsland und die Anbausaison an. Den Ratgeber gibt es kostenlos bei Greenpeace oder als PDF zum Download.