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Beitrag veröffentlicht im August 2014

[CO-Pipeline] CO-Pipeline stoppen!

CBG Redaktion

Presse Info vom 28. August

OVG: CO-Pipeline verfassungswidrig

Großer Erfolg – aber Wachsamkeit weiter nötig

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren bezeichnet den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur CO-Leitung als großen Erfolg für Bürgerinitiativen, Kläger und Anwohner/innen. Die CBG führt die Proteste jedoch fort, da der BAYER-Konzern das Projekt weiter verfolgt.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Wir begrüßen, dass sich das Gericht unserer langjährigen Argumentation anschließt, wonach betriebliche Profite nicht mit dem Allgemeinwohl gleichzusetzen sind und die Genehmigung der CO-Pipeline daher nicht verfassungskonform ist. Dies ist ein wichtiger Etappensieg.“ Gleichwohl kritisiert Mimkes, dass das OVG die tödlichen Gefahren bei einem Austritt von Kohlenmonoxid nicht ausreichend berücksichtigt hat. „Die Richtlinien zum Bau von Pipelines sind nicht für Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid gemacht worden. Unter Berücksichtigung der hohen Risiken hätte das Gericht das Verfahren endgültig stoppen müssen“, so Mimkes weiter.

Der Fall wird nun vor dem Verfassungsgericht verhandelt. Sollte sich das Karlsruher Gericht der Argumentation des OVG nicht anschließen, so droht weiterhin der Betrieb der Pipeline.

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Auch die betroffenen Kommunen lehnen die CO-Pipeline ab. Das Regierungspräsidium Düsseldorf musste einräumen, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren fordert, dass Gefahrstoffe wie CO, Chlor oder Ammoniak – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig. Das jüngste Gutachten der NRW-Landesregierung zeigt, dass BAYER ebenso gut in Krefeld eine neue CO-Produktion aufbauen und auf den Betrieb der Pipeline verzichten kann.

Auszug aus dem Urteil des OVG Münster:

Das Oberverwaltungsgericht sieht in dem Rohrleitungsgesetz einen Verstoß gegen das durch Art. 14 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht der Kläger auf Eigentum. Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die Pipeline stelle im Ausgangspunkt ein privatnütziges Vorhaben dar, durch das das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werden könne. Deshalb müsse sich das Rohrleitungsgesetz an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zu Gunsten privater Unternehmen enthalte. Der Gesetzgeber habe zwar einen weiten Einschätzungsspielraum, müsse aber den Enteignungszweck hinreichend bestimmt festlegen und den Enteignungsbegünstigten ausreichend an diesen Enteignungszweck binden. Beides sei durch das Rohrleitungsgesetz nicht geschehen.
Da über die Vereinbarkeit des Rohrleitungsgesetzes mit den Grundrechten der Kläger allein das Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden kann, hat der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Neues Deutschland: Pipeline-Streit erneut vor Gericht

Leverkusener Anzeiger, 28.08.2014

Pipeline rechtfertigt Enteignung nicht

Die gesetzliche Grundlage für die Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG ist laut Oberverwaltungsgericht verfassungswidrig. Das Verfahren ist ausgesetzt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Eine herbe Niederlage muss der Bayer-Konzern einstecken. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Donnerstag das Pipeline-Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Es war im März 2006 vom Landtag verabschiedet worden und ermöglichte Bayer den Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen den Werken in Krefeld-Uerdingen und Dormagen.
Dafür mussten Grundstücksbesitzer enteignet werden. Um dies zu rechtfertigen, wurde die Leitung für die hochgiftige Substanz in Paragraf 1 des Gesetzes als „dem Wohl der Allgemeinheit“ dienlich bezeichnet. Ob das in Ordnung ist, musste der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, nachdem Anwohner geklagt hatten. Die Münsteraner Richter machten deutlich, dass sie in dem Pipeline-Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes sehen. Er beschreibt das Grundrecht auf Eigentum.
Für die Richter ist die Bayer-Pipeline jedoch zunächst einmal ein privates Projekt mit dem „das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werden“ könne. Deshalb müsse sich das eigens für die Bayer-Pipeline erlassene Rohrleitungsgesetz „an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zugunsten privater Unternehmen enthalte“. Der Zweck der Enteignung müsse „hinreichend bestimmt“ festgelegt werden – und der Nutznießer müsse ausreichend an den Zweck gebunden werden: „Beides ist durch das Rohrleitungsgesetz nicht geschehen.“ Das letzte Wort hat das Oberverwaltungsgericht in dieser Sache allerdings nicht: Demnächst wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem NRW-Pipelinegesetz und der Frage befassen, ob der von Bayer ins Feld geführte Nutzen des Rohstoffverbunds zwischen zweien seiner Werke tatsächlich dem Allgemeinwohl dient.
Bayer äußerte sich zunächst recht unbestimmt zu der Prozess-Niederlage. „Wir werden die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten, sie in Ruhe analysieren und bewerten“, so Gabriel Harnier, der Bayers Kunststoff-Teilkonzern Material Science vertritt. „Die heutige Entscheidung ist sicherlich nicht unser Wunschergebnis“, weil sie die Inbetriebnahme der Pipeline nochmals erheblich verzögere. Positiv sei immerhin, dass die Münsteraner Richter „keine grundlegenden Bedenken“ hinsichtlich Sicherheit und Trasse der Leitung geäußert hätten. Obwohl sie zwei linksrheinische Werke verbindet, verläuft sie fast komplett rechtsrheinisch, unterquert den Strom also zweimal.
Bayers Vorstandschef Marijn Dekkers hatte sich in der Vergangenheit kritisch zur Verzögerung des Pipeline-Projekts geäußert und angemahnt, dass man sich auf ein Gesetz verlassen können muss. Von Thomas Käding

Pipeline-Gesetz ist verfassungswidrig

29.08.2014, WAZ --Für die Inbetriebnahme der umstrittene CO-Pipeline zwischen den Bayer-Werken Uerdingen und Dormagen wird es weitere jahrelange Verzögerungen geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) äußerte am Donnerstag erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetztes, das dem Projekt das Gemeinwohl bescheinigte und die Enteignung von privaten Grundstücken für den Bau der Leitung erst ermöglicht hatte. Der 20. OVG-Senat überwies das Gesetz an das Bundesverfassungsgericht. Bis zur Entscheidung in Karlsruhe wurde das Verfahren vor dem OVG ausgesetzt.
„Es kommt maßgeblich darauf an, ob der erste Satz im Rohrleitungsgesetz verfassungsgemäß ist“, begründete der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann den Beschluss. „Errichtung und Betrieb einer Rohrleitungsanlage . . . für die Durchleitung von Kohlenmonoxid . . . zwischen Dormagen und Uerdingen dienen dem Wohl der Allgemeinheit gemäß Artikel 14 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes“, heißt es im Gesetz. Damit habe es sich der NRW-Landtag zu einfach gemacht, glaubt der Senat. Der Bayer-Konzern sei zweifelsohne nicht zum Nutzen der Allgemeinheit tätig, deshalb erfordere die Enteignung von Privateigentum eine wesentlich konkretere Begründung.
„Wir sind der Überzeugung, dass der § 1 des Gesetzes verfassungswidrig ist“, betonte Richter Lechtermann. Die Entscheidung darüber obliegt aber allein den Karlsruher Bundesrichtern. Kippen die Verfassungsrichter das Gesetz, wäre damit auch dem Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) für die Pipeline die rechtliche Grundlage entzogen – durch die Leitung, die im Duisburger Süden quer durch Wohngebiete verläuft, dürfte das giftige Gas wohl niemals transportiert werden.
„Wenn das Gesetz wirksam wäre, würde das für die Planrechtfertigung reichen“, machte der Senat ebenfalls deutlich. In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter zuvor erklärt, dass sie weder fundamentale Sicherheitsbedenken haben, noch die Wahl der 65,7 Kilometer langen rechtsrheinischen Trasse grundsätzlich infrage stellen würden. Auch mögliche Fehler im Planfeststellungsbeschluss hält das OVG für heilbar.
„Das ist nicht unser Wunschergebnis, die Entscheidung bedeutet für unser Projekt erneut erheblichen Zeitverlust“, sagte Gabriel Harnier, Leiter der Rechtsabteilung von Bayer Material Science (BMS) nach der Verhandlung. „Positiv ist für uns aber, dass der Senat weder bei der Trassenwahl, noch bei der Sicherheit Bedenken geäußert hat.“
„Hocherfreut“ verließ Erich Hennen, Sprecher der Duisburger „COntra-Pipeline“-Initiative, den Gerichtsaal. „Das ist eine Ohrfeige für die Politik. Wir sind sicher, dass beim Bundesverfassungsgericht das Gesetz gekippt wird.“

[CO-Pipeline stoppen!] CO-Pipeline: Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster

CBG Redaktion

„Dauerhafte Sicherheit nicht gewährleistet“

Presse Info, 25. August -- Ab Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage von vier Anwohnern gegen die Genehmigung der umstrittenen Kohlenmonoxidleitung zwischen den BAYER-Werken Dormagen und Krefeld-Uerdingen.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fordert, dem Projekt die Zulassung zu entziehen. Die notwendigen Enteignungen waren im Planfeststellungsbeschluss mit „Vorteilen für das Allgemeinwohl“ gerechtfertigt worden. Tatsächlich gibt es diese Vorteile nicht, da die Leitung lediglich für eine bessere Auslastung der Anlagen in Dormagen und Krefeld sorgen soll. Geringere Kosten für ein Unternehmen sind jedoch nicht identisch mit dem Allgemeinwohl. Da der Planfeststellungsbeschluss auf falschen Annahmen beruht, ist die Rechtmäßigkeit der Enteignungen hinfällig.

Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG: „Die CO-Leitung stellt einen Präzedenzfall dar, denn Gefahrstoffe wie Kohlenmonoxid, Chlor oder Phosgen wurden über Jahrzehnte hinweg nur in gut gesicherten Werken eingesetzt. Giftige Gase müssen – wenn überhaupt - ortsnah produziert und verarbeitet werden. Ein Transport durch dicht besiedelte Gebiete ist nicht zu verantworten und auch nicht notwendig: das jüngste Gutachten der Landesregierung belegt, dass der Konzern ebenso gut in Krefeld eine neue CO-Produktion aufbauen könnte.“

Nach Aussage des Pipeline-Experten Dipl. Ing. Bernhard Wening, der seit mehr als zwanzig Jahren als Sachverständiger für Gasanlagen tätig ist, „kann die dauerhafte Dichtheit einer Gasleitung in der Praxis nicht zu 100 % gewährleistet werden“. Wegen der Giftigkeit von Kohlenmonoxid lehnt Wening daher den Betrieb der Leitung ab (siehe Interview).

Schäden bis hin zum Vollbruch der Leitung sind durch Erdbeben, Bauarbeiten, Flugzeugabstürze, Bomben aus dem 2. Weltkrieg oder terroristische Anschläge denkbar. Ein Gutachten des Kreises Mettmann kam zu dem Ergebnis, dass im Fall einer Beschädigung mehr als 140.000 Personen akut gefährdet wären.

Polizei, Feuerwehr und medizinische Dienste haben erklärt, dass sie die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Unfall nicht gewährleisten können. Auch die betroffenen Kommunen lehnen eine Inbetriebnahme ausnahmslos ab. Das Regierungspräsidium Düsseldorf musste einräumen, dass „zu Kohlenmonoxidfernleitungen keine umfänglichen Erfahrungsberichte existieren, da es sie weltweit kaum gibt“.

Zudem existiert der ursprünglich von BAYER behauptete CO-Überschuss in Dormagen nicht mehr, im Gegenteil: die Errichtung der neuen TDI-Anlage in Dormagen führt dazu, dass dort eine weitere Anlage zur CO-Herstellung errichtet werden muss.

Wie gefährlich der Umgang mit Kohlenmonoxid ist, zeigt der Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk am 25. September 2013: nach einer Freisetzung von CO schwebten nach Angaben der Polizei zwei Mitarbeiter in Lebensgefahr. Zu den Ursachen des Unfalls macht BAYER bis heute keine Angaben.

alle Informationen zur Kampagne hier.

Die öffentliche Verhandlung im Berufungsverfahren gegen die Genehmigung der Pipeline beginnt am 28. August im Hauptgebäude des Oberverwaltungsgerichts Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal I ab 10.00 Uhr. Aktenzeichen: 20 A 1923-11

TICKER

CBG Redaktion

22. August 2014

Kurzmeldungen TICKER jetzt online

Dem Magazin Stichwort BAYER liegt seit 25 Jahren die aus Kurzmeldungen bestehende Beilage TICKER bei. Jeweils auf 16 Seiten berichtet der TICKER alles Neue rund um BAYER und erfüllt damit eine wichtige Dokumentationsaufgabe.

Dem aktuellen Heft lag der TICKER erstmals nicht bei. Verantwortlich hierfür sind die anhaltenden Finanzprobleme der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Durch verringerte Druck- und Versandkosten konnte ein vierstelliger Betrag eingespart werden. Dies ist jedoch ein großer Verlust.

Die Redaktion hat den TICKER jedoch wie immer verfasst und macht diesen nun zumindest online verfügbar, entweder im Layout als pdf-Datei oder als einfacher Text.

Wir setzen alles daran, dass der TICKER bald auch wieder gedruckt erscheinen kann.

Auch wenn Stichwort BAYER weitgehend ehrenamtlich erstellt wird: konzernkritischer Journalismus kostet Geld. Eine Deckung allein über die Abo-Gebühren ist nicht möglich. Auch lukrative Anzeigen bleiben uns verwehrt. Dass sich der Einsatz lohnt, zeigen zum Beispiel die aktuellen Berichte zu unseren Kampagnen in der ZEIT und bei Spiegel Online.

Stichwort BAYER kann nur mit Hilfe bezahlter Abos fortbestehen. Ein Abonnement können sie hier einrichten.

Multiple Sklerose

CBG Redaktion

21. August 2014

Refib (Merck), Betaferon (Bayer)

MS-Präparate können Nierenschäden hervorrufen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt, dass mehrere gebräuchliche Medikamente gegen Multiple Sklerose die Gefahr erhöhen könnten, an zwei gefährlichen Nierenleiden zu erkranken. Unter Anwendung von Beta-Interferonen kann es demnach zu thrombotischen Mikroangiopathien (TMA) mit Todesfolge sowie einem nephrotischen Syndrom kommen. Ein kausaler Zusammenhang sei nicht auszuschließen.

Betroffen sind alle fünf in Deutschland zur MS-Therapie zugelassenen Interferon-Präparate, im einzelnen Interferon beta-1a (Avonex von Biogen Idec und Rebif von Merck Serono), Interferon beta-1b (Betaferon von Bayer und Extavia von Novartis) sowie Peginterferon beta-1a (Plegridy von Biogen Idec).

Betaferon war 2013 mit weltweiten Verkaufserlösen von 1,04 Milliarden Euro das zweitumsatzstärkste Medikament der Bayer-Pharmasparte. Rebif war im vergangenen Jahr mit 1,86 Milliarden Euro Umsatz sogar die Top-Arznei von Merck.

TMA und nephrotisches Syndrom können mehrere Wochen bis Jahre nach Behandlungsbeginn mit Beta-Interferonen auftreten. Bei einer TMA kommt es zu Bluthochdruck, Fieber und schweren Störungen des Nierengewebes. Beim nephrotischen Syndrom arbeiten die Nieren der Betroffenen nur noch eingeschränkt. Zu den frühen Anzeichen zählen Ödeme und eine übermäßige Ausscheidung von Eiweiß über den Urin.

Uganda

CBG Redaktion

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren ist Mitorganisator der folgenden Veranstaltung:

Arm und vergessen

Veranstaltung zur Gesundheitssituation in Uganda

Samstag, 6. September, Alte Feuerwache, Köln
Veranstalter: BUKO Pharma-Kampagne

Straßentheater Schluck & weg

spielt am 6. September, 17.00-20.00 Uhr im Innenhof der Alten Feuerwache

Schwarzer Humor, schräge Dialoge, verrückte Kostüme und dahinter eine brisante politische Botschaft: Das sind seit drei Jahrzehnten die Markenzeichen von Schluck & weg. Die politische Straßentheater¬gruppe der BUKO Pharma-Kampagne macht Missstände in der globalen Arzneimittelversorgung publik. Jedes Jahr geht Schluck & weg mit einem neuen Stück auf Tournee, diesmal zur Gesundheitsversorgung in Uganda. Jeweils nach den rund 20-minütigen Auftritten ist Gelegenheit zum Gespräch mit den SchauspielerInnen. Die ZuschauerInnen können sich auch an einem Info-Stand über die aktuellen Hintergründe des Stücks informieren.

Vortrag: Uganda – ein vernachlässigter Markt?

am 6. September 2014, 20.00 Uhr, Alte Feuerwache (Melchiorstr. 3), Raum 1

Über ein Jahr lang hat die BUKO Pharma-Kampagne gemeinsam mit der ugandischen Coalition for Health Promotion and Social Development (HEPS) das Geschäftsverhalten internationaler Arzneimittel¬firmen in Uganda untersucht. Das erschütternde Resümee: Uganda ist ein vergessener Markt und die Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln ist mangelhaft. Große Markenfirmen ziehen sich aus dem Land zurück, weil die Gewinnspanne zu niedrig ist. Wirkstoffgleiche Generika existieren aber zum Teil nicht oder sind in den öffentlichen Einrichtungen nicht verfügbar. Für die betroffenen PatientInnen ist das häufig ein Todesurteil.
Denis Kibira, Apotheker, Public Health Experte und Geschäftsführer von HEPS Uganda wird die Ergebnisse der Studie vorstellen und über die Gesundheitssituation in seinem Heimatland berichten. Jörg Schaaber, Soziologe, Gesundheitswissenschaftler und Mitarbeiter der BUKO Pharma-Kampagne spannt den Bogen nach Deutschland: Wie können wir in Deutschland Einfluss nehmen auf Globalisierungsprozesse und deren negative Auswirkungen im Gesundheitsbereich?

Kontakt und Info: Claudia Jenkes, BUKO Pharma-Kampagne, cj@bukopharma.de, www.bukopharma.de

Mitveranstalter: Coordination gegen BAYER-Gefahren, www.CBGnetwork.org

Die Veranstaltungen werden unterstützt von der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW

[Ticker] STICHWORT BAYER

CBG Redaktion

STICHWORT BAYER:

Konzernkritischen Journalismus retten!

Stichwort BAYER (SWB) ist die einzige Zeitschrift, die kontinuierlich über die Schattenseiten eines globalen Multis berichtet. Und das seit 30 Jahren!

Im Juli ist die Ausgabe 3/2014 erschienen - allerdings erstmals ohne die Beilage TICKER. Der TICKER vermeldet jeweils auf 16 Seiten alles Neue rund um BAYER und erfüllt damit eine wichtige Dokumentationsaufgabe.

Das ist ein schmerzlicher Verlust, gerade in unserem Jubiläumsjahr. Doch leider geht es nicht anders. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren muss weiterhin ein beträchtliches Defizit abtragen, da die Spenden durch Sozialabbau und Wirtschaftskrise stark gesunken sind.

Zwar konnte Dank unserer Rettungskampagne ein Gutteil der jährlichen Deckungslücke von 150.000 Euro gestopft werden. Aber die letzten 39.000 Euro wollen einfach nicht zusammenkommen. Auch Kostensteigerungen, etwa beim Porto, machen uns immer wieder einen Strich durch die Rechnung.

Bitte helfen Sie uns, die Arbeit fortzuführen:
=> werden Sie Mitglied im SWB-Förderkreis
=> werden Sie Fördermitglied (mtl. ab fünf Euro)
=> leisten Sie eine einmalige Spende

Auch wenn Stichwort BAYER weitgehend ehrenamtlich erstellt wird: konzernkritischer Journalismus kostet Geld. Eine Deckung allein über die Abo-Gebühren ist nicht möglich. Auch lukrative Anzeigen bleiben uns verwehrt.
Dass sich der Einsatz lohnt, zeigen zum Beispiel die aktuellen Berichte zu unseren Kampagnen in der ZEIT und bei Spiegel Online.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Jan Pehrke
Redakteur von Stichwort BAYER

Antibiotika

CBG Redaktion

7. August 2014

BAYTRIL von BAYER

Tiermast: Einsatz von immer mehr umstrittenen Antibiotika

In der Tierhaltung in Deutschland werden immer mehr umstrittene Antibiotika eingesetzt, die auch für Menschen wichtig sind. Bei der kritischen Klasse der Fluorchinolone stieg die abgegebene Menge im vergangenen Jahr auf 13 Tonnen. Der BAYER-Konzern vertreibt Fluorchinolone sowohl für Nutztiere (BAYTRIL) als auch für die Humanmedizin (AVALOX; CIPROBAY). Hierdurch wird die Bildung resistenter Keime weiter begünstigt.

Im vergangenen Jahr wurden in der Tiermast 13 Tonnen Fluorchinolone eingesetzt, nach 10 Tonnen im Jahr zuvor und 8 Tonnen im Jahr 2011. Das geht aus Daten hervor, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht hat.
Fluorchinolone gelten als Reserve-Antibiotika und werden bei Menschen für schwere Krankheitsfälle verwendet, wenn normale Antibiotika nicht mehr anschlagen. Auch 2,5 Tonnen Cephalosporine werden in der Tierhaltung eingesetzt.
Beide Substanzklassen werden in der Humanmedizin bei schweren Bakterienerkrankungen verabreicht. Ein starker Einsatz dieser Medikamente in Ställen führt dazu, dass die Krankheitserreger Resistenzen gegen die Substanzen bilden.

CBG fordert Verbot von Reserve-Antibiotika in Tiermast
Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN fordert seit langem ein Verbot für den Einsatz der besonders wichtigen Reserve-Antibiotika in der Tiermast. Philipp Mimkes, Geschäftsführer der CBG: „Wir brauchen eine antibiotika-freie Tierzucht. Letztlich ist dies nur möglich, wenn das System der quälerischen Massentierhaltung, die den exzessiven Einsatz von Bakteriziden erst notwendig macht, durch eine bäuerliche und ökologische Landwirtschaft ersetzt wird“.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) verlangt ein strengeres Arzneimittelgesetz. „Reserve-Antibiotika haben in Massentierhaltungen nichts verloren und müssen verboten werden“, sagte Agrarexperte Reinhild Benning.
Die Antibiotika-Abgabe weniger gefährlicher Bakterizide ging 2013 zurück. An Tierärzte verteilt wurden 1.452 Tonnen und damit 167 Tonnen weniger als 2012, wie die amtlichen Daten in einer Information für den Bundestag zeigen. Im Jahr 2011 waren es noch 1706 Tonnen gewesen.

Baytril: Verkaufszahlen geheim
Seit 2011 müssen Pharmaindustrie und Großhändler melden, welche Mengen bestimmter Arzneimittel sie an Tierärzte abgeben. Ein Großteil der Antibiotika geht dabei seit Jahren in Kreise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen es viele große Mastanlagen gibt.
Nach einer Studie der Hochschule Hannover, der Uni Leipzig und des Bundesinstituts für Risikobewertung aus dem Jahr 2011 erhalten Hähnchen innerhalb ihrer 39-tägigen Mast in einem durchschnittlichen Betrieb an zehn Tagen Antibiotika. Ein Mastschwein wird in seinen 115 Tagen Lebenszeit an 4,2 Tagen mit Antibiotika behandelt.
Der BAYER-Konzern hält die Verkaufszahlen für BAYTRIL seit einigen Jahren geheim. Erst auf mehrmalige Nachfrage Kritischer Aktionäre hatte der Vorstandsvorsitzende die Verkaufszahlen für 2011 genannt: 166 Millionen Euro. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Insgesamt werden in der Intensiv-Tierhaltung rund 40 Mal mehr Antibiotika eingesetzt als in deutschen Krankenhäusern, und sieben Mal mehr als in der Humanmedizin insgesamt.

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