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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 7. September 2012

Duogynon

CBG Redaktion

7. September 2012

Fehlbildungen durch Duogynon

Bayer Schering: Bestechung von Wissenschaftlern wird nicht bestritten

Im Fall der Fehlbildungen durch den hormonalen Schwangerschafts-Test Duogynon wurde heute erneut vor dem Berliner Landgericht verhandelt. Inhaltlich ging es um die Bestechung von Wissenschaftlern durch die Schering AG zu Beginn der 80er Jahre. Der Vorgang wurde von der Bayer AG nicht geleugnet. Der Bestechungsvorwurf wurde somit laut Rechtsanwalt Jörg Heynemann nicht „wirksam bestritten“ und gilt daher als „prozessual zugestanden“. Der zuständige Richter Holger Matthiessen forderte den Konzern dringend auf, sich mit den Geschädigten gütlich zu einigen.

Es folgt eine kurze Stellungnahme von RA Jörg Heynemann zu der heutigen Verhandlung:

Heute verhandelte das Landgericht Berlin in dem Duogynon-Fall über den Tatbestandsberichtigungsantrag des Klägers Andre Sommer. Es ging um die Frage, ob Bayer den Bestechungsvorwurf prozessual wirksam bestritten hat oder nicht. Bayer hatte den Bestechungsvorwurf mit Nichtwissen bestritten.
Mit Nichtwissen kann man jedoch nicht bestreiten, was Gegenstand eigener Handlungen ist. Eine Bestechung ist zweifelsohne eine Handlung. Bayer hätte also die Bestechung selbst bestreiten müssen anstatt zu behaupten, dass sie davon keine Kenntnis habe. Bayer hätte allenfalls einen Schriftsatznachlass beantragen können, um hierzu noch etwas vorzutragen. Auch dies hat Bayer nicht getan.
Der Vorsitzende Richter Matthiesen hat in der Verhandlung erklärt, dass Bayer diesen Schriftsatznachlass auch erhalten hätte, wenn diese beantragt worden wäre. Matthiessen meinte jedoch, dass er dem Tatbestandsberichtigungsantrag nicht nachkomme, weil im Urteil auf die jeweiligen Schriftsätze verwiesen worden sei. Würde er näher ausführen, dass Bayer den Vorwurf nur mit Nichtwissen bestritten habe und damit möglicherweise nicht wirksam bestritten habe, müsste er die gesamte Prozessgeschichte aufrollen und darstellen. Der Begriff „Bestreiten“ und der Hinweis auf die Schriftsätze reiche daher aus.
Der Kläger ist mit den Ausführungen des Gerichtes zufrieden. Bayer hat bis heute die Bestechungsvorwürfe auch öffentlich nicht bestritten. Bayer hatte auch keinen Schriftsatznachlass beantragt, um den Bestechungsvorwurf damit wirksam zu bestreiten. Im Ergebnis wird der Bestechungsvorwurf damit nicht wirksam bestritten und gilt als prozessual zugestanden.
Zum Schluss sprach Matthiessen den Bayer-Anwalt Dr. Moelle an und meinte: „Herr Moelle Ihre Mandanten müssen etwas tun in dieser Sache und zwar ganz dringend! Aber das ist nicht meine Baustelle“. Moelles Antwort: „Das sehe ich auch so, das mit der Baustelle.“

alle Materialien zur Kampagne

[Vergleich US] Antibabypillen

CBG Redaktion

Presse Information vom 7. September 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Yasmin: „Geschädigte nicht länger hinhalten!“

erhöhte Thrombose-Gefahr / 500 Mio Euro Entschädigung in den USA / mind. 190 Todesfälle

Opfer der Antibaby-Pillen Yasmin und Yasminelle fordern den BAYER-Konzern auf, die Geschädigten in Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht länger hinzuhalten. Das Unternehmen hatte jüngst rund 400 Mio. Euro an Betroffene in den USA ausgezahlt und weitere 100 Mio. für künftige Vergleiche zurückgestellt.

Felicitas Rohrer, eine der deutschen Geschädigten: „Die jüngsten Vergleiche in den USA zeigen, dass BAYER mit dem Rücken zur Wand steht. Von einem angeblichen „positiven Nutzen/Risiko-Profil“ der Präparate kann längst nicht mehr gesprochen werden. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass BAYER eine halbe Milliarde Euro an amerikanische Opfer zahlt, sich aber in Europa weiterhin weigert, Verantwortung für exakt dieselben Pillen zu übernehmen.“ Rohrer kritisiert zudem, dass BAYER auf die Gesprächsangebote der Opfer bislang nicht eingegangen ist: „Die Firma geht in Deutschland nicht einen Schritt auf uns Betroffene zu. Immer noch werden wir als Einzelfälle dargestellt. Klägerinnen in Deutschland müssen nun schon seit Jahren um Gerechtigkeit kämpfen!“. Rohrer hatte in der Hauptversammlung des Konzerns über ihren Leidensweg berichtet. Wegen der ausbleibenden Reaktion des Vorstands reichte sie im vergangenen Jahr Klage ein.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert ein umgehendes Verbot der Produktgruppe. Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die erhöhten Risiken von Pillen aus der Yasmin-Gruppe sind seit Jahren bekannt. Die Behörden müssen daher alle Präparate mit dem Hormon Drospirenon umgehend vom Markt nehmen. Mit einem freiwilligen Verzicht der Firma BAYER ist so lange nicht zu rechnen, wie die Entschädigungszahlungen geringer ausfallen als die Umsatzerlöse – eine zynische Rechnung!“. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hatte mehrfach Gegenanträge zur Hauptversammlung der Firma eingereicht.

Pillen mit dem Hormon Drospirenon verursachen neuen Studien zufolge ein bis zu dreifach erhöhtes Embolie- und Thromboserisiko. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde FDA starben bisher allein in den USA mindestens 190 Frauen. Mehrere europäische Länder, darunter England, Holland und Dänemark, empfehlen daher die Einnahme von Antibaby-Pillen mit niedrigerem Thrombose-Risiko. Dies gilt insbesondere für Erstanwenderinnen, bei denen die Gefahr besonders hoch ist.

Die BAYER AG machte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 1,07 Milliarden Euro mit drospirenonhaltigen Antibabypillen. Yaz und Yasmin sind damit die drittmeistverkaufte Produktgruppe des Konzerns. BAYER will mit Versprechen wie „Gewichtsabnahme“ und „wirkt gegen Akne“ besonders Mädchen und junge Frauen ansprechen. Auf die erhöhten Risiken wird in der Werbung hingegen nicht eingegangen.

weitere Infos:
=> Kampagne zur Entschädigung von Yasmin-Opfern
=> Selbsthilfegruppe Drospirenon Geschädigter