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Beitrag veröffentlicht im September 2012

CO Pipeline

CBG Redaktion

26. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Coordination reicht Einwendung gegen CO-Pipeline ein

Rohrleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen / die Einwendung im vollen Wortlaut

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute eine Einwendung gegen das Änderungsverfahren zur Genehmigung der umstrittenen CO-Pipeline eingereicht. Darin werden besonders die Risiken für die Anwohner, das fehlende Allgemeinwohl und die Schaffung eines gefährlichen Präzedenzfalls kritisiert.

Wörtlich heißt es in der Einwendung: „Dem Bau der hochgefährlichen Leitung liegen ausschließlich verringerte Kosten, also privatwirtschaftliche Interessen, zu Grunde. Enteignungen lassen sich aber nicht durch geringere Kosten für ein Unternehmen rechtfertigen, sondern allenfalls durch Vorteile für das Allgemeinwohl. Damit ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.“ Die CBG ruft die Bevölkerung auf, noch bis zum 5. Oktober eigene Einwendungen einzureichen.

Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der von BAYER behauptete CO-Überschuss existiert schon lange nicht mehr - im Gegenteil: in Dormagen ist gegenwärtig ein weiterer steam-reformer zur Erzeugung von Kohlenmonoxid in Planung. Dieser könnte problemlos auch in Uerdingen errichtet werden. Wir fordern den Konzern auf, die gefährliche Pipeline endlich zu beerdigen!“.

Mimkes kritisiert die wiederholte Aussage von BAYER-Vertretern, wonach „Pipelines sowohl unter Sicherheits- als auch unter Umweltaspekten das beste Transportmittel sind“. Die Aussage würde suggerieren, dass durch die Pipeline andere Transporte, z.B. per Schiff oder Lkw, überflüssig werden. „Wegen der hohen Sicherheits-Anforderungen finden keine nennenswerten CO-Transporte statt. Das bislang geltende Prinzip, wonach Gefahrstoffe nur am Ort ihrer Verwendung produziert werden, muss dringend erhalten bleiben, sonst droht ein gefährlicher Präzedenzfall“, so Mimkes weiter.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die die Bürgerproteste Anfang 2006 initiiert hatte, reichte mehrfach Gegenanträge zur BAYER-Hauptversammlung ein. Von den Bürgerinitiativen entlang der Trasse wurden bereits über 110.000 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt.

weitere Informationen und den Text der Einwendung finden Sie auf unserer Kampagnenseite

Lipobay

CBG Redaktion

Presse Information vom 20. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Klage von Lipobay-Geschädigtem

Argentinien: BAYER zu Entschädigung verurteilt

Der BAYER-Konzern ist in Argentinien zu einer Zahlung von 968.000 Pesos (rund 160.000 Euro) an einen Lipobay-Geschädigten verurteilt worden. Der Kläger, Flavio Rein, hatte nach einmonatiger Einnahme des Cholesterin-Senkers irreversible Muskelschädigungen (Rhabdomyolyse), Sehstörungen und Nierenschäden erlitten.

Das Verfahren hatte sich über insgesamt neun Jahre hingezogen. Das Berufungsgericht in Buenos Aires (Cámara Nacional de Apelaciones en lo Civil) stellte am 22. August 2012 fest, dass BAYER weder die Ärzte noch die Patienten angemessen über die Risiken des Präparats informiert hatte und bestätigte damit ein Urteil aus dem Vorjahr (die Entscheidung im Wortlaut finden Sie hier). Da der Konzern die Frist, den Obersten Gerichtshof von Argentinien anzurufen, verstreichen ließ, wird das Urteil in dieser Woche rechtskräftig.

Nach Angaben argentinischer Medien handelt es sich weltweit erst um die zweite Verurteilung des Konzerns in Sachen Lipobay. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Das Gericht hat eindeutig ein schuldhaftes Verhalten des Konzerns festgestellt. Ein solches Urteil ist überfällig: firmeninterne Dokumente zeigen, dass die Verantwortlichen bei BAYER schwere Gesundheitsschäden der Patienten billigend in Kauf nahmen und dabei sogar Warnungen aus dem eigenen Haus missachteten. Die Entscheidung ist somit eine große Genugtuung für die Betroffenen in aller Welt.“

Patricia Venegas, Anwältin von Flavio Rein und Jura-Professorin an der Universität von Buenos Aires: „Es war stets die Politik von BAYER, nur außergerichtliche Vergleiche einzugehen. Damit sollte verhindert werden, was nun schwarz auf weiß steht: Es gibt einen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Lipobay und schweren Gesundheits-Schäden.“ BAYER hatte für Vergleiche mit Lipobay-Opfern mehr als eine Milliarde Dollar bezahlt, diese enthielten bislang jedoch keine Schuld-Anerkennung.

In den USA, wo zahlreiche Todesfälle zu beklagen waren, ist es bislang in keinem Fall zu einer Verurteilung gekommen; der US Supreme Court hat jedoch im vergangenen Jahr eine Sammelklage gegen BAYER zugelassen.

Flavio Rein hatte Lipobay im Jahr 1998 wegen eines leicht erhöhten Cholesterinspiegels verschrieben bekommen. Rein, der ansonsten vollkommen gesund war und täglich Sport getrieben hatte, konnte wegen der Muskelschäden fünf Monate lang nicht gehen. Bis heute ist er körperlich stark eingeschränkt, auf einem Auge hat er eine Sehstärke von nur noch 30%.

weitere Informationen:
=> ein Artikel aus Argentinien: Condena Millonaria contra Bayer
=> Artikel „pagina 12“: Indemnización de laboratorio
=> New York Times: Bayer Knew Of Dangers of Its Cholesterol Drug
=> Artikel “BAYER speist Lipobay-Opfer ab”
=> Das Urteil im vollen Wortlaut (span.)

[Klage Uni Köln] Uni-Kooperationen der BAYER AG

CBG Redaktion

Termin verlegt

Im Mai 2011 hatte die Coordination gegen BAYER-Gefahren wegen der anhaltenden Weigerung der Universität Köln, eine Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag mit der Bayer HealthCare AG zu gewähren, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Das Gericht hat nun eine mündliche Verhandlung angesetzt, und zwar am

>>Donnerstag, den 6. Dezember um 9.30 Uhr.

Verwaltungsgericht Köln, Apellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1 (Erdgeschoss)

Die Verhandlung ist öffentlich. Für Rückfragen steht unser Anwalt gerne zu Verfügung.

Hintergründe zur Klage finden sich hier.

[Indien] Generika schützen!

CBG Redaktion

Presse Information vom 17. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Indien: Einspruch von BAYER abgewiesen

„wichtiger Erfolg für Patienten in armen Ländern“

Das indische Patentgericht Intellectual Property Appellate Board hat eine Eilklage der Firma BAYER gegen eine Zwangslizenz für das Krebsmedikament Nexavar abgewiesen. Im März hatte das indische Patentamt der Firma Natco eine Lizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffs Sorafenib erteilt, weil BAYER das Medikament in Indien weder in ausreichender Menge noch zu einem erschwinglichen Preis angeboten hatte.

Hierzu erklärt Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Mit Hilfe von Patenten können Pharma-Unternehmen wahre Mondpreise für neue Medikamente verlangen. Die Rechtfertigung, nur mit solch hohen Einnahmen ließe sich die Entwicklung neuer Präparate finanzieren, geht dabei an der Realität vorbei: Mehr als doppelt so viel wie für die Forschung geben BAYER und Co. für Werbung und Marketing aus.“

Mimkes erinnert daran, dass bis in die 70er Jahre auch westliche Länder Patente auf Medikamente nur teilweise akzeptierten, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern. „Zwangslizenzen sind ein im Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Indien ist weltweit der wichtigste Lieferant günstiger Medikamente. Ein Erfolg von BAYER hätte daher schwerwiegende Folgen für die Gesundheitsversorgung gehabt, besonders für Patienten in armen Ländern“, so Mimkes weiter.

Eine Therapie mit Nexavar hätte monatlich rund 5.700 Dollar gekostet – mehr als das durchschnittliche Jahreseinkommen in Indien. BAYER hatte sich der Aufforderung des Patentamts widersetzt, die Forschungskosten offenzulegen, mit denen der exorbitante Preis gerechtfertigt wurde. Die Firma Natco hingegen brachte das Krebsmedikament für nur drei Prozent des ursprünglichen Preises auf den Markt. Das indische Unternehmen zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent des Verkaufspreises an BAYER. Das Leverkusener Unternehmen kann nun noch den Supreme Court, den obersten Gerichtshof des Landes, einschalten.

weitere Informationen:
=> The Hindu: Bayer plea against Natco on cancer drug dismissed
=> Kampagne “Generika schützen”

Tierantibiotika

CBG Redaktion

13. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Tiermast

Noch mehr Antibiotika im Einsatz

Erstmals hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Menge der in Deutschland verbrauchten Tier-Antibiotika veröffentlicht. Demnach ist der Missbrauch deutlich höher als befürchtet: Pharma-Konzerne und Großhändler haben im vergangenen Jahr 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben. Bisherige Schätzungen gingen von rund 1.000 Tonnen aus. Noch vor zehn Jahren wurde weniger als die Hälfte verbraucht.

Die Zahlen belegen, dass in der Intensiv-Tierhaltung 40 Mal mehr Antibiotika eingesetzt werden als in deutschen Krankenhäusern, und sieben Mal mehr als in der Humanmedizin insgesamt. Der übermäßige Medikamenten-Einsatz bei Nutztieren begünstigt die Entwicklung resistenter Erreger. Immer mehr Menschen sprechen auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an. Wegen Infektionen mit resistenten Keimen sterben in Deutschland jährlich rund 15 000 Menschen.

Den Schwerpunkt der Antibiotika-Gaben bilden Tetrazycline mit 576 Tonnen und Aminopenicilline mit 505 Tonnen. Des weiteren wurden 8,0 Tonnen Fluorchinolone und 3,8 Tonnen Cephalosporine der 3. und 4. Generation abgegeben. Besonders die Verwendung von Wirkstoffen der 3. und 4. Generation wird allgemein als sehr kritisch eingestuft, da diese Wirkstoffe als „Reserveantibiotika“ für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind. Der BAYER-Konzern bietet mit Baytril aus der Klasse der Fluochinolone ein solches Reserveantibiotikum für die Tiermast an.

Erst auf mehrmalige Nachfrage Kritischer Aktionäre hatte der BAYER-Vorstandsvorsitzende in der jüngsten Hauptversammlung die Verkaufszahlen genannt: allein 2011 machte BAYER demnach mit Baytril einen Umsatz von 166 Millionen Euro. 118 Millionen Euro wurden in der Massentierhaltung abgesetzt, der Rest im Haustierbereich. Baytril ist eng verwandt mit den in der Humanmedizin verwendeten Präparaten Ciprobay (Wirkstoff: Ciprofloxacin) und Avalox (Wirkstoff: Moxifloxacin).

„Hühner in großen Mastanlagen brauchen Antibiotika, damit sie überleben, bis sie schlachtreif sind„, kritisierte Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder gegenüber der SZ. „Lungenleiden und andere Krankheiten entstehen, weil zu viele Tiere auf engstem Raum im eigenen Dreck sitzen.“ Eine Untersuchung aus Nordrhein-Westfalen zeigte im vergangenen Jahr, dass in der Hähnchenmast 96,4 Prozent der Tiere Antibiotika erhielten. Zum Teil wurden innerhalb kurzer Zeit acht verschiedene Wirkstoffe verabreicht.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert:
=> ein Verbot der quälerischen Massentierhaltung, die den exzessiven Einsatz von Bakteriziden erst notwendig macht;
=> eine lückenlose Dokumentation aller Antibiotika-Anwendungen im Tierstall (mit Mengenangaben);
=> ein Verbot der routinemäßigen Beigabe von Antibiotika in Tierfutter und diesbezügliche Kontrollen und Strafen;
=> Verwendung von Antibiotika nur unter strengster Indikation und nur durch Tierärzte/innen; Ziel muss eine antibiotikafreie Tierzucht sein;
=> Verbot der routinemäßigen Behandlung ganzer Tierbestände.

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Lobbyismus

CBG Redaktion

Presse Info vom 12. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Cornelia Yzer: von der BAYER-Rechtsabteilung zum Ministeramt

„Lobbyismus vor Gemeinwohl“

Hierzu: Berliner Zeitung: Berufung der Lobbyistin Yzer löst Kritik aus

Nach dem Willen der CDU soll die langjährige Pharma-Lobbyistin Cornelia Yzer neue Wirtschaftsministerin in Berlin werden. Die 51-Jährige startete ihre Karriere einst in der Rechtsabteilung des BAYER-Konzerns und war parallel dazu Bundestagsabgeordnete, bevor sie als Staatssekretärin nach Bonn wechselte. Von 1997 bis 2011 leitete sie die von BAYER gegründete Lobbyvereinigung Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA).

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „Die Wahl von Cornelia Yzer steht für das Prinzip „Partikularinteresse vor Gemeinwohl“. Schon ihr Amt als Staatssekretärin hat Yzer unverblümt als Auftrag zum Industrielobbyismus verstanden. Dass nun die Politik direkt von Konzern-Vertretern gemacht wird, hat aber eine neue Qualität.“ Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Einfluss der Chemie- und Pharma-Industrie auf Politik und Gesellschaft.

Yzer war als VFA-Chefin maßgeblich daran beteiligt, die von Ärzten, Krankenkassen und weiten Teilen der Politik seit Jahrzehnten geforderte „Positivliste“ abrechnungsfähiger Medikamente mittels Millionenklagen zu verhindern. Der Pharma-Dschungel mit über 40.000 verschreibungspflichtigen Medikamenten ist bis heute nicht gelichtet. Auch die Gründung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen war vom VFA jahrelang verzögert worden. Ein Beamter aus dem Gesundheitsministerium bezeichnete Yzer gegenüber der taz denn auch als „Betonkopf“, der mit einem „Tunnelblick Industrie-Phrasen nachbetet“.

Bekannt wurde Yzer u.a. für ihre Doppelt- und Dreifach-Tätigkeiten, für die sie stets mehrfach kassierte: So erhielt sie als Geschäftsführerin des VFA ein jährliches Salär von zunächst 400.000 Mark, blieb aber weiterhin im Bundestag, was ihr mit zusätzlichen 135.000 DM im Jahr versüßt wurde. Zudem wurden 180.000 DM Übergangsgeld und 5.000 DM Rente vom 55. Lebensjahr an fällig, da sie ihren Job als Staatssekretärin aufgeben musste. Fehlten nur noch die 4.000 DM Abgeordneten-Pension und die Bezüge von BAYER (bei dem Konzern war die Juristin auch in ihrer Zeit als Abgeordnete und Staatssekretärin beschäftigt). Der Verwaltungsrechtler Herbert von Arnim kommentierte seinerzeit: „Mit Mitte 30 hat Frau Yzer bereits Ansprüche auf eine Altersrente, für die drei Normalverdiener ein ganzes Arbeitsleben benötigen". Der Bundestag beschäftigte sich eigens wegen der „Causa Yzer“ mit der Anrechnung von Übergangsgeldern auf nachfolgende Gehälter.

Ein ausführliches Portrait von Cornelia Yzer findet sich hier

[Indien] Tödliche Medikamententests

CBG Redaktion

11. September 2012

Pharmastudien in Indien

WDR Reportage „Pharma-Sklaven“

WDR-Doku anschauen: http://vimeo.com/49356105

Nach Angaben der indischen Regierung starben im vergangenen Jahr 438 Probanden bei der Durchführung von Klinischen Studien. Eine Aufstellung des Drugs Controller General of India (DCGI) für 2011 zeigt, dass allein bei Pharma-Tests von Novartis 57 Testpersonen starben. Auf der Liste folgen BAYER und Pfizer mit je 20 Todesfällen und Bristol Mayer Squibb mit 19.

Die gestern im WDR ausgestrahlte Reportage „Pharma-Sklaven“ belegt einmal mehr, dass bei solchen Studien gegen ethische Mindeststandards verstoßen wird. Die Recherche zeigt, dass die sogenannten „Ethik-Kommissionen“ nur auf dem Papier existieren und keinerlei Prüfung der Studien und der getesteten Medikamente vornehmen. Den Ethik-Kommissionen sind nicht einmal die Namen der untersuchten Personen bekannt. Die Zusammensetzung und die Entscheidungen der Gremien unterliegen keinerlei Kontrolle.

Der indische Arzt und Medizinjournalist Dr. Chandra Gulhati war selbst jahrelang Mitglied einer solchen Kommission. „Einfach jeder kann in Indien eine unabhängige Ethik-Kommission gründen und Zulassungspapiere ausstellen„, so Gulhati. „Man zahlt an die Kommission, und man bekommt den Stempel. So einfach ist das.“ Die Patientenrechte würden viele Ethikkommissionen in Indien leider nicht schützen. „Alle machen Geld: Die Pharmafirma, der Arzt, das Krankenhaus. Auf Kosten des Patienten.„ Den ausländischen Pharmafirmen sei dies bewusst. „Genau deshalb kommen sie ja nach Indien“, so Dr. Gulhati weiter.

Auch zeigt die WDR-Dokumentation, dass einem Großteil der Test-Personen nicht bekannt ist, dass sie an einer Studie teilnehmen. Viele Probanden sind Analphabeten und ahnen nicht, dass sie möglicherweise Placebos erhalten - oder Medikamente, die noch nicht zugelassen sind. Die vom WDR interviewte Patientin Ameena berichtet beispielsweise: „Was das für Tabletten waren, weiß ich nicht„. Der Arzt bat sie, einige Papiere zu unterschreiben. „Aber ich kann nicht lesen und schreiben, deshalb weiß ich nicht genau, was das war. Ich habe meinem Arzt vertraut, dass er mich heilen kann.“ Einige Papiere habe sie deshalb mit ihrem Daumenabdruck abgezeichnet. Aus einer Aufstellung der Polizeibehörde geht hervor, dass Ameena unwissentlich an einer klinischen Studie des Pharmakonzerns Bristol-Myers Squibb teilnahm. Die von Ameena aufbewahrte Medikamentenschachtel trägt die Aufschrift: „Vorsicht neues Medikament. Laut US-Gesetz nur für den Test-Gebrauch bestimmt„.

Der vom WDR interviewte Vijay (Name geändert) wollte sich wegen eines chronischen Lungenleidens am staatlichen Zentrum für Thoraxerkrankungen behandeln lassen. Sein dortiger Arzt habe ihn angesprochen, ob er nicht in seine private Klinik kommen möchte. „Er sagte mir, dass sie Medizin für mich hätten, die mich heilen könnte. Tabletten aus dem Ausland. Kostenlos. Man forderte mich dann auf, ganz viele Papiere zu unterschreiben. Aber der Arzt sagte mir: Das sind nur Formalitäten, sonst nichts.“ Auch Vijay wurde nicht misstrauisch. Doch auch er war eine Versuchsperson - für die Firma Boehringer Ingelheim. Auf der Schachtel findet sich das Firmen-Logo, die englische Aufschrift „clinical trial„ und die Versuchsnummer, unter der die Studie zu finden ist. Auf dem Beipackzettel in der Schachtel steht: Die Tabletten enthalten entweder ein bereits zugelassenes Mittel oder aber ein Placebo.

Diese Praxis ist ein klarer Verstoß gegen die Helsinki-Deklaration des Weltärztebundes, wonach Pharma-Tests nur erlaubt sind, wenn die Probanden vollständig über die Risiken der Versuche aufgeklärt werden. Nach Ansicht von Peter Sawicki, dem ehemaligen Leiter des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (IQWiG), sei es “schlicht kriminell", Patienten und Angehörige nicht darüber aufzuklären, dass sie Teil eines medizinischen Versuchs sind. Daher dürften die Test-Ergebnisse auch nicht bei der Zulassung von Pharmazeutika berücksichtigt werden. Die europäische Arzneimittelzulassungsbehörde EMA hat sich zu den aktuellen Fällen trotz Nachfrage nicht geäußert.

Nach Ansicht von Peter Sawicki sind die westlichen Firmen auch dann dafür zuständig, die Qualität und die Durchführung von Medikamenten-Studien zu gewährleisten, wenn sie diese an indische Subkontraktoren auslagern.

Indische Ärzte verdienen an solchen Tests mehr als durch ihre eigentliche Tätigkeit, teilweise allein 3500 Euro als Vorabzahlung. Das entspricht in etwa einem Jahresgehalt an staatlichen indischen Krankenhäusern. Weitere Unterlagen belegen Geschäftsreisen, zu denen die Mediziner von westlichen Pharmafirmen eingeladen wurden; der Arzt von Ameena flog zum Beispiel nach Frankreich. Bayer lud indische Ärzte, die Studien für das Unternehmen durchführten, zu Kongressen nach Spanien ein.

und eine Kurzversion: https://www.youtube.com/watch?v=Ltk0XM7r338

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Dormagen

CBG Redaktion

10. September 2012

Austritt von Chlorwasserstoff in Dormagen

25 Mitarbeiter verletzt

Bei der Chemie-Spedition Hoyer im Werk Dormagen sind heute 25 Mitarbeiter durch austretenden Chlorwasserstoff verletzt worden. Drei Personen mussten wegen Augen- und Atemwegsreizungen stationär aufgenommen werden. Der gasförmige Chlorwasserstoff ergibt in Verbindung mit Wasser gefährliche Salzsäure.

Die Feuerwehr bekämpfte die Dämpfe mit einer Wasserwand. Die Straßen um das Werksgeländer wurden großflächig abgesperrt, auch die Kriminalpolizei ermittelt. Welche Mengen Chlorwasserstoff ausgetreten sind, gab die Firma auf Nachfrage nicht bekannt.

Die Firma Hoyer transportiert Chemikalien, u.a. für BAYER. In Dormagen betreibt Hoyer ein Gefahrgutterminal, in dem nach Angaben des Unternehmens mehr als 14.000 Tonnen Chemikalien unterschiedlicher Gefahrgutklassen zwischengelagert bzw. umgeschlagen werden.

Duogynon

CBG Redaktion

7. September 2012

Fehlbildungen durch Duogynon

Bayer Schering: Bestechung von Wissenschaftlern wird nicht bestritten

Im Fall der Fehlbildungen durch den hormonalen Schwangerschafts-Test Duogynon wurde heute erneut vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Inhaltlich ging es um die Bestechung von Wissenschaftlern durch die Schering AG zu Beginn der 80er Jahre. Der Vorgang wurde von der Bayer AG nicht geleugnet. Der Bestechungsvorwurf wurde somit laut Rechtsanwalt Jörg Heynemann nicht „wirksam bestritten“ und gilt daher als „prozessual zugestanden“. Der zuständige Richter Holger Matthiessen forderte den Konzern dringend auf, sich mit den Geschädigten gütlich zu einigen.

Es folgt eine kurze Stellungnahme von RA Jörg Heynemann zu der heutigen Verhandlung:

Heute verhandelte das Landgericht Berlin in dem Duogynon-Fall über den Tatbestandsberichtigungsantrag des Klägers Andre Sommer. Es ging um die Frage, ob Bayer den Bestechungsvorwurf prozessual wirksam bestritten hat oder nicht. Bayer hatte den Bestechungsvorwurf mit Nichtwissen bestritten.
Mit Nichtwissen kann man jedoch nicht bestreiten, was Gegenstand eigener Handlungen ist. Eine Bestechung ist zweifelsohne eine Handlung. Bayer hätte also die Bestechung selbst bestreiten müssen anstatt zu behaupten, dass sie davon keine Kenntnis habe. Bayer hätte allenfalls einen Schriftsatznachlass beantragen können, um hierzu noch etwas vorzutragen. Auch dies hat Bayer nicht getan.
Der Vorsitzende Richter Matthiesen hat in der Verhandlung erklärt, dass Bayer diesen Schriftsatznachlass auch erhalten hätte, wenn diese beantragt worden wäre. Matthiessen meinte jedoch, dass er dem Tatbestandsberichtigungsantrag nicht nachkomme, weil im Urteil auf die jeweiligen Schriftsätze verwiesen worden sei. Würde er näher ausführen, dass Bayer den Vorwurf nur mit Nichtwissen bestritten habe und damit möglicherweise nicht wirksam bestritten habe, müsste er die gesamte Prozessgeschichte aufrollen und darstellen. Der Begriff „Bestreiten“ und der Hinweis auf die Schriftsätze reiche daher aus.
Der Kläger ist mit den Ausführungen des Gerichtes zufrieden. Bayer hat bis heute die Bestechungsvorwürfe auch öffentlich nicht bestritten. Bayer hatte auch keinen Schriftsatznachlass beantragt, um den Bestechungsvorwurf damit wirksam zu bestreiten. Im Ergebnis wird der Bestechungsvorwurf damit nicht wirksam bestritten und gilt als prozessual zugestanden.
Zum Schluss sprach Matthiessen den Bayer-Anwalt Dr. Moelle an und meinte: „Herr Moelle Ihre Mandanten müssen etwas tun in dieser Sache und zwar ganz dringend! Aber das ist nicht meine Baustelle“. Moelles Antwort: „Das sehe ich auch so, das mit der Baustelle.“

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[Vergleich US] Antibabypillen

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Yasmin: „Geschädigte nicht länger hinhalten!“

erhöhte Thrombose-Gefahr / 500 Mio Euro Entschädigung in den USA / mind. 190 Todesfälle

Opfer der Antibaby-Pillen Yasmin und Yasminelle fordern den BAYER-Konzern auf, die Geschädigten in Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht länger hinzuhalten. Das Unternehmen hatte jüngst rund 400 Mio. Euro an Betroffene in den USA ausgezahlt und weitere 100 Mio. für künftige Vergleiche zurückgestellt.

Felicitas Rohrer, eine der deutschen Geschädigten: „Die jüngsten Vergleiche in den USA zeigen, dass BAYER mit dem Rücken zur Wand steht. Von einem angeblichen „positiven Nutzen/Risiko-Profil“ der Präparate kann längst nicht mehr gesprochen werden. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass BAYER eine halbe Milliarde Euro an amerikanische Opfer zahlt, sich aber in Europa weiterhin weigert, Verantwortung für exakt dieselben Pillen zu übernehmen.“ Rohrer kritisiert zudem, dass BAYER auf die Gesprächsangebote der Opfer bislang nicht eingegangen ist: „Die Firma geht in Deutschland nicht einen Schritt auf uns Betroffene zu. Immer noch werden wir als Einzelfälle dargestellt. Klägerinnen in Deutschland müssen nun schon seit Jahren um Gerechtigkeit kämpfen!“. Rohrer hatte in der Hauptversammlung des Konzerns über ihren Leidensweg berichtet. Wegen der ausbleibenden Reaktion des Vorstands reichte sie im vergangenen Jahr Klage ein.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein umgehendes Verbot der Produktgruppe. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die erhöhten Risiken von Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Die Behörden müssen daher alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon umgehend vom Markt nehmen. Mit einem freiwilligen Verzicht der Firma BAYER ist so lange nicht zu rechnen, wie die Entschädigungszahlungen geringer ausfallen als die Umsatzerlöse – eine zynische Rechnung!“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte mehrfach Gegenanträge zur Hauptversammlung der Firma eingereicht.

Pillen mit dem Hormon Drospirenon verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu dreifach erhöhtes Embolie- und Thromboserisiko. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde FDA starben bisher allein in den USA mindestens 190 Frauen. Mehrere europäische Länder, darunter England, Holland und Dänemark, empfehlen daher die Einnahme von Antibaby-Pillen mit niedrigerem Thrombose-Risiko. Dies gilt insbesondere für Erstanwenderinnen, bei denen die Gefahr besonders hoch ist.

Die BAYER AG machte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 1,07 Milliarden Euro mit drospirenonhaltigen Antibabypillen. Yaz und Yasmin sind damit die drittmeistverkaufte Produktgruppe des Konzerns. BAYER will mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“ besonders Mädchen und junge Frauen ansprechen. Auf die erhöhten Risiken wird in der Werbung hingegen nicht eingegangen.

weitere Infos:
=> Kampagne zur Entschädigung von Yasmin-Opfern
=> Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter

[SWB] STICHWORT BAYER

CBG Redaktion

Konzernkritik konkret:

Stichwort BAYER

Faktenreich, interessant, spannend.

Stichwort BAYER ist einmalig in der Zeitschriftenlandschaft.

Stichwort BAYER (SWB) enthüllt, was hinter Konzernmauern geschieht. SWB deckt Zusammenhänge auf. SWB macht Druck gegen Konzernmacht und Konzernverbrechen. Für Umweltschutz, Frieden und Gerechtigkeit. Am Beispiel des BAYER-Konzerns.

Stichwort BAYER erscheint viermal im Jahr. Seit nunmehr 30 Jahren. Herausgegeben von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Stichwort BAYER ist mit Tausenden von Leser/innen ein wichtiges Stück Gegenöffentlichkeit.

Dicke Gewinne bringt SWB allerdings nicht. Im Gegenteil: Stichwort BAYER ist in ernster Gefahr. Es droht die komplette Einstellung der Zeitschrift. Über die Abo-Gebühren (derzeit 30 Euro jährlich) lassen sich die Kosten jedenfalls nicht decken. Das Abo (30 Euro jährlich) wäre unerschwinglich, wenn darüber die Kosten für Recherche, Redaktion, Layout, Druck und Versand gedeckt werden müssten.

Die Einstellung von Stichwort BAYER wäre ein großer politischer Verlust. Die Pressefreiheit in unserem Land wird immer mehr den Profiten geopfert. Zunehmend bestimmen die Konzerne die Inhalte der Berichterstattung.

Jan Pehrke, leitender SWB-Redakteur: „Wenn Ihnen daran gelegen ist, dass wir mit Stichwort BAYER weiterhin den Konzernen auf die Finger klopfen, dass das einzige Forum für Gegenöffentlichkeit zu einem großen Multi nicht stirbt, dann abonnieren Sie SWB, werden Sie Mitglied des SWB-Förderkreises oder stärken Sie den Förderkreis mit einer Unterstützungsspende.“

Wir arbeiten bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren und bei SWB fast alle ehrenamtlich. Wir wissen, dass für manche in diesen Zeiten mehr finanzielle Unterstützung nicht möglich ist. Gehören Sie dazu, dann vergessen Sie unsere Bitte einfach.

Vielen Dank für Ihre Solidarität.
Philipp Mimkes / Axel Köhler-Schnura

Technische Infos:
=> SWB-Abo: Die Abo-Gebühr kann selbst festgelegt werden. Der Mindestbetrag beträgt 30 Euro jährlich. Ein Abonnement können Sie hier einrichten.
=> Mitgliedschaft im SWB Förderkreis: Der Jahresbeitrag kann selbst festgelegt werden. Der Mindestbeitrag beträgt 60 Euro jährlich. Hier können Sie
beitreten
=> Sie können ein Probeheft anfordern unter CBGnetwork(at)aol.com

[Nexavar] Generika schützen!

CBG Redaktion

Ärzte ohne Grenzen, 3. September 2012

Pharmaunternehmen Bayer legt Widerspruch gegen Zwangslizenz in Indien ein

Das Pharmaunternehmen Bayer hat Widerspruch gegen die Entscheidung des indischen Patentamtes für eine Zwangslizenz des Krebsmedikamentes Nexavar® eingelegt. Am Montag hat vor dem Intellectual Property Appellate Board im indischen Chennai die Verhandlung begonnen. Die internationale Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen kritisiert das Verfahren. „Der Einspruch von Bayer ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar“, sagt Philipp Frisch von der Medikamentenkampagne der Organisation. „Eine Zwangslizenz ist keine Enteignung, sondern ein im internationalen Handelsrecht der Welthandelsorganisation verankertes Instrument, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Darauf haben sich alle Mitgliedstaaten der WTO geeinigt. Darüber hinaus erhält Bayer Lizenzgebühren.“

Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März dieses Jahres eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar® enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen, weil Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien anzubieten. Der Preis sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen.

„Dies ist ein richtungsweisender Schritt für den Zugang zu erschwinglichen lebensrettenden Medikamenten, auch für HIV/Aids-Patienten“, so Frisch. „Viele neuere HIV/Aids-Medikamente sind heute als Folge des Patentschutzes für die meisten Menschen, die sie bräuchten, noch unerschwinglich. Macht die Entscheidung des indischen Patentamtes Schule, könnten bald auch diese von Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert werden.“
Indien ist einer der bedeutendsten Generikahersteller weltweit. Die „Apotheke der Armen“ versorgt sowohl zahlreiche Gesundheitsprogramme in armen Ländern als auch zahlreiche Organisationen mit kostengünstigen generischen Medikamenten. Mehr als 80 Prozent der Aidsmedikamente, mit denen Ärzte ohne Grenzen weltweit 220.000 Patienten in ärmeren Ländern behandelt, sind günstige Nachahmerpräparate aus Indien.

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