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Beitrag veröffentlicht im September 2013

[Pestizide] Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW empfiehlt wiederholt BAYER-Produkte

CBG Redaktion

„Der Pflanzenschutzdienst berät heute in allen Fragen des Pflanzenschutzes und der Pflanzenschutztechnik. Schwerpunkte sind der integrierte und der biologische Pflanzenschutz. Hierdurch leisten wir einen aktiven Beitrag zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt. Auf Grund des hohen Qualitätsstandards unserer Arbeit wurden uns die Zertifikate „Gute Laborpraxis„ und „Gute Experimentelle Praxis“ zuerkannt“ – so die eigene Aussage dieses Dienstes.

Die LWK NRW stellt auf der Website landwirtschaftskammer.de Informationen bereit, wie etwa die „Pflanzenschutzthemen der letzten Monate“ im Bereich Gemüsebau. Eine Stichprobe für März / April 2012 ergab einen eindeutigen Schwerpunkt der chemischen Bekämpfung von Schädlingen und Pilzerkrankungen, obwohl der integrierte Anbau eine Brücke von konventionell zu bio ist. Berücksichtigt werden muss hierbei, dass die Landwirtschaftskammern grundsätzlich Hinweise zur fachgerechten Anwendung chemischer Mittel geben müssen. Ihre Informationen suggerieren jedoch in den hier genannten Fällen, dass es gar keinen biologischen Weg gibt. Dieser ist für alle im Folgenden erwähnten Schädlinge und Krankheiten dokumentiert, andernfalls hätte der Ökolandbau schon längst einpacken müssen; zu seinen Methoden zählen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit als Basis für gesunde, widerstandsfähige Pflanzen, oder Mischkultur von Pflanzen, die sich erfahrungsgemäß gegenseitig schützen.

Die Landwirtschaftskammer NRW nennt u. a. in den Pflanzenschutzthemen April 2012 das Präparat Floramite 240 SC gegen Spinnmilben, ein Mittel von der Firma Spiess-Urania Chemicals GmbH in Hamburg, Gesellschafter ist Mitsui & Co. Deutschland. Nur wenige Absätze weiter steht im Informationspapier, laut Mitteilung der Firma BASF sei das Insektizid „Perfektion“ in Kohlrabi und Schnittlauch genehmigt (gegen die Kleine Kohlfliege, Lauchminier- und Zwiebelfliege). Es geht im Text weiter mit „Karate Zeon“ gegen beißende und saugende Insekten an diversen Gemüsesorten und Kräutern. Die Suche nach „Karate Zeon“ führt direkt zur Website von Syngenta. Im März-Papier von 2012 werden kurz Bedingungen angesprochen, die Pilzerkrankungen wie Grauschimmel fördern, dann folgen Produktnamen, hier ohne Hinweis auf die Herstellerfirma, wie Rovral WG (BASF), Signum (BASF), Teldor (BAYER), sowie gegen weitere Erkrankungen Score (Syngenta) oder Basagran (BASF).

Dass Produktnamen immer wieder zu denselben Konzernen führen, hängt natürlich mit Marktstrukturen zusammen. Das nächste Beispiel zeigt aber, dass Ausgewogenheit an Informationen bewusst versäumt wird. Ein Artikel desselben Pflanzenschutzdienstes, „Schädlinge an Kübelpflanzen“, bezieht sich zwar speziell auf Zierpflanzen, zählt aber Schädlingsarten auf, die man im Gemüse- und Kräuteranbau ebenfalls kennt. Die LWK informiert hier nicht näher über die Schädlinge, auch nicht über Bedingungen, die sie fördern, Jahreszeiten, in denen mit ihnen zu rechnen ist, Pflanzenteile, an denen sie „angreifen“. Der Pflanzenschutzdienst empfiehlt Kübelpflanzen-BesitzerInnen beim Auftreten bestimmter Schädlinge (diverse Lausarten, Spinnmilben, Weiße Fliege) ausschließlich die Verwendung von Agrochemie. Genannt werden im Artikel folgende Firmen: Bayer 6x, davon 2x mit demselben Produkt, Compo 3x, Celaflor 2x und schließlich ein Produkt von Cheminova. Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan, Bayer Garten Bio-Schädlingsfrei Neem, Bayer Garten Combistäbchen Lizetan Neu, Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus… Andere Firmen, die biologische Pflanzenschutzmittel (auch auf Neem-Basis!) herstellen, wurden gar nicht genannt, obwohl es sie gibt.

Mails mit kritischem Hinweis auf diese Häufung des Namens BAYER, geschrieben an die LWK selbst sowie an den Verbraucherlotsen (des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn), zeigten folgende Wirkung: „Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bezüglich der geschilderten Vorgänge keinerlei Zuständigkeiten oder Befugnisse.“ (Antwort aus Bonn vom Verbraucherlotsen im Bundesministerium). Zur Aufsicht über die LWK NRW sagt das Landwirtschaftskammergesetz §23 (Fn 14) 1: „Die Landwirtschaftskammer unterliegt der Aufsicht des Ministeriums (Aufsichtsbehörde).“ Es wurde in der Antwortmail keine Zuständigkeit genannt - und ein Bundesministerium für Landwirtschaft steht schließlich über dem Landesministerium für Landwirtschaft, könnte also als Vorgesetzter durchaus aktiv werden.

Eine Antwortmail aus Düsseldorf (Referat II A 5 „Pflanzenproduktion, Gartenbau“ im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) wies darauf hin, es seien in dem Artikel nicht nur Präparate der Firma BAYER genannt worden, sondern „Bayer, Celaflor, Cheminova und Compo“. Dazu ist jedoch anzumerken, dass Scott’s Celaflor Monsanto’s Roundup für den Hobbygarten vertreibt, Cheminova Vereinbarungen mit Bayer CropScience geschlossen bzw. Produkte übernommen hat, ebenso von Syngenta, und seit 2000 gibt es laut Unternehmens-Historie ein Joint Venture mit Dow AgroScience. Und Compo? Kooperiert „seit 2005 intensiv mit Syngenta“.

Der Referatsleiter wies den Vorwurf der Werbung für BAYER zurück und erklärte unter anderem, die „vermissten biologischen Maßnahmen“ würden „nach Erfahrung des Pflanzenschutzdienstes“ nicht ausreichen, das „zweimal erwähnte Produkt Bayer Garten Bio-Schädlingsfrei Neem“ gehöre zu den biologischen Präparaten. Die Mail befasste sich dann mit den in der kritischen Rückfrage erwähnten Kräuterjauchen, diese seien kein Pflanzenschutzmittel im rechtlichen Sinne, ihr Wirkungsgrad sei häufig viel zu gering, Wirkung auf Nützlinge sei nicht bekannt, und „phytotoxische Eigenschaften“ könnten nicht ausgeschlossen werden. „Als Pflanzenschutzmittel zugelassene Präparate sind dagegen umfassend geprüft worden.“

Die Antwort aus dem Ministerium in Düsseldorf legt damit nahe, eine aus nicht zulassungspflichtigen Bestandteilen Wasser und Kräutern (z. B. Brennnesseln) durch simples Stehenlassen hergestellte Jauche könne ernste Schäden hervorrufen, und sei nicht hinreichend geprüft (s. dazu Fachliteratur zum biologischen Anbau). Es folgt in der Mail ein juristischer Vermerk, im Haus- und Kleingarten dürften nur zugelassene und gekennzeichnete Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die eigene Herstellung sei nicht gestattet.

Dass hier versucht wird, Unsicherheit zu bewirken und auch mittels leiser Drohung die Anwendung biologischer Mittel als illegal hinzustellen, sah das Ministerium nicht so. Eine „leise Drohung“ könne man in der Wiedergabe der Rechtslage nicht erkennen, teilte es dazu schriftlich per Post mit.

Was die LWK NRW so nachdrücklich an chemischen Hilfsmitteln empfiehlt, ist im Ökolandbau verboten. Was nun? Die „Richtlinien des ECOVIN Bundesverbandes“ (d. h. Weinbau), initiiert „im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau“ legen die Jauchen unter der Kategorie Pflanzenpräparate ab. Die Mitarbeiter der LWK mögen sich an Spitzfindigkeiten - Schutzmittel oder Stärkungsmittel - festgehalten haben. In der Fachliteratur zum biologischen Anbau finden sich stets Hinweise zu Jauchen, Auszügen, Tees und Brühen, verwendet als Dünger, Pflanzenstärkungsmittel, Spritzmittel (auch gegen Blattläuse) und sie helfen, wie z. B. (Acker-) Schachtelhalm gegen Pilzerkrankungen. Das Pflanzenschutzamt Berlin gibt übrigens ein Merkblatt zu solchen alternativen Pflanzenschutzmethoden für HobbygärtnerInnen heraus. Der NABU informiert ebenfalls.

Nach eigenen Angaben soll die LWK NRW laut Gesetz beraten, aufklären und schulen.
30. September 2013, von Sylvia Schmidt

Kohlenmonoxid

CBG Redaktion

Presse Info vom 25. September 2013

Austritt von Kohlenmonoxid im BAYER-Werk Brunsbüttel

Konsequenzen für CO-Pipeline gefordert

Im Brunsbütteler BAYER-Werk kam es gestern zu einem schweren Zwischenfall: zwei Mitarbeiter wurden bewusstlos aufgefunden, drei weitere wurden durch das Einatmen giftiger Gase verletzt. Ein Betroffener schwebte in Lebensgefahr und musste reanimiert werden. Die Polizei gab zunächst an, dass es sich bei dem Giftstoff wahrscheinlich um Kohlenmonoxid (CO) handele. Dies wurde heute „definitiv bestätigt“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert eine Untersuchung des Unfalls und eine umfassende Information der Öffentlichkeit (auf der website des Werks findet sich auch 30 Stunden nach dem Gas-Austritt keinerlei Hinweis). Weiterhin fordert die CBG, dass der Unfall Konsequenzen für die CO-Pipeline zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld haben muss. Der Unfall in Brunsbüttel auf gut gesichertem Werksgelände mit gut geschultem Personal zeigt, welch tödliches und unbeherrschbares Risiko Kohlenmonoxid in sich birgt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Giftige Gase wie Chlor, Kohlenmonoxid oder Phosgen dürfen allenfalls in gut gesicherten Werken verarbeitet werden. Ein Transport solcher hochgefährlichen Chemikalien verbietet sich - zumal durch dicht besiedelte Wohngebiete. Es wäre unverantwortlich, die Bevölkerung diesem unnötigen Risiko auszusetzen“.

Dieter Donner, Pressekoordinator der Stopp Bayer-CO-Pipeline-Initiativen, ergänzt: „Das Unglück zeigt einmal mehr, wie gefährlich Kohlenmonoxid für die Menschen ist. Und zum zweiten zeigt es, dass Lecks an CO-Leitungen vorkommen und zuerst den Menschen Schaden zufügen, ehe diese Lecks erkannt werden.“

Durch einen Vollbruch der Kohlenmonoxid-Pipeline wären laut einem Gutachten der Stadt Ratingen mehr als 100.000 AnwohnerInnen gefährdet. Auch Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Sämtliche betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme daher ab, mehr als 120.000 Menschen haben Protesterklärungen gegen das Projekt unterschrieben. Gegen das laufende Planänderungsverfahren richten sich zudem 24.000 Einwendungen, die im November bei einem Erörterungstermin in der Essener Grugahalle diskutiert werden sollen.

Schon in der Vergangenheit war es bei BAYER mehrfach zu CO-Unfällen gekommen, so im Jahr 2009, als im US-Werk Baytown Kohlenmonoxid und Monochlorbenzol austraten, oder im Jahr 2006, als die Krefelder CO-Anlage brannte und die Produktion fünf Wochen lang ruhen musste.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert den BAYER-Konzern seit vielen Jahren auf, zum Schutz von MitarbeiterInnen und AnwohnerInnen gefahrlosere Verfahren zu entwickeln. Beispielsweise kann der Kunststoff Polycarbonat ohne den Einsatz des Ultra-Gifts Phosgen produziert werden. Anders als die Konkurrenz setzt BAYER solche ungefährlicheren Verfahren jedoch noch nicht ein.

PS vom 26.9.: Der WDR berichtet, „nach dem Unfall im Bayer-Werk Brunsbüttel fordern Umweltaktivisten jetzt Konsequenzen für die Bayer-Gas-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld. Nach Ansicht der Pipeline-Gegner verbiete sich ein Transport des giftigen Gases. Bayer hat diese Forderung zurück gewiesen. Die Anlage in Brunsbüttel sei mit der Pipeline im Rheinland technisch nicht vergleichbar“.
Die Aussage des Konzerns lenkt vom Thema ab: natürlich ist eine Pipeline etwas anderes als eine Produktionsanlage für Kunststoff. Aber die Chemikalie ist dieselbe! Und wenn deren Handhabung schon mit gut ausgebildeten Mitarbeitern und innerhalb eines stark gesicherten Werks hochgefährlich ist (wie der aktuelle Zwischenfall zeigt), dann ist die Verlagerung dieser Risikoquelle in dicht besiedelte Gebiete nicht zu verantworten.

PPS: die Rheinische Post schreibt: „dass ein Betroffener in Lebensgefahr war und reanimiert werden musste, bestätigte sich laut Heise aber nicht“. Dies verwundert etwas. In der Meldung der Polizei hieß es „Der 56jährige war nicht ansprechbar und musste vor Ort erfolgreich reanimiert werden“. Der ermittelnde Kripo-Beamte bestätigte uns telefonisch, dass zwei Mitarbeiter nur gerettet werden konnten, weil sie „fünf vor zwölf gefunden wurden“. Die Öffentlichkeit hat in jedem Fall Anspruch auf eine umfassende Information!

weitere Informationen zur CO-Pipeline

Aufstellung „Störfälle bei BAYER“

Störfall Brunsbüttel

CBG Redaktion

24. September 2013, Polizeidirektion Itzehoe

Brunsbüttel: Arbeitsunfall auf dem Gelände der Fa. Bayer

Zwei Arbeiter auf dem Gelände der Bayer AG sind am heutigen Tage durch das Einatmen von Gas zusammen gebrochen, einer war nicht mehr ansprechbar und musste reanimiert werden.

Am 24.09. gegen 08.26 Uhr wurde ein Arbeitunfall auf dem Bayer-Gelände in der Fährstraße mitgeteilt. Festgestellt durch die entsandten Beamten wurde, dass zu dem Zeitpunkt ein 56jähriger Arbeiter aus Henstedt-Ulzburg und ein 55jähriger aus Hochdonn arbeiten auf dem Gelände durchgeführt haben und zusammen gebrochen aufgefunden worden sind. Der 56jährige war nicht ansprechbar und musste vor Ort erfolgreich reanimiert werden. Ursache dafür könnte eine Leckage in einem Rohsystem gewesen sein, aus dem dann CO-Gas ausgetreten ist. Genau kann dies aber erst nach weiteren Untersuchungen gesagt werden. Die Personen kamen ins Krankenhaus und die Kripo Brunsbüttel hat die Ermittlungen aufgenommen. Eine Gefahr für die Umwelt bestand nach Aussage der Werkesleitung nicht.
Sachbearbeitung durch Kripo Brunsbüttel, Tel. 04852 / 6024-0

Auflistung Störfälle bei BAYER

Alemtuzumab

CBG Redaktion

Presse Info vom 24. September 2013

Alemtuzumab zur MS-Behandlung zugelassen

Profit vor Patientenwohl

Ein Jahrzehnt lang wurde der Wirkstoff Alemtuzumab unter dem Handelsnamen MabCampath zur Behandlung von Leukämie eingesetzt. Um den Umsatz zu erhöhen, wurde die Indikation jedoch im vergangenen Jahr aufgegeben. Das Medikament erhielt nun unter dem Namen Lemtrada eine Zulassung zur MS-Therapie und soll zu einem weit höheren Preis verkauft werden. Die Leukämie-Patienten werden im Regen stehen gelassen.

Die Firma GENZYME, eine Tochter von SANOFI, erhielt in der vergangenen Woche für den monoklonalen Antikörper Alemtuzumab eine Zulassung zur Behandlung von Multipler Sklerose. Die Firma BAYER war an der Entwicklung des Präparats beteiligt und partizipiert an den Erlösen. Im letzten Jahr war das Medikament zur Krebsbehandlung vom Markt genommen worden, obwohl es für einige Formen der Leukämie die beste Behandlungsmöglichkeit darstellt.

Hintergrund des zunächst unverständlich wirkenden Schachzugs: Nur wenige hundert PatientInnen in Deutschland benötigen das Leukämie-Präparat, die Einnahmen waren dadurch begrenzt. Der Markt für MS-Medikamente hingegen ist weitaus interessanter: allein in Deutschland gibt es rund 130.000 Betroffene, weltweit sind es 2,5 Millionen. MS-PatientInnen leben zudem länger und müssen daher länger behandelt werden.

Für MS wird jedoch eine viel geringere Dosis benötigt, jährlich zwischen 30 und 60 mg. Zur Behandlung von Leukämie hingegen wurden in einem Therapiezyklus 1.100 mg verabreicht. Da ein Wirkstoff für unterschiedliche Anwendungen nicht unterschiedliche Preise haben darf, standen die Konzerne vor einem Problem: zu dem früheren Preis versprach die MS-Therapie mit Alemtuzumab keine großen Umsätze. Orientiert sich der Preis hingegen an den üblichen Behandlungskosten von MS, würde er sich für Leukämie-Patienten extrem erhöhen, was zu Kritik von Betroffenen und Krankenkassen führen würde. Um dem Dilemma zu entgehen, gaben SANOFI und BAYER die wenig lukrative Indikation „Leukämie“ lieber ganz auf.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kritisiert: „Wieder einmal wird deutlich, dass für BAYER, SANOFI & Co. allein der Profit zählt. Das Patientenwohl ist dabei nachrangig. Nebenbei zeigt sich, dass die Preisbildung von Medikamenten nichts mit den Entwicklungskosten zu tun hat: ein und dasselbe Medikament kann vollkommen unterschiedliche Preise haben - je nachdem, was sich am Markt durchsetzen lässt.“

Scharfe Kritik hatte bereits im vergangenen Jahr die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft geäußert: „Aus Sicht der AkdÄ übernimmt ein pharmazeutischer Unternehmer mit der Zulassung eines Arzneimittels auch die Verantwortung für eine dauerhaft sichere und unkomplizierte Versorgung der betroffenen Patienten. Mit der freiwilligen Marktrücknahme und dem geplanten „Indikations-Hopping“ entzieht sich der pharmazeutische Unternehmer seiner Verantwortung auf inakzeptable Weise. Um ein solches Vorgehen zukünftig zu verhindern, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.“ Torsten Hoppe-Tichy, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker ergänzte: „Der Stakeholder-Value wird hier in bisher nicht dagewesener Weise vor das Patientenwohl gesetzt.“

Die SCHERING AG, die später in den BAYER-Konzern aufging, hatte sich an der Entwicklung von Alemtuzumab beteiligt. Dank der Lizenzabkommen mit GENZYME profitiert BAYER bis heute von der Vermarktung. Im jüngsten Geschäftsbericht hieß es hierzu: „BAYER beteiligt sich weiterhin an der gemeinsamen Entwicklung und hat bei erfolgreichem Abschluss die Möglichkeit einer weltweiten Co-Promotion sowie Anspruch auf Lizenzgebühren und umsatzabhängige Meilensteinzahlungen.“

TV-Magazin „Kontraste“ greift Kampagne auf

[MDI] MDI Brunsbüttel

CBG Redaktion

Die in Brunsbüttel geplante MDI-Anlage soll einem Sparpaket zum Opfer fallen. Erst im Frühjahr hatte der Erörterungstermin für das umstrittene Projekt stattgefunden. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hatte zahlreiche Einwendungen gegen die Anlage eingereicht. Die CBG lehnt den Bau der Fabrik wegen des hohen Ressourcen-Verbrauchs und der massenhaften Verwendung von hochgiftigem Phosgen ab. Der Verzicht auf das Projekt dürfe aber nicht zulasten der Belegschaft dienen, schließlich sei der Konzern weiterhin hochprofitabel.

18. September 2013

Nach Bayer-Plänen

Betriebsrat empört über Sparpaket

Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates bei Bayer, Thomas de Win wirft dem Vorstand nach der Veröffentlichung der geplanten Einsparungen Konzeptionslosigkeit in der Kunststoffsparte vor

Ungewöhnlich harsch fällt die Reaktion des Betriebsrats auf das neue Sparprogramm für Bayer Material Science (BMS) aus. Der Vorstand hat in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am vorigen Freitag drei Schwerpunkte genannt: Eine neue Anlage für das Kunststoff-Vorprodukt MDI (Methylendiisocyanat) in Brunsbüttel – geplant für 2014 bis 2015 – wird vorerst nicht gebaut. Thomas de Win, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates bei Bayer, hält das für „nicht akzeptabel“.
Fast noch mehr wurmt ihn, dass der Vorstand noch einmal das Forschungsbudget bei BMS zusammenstreichen will. „Dies kann aus Sicht des Betriebsrates die Perspektive eines Unternehmens grundsätzlich in Frage stellen“, lautet seine Kritik. Es könne nicht angehen, das Forschungsbudget „einer rein wirtschaftlichen Betrachtung zu unterwerfen“. Das sei vom Vorstand „kurzfristig gedacht“. Zudem würden Zusagen an die Beschäftigten in der Forschung „nicht eingehalten“.

100 Chempark-Jobs in Gefahr
Zu dem Sparprogramm, dessen Bedeutung Vorstandschef Marijn Dekkers am Montagabend noch tief gehängt hatte, gehört Stellenabbau. Weltweit sollen bis 2017 rund 700 Jobs gestrichen werden, etwa 180 davon in Deutschland, rund die Hälfte davon wiederum in Leverkusen. De Win kündigt an, um jeden Job zu kämpfen. Am Montag sei es in einer Betriebsversammlung mit rund 1000 Kollegen hoch her gegangen.
Im Forum der oppositionellen Basisbetriebsräte tauchte nach der Versammlung ein Fragenkatalog auf. Unter anderem wollen die Beschäftigten von BMS-Vorstandschef Patrick Thomas wissen: „Was ist am Abbau von 180 Arbeitsplätzen innovativ? Wie entstehen neue Innovationen ohne Mitarbeiter? Wie wird langfristige Forschung und Entwicklung trotz dramatischer Budgetkürzung sichergestellt? Mit welchen Geschäftsfeldern wird es BMS in fünf Jahren noch geben?“

Infos zur umstrittenen MDI-Anlage

[CO Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

17. September 2013

CO-Pipeline stoppen!

24.000 Einwendungen / Erörterungstermin in der Essener Grugahalle

Per Pipeline will der Leverkusener BAYER-Konzern hochgiftiges Kohlenmonoxid von Dormagen nach Krefeld leiten. Mitten durch dichtbesiedelte Gebiete. Dank des erbitterten Widerstands der Bevölkerung und massiver Proteste der Kommunalpolitik konnte die Inbetriebnahme bislang verhindert werden. Im November werden 24.000 Einwendungen gegen das Projekt verhandelt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) protestiert weiter gegen die Kohlenmonoxid-Leitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld. Die hohen Risiken für die Bevölkerung lassen sich nicht rechtfertigen. Ein Gutachten der Stadt Ratingen kam zu dem Ergebnis, dass durch einen Bruch der Pipeline mehr als 100.000 AnwohnerInnen gefährdet wären. Denkbare Beschädigungen könnten durch Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Erdbeben oder auch terroristische Anschläge erfolgen. „Wenn hier etwas passiert, ist die halbe Stadt platt", kommentierte ein Feuerwehrmann in Hilden. Der ehemalige Monheimer Bürgermeister sprach gar von einem „Todesstreifen“ entlang der Leitung.

Milliarden-Profite
Trotz allen Widerstands hält BAYER an der CO-Pipeline fest. Dabei gilt seit über einhundert Jahren das Prinzip, wonach hochgefährliche Stoffe dort hergestellt werden müssen, wo sie in der Produktion benötigt werden. Die CO-Pipeline soll nun der „Eisbrecher“ sein. Wenn sie in Betrieb geht, werden unweigerlich weitere gefährliche Pipelines folgen. Damit bekommt die Allgemeinheit die Kosten und Risiken der Gefahrenabwehr aufgebürdet. Für BAYER und die gesamte Gefahrstoff-Industrie winken milliardenschwere Profite.
Entsprechend verlogen sind die Argumente des BAYER-Konzerns. So sollen mit der Pipeline „die Anlagen besser ausgelastet“ werden, was dem Allgemeinwohl diene. Doch lassen sich mit einer besseren Auslastung keine Enteignungen begründen, wie sie die Landesregierung für den Konzern vollstreckt hat.

Anhaltender Widerstand
Seit nunmehr acht Jahren sieht sich BAYER in Nordrhein-Westfalen mit anhaltendem Widerstand konfrontiert:
=> Mehr als 120.000 Menschen haben die Protesterklärung unterschrieben.
=> 24.000 rechtliche Einwendungen wurden jüngst bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht.
=> In zweiter Instanz wurde dem Konzern die Inbetriebnahme des Projektes untersagt.
=> Sämtliche betroffene Kommunen, darunter die Landeshauptstadt Düsseldorf, haben das Vorhaben abgelehnt - über alle politischen Lager hinweg.
=> Die Polizei, die medizinischen Dienste, die Feuerwehren und der Katastrophenschutz haben unmissverständlich erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können.
Auch existiert im BAYER-Werk Dormagen gar kein Kohlenmonoxid-Überschuss, wie vom Konzern ursprünglich behauptet. Vielmehr wird gegenwärtig eine zusätzliche Anlage zur zentralen Verteilung errichtet. Diese könnte auch im Werk Krefeld, dort wo das CO benötigt wird, gebaut werden.

Erörterungstermin im November in Essen
Doch noch ist offen, ob die Todesleitung durchkommt. Anfang November muss sich der Konzern in der Essener Grugahalle den 24.000 Einwendungen stellen (der genaue Termin wurde trotz wiederholter Nachfrage noch nicht mitgeteilt).
Um die Stimmung im Vorfeld der Anhörung zu wenden und die Giftgasleitung zu retten, wollte BAYER den Widerstand spalten und brechen. Mit Einschaltung der IFOK GmbH aus Düsseldorf, einer „international führenden Agentur für Strategie- und Kommunikationsberatung“. Doch die Bürgerinitiativen ließen sich nicht spalten. Auch die Kommunen, durch deren Gebiet die Leitung verläuft, ließen sich nicht in irgendwelche „Dialoge“ einbinden. Die Beschwichtigungskampagne lief ins Leere.

Für uns gilt weiterhin: Die CO-Pipeline muss gestoppt werden! Den Widerstand verstärken! Bitte achten Sie auf die Ankündigungen und kommen Sie im November zum Erörterungstermin in der Essener Grugahalle.

Spenden Sie zur Unterstützung der Kampagne bitte online oder per Überweisung auf das Konto 31 99 991 bei der EthikBank, BLZ 830 944 95

weitere Informationen und unsere online-Unterschriftensammlung finden Sie auf unserer Kampagnenseite

GenRaps

CBG Redaktion

Testbiotech, 17. September 2013

Gentechnik-Raps außer Kontrolle

Pflanzen können nicht mehr aus der Umwelt entfernt werden

Testbiotech veröffentlicht heute eine globale Übersicht über Fälle von unkontrollierter Ausbreitung von gentechnisch verändertem Raps. Betroffen sind Kanada, die USA, Japan, Australien und auch Europa. In vielen Fällen hat sich das Erbgut von transgenem Raps weit über die Äcker hinaus in der Umwelt verbreitet. In einigen Fällen finden sich die DNA-Konstrukte auch in Populationen verwandter wildwachsender Arten. Zudem sind neue Kombinationen von gentechnisch verändertem Erbgut entstanden, die nicht auf Risiken untersucht oder für Freisetzungen zugelassen wurden. Anlass der Veröffentlichung ist eine Konferenz (ABIC) im kanadischen Calgary, bei der sich die internationale Agro-Gentechnik-Industrie trifft.

„Kanada ist eines der Länder, in denen gentechnisch veränderter Raps in großem Stil angebaut wird. Dass die Gentechnik-Pflanzen sich dort unkontrolliert verbreiten, weiß man schon seit etwa zehn Jahren. Aber bisher wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Wir sehen einen gravierenden Mangel an Problembewusstsein, vor allem bei der Industrie.“

Die Folgen einer räumlich und zeitlich nicht begrenzten Ausbreitung von gentechnisch veränderten Pflanzen lassen sich nicht abschätzen. Für evolutionäre Zeiträume können keine ausreichend verlässliche Vorhersagen getroffen werden. Auch können veränderte Umweltbedingungen wie der Klimawandel zu unerwarteten Wechselwirkungen zwischen den Pflanzen und der biologischen Vielfalt führen. Zeigen sich negative Auswirkungen, ist es möglicherweise schon zu spät für Gegenmaßnahmen: Die Pflanzen lassen sich kaum mehr aus der Umwelt zurückholen.

Wie schwierig es ist, diese Pflanzen wieder aus der Umwelt zu entfernen, zeigt das Beispiel der EU. Obwohl hier gentechnisch veränderter Raps nie großflächig angebaut wurde, finden sich immer wieder Verunreinigungen der Ernte. Ursache ist transgener Raps der Firma Bayer, der 1996 zur Saatgutproduktion zugelassen wurde und dessen Marktzulassung 2007 erloschen ist. Die EU-Kommission erlaubte in diesem Fall für einen Zeitraum von fünf Jahren Verunreinigungen mit dem Raps. Doch Ende 2012 musste diese Regelung um weitere fünf Jahre verlängert werden, weil entsprechende Kontaminationen immer noch ein Problem sind.

Testbiotech fordert internationale Regelungen, die das Vorsorgeprinzip stärken. Eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen müsse insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn deren Rückholbarkeit nicht gewährleistet ist.

Studie: http://www.testbiotech.de/sites/default/files/TBT%20Transgene%20Escape_Raps_0.pdf

Preisabsprachen

CBG Redaktion

13. September 2013

Mögliche Wettbewerbsverstöße in China

Hausdurchsuchung bei BAYER

Chinesische Behörden haben ein Büro des deutschen Pharmakonzerns in der Volksrepublik wegen möglicher Preisabsprachen durchsucht.

Die Durchsuchung habe Ende August stattgefunden. Das Unternehmen kooperiere vollständig mit den Behörden. Zuletzt waren in China mehrere Pharmakonzerne wegen des Verdachts auf Korruption im Gesundheitswesen in die Schlagzeilen geraten. Als erstes waren entsprechende Vorwürfe gegen den britischen Konzern GlaxoSmithKline erhoben worden. Im Visier der Ermittler stehen auch die Pharmakonzerne Novartis aus der Schweiz, Sanofi aus Frankreich sowie Eli Lilly aus den USA.

BAYER hatte sich in der Vergangenheit mehrfach an Kartellen beteiligt und hatte hierfür Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe leisten müssen. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren stellte Strafanzeige gegen die Verantwortlichen im BAYER-Vorstand.

Kampagne Kartellbetrug: Verantwortliche hinter Gitter!

Fett-weg-Spritze

CBG Redaktion

9. September 2013

BAYER: Zulassung für Arznei gegen Doppelkinn beantragt

Der BAYER-Konzern kündigte heute an, eine Geißel der Menschheit zu bekämpfen: das Doppelkinn. 2014 soll die Zulassung für die Fett-weg-Spritze ATX-101 beantragt werden.

Das ins Fettgewebe zu spritzende Medikament soll Fettdepots unter dem Kinn bekämpfen. Die Risiken einer solchen Behandlung sind jedoch völlig unklar. Zu befürchten ist, dass die zerstörten Fettzellen Gefäßverschlüsse und Schlaganfälle auslösen können. Auch zu Infektionen kann es kommen. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA hat daher mehrfach vor fettbehandelnden Spritzen gewarnt.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren kommentiert: „In der Schönheits-Medizin kommt es immer wieder zu schweren Zwischenfällen und sogar Todesfällen. Lifestyle-Medikamente mit unklarem Risikoprofil sind daher abzulehnen! Die Behörden sind aufgefordert, keine Zulassung für solchen Pharma-Schrott zu erteilen. Leider hat es bei BAYER Tradition, unsinnige und sogar gefährliche Präparate auf den Markt zu bringen.“

BAYER arbeitet bei der Vermarktung der Anti-Fettspritze mit der Firma Kythera Biopharmaceuticals zusammen. BAYER besitzt die Vertriebsrechte außerhalb der USA und Kanada. Der Konzern traut dem Präparat einen Jahresumsatz von bis zu 250 Millionen Euro zu, die USA nicht eingerechnet.

Hier finden Sie einen Kommentar von Prof. Gerd Glaeske

Rohstoffe

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren gehört zu den Mit-Herausgebern eines Positionspapiers deutscher Menschenrechts-Organisationen zu Rohstoff-Importen. Der vollständige Forderungskatalog findet sich unter http://bit.ly/1dUDgd8.

Bundesregierung setzt mit Deutschem Rohstofftag falsche Akzente

Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen werfen der Bundesregierung eine verfehlte Rohstoffpolitik vor

Viele Produkte „Made in Germany“ sind stark von Rohstoffimporten abhängig. Damit steht Deutschland in einer hohen Verantwortung für die sozialen und ökologischen Folgen des weltweiten Rohstoffabbaus. Die bisherige Politik der Bundesregierung wird dieser Verantwortung nicht ausreichend gerecht. „Anstatt über Wege zur Rohstoffsicherung der Industrie zu diskutieren, muss die Senkung des inländischen Rohstoffverbrauchs auf ein global gerechtes Niveau das zentrale Ziel sein“, fordert Klaus Seitz, Leiter der Abteilung Politik von Brot für die Welt im Vorfeld des ersten Deutschen Rohstofftags am 11. September in Berlin.

Zwar steht der vom BMZ organisierte Tag unter dem Motto „Strategien für eine nachhaltige Rohstoffversorgung“, doch de facto ist die Rohstoffpolitik der Bundesregierung alles andere als nachhaltig: „Der jetzige Rohstoffhunger droht zu einer Überschreitung der ökologischen Grenzen des Planeten zu führen“, ergänzt Damian Ludewig, Geschäftsführer des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft. „Ein Steuer- und Abgabensystem, das weitgehend auf die Belastung des Faktors Arbeit setzt, schafft für die Steigerung der Ressourceneffizienz nicht die geeigneten Anreize. Daher müssen umweltschädliche Subventionen abgebaut und durch Ressourcensteuern die richtigen Preissignale gesetzt werden.“

Deutschland importiert einen Großteil seiner metallischen und energetischen Rohstoffe vorwiegend aus Entwicklungs- und Schwellenländern, in denen es beim Abbau häufig zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt. „Eine deutsche Rohstoffpolitik muss dies beachten. Menschenrechte müssen vor Profitinteressen stehen, das gilt auch für deutsche Konzerne, ihre Tochterunternehmen und Zulieferer. Die Bundesregierung muss daher menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verbindlich vorschreiben“, fordert Bernd Bornhorst, Leiter der Abteilung „Politik und globale Zukunftsfragen“ bei Misereor.

In ihrem Positionspaper „Für eine demokratische und global gerechte Rohstoffpolitik“ fordern mehr als 35 Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen eine andere Rohstoffpolitik. Der jetzigen mangelt es an einer breiten Konsultation von Parlamenten und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Stattdessen wird der deutschen Industrie ein privilegierter Zugang zu politischen Entscheidungen gewährt. „So ist es wenig verwunderlich“, merkt Johanna Fincke, Referentin für Kampagnen bei der Christlichen Initiative Romero, an, „dass bei Veranstaltungen wie dem Deutschen Rohstofftag von der Bundesregierung Industrievertreter/innen auf Podien mitdiskutieren, während Vertreter/innen der Zivilgesellschaft aus den rohstoffreichen Ländern oder von betroffenen Organisationen nicht einmal eingeladen werden.“

Kampagne „Umweltschäden durch Kohle-Importe“

Xarelto

CBG Redaktion

der SPIEGEL greift in seiner heutigen Ausgabe die Kampagne der CBG zu Nebenwirkungen des Gerinnungshemmers Xarelto auf. Zahlreiche Medien griffen das Thema auf (s.u.). Eine Kurzversion erschien auch auf Spiegel Online.

9. September 2013, Rheinische Post

Bayer-Medikament Xarelto unter Verdacht

Als Nebenwirkung drohen Blutungen. Ärzte meldeten den Behörden in diesem Jahr 72 Todesfälle.

Das Blutverdünnungsmittel Xarelto ist Bayers großer Hoffnungsträger. Im vergangenen Jahr sorgte es für einen Umsatz von gut 300 Millionen Euro, künftig sollen es zwei Milliarden Euro werden. Doch nun gerät das Medikament immer stärker in die Kritik – wegen möglicher Nebenwirkungen. Die Sorge: Xarelto kann nicht nur das Blut verdünnen, um wie erwünscht Thrombosen (Blutgerinnsel) zu vermeiden, sondern kann auch zu unerwünschten Blutungen führen, die womöglich schwer zu stoppen sind.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe für das Jahr 2012 bereits 750 Verdachtsfälle von unerwünschten Nebenwirkungen bei Xarelto registriert, darunter 58 Todesfälle von Patienten, die das Präparat genommen haben, berichtet der „Spiegel“. In diesem Jahr seien dem Bundesinstitut bereits 968 Verdachtsfälle und 72 Todesfälle von Patienten, die Xarelto genommen haben, gemeldet worden. Das bedeute hochgerechnet auf 2013 eine Verdoppelung.
Bayer erklärte, bei diesen Zahlen handele sich um Spontanmeldungen. „Diese liefern keine ausreichende Grundlage für die Ermittlung von Inzidenzraten (Anzahl von Nebenwirkungen in einem bestimmten Zeitraum bei einer genau definierten Anwendergruppe).“ Patientensicherheit habe höchste Priorität, es gebe entsprechende Verschreibungsleitfäden.
Xarelto ist unter anderem zugelassen, um Patienten beim Einsatz künstlicher Hüft- und Kniegelenke vor Thrombosen zu schützen. Möglicherweise wird es von Ärzten aber auch bei Fällen wie Krampfader-Operationen genutzt. Die pharma-kritische Fachzeitschrift „Arznei-Telegramm“ warnt jedoch, Xarelto als Standard-Präparat einzusetzen: Das Bayer-Mittel habe den Nachteil, dass möglicherweise auftretende Blutungen nicht durch ein Gegenmittel gestoppt werden können. Im schlimmsten Fall drohen damit Patienten, zu verbluten, wenn die Blutungen nicht durch andere (etwa chirurgische) Maßnahmen gestoppt werden können.
Das ist bei anderen, bisher verwendeten Blutverdünnungsmittel anders: Für Macumar etwa gibt es ein Gegenmittel, das Ärzte einsetzen können, falls es zu Blutungen kommt. Zudem ist Macumar, für das der Patentschutz abgelaufen ist, viel günstiger als Xarelto. Allerdings müssen Macumar-Patienten aufwendig auf ihre Dosierung eingestellt werden.
Bereits früher stand Bayer wegen seines enormen Marketings-Aufwands für Xarelto in der Kritik. Der Konzern soll Ärzten Musterpackungen unverlangt zugesandt haben und erst an der Haustür eine Bestellung habe unterschreiben lassen.

BLUTUNGEN SCHWER ZU STOPPEN - NOCH KEIN GEGENMITTEL

Wie bei den anderen neuen Gerinnungshemmern Pradaxa von Boehringer Ingelheim und Eliquis von Pfizer und Bristol-Myers Squibb besteht auch bei Xarelto ein Blutungsrisiko. Pradaxa war bereits wegen Todesfällen in die Schlagzeilen geraten. Für die neuen Tabletten gibt es noch kein Gegenmittel, das im Notfall lebensbedrohliche Blutungen schnell stoppen kann. Schon 2011 hatte das einflussreiche „New England Journal of Medicine“ in einem Leitartikel darauf hingewiesen. Inzwischen arbeiten die Unternehmen daran - auch Bayer. Bei dem seit Jahrzehnten als Standardmedikament verwendeten Warfarin kann als Gegenmittel Vitamin K gegeben werden. Allerdings gilt das inzwischen patentfreie Warfarin als schwer dosierbar. Zudem müssen strikte Diätvorschriften eingehalten werden und regelmäßige Bluttests sind notwendig.

In der vergangenen Woche hatte die Arzneibehörde BfArM bemängelt, „dass nicht alle Ärzte die Fachinformation zum Management von Blutungsrisiken gut genug kennen.“ Es bestehe nicht nur bei älteren, sondern auch bei den neuen Gerinnungshemmern „ein signifikantes Risiko“ von schweren Blutungen, auch mit Todesfolge. Verschreibende Ärzte sollten diese Gefahr einzeln prüfen und Angaben zu Dosierung, Gegenanzeigen und Warnhinweise beachten.

Wirtschaftsblatt

Bayer: Xarelto mit Todesfällen in Verbindung gebracht

Magazinbericht. Ausgerechnet das wichtigste Medikament des Pharmakonzerns ist schweren Vorwürfen ausgesetzt. Heuer gab es hunderte Fälle unerwünschter Nebenwirkungen, von denen etliche tödlich endeten.

Frankfurt. Die Berichte über Nebenwirkungen beim Bayer-Blutverdünner Xarelto häufen sich einem Magazinbericht zufolge. In den ersten acht Monaten dieses Jahres seien 968 Fälle unerwünschter Wirkungen mit 72 Todesfällen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert worden, berichtete „Der Spiegel“. Im gesamten Jahr 2012 seien dagegen 750 Verdachtsberichte unerwünschter Wirkungen, darunter 58 Todesfälle, gemeldet worden. Ein Bayer-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur Reuters, dass der Nutzen des Medikaments die Risiken weiterhin überwiege. Beim BfArM war am Sonntag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Xarelto ist für Bayer derzeit das wichtigste neue Medikament. In allen Einsatzgebieten zusammengenommen traut der Pharmakonzern dem Mittel jährliche Spitzenumsätze von mehr als zwei Milliarden Euro zu. Allein im zweiten Quartal erlöste Bayer 219 Millionen Euro mit dem Blutverdünner - mehr als dreimal so viel wie noch vor einem Jahr.

Alternative Medikamente schwierig zu handeln
Wie bei allen Gerinnungshemmern besteht auch bei Xarelto ein Blutungsrisiko. Auch das Konkurrenzmedikament Pradaxa von Boehringer Ingelheim war wegen Todesfällen in die Schlagzeilen geraten. Für diese neuen Gerinnungshemmern gibt es noch keine Gegenmittel, die die Wirkung bei lebensbedrohlichen Blutungen schnell umkehren können. Bei dem seit Jahrzehnten als Standardmedikament verwendeten Warfarin zur Vorbeugung von Schlaganfällen leistet dies Vitamin K. Allerdings gilt das inzwischen patentfreie Warfarin als schwer dosierbar. Zudem müssen strikte Diätvorschriften eingehalten werden und regelmäßige Bluttests sind notwendig.
Deshalb werden zunehmend die neuen, teueren Gerinnungshemmer wie Xarelto und Pradaxa verschrieben. Im vergangenen Jahr seien 25,5 Millionen Tagesdosen verordnet worden, nach 700.000 im Jahr 2011, berichtete „Der Spiegel“ unter Verweis auf den neuen Arzneiverordnungs-Report, der am Donnerstag veröffentlicht werden soll. Mit Xarelto „sind wir seit Mai dieses Jahres weltweit Marktführer bei den Thrombosemitteln“, sagte Bayer-Chef Marijn Dekkers der „WirtschaftsWoche“.
Das BfArM bemängelt, „dass nicht alle verordnenden Ärzte die Fachinformation hinsichtlich des Managements von Blutungsrisiken gut genug kennen“, wie es in einem am Freitag veröffentlichten Informationsbrief heißt. Es bestehe auch bei den neuen Gerinnungshemmern „ein signifikantes Risiko“ von schweren Blutungen, auch mit Todesfolge, betonte die Behörde.

Xarelto

CBG Redaktion

Der folgende Hinweis wurde heute vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) versandt

5. September 2013

Information zu den neuen oralen Antikoagulanzien Eliquis®, Pradaxa®, Xarelto®: Beachten Sie Risikofaktoren für Blutungen sowie die Dosierung, Gegenanzeigen, Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, um das Risiko von Blutungen zu verringern

Sehr geehrte Damen und Herren,

Eliquis® (Apixaban), Pradaxa® (Dabigatranetexilat) und Xarelto® (Rivaroxaban) sind orale Antikoagulanzien, die in den letzten Jahren in Indikationen zugelassen wurden, in denen seit Jahrzehnten Vitamin-K-Antagonisten (Warfarin, Phenprocoumon, Acenocoumarol) oder niedermolekulare Heparine gebräuchlich waren. Im Gegensatz zur Anwendung von Vitamin-K-Antagonisten ist die routinemäßige Überwachung der antikoagulatorischen Aktivität bei der Anwendung dieser neuen Präparate nicht notwendig.

Meldungen aus klinischen Studien sowie aus der Anwendung seit Markteinführung haben jedoch gezeigt, dass schwere Blutungsereignisse, auch mit Todesfolge, nicht nur unter Vitamin-K-Antagonisten und niedermolekularen Heparinen auftreten, sondern dass auch bei den neuen oralen Antikoagulanzien ein signifikantes Risiko besteht. Zudem deuten Erfahrungen seit Markteinführung darauf hin, dass nicht alle verordnenden Ärzte die Fachinformation hinsichtlich des Managements von Blutungsrisiken gut genug kennen.

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund ist es die Aufgabe der verordnenden Ärzte, das Blutungsrisiko des Patienten individuell zu beurteilen und die Angaben zu osierung, Gegenanzeigen sowie Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung zu beachten. Zwar bestehen bei den Gegenanzeigen Unterschiede zwischen den neuen oralen Antikoagulanzien, die folgenden Gegenanzeigen haben sie jedoch gemeinsam:

•Akute, klinisch relevante Blutungen.
•Läsionen oder klinische Situationen, die als signifikanter Risikofaktor einer schweren Blutung angesehen werden. Dies kann z.B. akute oder kürzlich aufgetretene gastrointestinale Ulzerationen, maligne Neoplasien mit hohem Blutungsrisiko, kürzlich aufgetretene Hirn-oder Rückenmarksverletzungen, kürzlich erfolgte chirurgische ingriffe an Gehirn, Rückenmark oder Augen, kürzlich aufgetretene intrakranielle Blutungen, bekannte oder vermutete Ösophagusvarizen, arteriovenöse Fehlbildungen, askuläre Aneurysmen oder größere intraspinale oder intrazerebrale vaskuläre Anomalien beinhalten.
•Die gleichzeitige Anwendung von anderen Antikoagulanzien z.B. unfraktionierteHeparine, niedermolekulare Heparine (Enoxaparin, Dalteparin etc.), Heparinderivate Fondaparinux etc.), orale Antikoagulanzien (Warfarin etc.), außer bei der Umstellung der Antikoagulationstherapie von diesem oder auf dieses Arzneimittel oder wenn unfraktioniertes Heparin in Dosen gegeben wird, die notwendig sind, um die Durchgängigkeit eines zentralvenösen oder arteriellen Katheters zu erhalten.

Es ist sehr wichtig, die empfohlene Dosierung sowie die Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung zu beachten, um das Blutungsrisiko zu minimieren. Hierzu gehört auch eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiken bei Patienten mit Läsionen, in klinischen Situationen, bei Eingriffen und/oder Therapien (z.B. mit nichtsteroidalen Antirheumatika oder Thrombozytenaggregationshemmern), die das Risiko für schwere Blutungen erhöhen. Zusätzlich wird empfohlen, die Patienten während der gesamten Behandlungsdauer hinsichtlich klinischer Zeichen und Symptome von Blutungen zu überwachen, insbesondere Patienten mit erhöhtem Blutungsrisiko.

Vor Einleitung der Behandlung sowie im weiteren Verlauf sollte auch die Nierenfunktion beurteilt werden. Eine Nierenfunktionsstörung kann eine Gegenanzeige darstellen oder Anlass zur Überlegung geben, das Arzneimittel nicht anzuwenden oder seine Dosis zu reduzieren. Näheres hierzu ist der jeweiligen Fachinformation zu entnehmen, da für die drei Arzneimittel unterschiedliche Empfehlungen gelten.

Ein spezifisches Antidot für Eliquis®, Pradaxa® oder Xarelto® ist derzeit nicht verfügbar. Die Fachformationen der einzelnen Arzneimittel enthalten Hinweise zum therapeutischen Vorgehen beim Auftreten von Blutungskomplikationen.

GenSoja

CBG Redaktion

3. September 2013, Informationsdienst Gentechnik

Bayer-Konzern darf neue Gentech-Soja in USA vermarkten

Der deutsche Agrochemiekonzern Bayer Cropscience darf eine weitere gentechnisch veränderte Sojapflanze in den USA vermarkten. Sie ist resistent gegen ein ebenfalls von Bayer hergestelltes Spritzmittel, das als „wahrscheinlich krebserregend“ gilt. Die Organisation Center for Food Safety befürchtet, dass künftig deutlich größere Mengen des umweltschädlichen Spritzmittels eingesetzt werden.
Das Landwirtschaftsministerium in Washington gab der Sojapflanze FG72 kürzlich grünes Licht. Die Soja ist in Bayer-Laboren so genmanipuliert worden, dass sie die Anwendung des Herbizids Isoxaflutol übersteht, während Wildkräuter eingehen. Laut dem Center for Food Safety versucht der Chemie-Produzent, auf diese Weise einen Ersatz für ältere Gentechnik-Saaten auf den Markt zu bringen. Diese haben mittlerweile in vielen Teilen der USA ihre Wirkung verloren, weil sich das Unkraut an die Dauerbelastung mit anderen Herbiziden, vor allem dem Weltbestseller Glyphosat, angepasst haben. Bei Soja und Mais werden in den USA zu je circa 90 Prozent gentechnisch veränderte Sorten verwendet, der Einsatz von Chemikalien auf den Monokulturen mit resistenten Pflanzen ist dementsprechend hoch.
Für Bill Freese vom Center for Food Safety ist FG72 nur die erste einer Reihe von Gentechnik-Pflanzen, die gegen noch giftigere Chemikalien als Glyphosat widerstandsfähig gemacht wurden. Die Abhängigkeit der US-Landwirte von den toxischen Herbiziden werde noch weiter zunehmen. Weitere Gentechnik-Sorten, die mit Giften wie Dicamba und 2,4-D besprüht werden, warten auf eine Zulassung durch die Behörden. Das Problem der resistenten Unkräuter könne so aber nicht gelöst werden, meint Freese. Denn auch an diese Chemikalien würden sich die Wildkräuter nach und nach gewöhnen. „Die Ironie ist, dass die vermeintlich ‚hochmoderne‘ Biotechnologie die amerikanische Landwirtschaft ein halbes Jahrhundert und mehr zurück in eine giftigere Vergangenheit führt.“
Isoxaflutol wurde vor über 20 Jahren von Aventis entwickelt, das später von Bayer aufgekauft wurde. Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA hat das Herbizid als B2-Carcinogen eingestuft. Das bedeutet, dass ausreichende Belege für eine krebserregende Wirkung bei Tieren vorliegen, Daten zur Wirkung auf den menschlichen Organismus jedoch nicht vorliegen. Dass Isoxaflutol auch beim Menschen Krebs verursache, sei jedoch „wahrscheinlich“. Außerdem könne die Chemikalie sich im Grund- und Oberflächenwasser anreichern. dh