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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 10. Januar 2012

Janis Schmelzer

CBG Redaktion

10. Januar 2013

Konzernkritiker und Antifaschist

Coordination gegen BAYER-Gefahren trauert um Dr. Janis Schmelzer

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) trauert um Dr. Janis Schmelzer. Der Historiker, seit 1999 Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Coordination, starb am 28. Dezember im Alter von 85 Jahren.

Janis Schmelzer war ein exzellenter Kenner der politischen Geschichte deutscher Konzerne, insbesondere der IG Farben. Seine Spezialgebiete waren Faschismus, Zwangsarbeit, Konzentrationslager sowie der Aufstieg der IG Farben zum größten europäischen Konzern. In seinen Veröffentlichungen beleuchtete Schmelzer die Machtfülle der IG Farben in verschiedenen Staatsformen (Kaiserreich, Weimarer Republik, Drittes Reich) und deren Entwicklung zum NS-Musterbetrieb. Auch für die Entschädigung überlebender Zwangsarbeiter sowie für die Auflösung der bis zum vergangenen Jahr (!) existierenden IG Farben (in Abwicklung) setzte sich Schmelzer bis zuletzt ein.

Dr. Janis Schmelzer lehrte u. a. an der Universität Halle-Wittenberg. Zu den von ihm veröffentlichten Büchern gehören „IG Farben. Vom Rat der Götter“, „Devisen für den Endsieg“, „IG Farben, Auschwitz, Massenmord“ sowie die Untersuchung „Die Herren Generale“, in der die Unterstützung der deutschen Chemie-Industrie für das Franco-Regime beleuchtet wird. Nach der Angliederung der DDR erhielt er aufgrund der von der Bundesregierung betriebenen „Säuberung“ von Universitäten, Schulen und Behörden, wie tausende mit ihm, de facto Berufsverbot und musste den Rest seines Lebens - immerhin 22 Jahre - zusammen mit seiner Frau Ilse in Berlin unter kargen Umständen leben.

Einer seiner besonderen Verdienste um den Antifaschismus liegt schon länger zurück: Er war maßgeblich an dem Gutachten beteiligt, das in den 50er Jahren das drohende Verbot der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN) verhinderte. Janis Schmelzer sorgte auch dafür, dass die Firmenarchive der IG Farben und anderer für die faschistischen Verbrechen mitverantwortlicher Konzerne nach 1989/90 nicht heimlich, still und leise „entsorgt“ werden konnten. Die Konzerne wollten nur allzu gerne die Akten ihrer ehemaligen Betriebe auf dem Gebiet der DDR abtransportieren und verschwinden lassen. Auch Dank des Engagements von Janis Schmelzer landete das Material im Bundesarchiv (wie es dort gehandhabt wird, ist allerdings ebenfalls nicht befriedigend).

Regelmäßig schrieb Janis Schmelzer für „Stichwort BAYER“, die Zeitschrift der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Für die Stiftung ethecon - Ethik & Ökonomie betreute er seit deren Gründung im Jahr 2004 ehrenamtlich die Geschäftsstelle in Berlin.

Die CBG verliert mit Janis Schmelzer einen wichtigen Ratgeber zur Geschichte der deutschen Chemie-Industrie. Wir werden sein Andenken in Ehren halten und sein konzernkritisches und antifaschistisches Werk fortführen.

(Urnenbeisetzung am Freitag, 25. Januar 2013 um 11.30 Uhr auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde/Gudrunstraße in Berlin).

Uni Köln

CBG Redaktion

10. Januar 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit BAYER

Uniklinik Köln: Berufung eingelegt

Philipp Mimkes, Vorstandsmitglied der „Coordination gegen BAYER-Gefahren“, hat in der Auseinandersetzung um die Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zwischen der Kölner Uniklinik und der Bayer AG Berufung eingelegt.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung vom 6. Dezember über das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinweg gesetzt, der eine Einsichtnahme befürwortet hatte. Anders als das Gericht hatte der Landesbeauftragte den Vertrag eingesehen und darin keine Inhalte, die einer Veröffentlichung entgegen stehen, gefunden.

Philipp Mimkes: „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Rechte eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung an ein privatwirtschaftliches Unternehmen abtritt. Wer legt künftige Forschungsinhalte fest? Wer profitiert von den Patenten? Können Betriebsgeheimnisse die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern? All diese Fragen können nur mit Kenntnis der Vertragsinhalte beantwortet werden.“

Auch der Deutsche Hochschulverband, die Berufsvertretung der Universitätsprofessoren, hat sich jüngst für eine Einsichtnahme ausgesprochen. Gegenüber der Frankfurter Rundschau (28. Dezember) erklärte Verbandssprecher Matthias Jaroch: „Für uns zielen das Gerichtsurteil und die bestätigte Position der Universität Köln hochschulpolitisch in die falsche Richtung. Wir empfehlen, den fraglichen Vertrag offen zu legen.“

Der Fall wird nun am Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Der Prozess wird wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung bundesweit mit Aufmerksamkeit verfolgt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat zu Spenden aufgerufen, um das weitere Verfahren zu finanzieren. Zu den Unterstützern der Klage gehören Transparency International, IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln und der Verband demokratischer Ärztinnen und Ärzte.

Alle Informationen zur Kampagne

Xarelto

CBG Redaktion

blitz-a-t (arznei telegramm), 10. Januar 2012

RIVAROXABAN (XARELTO): NEUARTIGE DRÜCKER-METHODE?

Heute kam der Paketbote und gab an, er müsse den Empfang eines Paketes von mir persönlich abzeichnen lassen. Das Päckchen war in der Farbe der berühmten Schokoladenkuh gehalten und sollte laut Aufschrift Neuigkeiten zu Rivaroxaban (XARELTO) enthalten. Der angebliche Quittungszettel entpuppte sich als Musteranforderung, weshalb ich die Annahme verweigerte. Ist ein solches Vorgehen von Seiten der Firma Bayer rechtens?

Dr. med. F. SCHUMACHER (Facharzt für Allgemeinmedizin)
D-90429 Nürnberg
Interessenkonflikt: keiner

Auch ein weiterer Kollege berichtet uns von dieser Methode. Als Mitglied von MEZIS(1) ärgert ihn besonders, dass er erst im Nachhinein bemerkt hat, dass ihm mit dem Päckchen als „Neuigkeit“ ein XARELTO-Muster untergeschoben worden ist. Pharmahersteller dürfen laut Arzneimittelgesetz Muster nur auf schriftliche Anforderung abgeben. Bei der Bayer-Methode liegt diese bis zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor. Eine Muster-„Anforderung” per Quittungszettel bei Lieferung erachten wir als untergeschobene Anforderung, die nicht vom Arzt initiiert wurde. Nach unserer Einschätzung wird hier versucht, die rechtlichen Vorgaben zu unterlaufen. Wir haben den Vorgang bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt. Bayer geht allerdings kein besonderes Risiko ein. Allenfalls droht ein Bußgeld, das Firmen hierzulande üblicherweise aus der Portokasse bezahlen können.

(1) MEZIS = Mein Essen zahl ich selbst (http:www.mezis.de)

Redaktion arznei-telegramm

PS Eine Bewertung von Rivaroxaban (XARELTO) in den neu zugelassenen Indikationen Vorhofflimmern sowie Behandlung und Rezidivprophylaxe tiefer Venenthrombosen folgt in Kürze im arznei-telegramm.

A.T.I. Arzneimittelinformation Berlin GmbH
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