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Beitrag veröffentlicht im Dezember 2012

Störfälle

CBG Redaktion

Presse Info vom 18. Dezember 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Explosion im US-Werk Institute:

Video zu tödlichem BAYER-Störfall veröffentlicht

Uni Köln

CBG Redaktion

Presse Information vom 6. Dezember 2012
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Verwaltungsgericht Köln verweigert Einsichtnahme

Forschungskooperation zwischen Uni Köln und Bayer findet weiter im Geheimen statt / Berufung angekündigt

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute den Antrag auf Einsichtnahme in den zwischen der Uniklinik Köln und der Bayer HealthCare AG geschlossenen Kooperationsvertrag abgewiesen. Philipp Mimkes, Absolvent der Universität Köln und Mitglied der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), hatte im Mai 2011 Klage eingereicht, da weder das Unternehmen noch die Universität Fragen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit beantwortet hatten. Die CBG befürchtet eine Ausrichtung der Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien.

Das Urteil wurde damit begründet, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW den Bereich der Forschung ausklammere. Hierzu erklärt Philipp Mimkes: „Das Ergebnis der heutigen Verhandlung stand offenkundig schon vorher fest. Das Gericht hat den in Frage stehenden Vertrag gar nicht erst eingesehen und hat auch nicht das Votum des NRW-Landesbeauftragten für Informationsfreiheit berücksichtigt, wonach die Vereinbarung organisatorische Regelungen enthält, nicht aber Angaben zur Forschung im engeren Sinn.“ Der Landesbeauftragte hatte den Antrag auf Einsichtnahme positiv beschieden und einen Informationsanspruch festgestellt.

Philipp Mimkes erklärte heute, in Berufung gehen zu wollen: „Die Öffentlichkeit muss darüber informiert sein, wie viele Rechte eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung wie die Universität Köln an ein privatwirtschaftliches Unternehmen abtritt. Wer legt künftige Forschungsinhalte fest? Wer profitiert von den Patenten? Können Betriebsgeheimnisse die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen verhindern? All diese Fragen können nur mit Kenntnis der Vertragsinhalte beantwortet werden. Wir sind optimistisch, dass das Oberverwaltungsgericht hierüber eine differenziertere Beurteilung vornehmen wird.“

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die das Verfahren unterstützt, ruft zu Spenden zur Finanzierung des weiteren Verfahrens auf. Zu den weiteren Unterstützern der Klage gehören Transparency International, IPPNW, medico international, der AStA der Uni Köln und der Verband demokratischer Ärztinnen und Ärzte.

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG ergänzt: „Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung und wird bundesweit mit Aufmerksamkeit verfolgt. Geht es doch um die im Rahmen von Deregulierung und entfesseltem Kapitalismus überall zunehmende Unterwerfung von Forschung und Lehre unter wirtschaftliche Interessen und Konzernprofite. Und das dann auch noch abgesichert mit Geheimverträgen. Das Urteil war leider zu erwarten, liegt das Gericht doch nur einen Steinwurf weit von der Konzernzentrale entfernt." Von 1988 bis 1992 musste die Coordination gegen BAYER-Gefahren erst vor das Bundesverfgassungsgericht ziehen, bis die BAYER-hörigen Urteile Kölner Gerichte gekippt werden konnten.

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Uni Köln

CBG Redaktion

Kölner Stadt-Anzeiger, 5. Dezember 2012

Zusammenarbeit mit Bayer

Wie viel Freiheit braucht Forschung?

Die Medizinische Fakultät der Uni Köln soll offenlegen, wie weit ihre Zusammenarbeit mit der Bayer AG geht. Bisher schweigen beide Partner über Ziele der Forschung, Patente und Geld. Von Dirk Risse

Es geht um die Freiheit der Forschung, die Demokratie und vermutlich auch um viel Geld. Wenige Tage bevor die Verhandlung im Verwaltungsgericht Köln über die Verträge zwischen Bayer Health Care und der Kölner Universität beginnt, haben die Kritiker des Papiers ihre Bedenken bekräftigt. „Der Druck der Wirtschaft auf die Wissenschaft nimmt zu“, sagte Philipp Mimkes, Geschäftsführer der Initiative Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), bei einer Podiumsdiskussion in der Aula der Kölner Universität. Mimkes forderte die Hochschule erneut auf, den Inhalt des Vertrags offenzulegen.
Genau das verweigern Universität und Bayer, seit der Vertrag im Jahr 2008 geschlossen wurde. Bislang informierte die Universität lediglich darüber, dass die Medizinische Fakultät der Universität mit dem Pharma-Konzern zusammenarbeite. Gegen Geld natürlich, aber wie viel, darüber schweigt die Hochschule. Ebenfalls über die Ziele der Forschung und darüber, was mit möglichen Patenten geschieht. Fraglich ist auch, ob Studien von Bayer kontrolliert und unerwünschte Ergebnisse womöglich nicht publiziert werden. Die Universität beruft sich auf ihr Recht, Betriebsgeheimnisse zu wahren. Die CBG hatte schließlich den Landesbeauftragten für Datenschutz hinzugezogen, der der Universität empfahl, den Vertragsinhalt freizugeben. Die Hochschule lehnte ab.

Kooperationen nicht unüblich
Kooperationen zwischen Universitäten und Unternehmen sind nicht unüblich. Mehr als jeder fünfte Euro, mit denen deutsche Universitäten forschen, stammt aus Drittmitteln. Diese werden unter anderem von der Europäischen Union und der Deutschen Forschungsgemeinschaft gezahlt, aber eben auch von privaten Investoren. Wirbel gab es im vergangenen Jahr um die Kooperation der Technischen Universität und der Humboldt-Universität Berlin mit der Deutschen Bank. Das Geldinstitut habe bei der Auswahl der Professoren, der Gestaltung der Lehre mitgewirkt und ein Vetorecht bei der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse gehabt, so Mimkes. Er befürchtet ähnliche Passagen im Kölner Vertrag.
Universitätssprecher Patrick Honecker kann die Sorgen nicht nachvollziehen. Auf Anfrage sagte er, Bayer nehme keinen Einfluss auf die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse. Weitere Einzelheiten zum Vertrag nannte er nicht. Die CBG-Mitglieder und ihre Unterstützer wollen sich am 6. Dezember ab 8.30 Uhr vor dem Gebäude am Appellhofplatz versammeln. Die Verhandlung ist öffentlich.

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