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Beitrag veröffentlicht im “Tag: 13. Juni 2014

[Krefeld] BAYER-Werk Krefeld

CBG Redaktion

13. Juni 2014

Ausfall der Rauchgasreinigung im BAYER-Werk Uerdingen

Am 24. April fiel im Werk Krefeld-Uerdingen die thermische Abgasreinigung aus. Die Produktion von Polyurethan (MDI) musste zunächst gedrosselt und dann für zwei Wochen ganz eingestellt werden.

Über eine Anfrage nach dem Umwelt-Informationsgesetz erhielt die Coordination gegen BAYER-Gefahren weitere Informationen zu dem Vorgang:

1. Was genau ist passiert? Welche Anlage war betroffen?
Im Bereich der Thermischen Abgasreinigung führten betriebliche Probleme dazu, dass diese abgefahren werden musste. Nach Untersuchung der Anlage wurde als Störungsursache ein irreparabel beschädigter Apparat identifiziert. Der beschädigte Apparat war der Dampfkessel der thermischen Abgasreinigung (TAR), in der die Abwärme der Abgasverbrennung genutzt wird, um Dampf zu erzeugen. In dem Apparat ist ein Rohrbündelwärmetauscher enthalten, in diesem waren drei Rohre undicht. Dadurch konnte Wasser (das verdampft werden soll) in den Befeuerungsraum gelangen.
Die betroffene Teilanlage gehört zu der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlage „Desmodur-Betrieb“ und befindet sich im Gebäude N 184, der zugehörige Kamin in N 223.

2. Wann genau fiel die Abgasreinigung aus?
Die Anlage fiel am 21.04.2012 um 11:07 Uhr aus.

3. Wie lange lief die Produktion noch nach dem Ausfall der Abgasreinigung?
Nach dem Ausfall wurde die Produktion innerhalb von 24 Stunden auf 2/3 der Maximalkapazität gedrosselt und innerhalb von weiteren 43 Stunden abgefahren.

4. Welche Schadstoffe sind in diesem Zeitraum in welcher Menge ausgetreten (Isocyanat, Salzsäure, Chlorbenzol etc)?
Die genauen Mengen sind mir nicht bekannt.
Aus den Genehmigungsunterlagen der aktuellen Betriebsgenehmigung ergeben sich bei Ausfall der Thermischen Abluftreinigung folgende maximale Emissionsfrachten:

Kohlenmonoxid 260,2 kg/h
Chlorwasserstoff 0,222 kg/h
Organisch gebundener Kohlenstoff 5,62 kg/h
Phosgen 1,405 g/h

Bei diesen Angaben handelt es sich um Obergrenzen, die aufgrund der Drosselung der Produktion und des späteren kompletten Abfahrens unterschritten wurden. Eine Nebenbestimmung lässt den Weiterbetrieb mit 2/3 der Kapazität bei Ausfall der Abgasreinigung über 24 Stunden hinaus zu, wenn die Funktionsfähigkeit innerhalb von 72 Stunden nach Ausfall wieder hergestellt werden kann.

5. Ist eine Störfallmeldung an das UBA gegangen?
Eine Meldung ist nicht ergangen, weil die in der Störfall-Verordnung festgelegten Meldekriterien nicht zutrafen. Nach der Verordnung werden z.B. die gesundheitliche Beeinträchtigung von Personen bzw. schwere Schäden für Personen, die Umwelt oder Sachwerte für eine Meldepflicht vorausgesetzt.

6. Wann wird die Anlage wieder angefahren?
Die thermische Abluftreinigung wurde am 02.05.2014 wieder in Betrieb genommen, die Produktionsanlage am 05.05.2014.

Uni Kooperationen

CBG Redaktion

Presse Info vom 13. Juni 2014
Coordination gegen BAYER-Gefahren

Universitäten am Tropf der Wirtschaft

NRW-Hochschulgesetz: Geheimhaltung statt Transparenz

Unternehmen bestellen Studien, engagieren Professor/innen und gründen Institute, die in ihrem Auftrag forschen. Trotz anders lautender Versprechen will die NRW-Landesregierung die Kooperation von Hochschulen mit der Industrie nun doch im Dunkeln belassen. Eine öffentliche Diskussion über die Ziele universitärer Forschung wird dadurch verhindert. Am Mittwoch findet am Düsseldorfer Landtag eine Protestaktion statt.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert das Einknicken der NRW-Landesregierung vor den Drohungen der Wirtschaftsverbände. Auch künftig soll nach den Plänen des Wissenschaftsministeriums die Zusammenarbeit von Universitäten mit der Industrie weitgehend geheim bleiben.

Der ursprüngliche Entwurf des neuen Hochschulgesetzes hatte vorgesehen, zumindest die Inhalte, den finanziellen Umfang und die an den Drittmittelprojekten beteiligten Akteure vorab offenzulegen. Die Landesregierung gab jedoch dem Druck der Industrie nach und schwächte den entsprechenden Passus ab: Die Öffentlichkeit soll nun erst im Nachhinein informiert werden; Art und Umfang der Offenlegung bleiben im Ermessen von Hochschulen und Unternehmen.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Der Gesetzentwurf bekräftigt das Primat wirtschaftlicher Interessen gegenüber einer Forschung, die dem Allgemeinwohl verpflichtet ist.“ Mimkes kritisiert, dass die Öffentlichkeit erst nach Beendigung einer Kooperation informiert werden soll. Hierdurch werde eine Diskussion über die Ausrichtung universitärer Forschung verhindert. „Öffentliche Einrichtungen, die aus Steuergeldern finanziert werden, müssen sich dieser Debatte stellen – und zwar nicht erst, wenn bereits Fakten geschaffen wurden. Wir benötigen bindende Regeln zu Art und Umfang der Offenlegung, sonst werden die Firmen alle relevanten Informationen als „Betriebsgeheimnisse“ deklarieren. Wenn die Regierung ihr Versprechen halten will, für mehr Transparenz zu sorgen, muss der Entwurf dringend überarbeitet werden“, so Mimkes weiter.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren hat auf Offenlegung des im Jahr 2008 geschlossenen Kooperationsvertrags zwischen der Uniklinik Köln und der BAYER HealthCare AG geklagt. Die CBG befürchtet eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung nach rein wirtschaftlichen Kriterien. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hatte den Vertrag geprüft und einer Einsichtnahme zugestimmt. BAYER und Uni Köln hatten sich über das Votum jedoch hinweggesetzt. Das Verfahren ist gegenwärtig beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig.

Wie eng Uni Köln und der BAYER-Konzern kooperieren, wird auch an einer Personalie deutlich: Leiter des Hochschulrats ist Richard Pott, der mehr als zehn Jahre lang Vorstandsmitglied von BAYER war.

Der Forderung nach Offenlegung des Vertrags haben sich zahlreiche Verbände angeschlossen, darunter Transparency International, der Deutsche Hochschulverband und die Ärzte-Vereinigung IPPNW. Der DGB-Gewerkschaftstag forderte Anfang Mai: „Der Abhängigkeit der Wissenschaft von privatwirtschaftlichen Geldgebern muss durch eine ausreichende öffentliche Finanzierung entgegengewirkt werden. Zwecke der Forschung müssen der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.“

Die DGB-Jugend sowie studentische Gruppen rufen zu einer Protestaktion auf. Treffpunkt: Mittwoch, 18.6., 12 Uhr vor dem Landtag NRW in Düsseldorf

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