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Beitrag veröffentlicht im November 2012

[Uni Köln] Uni-Kooperationen der BAYER AG

CBG Redaktion

Wissenschaftsfreiheit und Transparenz oder Drittmittelforschung und Betriebsgeheimnisse?

Podiumsdiskussion mit:

=> Prof. Clemens Knobloch (Uni Siegen), Autor des Buchs „Wir sind doch nicht blöd! Die unternehmerische Hochschule“
=> Philipp Mimkes, Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.
=> Harro Schultze, Rechtsanwalt

Montag, 3. Dezember, 18:00 Uhr
Aula, Hauptgebäude der Universität Köln, Albertus Magnus Platz

Ein Vorstandsmitglied des Chemie-Unternehmens BAYER ist Vorsitzender des Kölner Hochschulrats. Die Uniklinik ist zudem eine enge Kooperation mit BAYER eingegangen. Wer bestimmt, woran an der Universität geforscht wird? Welche Ergebnisse dürfen veröffentlicht werden? Wer profitiert von den Ergebnissen?

Wegen der Weigerung der Universität, Fragen zur Unabhängigkeit der Forschung zu beantworten und eine Einsichtnahme in den Vertrag mit BAYER zu gewähren, hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren Klage eingereicht. Der AStA der Uni Köln und die Kritischen Medizinstudierenden haben sich der Forderung nach Offenlegung des Kooperationsvertrags angeschlossen.

Wir diskutieren, worum es bei der Reform des Hochschulfreiheitsgesetzes geht und informieren über die anstehende Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln. Wie kann die Rückeroberung der Unis aus den Fängen der Konzerne gelingen?

Der Prozess beginnt am 6.12. vor dem Verwaltungsgericht Köln. Unterstützer treffen sich vor Ort ab 8.45 Uhr (Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, 300m v. Hbf)

MDI Brunsbüttel

CBG Redaktion

Presse Information vom 28. November 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren e.V.

BAYER: Kritik an geplanter MDI-Anlage in Brunsbüttel

zusätzliche Sicherung gegen Phosgen verlangt / Muster-Einwendung online abrufbar / „umweltschädliche Chlorchemie wird über Jahrzehnte hinweg zementiert“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat heute eine fünfseitige Muster-Einwendung gegen die geplante MDI-Anlage der Bayer MaterialScience AG in Brunsbüttel eingereicht. Die CBG ruft zu weiteren Einwendungen auf. Stellungnahmen der Bevölkerung können noch bis zum 6. Dezember beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig Holstein eingereicht werden. Auch Umweltschützer vor Ort kritisieren den Bau der Anlage.

Aus MDI wird Hartschaum hergestellt, der z. B. in Kühlschränken, Autositzen und in der Schuhindustrie verwendet wird. Kernpunkt der Kritik an dem Bau der Anlage sind die Risiken giftiger Chemikalien wie Phosgen, Anilin und Kohlenmonoxid, die in großen Mengen zum Einsatz kommen sollen. Als Vorprodukt sollen allein mehrere hunderttausend Tonnen Phosgen, das im 1. Weltkrieg als Kampfgas eingesetzt wurde, verwendet werden.

„Durch die geplante MDI-Anlage wird der Fortbestand der energieintensiven und umweltschädlichen Chlorchemie über Jahrzehnte hinweg zementiert. Die Industrie ist dringend aufgefordert, risikolosere und ökologischere Alternativen zu entwickeln!“, so Philipp Mimkes vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Mimkes begrüßt zwar die von BAYER geplante Einhausung der phosgenführenden Anlagen, womit die Firma einer jahrzehntelangen Forderung der Umweltverbände nachkommt. Die CBG weist allerdings darauf hin, dass BAYER nur eine Schutzhülle aus Blechplatten plant – anders als BASF in Ludwigshafen und DOW in Stade, deren Anlagen mit einer Betonhülle versehen werden. „Sollte es zu einer Genehmigung kommen, so muss zumindest der Einsatz der bestmöglichen Sicherheitstechnik gewährleistet sein. Eine Einhausung aus Beton bietet einen höheren Schutz gegen Feuer, Explosionen oder eine Beschädigung von außen als die von BAYER geplante Hülle. Außerdem fordern wir als Schutz gegen Phosgen eine zusätzliche „Ammoniak-Wand“, mit der austretendes Phosgen neutralisiert werden kann“, so Mimkes weiter.

Die CBG hält den MDI-Antrag in der gegenwärtigen Form insgesamt für nicht genehmigungsfähig. Wörtlich heißt es in der Einwendung: „Zu jedem Zeitpunkt befinden sich mehrere Dutzend Tonnen Phosgen in der Anlage. Dennoch werden in den Antragsunterlagen die Auswirkungen eines Austritts großer Mengen Giftgase in keiner Weise betrachtet. Nicht nur der GAU von Fukushima, sondern auch die schweren Störfälle in der TDI-Produktion von BAYER in den USA oder bei INEOS in Dormagen zeigen, dass sich Störfälle nicht an vorhersehbare Abläufe halten. Daher muss auch für unwahrscheinliche Szenarien Vorsorge getroffen werden“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren beschäftigt sich seit 1978 mit allen Gefahren, die von dem Chemie- und Pharma-Unternehmen BAYER ausgehen: Störfälle, Pestizid-Vergiftungen, Ausstoß von Treibhausgasen, gefährliche Pharmazeutika, Einfluss großer Konzerne auf Politik, Wissenschaft und Gesellschaft, etc.

Die vollständige Einwendung der CBG

Nanotubes

CBG Redaktion

Trotz zahlreicher Einwendungen und ungeklärter Risiken erhält die Nanotubes-Produktion in Laufenburg eine Genehmigung. Das genannte Gutachten wurde ausgerechnet von dem umstrittenen Toxikologen Helmut Greim erstellt, der sich praktisch ausschließlich auf Untersuchungen der Industrie bezieht (weitere Infos)

Südkurier, 22. November 2012

Grünes Licht für Nanotubes

Starck darf in seinem Laufenburger Werk Enag künftig jährlich 75 Tonnen Nanotubes herstellen. Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg erteilte nach mehrmonatiger Prüfung jetzt die Betriebserlaubnis, die morgen veröffentlicht wird. Gegen eine Nanotube-Produktion in Laufenburg hatten rund 60 Personen und Organisationen Einwendungen erhoben.
Nach der Erörterung der Einwendungen hatte das RP ein ergänzendes Gutachten bestellt. „Das Gutachten geht nicht von spezifischer Toxizität oder der Gefahr asbestanaloger Schädigungen aus“, sagte gestern RP-Sprecher Joachim Müller-Bremberger auf Anfrage dieser Zeitung. Letztendlich habe kein Grund bestanden, die Genehmigung zu versagen. Sie wurde allerdings unter Auflagen erteilt, zum Beispiel ist der Nachweis der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme nachzuweisen. Die Genehmigung wird am morgigen Freitag im Staatsanzeiger und auch in dieser Zeitung veröffentlicht und damit rechtskräftig.
H. C. Starck stellt bereits seit 2006 in Laufenburg für Bayer mehrwandige Kohlenstoffnanoröhrchen her. Die Genehmigung dazu war bisher aber zeitlich befristet und auf 60 Tonnen im Jahr beschränkt. H. C. Starck hatte eine Erhöhung der Produktionsmenge um 15 Tonnen und den zeitlich unbefristeten Betrieb beantragt.
Dagegen erhoben rund 60 Personen und Organisationen, darunter die Ökologische Ärzteinitiative von Barbara Dohmen aus Hänner und die BUND-Bundesgeschäftsstelle Berlin, Einwendungen. Bei einer Anhörung des RP diesen März in Laufenburg nannte Dohmen die Produktion von Nanotubes eine noch nicht beherrschbare „Risikotechnologie“. Sie und der BUND argumentierten mit Studien, in denen bestimmten Nanotubes asbestähnliche Eigenschaften bestätigt worden waren.
H. C. Starck führte demgegenüber an, dass in der maßgeblich von ihrem Ingenieur Theodor König konzipierten Anlage ausschließlich Baytubes hergestellt würden. Diese seien nicht starr und spitz, wie die als asbestähnlich klassifizierten Nanotubes sondern zu sandkorngroßen Kügelchen gekräuselt. Würden diese Baytubes trotz der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen in die Umwelt gelangen, dann passiere „gar nichts“, so König damals in der Anhörung.
Die Bundesregierung sieht in der Nanotechnologie eine Schlüsseltechnologie für die Zukunft. Mit BASF, Bayer und Evonik sind in Deutschland drei der weltweit größten Hersteller von Nanomaterialien beheimatet.
Von MARKUS VONBERG

Duogynon

CBG Redaktion

Coordination gegen BAYER-Gefahren
20. November 2012

Duogynon-Opfer verzichten auf Berufungsverfahren

„Vertuschung wird mit Verjährung belohnt!“

Wegen Kosten in fünfstelliger Höhe müssen die Opfer des hormonalen Schwangerschafts-Tests Duogynon darauf verzichten, den Muster-Prozess gegen die Firma BAYER fortzuführen. Die von dem Duogynon-Geschädigten Andre Sommer eingereichte Haftungsklage war im Juli 2012 erstinstanzlich wegen Verjährung abgewiesen worden.

Andre Sommer wörtlich: „Die finanziellen Risiken einer Berufung sind zu groß - das konnte ich meiner Familie nicht antun. Die Einstellung des Gerichtsverfahrens bedeutet jedoch nicht das Ende unserer Anstrengungen, endlich die Wahrheit im Fall Duogynon herauszufinden. BAYER konnte sich bisher nur mit dem Hinweis auf Verjährung aus der Affäre ziehen. Dies ist moralisch absolut verwerflich und eine Schande für diesen Konzern!„. Auch der zuständige Richter am Berliner Landgericht, Dr. Holger Matthiessen, hatte das Unternehmen mit den Worten “Ein Weltkonzern wie BAYER sollte den Dialog suchen, da kann ich sie nur ermahnen!“ aufgefordert, auf die Betroffenen zuzugehen.

Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kommentiert: „Der Fall Duogynon ist in seiner Dimension nur mit dem Contergan-Skandal vergleichbar. Wie bei Contergan wurden mit dem Medikament trotz aller Hinweise auf drohende Fehlbildungen jahrelang Profite gemacht. Wissenschaftler wurden bestochen, die Opfer scheren den Konzern einen Dreck. Während im Fall von Contergan Entschädigungen erzwungen werden konnten, wird die Taktik von Schering und BAYER, die Gefahren von Duogynon zu leugnen und zu vertuschen, nun mit einem Freispruch wegen Verjährung belohnt!“.

Die Firma Schering, die das Präparat in den 60er und 70er Jahren vertrieben hatte, gehört seit dem Jahr 2006 zu BAYER. Auf Einladung der CBG hatten Duogynon-Geschädigte wiederholt in der BAYER-Hauptversammlung eine Entschädigung gefordert. Aber selbst eine Entschuldigung verweigerte der Konzern.

Mitarbeiter von Schering hatten frühzeitig vor den Risiken von Duogynon gewarnt. So schrieb ein für Schering arbeitender Wissenschaftler im November 1967 an die Firmenleitung: „Die offenkundige Korrelation zwischen der Zunahme von Missbildungen und dem Verkauf des Schwangerschaftstests erscheint ziemlich alarmierend.“ 1969 forderte die britische Behörde Committee on Safety of Drugs von Schering die Herausgabe der Duogynon-Labordaten. Nach Auswertung der Unterlagen wurde auf den Schachteln eine Warnung angebracht, wonach das Präparat wegen des Risikos von Fehlbildungen nicht in der Schwangerschaft eingenommen werden dürfe. Schering strich daraufhin in Großbritannien die Indikation Schwangerschaftstest, nicht jedoch in Deutschland.

Im Raum steht auch der Vorwurf, dass Schering Anfang der 80er Jahre Wissenschaftler bestochen hat, damit diese die Unbedenklichkeit von Duogynon bestätigen. Bayer hat dies weder vor Gericht wirksam bestritten noch öffentlich entkräftet. Im jüngsten Prozess war hierzu ein ehemaliger Schering-Mitarbeiter als Zeuge benannt worden.

Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es kann und darf nicht angehen, dass die Duogynon-Opfer und ihre Familien ohne Entschädigung bleiben.“

weitere Informationen: Kampagne der Coordination gegen BAYER-Gefahren

[Dumping] TDI

CBG Redaktion

14. November 2012

China: Bayer und Dow zahlen Strafen wegen Dumping für TDI

Chinesische Behörden haben gegen Bayer und zwei weitere Firmen Strafzölle wegen Dumpingpreisen für den Kunststoff TDI verhängt. Weitere Infos hierzu.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren protestiert gegen den Ausbau der TDI-Produktion in Dormagen, bei der jährlich mehrere hunderttausend Tonnen des Giftgases Phosgen zum Einsatz kommen sollen (alle Infos zur Kampagne.

[More than Honey] Bienensterben

CBG Redaktion

„MORE THAN HONEY“ / 5x2 EINTRITTSKARTEN ZU GEWINNEN

Kinotipp: Dokumentarfilm zum globalen Bienensterben

Am morgigen Donnerstag startet der Dokumentarfilm MORE THAN HONEY in den deutschen Kinos. Der Film beschäftigt sich mit dem weltweiten Bienensterben, für das Pestizide der Firma BAYER mitverantwortlich sind.

Der Regisseur Markus Imhoof verfolgt in MORE THAN HONEY das Schicksal der Bienen von der eigenen Familienimkerei bis hin zu industrialisierten Honigfarmen und Bienenzüchtern. Mit spektakulären Aufnahmen öffnet er den Blick auf eine Welt jenseits von Blüte und Honig, die man nicht so schnell vergessen wird.

Bei seinen Recherchen für den Film und für das parallel erschienene Buch wurde Markus Imhoof von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) unterstützt. Die CBG weist seit den 90er Jahren auf die Risiken von Agrochemikalien für Insekten hin und fordert ein weltweites Verbot von Wirkstoffen wie Imidacloprid, Clothianidin und Thiametoxam.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlost 5x2 Eintrittskarten. Diese können bundesweit in allen Kinos, die den Film zeigen, eingelöst werden. Bitte senden Sie eine email mit Ihrer vollständigen Anschrift und dem Betreff „Bienensterben“ an die Adresse CBGnetwork(at)aol.com. Die ersten fünf Zusendungen gewinnen. Es werden nur die Gewinner benachrichtigt.

Hintergrund:
Das Sterben von Bienen und Wildinsekten führt zu einer verringerten Bestäubungsleistung, wodurch die Ernährungssicherheit in Gefahr gerät. Die UN-Umweltbehörde UNEP bezeichnet Imidacloprid und Clothianidin in einem Bericht zu globalen Bienensterben explizit als Bedrohung zahlreicher Tierarten. Im Frühjahr 2008 löste der Einsatz von Clothianidin im Mais-Anbau das größte Bienensterben der vergangenen Jahrzehnte aus. Zeitgleich verschwanden wildlebende Insekten, die ihrerseits als Nahrung für Vögel dienen. In Deutschland, Italien und Frankreich wurden die Wirkstoffe für die wichtigste Anwendung, die Behandlung von Mais, verboten. Dies hindert den BAYER-Konzern nicht, die Präparate in mehr als 100 Länder zu exportieren.

weitere Informationen:
=> Die Kampagne zum weltweiten Bienensterben
=> Die website zum Films (mit Trailer): www.morethanhoney.de