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Beitrag veröffentlicht im Dezember 2010

Nanotubes

CBG Redaktion

Presse Information vom 21. Dezember 2010

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Nano-Risiken: Umweltverbände schreiben an Minister Remmel

„Grenzwerte willkürlich festgelegt“ / schärfere gesetzliche Regelungen gefordert / Gefahrenpotential weitgehend unbekannt

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlangen in einem gemeinsamen Brief an den nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel einen besseren Schutz vor den Gefahren durch Nanopartikel. Die Umweltverbände fordern Remmel auf, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) einzusetzen, um spezifische Risiken von Nanoteilchen besser zu berücksichtigen. Zudem müssten öffentliche Mittel für eine unabhängige Erforschung von Nano-Risiken bereitgestellt und eine Deklarationspflicht für Nanomaterialien in Konsumprodukten eingeführt werden.

Die Bayer AG hatte zu Beginn des Jahres in Leverkusen die nach eigenen Angaben weltgrößte Produktionsanlage für Carbon Nanotubes, winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, eingeweiht. Die Firma vermarktet Nanotubes unter dem Handelsnamen Baytubes. Tierversuche haben gezeigt, dass bestimmte Nano-Röhrchen die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den von Bayer vorgeschlagenen Grenzwert von 0,05 mg Nanotubes pro Kubikmeter Raumluft in der Anlage akzeptiert.

Der Epidemiologe Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme, den die Verbände um eine Bewertung gebeten haben, kritisiert diese Festlegung: „Der von der Firma Bayer empfohlene Grenzwert ist angesichts des Fehlens epidemiologischer Daten als völlig willkürlich anzusehen. Die vom NRW-Umweltministerium vorgelegte Empfehlung ist daher als realitätsfern und industriefreundlich abzulehnen.“ Prof. Frentzel-Beyme war bis zu seiner Emeritierung Leiter der Abteilung „Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens“ am Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin.

Claudia Baitinger vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW ergänzt: „Es kann nicht sein, dass wie bei anderen Hochrisikotechnologien vor lauter wirtschaftlicher Euphorie der grundgesetzlich verbriefte Anspruch auf körperliche Unversehrtheit übersehen und hintangestellt wird.“

Die Leverkusener Fabrik war offiziell als Versuchsanlage eingestuft worden und hat kein reguläres Genehmigungsverfahren durchlaufen. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Großanlagen wie in Leverkusen dürfen künftig nicht mehr als „Technikum“ ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt werden. Die neue Landesregierung darf darin nicht dem schlechten Vorbild ihrer Vorgängerin folgen.“ Die CBG fordert, dass potentiell risikoreiche Produkte wie Nanotubes nur auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn deren Ungefährlichkeit bewiesen ist.

Da die Produktion von Nanotubes weder der Immissionsschutz- noch der Störfall-Verordnung unterliegt, waren die spezifischen Risiken von Nanotubes bei der Genehmigung nicht berücksichtigt worden. Aus Sicht der Umweltverbände muss der Betreiber vor einer Genehmigung darlegen, welche Emissionen zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die tatsächliche Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen bei einem Störfall austreten können.

weitere Informationen:
· Das vollständige Interview mit Prof. Frentzel-Beyme
· Die Stellungnahme der Umweltverbände
· alle Informationen zur Kampagne

Nanotubes

CBG Redaktion

Presse Information vom 15. Dezember 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Risiken von Nanotubes: „Forschung steckt erst in den Anfängen“

Grenzwerte willkürlich festgelegt / Gefahren für Mitarbeiter / weltgrößte Anlage bei BAYER Leverkusen

Die Bayer AG hat zu Beginn des Jahres in Leverkusen die nach eigenen Angaben weltgrößte Produktionsanlage für Carbon Nanotubes (CNT) eingeweiht. Nanotubes sind winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, die u.a. zur Verstärkung von Kunststoffen eingesetzt werden sollen. Das Gefährdungspotenzial von CNT ist weitgehend unbekannt.

Die Firma BAYER empfiehlt am Arbeitsplatz einen Grenzwert von 0,05 mg Nanotubes pro Kubikmeter Raumluft. Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW hielt diesen Wert in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage für „vertretbar“. Die neue Landesregierung hat sich zum Thema noch nicht geäußert.

Der Arzt und Epidemiologe Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme bewertet den Grenzwert kritisch: „Die toxikologische Forschung zu den biologischen Wirkungen von Nanopartikeln steckt erst in den Anfängen, so dass keine Schlussfolgerungen der Unbedenklichkeit erlaubt sein dürften. Der von der Firma Bayer empfohlene Grenzwert ist angesichts des Fehlens epidemiologischer Daten als völlig willkürlich anzusehen. Die vom NRW-Umweltministerium vorgelegte Empfehlung ist daher als realitätsfern und industriefreundlich abzulehnen.“ Nach Aussage von Prof. Frentzel-Beyme, der bis zu seiner Pensionierung die Abteilung „Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens“ am Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin leitete, mussten MAK-Werte in vielen Fällen lange nach Festlegung erster Grenzwerte nach unten korrigiert werden. „Eine Katastrophe wie die mit lungengängigen Asbestfasern sollte nicht noch einmal abgewartet werden, bevor gehandelt wird“, so Frentzel-Beyme weiter.

Nanotubes können vom Körper sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden. Tierversuche zeigen, dass bestimmte CNT die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können (1). DNA-Schäden der Aorta sind ebenso möglich wie eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion (2).

Aus Sicht der Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) NRW, Coordination gegen BAYER-Gefahren und Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) muss der Betreiber vor einer Genehmigung nachweisen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen. Insbesondere müsse dargelegt werden, welche Emissionen zu erwarten sind, welche Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit damit verbunden sind, wie hoch die tatsächliche Belastung innerhalb der Anlage ist und welche Mengen bei einem Störfall austreten können. Anlässlich der BAYER-Hauptversammlung im Frühjahr kritisierten die Umweltverbände, dass die Leverkusener Fabrik offiziell als „Versuchsanlage“ eingestuft wurde und daher kein reguläres Genehmigungsverfahren durchlaufen musste.

weitere Informationen:
· Das vollständige Interview mit Prof. Frentzel-Beyme
· Die Stellungnahme der Umweltverbände
· alle Informationen zur Kampagne

(1) Carbon nanotubes introduced into the abdominal cavity of mice show asbestos-like pathogenicity in a pilot study, Donaldson et al, 20. Mai 2008, „Nature Nanotechnology“ (online) www.nature.com/nnano/journal/v3/n7/abs/nnano.2008.111.html

  • a2

(2) A review of carbon nanotube toxicity and assessment of potential occupational and environmental health risks, Crit Rev Toxicol. 2006 Mar;36(3):189-217, http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16686422

[Nemacur] Pestizide

CBG Redaktion

Presse Information vom 13. Dezember 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

BAYER verramscht Uralt-Pestizide

WHO: „extrem gefährlich“ / Vielzahl von Vergiftungsfällen / „Produktion muss vollständig beendet werden!“

Der BAYER-Konzern hat heute bekannt gegeben, die Uralt-Pestizide Nemacur (Wirkstoff Fenamiphos) und Mocap (Ethoprophos) an die US-Firma Amvac Chemical Corp zu verkaufen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft beide Wirkstoffe, die zur Klasse der Organophosphate gehören, als „extrem gefährlich“ (Gefahrenklasse I) ein. Die Agrochemikalien sind für eine Vielzahl von Vergiftungsfällen verantwortlich; in Deutschland sind Nemacur und Mocap seit langem verboten.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert seit den 80er Jahren die Einstellung der Produktion von Nemacur und Mocap sowie einen Verkaufs-Stopp für alle Klasse I-Pestizide. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Der Einsatz von Nemacur und Mocap ist eine Gefahr für Umwelt und Gesundheit und daher nicht zu rechtfertigen. BAYER hätte die Produktion längst einstellen müssen, statt diese Ultragifte jetzt noch profitabel zu verramschen!". Mitte der 90er Jahre hatte der Chemie-Konzern aus Leverkusen versprochen, die Produktion von Klasse I-Pestiziden bis zum Jahr 2000 zu beenden, das Versprechen jedoch nicht eingehalten.

Nemacur wird beispielsweise im Bananen-Anbau eingesetzt, der Wirkstoff ist unter anderem für Vergiftungen auf den Philippinen und in Costa Rica verantwortlich. Zudem gehört der Einsatz von Nemacur zu den wahrscheinlichen Ursachen des sogenannten „toxischen Öl-Syndroms“, das 1981 in Spanien mindestens 300 Menschenleben und Tausende von gesundheitlich schwer geschädigten Opfern forderte. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren veröffentlichte hierzu in den 80er Jahren das Buch „Der Tod, der von den Feldern kam“.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Zahl der jährlichen Pestizidvergiftungen auf 3 bis 25 Millionen; rund 99% ereignen sich in Ländern des Südens. BAYER musste aufgrund der vielen Vergiftungsfälle einräumen, dass „der sachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln unter bestimmten Bedingungen in einigen Ländern der Dritten Welt nicht immer gewährleistet ist“.

Organophosphate waren von Bayer in den 30er Jahren zunächst als Giftgase entwickelt worden (Sarin, Tabun). Nach dem Krieg entstanden hieraus Pestizide wie E605. Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Die Produktion von Nemacur und Mocap muss endgültig eingestellt werden! Bei BAYER und überall.“

weitere Informationen:
·Nemacur und das toxische Öl-Syndrom in Spanien (Spiegel-Artikel)
·Buch zum Giftöl-Syndrom (span)
·Nemacur-Vergiftungen auf den Philippinen
·Gefährlichste BAYER-Pestizide vom Markt nehmen!
·Frankfurter Rundschau: Vergiftung durch Mocap

Bienensterben

CBG Redaktion

9. Dezember 2010

Bienensterben

Ein internes Memorandum der US-Umweltbehörde zur Zulassung des Pestizids Clothianidin ist in die Öffentlichkeit gelangt. In dem 100-seitigen Papier werden einige von Bayer eingereichte Studien zur Bienengefährlichkeit von Clothianidin als unzureichend beschrieben. Da die bislang gültige vorläufige Zulassung auf eben diesen Studien beruht, haben mehrere amerikanische Umwelt- und Imkerverbände einen Entzug der Zulassung gefordert.

weitere Informationen

[Duogynon] Primodos / Duogynon

CBG Redaktion

9.Dezember

Umstrittener Schwangerschaftstest - Duogynon-Kläger fordert Aufklärung

Das TV-Magazin Klartext berichtet über den Duogynon-Prozess: http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_08_12/umstrittener_schwangerschaftstest.html

Das darin geführte Interview mit einem Sprecher von BAYER hat Loriot-Niveau:

Oliver Renner, Bayer Schering Pharma: „Für die Akteneinsichtnahme hat der Gesetzgeber ja ein Verfahren vorgesehen und genau daran halten wir uns selbstverständlich.„
KLARTEXT: „Das ist Ihr juristischer Anspruch zu sagen: ‚Das ist verjährt, deswegen machen wir es nicht.‘ Aber man kann doch auch sagen, dass es so eine Art moralischen Anspruch gibt.“
Oliver Renner, Bayer Schering Pharma: „Der Gesetzgeber - wie gesagt - hat das geregelt und genau an dieses Verfahren halten wir uns und wir warten jetzt auf die Entscheidung des Richters.„
KLARTEXT : „Leisten Sie damit nicht auch noch Verschwörungstheorien Vorschub, wenn Sie sagen: ‚Nö, ist verjährt‘ und sich so sehr auf den juristischen Anspruch versteifen.“
Oliver Renner, Bayer Schering Pharma: „Der Gesetzgeber, wie gesagt, hat diesen Rechtsweg vorgegeben, an den halten wir uns und wir warten auf die Entscheidung des Richters.„
KLARTEXT : „Also, gibt es da keinen Spielraum eventuell schon allein aus Imagegründen zu sagen: ‚Ok, guckt in die Akten rein, da ist nichts dran.‘“
Oliver Renner, Bayer Schering Pharma : „Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren vorgesehen, an das wir uns selbstverständlich halten, und der Richter wird das entscheiden und wir warten auf seine Entscheidung.„

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Der vollständige Beitrag:

Mi 08.12.10 22:15

Umstrittener Schwangerschaftstest - Duogynon-Kläger fordert Aufklärung

Sie haben verstümmelte Glieder, offene Rücken, Gaumenspalten: Zahlreiche Eltern vermuten, dass diese Behinderungen ihrer Kinder auf die Einnahme eines Hormonpräparats zurückgehen, das bis Anfang der 80er Jahre von der Firma Schering vertrieben wurde - Duogynon. Selbst Jahrzehnte später läuft immer noch ein Prozess in Berlin - mit wenig Aussicht auf Erfolg. Allerdings geht es vielen gar nicht unbedingt um das Geld, als darum zu erfahren, was wirklich mit ihnen passiert ist. Die Pharma-Firma ist jedoch um Aufklärung nicht bemüht.

War es der Schwangerschaftstest Duogynon, der bei vielen Neugeborenen zu schweren Missbildungen führte? Betroffene fordern nun Klarheit vor einem Berliner Gericht. Angeklagt ist der Pharmakonzern Bayer Schering. Zwei mutmaßliche Opfer wollen erfahren, was das Unternehmen damals über die Risiken von Duogynon wusste - auch wenn das Präparat längst nicht mehr auf dem Markt ist. Iris Marx mit Hintergründen.

Das ist Wolf-Dietrich Molzow. Der 53-Jährige ist 1,25 Meter groß - seine Beine sind verkürzt, seinen rechten Arm kann er schlecht bewegen. Als seine Mutter mit ihm schwanger war, bekam sie von ihrem Arzt erstmals das Präparat Duogynon verabreicht. Seine drei älteren Geschwister sind gesund. Wolf-Dietrich Molzow meint, vor 20 Jahren den möglichen Grund erfahren zu haben, warum das bei ihm anders ist.

Wolf-Dietrich Molzow
„Die Sprechstundenhilfe dieses Arztes sagte meiner Mutter, als sie ihr mal so auf der Straße begegnete, fast im Vorübergehen: ‚Ach, das Aussehen ihres Sohnes, das ist doch auf die Gabe von Duogynon zurückzuführen.‘“

Duogynon - ein Hormon-Präparat, das ab 1950 unter anderem als Schwangerschaftstest in Deutschland eingesetzt wurde. Als Pille oder Spritze konnte der Test die Menstruationsblutung auslösen. Blieb die Regel weiter aus, galt die Frau als schwanger. Hersteller war der Pharmakonzern Schering.

Bedenken gegen die Einnahme von Hormonen gab es damals kaum. Ein erster Verdacht kam aber Ende der 60er Jahre auf: Britische Wissenschaftler beobachteten Missbildungen häufig bei Kindern, deren Mütter Duogynon eingenommen hatten. 1970 wurde das Mittel, das dort Primodos hieß, als Schwangerschaftstest verboten. In Deutschland passierte zunächst nichts.

Das ist André Sommer. Der 34-Jährige ist Lehrer in Süddeutschland. Er kam mit einer sogenannten Blasenextrophie auf die Welt - das Organ befand sich außerhalb des Körpers. Außerdem waren seine Genitalien verkümmert. Auch die Mutter von André Sommer hatte als Schwangerschaftstest das Präparat Duogynon bekommen. André Sommer ist auf einen künstlichen Blasenausgang angewiesen, er muss ständig medizinisch betreut werden.

André Sommer
„Das ist natürlich immer ein bisschen ein komisches Gefühl, dass es jemand sehen oder hören könnte. Zum Beispiel im Fußballstadion, wo ich das letzte Mal war und da stehen die Männer dann dicht an dicht, da ist es für mich schon ein komisches Gefühl.„

Berlin vergangene Woche. André Sommer und Wolf-Dietrich Molzow auf dem Weg ins Landgericht. Sie kämpfen gegen den Pharmariesen Schering - heute Bayer Schering. Sie wollen wissen, ob Duogynon für ihre Missbildungen verantwortlich ist. Sie verlangen Einsicht in die Unterlagen von Bayer Schering: Was hat der Konzern damals wirklich gewusst?

1971: Erstmalig warnten in Deutschland einige Mediziner in der Fachpublikation „Arznei-Telegramm“ vor der Einnahme von Hormonen während der Schwangerschaft, 1973 dann die konkrete Warnung vor Duogynon.

Wolfgang Becker-Brüser, Herausgeber „Arznei-Telegramm„
„In Großbritannien stand dann letztendlich auf der Packung drauf: ‚Nicht in der Schwangerschaft einnehmen.‘ Also, die Warnung der Einnahme während der Schwangerschaft und in den Beipackzetteln, in den Produktinformationen, gab es entsprechende Warnhinweise.“
KLARTEXT
„Wie war das zu der Zeit noch in Deutschland?“
Wolfgang Becker-Brüser, Herausgeber „Arznei-Telegramm“
„In Deutschland war man in der Mitte der 70er Jahre ein Entwicklungsland in dem Bereich. In der Roten Liste beispielsweise findet man überhaupt keinen Hinweis weder zu den Nebenwirkungen noch zu Warnhinweisen und man muss sagen, damals war die Rote Liste das wesentlichste Informationsinstrument für die Ärzte.„

Schering glaubte nicht an einen Zusammenhang zwischen Duogynon und den Missbildungen. Es gab nur wenige Studien zu Verträglichkeit und Nebenwirkungen. Das Mittel wurde leicht verändert weiter vertrieben. Einige Ärzte gaben es sogar missbräuchlich als Abtreibungspille weiter.

Erst im Frühjahr 1978 nimmt Schering zumindest die Empfehlung „Schwangerschaftstest“ zurück. Das damalige Bundesgesundheitsamt war noch langsamer: Es mahnte erst danach „größte Zurückhaltung„ bei der Anwendung bei Schwangeren an.

Jetzt erst wurde das Thema öffentlich.

Tagesschau 10.11.1978
„Eltern, die gesundheitliche Schäden bei ihren neugeborenen Kindern auf die Einnahme des Präparates Duogynon zurückführen, haben sich zusammengeschlossen…“

Auch die Mutter von André Sommer gehörte zu den rund 200 Betroffenen Eltern, die damals nach Antworten suchten. Sie erstatteten Strafanzeige. Die wurde allerdings eingestellt - für Föten besteht noch kein Lebensschutz. Die Eltern geben ihren Kampf auf. Eine ausführliche öffentliche Untersuchung unterbleibt bis heute.

Erst 1981 nahm Schering das Produkt endgültig vom deutschen Markt.

Heute möchten die Betroffenen endlich wissen, was der Konzern gewusst hat. Doch Bayer Schering weist jeden Dialog zurück, weigert sich die Akten offenzulegen. Für Bayer Schering ist der Fall verjährt.

Oliver Renner, Bayer Schering Pharma
„Für die Akteneinsichtnahme hat der Gesetzgeber ja ein Verfahren vorgesehen und genau daran halten wir uns selbstverständlich.„
KLARTEXT
„Das ist Ihr juristischer Anspruch zu sagen: ‚Das ist verjährt, deswegen machen wir es nicht.‘ Aber man kann doch auch sagen, dass es so eine Art moralischen Anspruch gibt.“
Oliver Renner, Bayer Schering Pharma
„Der Gesetzgeber - wie gesagt - hat das geregelt und genau an dieses Verfahren halten wir uns und wir warten jetzt auf die Entscheidung des Richters.„
KLARTEXT
„Leisten Sie damit nicht auch noch Verschwörungstheorien Vorschub, wenn Sie sagen: ‚Nö, ist verjährt‘ und sich so sehr auf den juristischen Anspruch versteifen.“
Oliver Renner, Bayer Schering Pharma
„Der Gesetzgeber, wie gesagt, hat diesen Rechtsweg vorgegeben, an den halten wir uns und wir warten auf die Entscheidung des Richters.„
KLARTEXT
„Also, gibt es da keinen Spielraum eventuell schon allein aus Imagegründen zu sagen: ‚Ok, guckt in die Akten rein, da ist nichts dran.‘“
Oliver Renner, Bayer Schering Pharma
„Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren vorgesehen, an das wir uns selbstverständlich halten, und der Richter wird das entscheiden und wir warten auf seine Entscheidung.„

Ein Beispiel für einen vertrauenswürdigen Umgang mit Verbrauchern liefert Bayer Schering damit nicht. Dabei ist es Zeit, endlich - 30 Jahre später - den Betroffenen Einsicht in die Akten zu gewähren, und ihnen Antworten auf alle Fragen zu geben.

Wolf-Dietrich Molzow
„Für mich persönlich sind Schadenersatzansprüche nur das Tüpfelchen auf dem ‚i‘. Aber das wichtigste ist wirklich, dass die Firma sich mal ihrer Verantwortung stellt und nicht rumeiert.“

Das Urteil in diesem Fall wird im Januar nächsten Jahres erwartet.

Autorin: Iris Marx

[Kohlekraftwerk] Kohlekraftwerk Uerdingen

CBG Redaktion

Rheinische Post, 7. Dezember 2010

Ironische Zwischentöne bei Kraftwerksdemo

Unser Klima steht auf der Kippe. Das sieht das aus 32 Gruppen bestehende Klimabündnis Niederrhein so. Dazu gehören die Bürgerinitiative saubere Luft Rheinhausen und der Niederrheinische Umweltverband Krefeld. Beide Gruppen haben sich vor allem die Verhinderung des von Bayer und der Firma Trianel geplanten Kohlekraftwerks an der Stadtgrenze zwischen Krefeld-Uerdingen und Duisburg-Rheinhausen auf ihre Fahnen geschrieben.

Protest vorm Baugelände
Bei eisigem Winterwetter machten etwa 150 Demonstranten an der Landstraße 473 zwischen Kaldenhausen und dem Logport unmittelbar am vorgesehenen Baugelände gegen das Projekt Front. Anlass war der Weltklimatag und das Scheitern der Klimakonferenz in Kopenhagen im vorigen Jahr. „Der Klimaschutz duldet keinen Aufschub. Es ist fünf vor“, mahnten die Verantwortlichen in ihrem Aufruf.
Untermalt und eingeleitet wurde die Aktion noch bei strahlendem Sonnenschein von der Musikgruppe „Fresh Game“. Wärmende Getränke wurden ausgeschenkt. Pünktlich, die Niederrheingruppe von „Attac“ spielte gerade in einer Straßentheaterszene eine durch Klimawandel und Umweltverschmutzung verursachte, alles verschlingende Flutwelle, zogen sich die Wolken zu und eisiger Wind wehte in Richtung Bayerwerke und Baugelände. Die bunt kostümierten und geschminkten Umweltschützer ließen sich nicht beirren und bezogen die Zuschauer in ihren Tanz mit ein.
„Wir wollen nicht destruktiv das Kohlekraftwerk verhindern“, sagten der Vorsitzende von Saubere Luft, Norbert Böhmer, und der Vorsitzende des Niederrheinischen Umweltverbandes Krefeld, Ulrich Grubert: „Wir zeigen Alternativen auf“. Statt eines Kohlekraftwerks, das mit Importkohle aus Kolumbien, so sagten sie, betrieben werden solle und sich nach heutigem Stand der Dinge aus ihrer Sicht wohl kaufmännisch gar nicht mehr rechne, rieten sie zum Bau eines Gas- und Dampfkraftwerks.

Grundstein im Angebot
Für dieses Projekt hatten sie einen 70 Kilogramm schweren Granitblock zur Landstraße 473 geschleppt, mit dem sie zumindest zunächst symbolisch die Grundsteinlegung für ein Gas- und Dampfkraftwerk vollzogen. Sollten Bayer und Trianel darauf zurückkommen, würden sie den Firmen ihren Grundstein gern zur Verfügung stellen, lautete ihre Erklärung. VON HANS-ULRICH KRESS

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[Pipeline] CO Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

DerWesten.de, 3.12.2010

Neuer Wind in Düsseldorf

Einen neuen Terminplan wird es nach den Äußerungen von Düsseldorfs Regierungspräsidentin Anne Lütkes bei der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Köln-Worringen und Krefeld-Uerdingen geben. Die neue Regierungspräsidentin hat den Ablauf für ein sogenanntes Planänderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt. Diese Maßnahme wird von Erich Hennen, Sprecher der Duisburger Bürgerinitiative COntra Pipeline, außerordentlich begrüßt: „Ein neuer Wind weht in den verstaubten Amtsräumen der Bezirksregierung.“
Demnach muss Bayer Material Science im nächsten Jahr eine Reihe von Änderungen, die man ohne Genehmigung selbst vorgenommen hat, in einem Planänderungsverfahren offen legen. Dabei geht es unter anderem um mehrere Änderungen der Trassenführung, um die zu kleine Geogrid-Schutzmatte sowie um andere Rohrstärken, die beim Bau der Fernleitung eingesetzt wurden. Im Rahmen dieses öffentlichen Verfahrens sollen neben den beteiligten Kommunen auch Bürger zu Wort kommen.
Dieter Donner, Sprecher der Initiative „Stopp Pipeline“, in einem WDR-Interview: „Endlich können wir Bayer öffentlich zur Verantwortung ziehen.“ Bei Großprojekten wie der CO-Pipeline sei es doppelt so wichtig, so Regierungspräsidentin Anne Lütkes, dass Bürger beteiligt würden und das Verfahren transparent ablaufe.
Ungeachtet des Richterspruchs der dritten Kammer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Verfahren zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung wird im kommenden Jahr beginnen. Das neue Planänderungsverfahren wird bis zu neun Monaten dauern, so die Bezirksregierung.
Erich Hennen weiter in seiner Redaktion auf die neue Entscheidung: „Da bei der Vielzahl dieser Änderungen auch viele als wesentliche Änderungen zu betrachten sind, ist eine öffentliche Beteiligung der betroffenen Bürger unabdingbar. Natürlich ist damit kein Medialverfahren - wie in Stuttgart - verbunden, sondern es werden Anhörungen der Bürger sein, deren Belange durch die Änderungen berührt sind.“ Der Sprecher von COntra Pipeline geht weiter davon aus, dass dies auch neue Klagemöglichkeiten beinhaltet.
Hennen weist weiter darauf hin, dass man das Ziel von Bayer, mehr Kohlenmonoxid in Uerdingen haben zu wollen, unterstützt habe. Dieses sollte aber durch Erzeugung vor Ort passieren, die Versorgung über eine Pipeline könne nicht zur Diskussion stehen.
Als „Killerphrasen“ bezeichnet Hennen weiter Äußerungen des wirtschaftspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Hendrik Wüst, der die neue Marschroute der Bezirksregierung als eine Prüfung bezeichnete, mit der man das Projekt „kaputt prüfen wolle“. Florian Müller

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Generika

CBG Redaktion

Presse Information vom 2. Dezember 2010
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Indien: Oberster Gerichtshof weist Klage von BAYER ab

Kampagne zum Schutz preiswerter Generika erfolgreich / „Erfolg von BAYER hätte schwerwiegende Folgen für Patienten in armen Ländern“

Der oberste indische Gerichtshof, der Supreme Court in Delhi, hat gestern einen Einspruch des Pharmaunternehmens BAYER gegen ein Urteil des indischen High Court vom Frühjahr abgewiesen. BAYER wollte mit der Klage die Zulassung eines generischen Krebsmedikaments verhindern. Das Verfahren gilt als Musterprozess, da es multinationalen Unternehmen im Falle eines Erfolge erlauben würde, die Zulassung von Generika mit Hilfe des Patentrechts zu verzögern.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) begrüßt das Urteil: „Das indische System der preiswerten Medikamentenversorgung wäre in Gefahr, wenn die Zulassung von Pharmazeutika generell an Patente gekoppelt wird. Indien ist der wichtigste Lieferant günstiger Medikamente. Ein Erfolg von BAYER hätte schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung in aller Welt - besonders für Patienten in armen Ländern.“ Gesundheitsinitiativen aus Indien und Deutschland, darunter Health Action International, das indische Peoples Health Movement, die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die BUKO Pharma-Kampagne, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte und medico international, hatten BAYER aufgefordert, die Klage zurückzuziehen. „Weil patentierte Medikamente für die Bevölkerung in weiten Teilen der Welt unerschwinglich sind, kann schon eine Verzögerung eines Generikums um wenige Monate für Hunderte Patienten den Tod bedeuten“, so Mimkes weiter.

BAYER hatte vor zwei Jahren die indische Zulassungsstelle für Pharmazeutika verklagt, da diese dem Unternehmen Cipla eine Zulassung für den patentgeschützten Wirkstoff Sorafenib erteilt hatte. In den meisten Ländern werden Patentfragen bei der Erteilung von Pharma-Zulassungen nicht betrachtet. Hierfür sind in der Regel Patentämter zuständig. Sowohl das indische Gesetz wie auch das internationale TRIPS-Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums sehen Zulassungen von Generika noch vor Ablauf eines Patents vor. Hiermit soll erreicht werden, dass nach Ablauf oder im Fall der Aberkennung eines Patents sofort Generika auf den Markt kommen können und diese nicht erst einen zeitaufwendigen Zulassungsprozess durchlaufen müssen. Auch klinische Studien von Generika-Herstellern sollen hierdurch ermöglicht werden.

Große Pharmahersteller können auf Grund von Patenten wahre Mondpreise für Marken-Medikamente verlangen. Die Rechtfertigung, nur mit hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus.

weitere Informationen:
·Times of India: Supreme Court rejects Bayer´s petition
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